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In der festen Hoffnung auf einen den großen Opfern entsprechenden Frieden, der uns den Wiederaufbau unseres Wirtschaftslebens ermögliche, müßten es Regierung und Stände schon jetzt als ihre Aufgabe betrachten, 1. unserm Volke die Bedingungen seines Erwerbslebens zu erleichtern, 2. Verkehr, Handel und Landwirtschaft zu fördern und 3. der jetzigen Generation, die die Opfer an Gut und Blut zur Erhaltung der Sicher heit unseres Reiches und Landes gebracht hat, nicht Lasten aufzuerlegen, die ihre Finanz- und Arbeitskraft über die Grenze des Möglichen hinaus beschweren. Unser Staatswesen in seinem gefestigten, jede Einzeleristenz überdauernden Bestände, mit seinen nicht allein diese Kriegswirren und die kommenden Friedensjahre überdauern den Einrichtungen, hätte die heilige Aufgabe, die Einzeleristenzen zu stützen und damit sich selbst zu erhalten. Erst das Wohlergehen der Einzelnen, das Wiederaufblühen von Handel und Gewerbe, Industrie und Landwirtschaft und unseres ganzen Volkslebens sichere auch gute Staatsfinanzen durch die Einnahmen an Staatssteuern. Der Gesamtbetrag der Einkünfte aus den Landessteuern in den 10 Jahren von 1904 bis 1913 belaufe sich auf insgesamt 720,9 Millionen. Das sächsische Volk hätte aus diesen Steuermitteln dem Staate einen Vermögenszuwachs von 349,4 Millionen zugeführt, während 115 Millionen zur planmäßigen Tilgung der Schulden aufgewendet worden seien. Die Steuerkraft des Landes sei in dem gleichen Zeiträume so gewaltig gewachsen, daß sie nunmehr das Rückgrat der Finanzverwaltung bilde. Es sei daher nicht als bedenklich anzusehen, wenn infolge des Krieges bis Ende 1916/17 rund 150 Millionen Mark neue Schulden ausgenommen werden müßten. An Reservaten seien Ende 1915 vorhanden gewesen: aus den außerordentlichen Etats der Vorperioden.... 56 Millionen Mark, beim ordentlichen Etat der Vorperiode 18 - - zusammen 74 Millionen Mark, mit denen nach den Ausführungen des Herrn Finanzministers (Mitteilungen der II. Kammer vom 30. November 1915 S. 109) einem Bedürfnis nach Staatsarbeiten reichlich Genüge getan werden könne. Im Hinblick auf diese Zahlen erschiene unsere sächsische Finanzwirtschaft so gefestigt, daß die Gesundheit unserer Staatsfinanzen auch durch die neuen Ausgaben zur Ver zinsung und Tilgung der Kriegsschulden nicht gefährdet werden könne. Der größte Teil aller Kriegskosten falle ohnehin dem Reiche zu, während die Einzelstaaten nur in engeren Grenzen belastet werden würden. Unsere Staatsverwaltung könne daher auf Zustimmung des Landtags rechnen, wenn sie höhere Mittel für die Hebung der sächsischen Volks wirtschaft anfordere. Da vorauszusehen sei, daß nach dem Kriege ein Kampf auf allen wirtschaftlichen Gebieten entbrennen werde, der auch unser Land besonders in Mitleidenschaft ziehen müsse, gelte es sich jetzt schon darauf vorzubereiten, namentlich unsere hochentwickelte Industrie bedürfe der besonderen Fürsorge des Staates, solle sie in dem ihr bevorstehenden Kampfe bestehen. Auf die Ausfuhr sei die sächsische Industrie zum großen Teil gegründet und ihr müsse die Möglichkeit der Ausfuhr ihrer Erzeugnisse unbedingt erhalten werden. So seien auch in der ersten Kammer Ausführungen gemacht worden, die sehr beachtenswert seien. Vom Herrn Finanzminister sei betont worden, daß die Volkswirtschaft zu ihrem Gedeihen starker natürlicher Triebkräfte bedürfe. Eine dieser sei neben Arbeits- und Unternehmungs lust der Erwerbssinn. Dieser sei es in erster Linie, der dem Kaufmann, dem Landwirt, dem Industriellen die Schwungkraft zu angestrengter unermüdlicher Arbeit, zu wagemutigen verlebte äer II. Krimmer 1915/16. (LsÜLAL 2V Lau LvttsUuvßQQ.) 257