1232 kerielile usw. Uei II. Kammer. N 476. 476. 4l n t r a st. Eingegangen am 5. September 1917. Die Kammer wolle beschließen: die Königliche Staatsregierung zu ersuchen, ! 1. Von der Einführung fleischloser Wochen in Sachsen Abstand zu nehmen. 2. Beim Bundesrat zu beantragen, daß Ausfuhrverbote der Bnndes- staaten und Kommunalverbände nicht mehr erlassen werden. 3. Zur weiteren Sicherung der Volksernährung nicht nur strengste Vorschriften gegen Verfütterung von Brotgetreide (Weizen, Roggen, Gerste, Hafer), Hülsenfrüchten und Kartoffeln bekannt gegeben werden, sondern auch tatkräftig durchzuführen. 4. Alle Maßnahmen so zu treffe«, daß eine sachgemäße Feld bestellung auch im volle« Umfange geleistet wird, in allen Fällen, wo die Feldbestellung vernachlässigt oder zum Teil oder ganz unterlassen wird, sie durch die staatlichen Organe auf Kosten des Besitzers ohne Verzug durchführen zu lassen. 5. Ans stillgelegtem landwirtschaftlichen Besitz mindestens in seinem früheren Umfange den Betrieb zu Erzeugung von Brotgetreide und sonstigen Lebensmitteln ungesäumt wieder aufnehmen zu lassen. 6. Das Ankäufen von landwirtschaftlichen Betrieben zum Zwecke der Stilleguug oder Aufforstung zu untersagen. 7. Mit allem Nachdruck der Geldentwertung entgegenzuwirken, die in immer größerem Umfange durch die fortgesetzten Steige rungen der Lebensmittel und Gegenstände des täglichen Be darfs herbeigeführt wird. II. Die erste Kammer zum Beitritt zu diesen Beschlüssen einzuladen. Dresden, den 5. September 1917. Günther. Koch. Bär. Brodauf. Dr. Dietel. Roch. Or. Roth. Schwager.