ktvrivkte u«LV. «ter U 492. 13b3 Zu 8 36. Die Deputation nahm diese Vorschrift gegen 4 Stimmen an. Sie beantragt, die Kammer wolle beschließen: 8 86 unverändert nach der Vorlage anzanehmen. Zu 8 37. Der Berichterstatter regte an, daß die Königliche Staatsregierung in der Aus führungsverordnung oder auf eine andere Weise den Verwaltungsbehörden und Bezugs verbänden durch Schaffung einer Normalsatzung behilflich sein möchte. Wenn er auch zugebe, daß die Berücksichtigung der jeweilig im Verbände vorhandenen Verhältnisse, die sich z. B. schon aus dem Unterschied zwischen dem Steinkohlenbergbau und den, Braunkohlenbergbau ergeben, dem Verband überlassen bleiben müsse, so werde es für diesen doch eine Erleichterung sein, an der Hand einer Normalsatzung, die alle Erforder nisse des Gesetzes enthält, einen Leitfaden für die Errichtung der für den Verband geeigneten Satzung zu haben. Die Königliche Staatsregierung erklärte, daß sie den Gedanken einer Normalsatzung schon erwogen und diesen als zweckmäßig erkannt habe. Die Deputation nahm darauf 8 37 unverändert gegen 4 Stimmen nach der Vor lage an. Sie beantragt, die Kammer wolle beschließen: 8 37 unverändert nach der Vorlage auzunehmen. Zu § 38. Die Deputation nahm die Vorschrift gegen 4 Stimmen an. Sie beantragt, die Kammer wolle beschließen: 8 38 unverändert nach der Vorlage anzunehmen. Zu 8 39. Die Deputation nahm diese Vorschrift gegen 4 Stimmen an. Sie beantragt, die Kammer wolle beschließen: 8 39 unverändert nach der Vorlage anzunehmen. Zu 8 40. Die Deputation nahm diese Vorschrift gegen 4 Stimmen an. Sie beantragt, die Kammer wolle beschließen: 8 40 nnverändert nach der Vorlage anzunehmen. Zu § 41. Die Deputation nahm diese Vorschrift gegen 4 Stimmen an. Sie beantragt, die Kammer wolle beschließen: 8 41 unverändert nach der Vorlage anzunehmen.