den zweijährigen Etatsperioden gegenüber den Voranschlägen ergeben hätten, so dürfe er demgegenüber auf Preußen und das Reich verweisen, wo sich bei einjährigen Etats perioden wiederholt noch wesentlich größere Unterschiede zwischen Voranschlag und Ergebnis gezeigt hätten. Er belegte das mit Zahlen und führte weiter aus: Einjährige Etatsperioden wirkten wirtschaftlich ausgabesteigernd und technisch arbeitsvermehrend. In den Rechenschaftsberichten könne höchstens eine Spalte wegfallen, dagegen würde bei Aufstellung des Staatshaushaltplans und des Rechenschaftsberichts doppelte Arbeit in allen Ressorts erwachsen. Auch die Hauptbuchhalterei habe sich auf Befragen aus technischen Gründen gegen die einjährige Etatsperiode ausgesprochen, weil sie nicht mit den Bestrebungen auf Vereinfachung der Geschäfte zu vereinbaren sei. Die Einführung einjähriger Etatsperioden würde den persönlichen und sächlichen Aufwand in allen Ministerien erheblich vermehren. Auch Bismarck habe den zweijährigen Etats perioden den Vorzug gegeben, die verbündeten Regierungen hätten zu Anfang der achtziger Jahre wiederholt im Reich solche einführen wollen. Überzeugend habe sich für solche auch der frühere badische Finanzminister vr Buchenberger in seiner Schrift über Finanzpolitik und Staatshaushalt ausgesprochen. In neuerer Zeit sei für zwei jährige Etatsperioden im Reich und Preußen OberbürgermeisterDrWilms-Posen eingetreten. Ein nationalliberaler Abgeordneter trat diesen Ausführungen entgegen. Unter Be zugnahme speziell auf die Aufstellung des Haushaltplans für die Staatsbahnen erklärte er, er könne nicht zugeben, daß alljährliche Etatsaufstellungen mehr Arbeit verursachen, das Gegenteil sei der Fall. Bei zweijährigen Etatsperioden würden für die Eisenbahn verwaltung zunächst Etatsanschläge für die Finanzperiode und dann für jedes der beiden Jahre Jahresanschläge aufgestellt. Bei der Veranschlagung der Staatsbauten ins besondere trage die alljährliche Etatsaufstellung wesentlich zu besserer Einteilung der Arbeiten bei. Ministerialdirektor vr Schröder erklärte, daß er diese Ausführungen nicht als richtig anerkennen könne. Ein anderes nationalliberales Mitglied regte in der kommissarischen Beratung noch die Frage an, ob nicht die Verlegung des Etatsjahres auf die Zeit vom 1. April bis 31. März zweckmäßig sei, einmal, weil dadurch ermöglicht werde, daß die Etatsberatung vor Beginn des Etatsjahrs durchgeführt werden könne, dann deshalb, weil Einklang mit dem Reich herbeigeführt werde, wo das Etatsjahr vom 1. April an laufe. Die in der Steuererhebung während der Übergangszeit liegende Schwierigkeit lasse sich in der Zeit unmittelbar nach dem Kriege leichter als sonst überwinden. Ministerialdirektor Or. Schröder erklärte, daß diese Frage im Finanzministerium eingehend erwogen worden sei. Das Ministerium sei auf Grund dieser Prüfung für die Beibehaltung der gegenwärtigen Einrichtung, aus der sich besondere Übelstände nicht ergeben hätten. Bei einer Änderung würde das Ergebnis des Vorjahres stets ein Vierteljahr später vorliegen und der Übergang Schwierigkeiten bereiten, sofern für die Zeit vom 1. Januar bis 31. März erstmalig ein Vakuum entstehe, für welches keine Steuern als Äquivalent der Ausgabeposten vorhanden seien. Es müßten die Steuer termine verlegt oder besondere Steuern für diese Zeit erhoben werden. Die Nachteile, die mit einer Änderung für Staat und Gemeinden verbunden seien, würden die Vorteile aus einer solchen überwiegen. Eine weitere Aussprache innerhalb der Deputation ergab, daß für die Mehrheit die Gründe der Regierung gegen die alljährliche Tagung und die einjährigen Etatsperioden nicht überzeugend waren. Ausschlaggebendes Gewicht wurde darauf gelegt, daß eine engere Fühlung zwischen Regierung und Ständen herbeigeführt werden müsse. Der Ausweg der außerordentlichen Landtage wurde als unzureichend angesehen, weil die