Einleitung. Bereits im Juni 1911 nahm die Bürgermeistervereinigung Veranlassung, in einer Eingabe an das Ministerium des Innern auf die Gefahr hinzuweisen, die durch die Aus breitung privater Elektrizitätswerke einer vorsorglichen Gemeinde- und Staatspolitik erwachsen müsse. Es wurde schon damals die Frage erörtert, ob sich nicht der Staat der Elektrizitätsversorgung bemächtigen oder zum mindesten einen maßgeblichen Einfluß hierauf bei der großen Bedeutung der elektrischen Stromversorgung für die gesamten Inter essen des ganzen Landes sich sichern solle. In der in diesem Sinne an das Ministerium des Innern gerichteten Eingabe wurde darauf hingewiesen, daß die Gründung eines Ver bandes zum Zwecke der Förderung der gemeinsamen Interessen gegenüber den entstehenden und vorhandenen Überlandzentralen und den Monopolbestrebungen in der Elektrizitäts industrie mit den weiteren Zielen einer Stromversorgung des Landes durch den Staat oder mit dem Staate in Aussicht genommen sei. Nach Erledigung von Vorverhandlungen wurde der Verband der in Gemeindebesitz befindlichen Elektrizitätswerke Sachsens (künftig „Elektroverband" genannt) gegründet. Nach den vom Ministerium des Innern genehmigten Satzungen sah der Verband seine Hauptaufgabe einmal in der Förderung der Interessen der Gemeinden in bezug auf ihre Versorgung mit elektrischem Strom und beim Betriebe ihrer Werke. Weiter bezweckte er neben dem Großbezug von Materialien insbesondere die Wahrnehmung der Interessen seiner Mitglieder gegenüber den nicht in dem Verbände befindlichen llberlandzentralen und den Großlieferanten der Elektrizitätsindustrie. Der Elektroverband hat im Sinne seiner Satzungen seine Arbeit aufgenommen und für seine Bestrebungen zunächst das volle Verständnis und die Unterstützung der Regierung gefunden. Bei weiteren Erwägungen stellten sich bei der Regierung, auch gestützt durch die Berichte einiger Kreis- und Amts hauptmannschaften, Bedenken ein, die sich auf die Zweckmäßigkeit überhaupt, sowie auf eine Beteiligung des Staates an dem Unternehmen erstreckten. Im März 1914 überreichte der Elektroverband der Regierung mit seiner Denkschrift: „Erundzüge des betrieblichen Zusammenschlusses innerhalb der in Gemeindebesitz befind lichen Elektrizitätswerke Sachsens" seine baulichen und betrieblichen Pläne. In der Planung war die Errichtung von zwei großen im Westen und Osten des Landes gelegenen Kraft werken und die Zuleitung des Stromes bis an die Grenzen der dem Verbände angehörenden Gemeinden in Aussicht genommen. Das Ministerium des Innern konnte jedoch den Wunsch nach einer baldigen Genehmigung nicht erfüllen, da sich eine der Wichtigkeit der Angelegenheit entsprechende Prüfung notwendig machte, und da, den gesetzlichen Vorschriften entsprechend, auch die Kreis- und Bezirksausschüsse über die ganze Angelegen heit erst zu hören waren. Trotzdem arbeitete der Verband unverdrossen an der Verwirk lichung seines Vorhabens weiter, er ließ sich auch durch den inzwischen ausgebrochenen Krieg nicht entmutigen und trat im August 1915 mit seinen von einem eingehenden Studium zeugenden „Ausführungsvorschlägen" an die Öffentlichkeit. Es bedeutete daher, obwohl der Elektroverband durch eine Verfügung vom 25. Oktober 1915 von der veränderten Stellung der Regierung unterrichtet worden war, für die weitere Öffentlichkeit eine Überraschung, als gelegentlich der Eröffnung des letzten ordentlichen Landtages in der Thronrede gesagt wurde, daß, wie die Vorarbeiten des Verbandes der in Gemeindebesitz befindlichen Elektrizitätswerke ergeben hätten, die Elektrizitätsversorgung des Landes dringend einer festeren Zusammenfassung und Vereinheitlichung bedürfe und daß eine so allgemeine, auf das ganze Land sich erstreckende Aufgabe am zweckdien-