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Roriolrl« iisn. rter 81. N 4N7. 9. Überführung der Handelssachverständigen an ein Reichshandelsamt. Heute ressortieren die Handelssachverstündigen zum Auswärtigen Amt, in dessen Etat auch die Mittel ausgeworfen werden. Ihre Abhängigkeit von den Konsulaten haben wir bereits erwähnt. Zweckmäßig ist aber allein die amerikanische Form der Anstellung derartiger Handelssachverständiger durch das besondere zuständige Ressort, das Handelsministerium. (Siehe Abschnitt III.) HI. Vermehrung der Berichterstatterquellen im Ausland. Die Berichterstattung durch Handelssachverständige und Konsuln allein hat den Be dürfnissen des deutschen Außenhandels schon vor dem Kriege genügt. Es gab, wie bereits erwähnt, im Jahre 1908 760 deutsche Konsulate, darunter 126 Berufskonsulate, mit insgesamt 113 Handelssachverständigen. Die übrigen Konsulate siud Wahlkonsulate, während in Amerika das Verhältnis der Wahl- zu den Berufskonsulaten 299 :304 ist. Inwieweit von den diplomatischen Vertretungen des Reiches, Gesandtschaften usw. wirt schaftliche Berichterstattung außer derjenigen durch die Konsulate und Handelssachver- ständigen bestanden hat, ist uns nicht bekannt. Jedenfalls haben von solcher Berichterstattung, wenn sie bestehen sollte, Industrie, Handel und Schiffahrt keinen Nutzen gehabt, wie ja auch die konsularische Bericht erstattung, was heroorgehoben werden muß, zunächst und in erster Linie zur Information der Regierung bestimmt ist. Wenn auch anerkannt wird, daß durch die Runderlasse des Reichskanzlers in dem letzten Jahrzehnt die konsularische Berichterstattung nach der wirtschaftlichen Seite hin erweitert, verbessert und auch etwas vertieft wurde, so ist trotzdem eine Vermehrung der Reichsorgane für die wirtschaftliche Berichterstattung im Ausland unbedingt erforderlich. Das haben die mit Deutschland hauptsächlich konkurrierenden Staaten auf dem Weltmarkt auch eingesehen und handeln schon seit längerer Zeit dar nach. So unterhält 1. England außer Konsuln und Handelsattaches (bei den diplomatischen Ver tretungen) u) noch ständige Handelsrepräsentanten in Indien und in den Kolonien. Diese Korrespondenten werden von der Lommeroiul lutelli^enee Lruuob, der Handelsnachrichtenstelle des englischen Handelsamtes, eingestellt. Sie sind angewiesen, jedem Kaufmann und Industriellen, der bei ihnen anfragt, direkte Antwort zu erteilen. Außer diesen Korrespondenten sind seit dem Jahre 1908 b) die sogenannten „Drucke Oomiuissioners" tätig. Ihre Aufgabe besteht darin, Handelsbedingungen und -erfordernisse der Konkurrenz fremder Kaufleute in den Kolonien zu überwachen und darüberausführlich an den „koarck ok Drucke" zu berichten, sowie alles zu beachten, was für die Förderung eines entstehenden Handels zwischen dem Mutterlande und anderen Teilen des Reiches beitragen kann. Der „Drucke domwissiouer" beaufsichtigt die lokalen Korrespondenten und gibt ihnen, da er ständig mit dem „8ourä ok Drucke" in Verbindung steht und von diesem Informationen usw. erhält, Anregungen für weitere Tätigkeit. o) Lokale Korrespondenten des „Lourck ok Drucke" in den Kolonien mit Selbstverwaltung. Hier handelt es sich um Berichterstatter, die entweder keriekts üer II. Lsmmer 1915/18. 277