1168 usu. ctei» LI. Rkurrnrer. 456. 436. Antrag zvnr anderweiteu mündlichen Berichte der Gesetzgebungs-Deputation der zweiten Kammer über das Königliche Dekret Nr. 44, den Entwurf eines Gesetzes über den Haushalt des staatlichen Elektrizitätsnnternehmens betreffend. Eingegangen am 2. Juli 1917. (Dekret Nr. 44, Landt -Akten, König!. Dekrete. Mitteilungen der II. Kammer Nr. 68 S. 1937 flg. Antrag Nr. 402, Berichte der II. Kammer. Mitteilungen der I I. Kammer Nr. 77 S. 2386 flg. Antrag Nr. 287, Berichte der I. Kammer. Mitteilungen der I. Kammer Nr. 45 S. 682 flg.) Die Gesetzgebungs-Deputation beantragt nach Einvernehmen mit der Finanz deputation die Hammer wolle beschließen: V. bei ihrem Beschlusse vom 21. Mai 1917 zu 8 9 Absatz 1 des Gesetzent wurfs stehen zu bleiben und damit den abweichenden Beschluß der ersten Kammer auf Streichung dieses Absatzes abzulehnen; Ii. im übrigen ihre früheren Beschlüsse, soweit sie von den Beschlüssen der ersten Kammer abweichen, fallen zn lassen und dementsprechend unter Beitritt zu den Beschlüssen der ersten Kammer: 1. zwischen 8 5 und 8 6 einen neuen 8 5» mit dem Wortlaute ein- z usch alten: „8 Sa. (>) Erlöse aus der Veräußerung von Grundstücken oder anderen Teilen des Stammvermögens des Elettrizitätsunter- nehmens sowie aus der Ablösung von mit Grundstücken des Elektrizitätsunternehmens verbundenen Rechten sind als außer ordentliche Einnahmen des Elektrizitätsunternehmens zu be handeln. Nur soweit bei der Veräußerung ein Gewinn erzielt wird, ist dieser im ordentlichen Haushalt des Elektrizitäts unlernehmens als Einnahme zu verrechnen. (-) Die Bestimmungen in Absatz 1 gelten auch für Erlöse aus Überweisungen von Grundstücken oder anderen Teilen des Stammvermögens an einen anderen staatlichen Verwaltungs- zweig."; 2. 8 6 unter Weglassung der Worte: „neben dem Erlös aus den bei der Erneuerung gewonnenen Gegenständen" im übrigen unverändert nach der Vorlage auzunehmen;