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kümmern gewählt wird, dies seiner Vorgesetzten Dienstbehörde lediglich anzuzeigen hat, daß er einer Genehmigung zur An nahme der Wahl nicht bedarf und während der Sitzungsperiode auf seinen Wunsch von seinen Tienstgeschäften zu entbinden ist, und das; diese Bestimmung aus alle anderen Beamten, Gemeinde beamten, Geistlichen, Lehrer und Militärpersonen ausgedehnt wird, 5. § 4l der Verfassungsurkunde dahin abgeändert wird, daß an die Spitze des Staatsministeriums ein Minister (Ministerpräsident) gestellt wird, der für die Politik des Königreichs nach innen und außen verantwortlich ist; h) die Kammer wolle beschließen, die Regierung zu ersuchen, die Verord nung, nach der den Beamten Mitteilungen an Abgeordnete der beiden Ttändekammcrn verboten sind, insoweit aufzuheben, als nicht ein Amts geheimnis auch anderen Staatsbürgern gegenüber besteht. Eine Minderheit der Deputation, bestehend aus dem Mitberichterstatter Nitzsche und den Abgeordneten Fleißner, Heldt, Uhlig, Winkler beantragt außerdem, die Kammer wolle beschließen: die Regierung um Vorlegung eines Gesetzentwurfs zu ersuchen, durch den 1. dem 8 86 der Verfassungsurkunde der Absatz: Gesetzesvorlagen, die in zwei hintereinander folgenden Landtagen zum dritten Male angenommen worden sind, er halten Gesetzeskraft. und 2. dem 8 42 der Verfassungsurkunde der Absatz: Vor der Entlassung oder Berufnng von Staatsministern ist das Präsidium der zweiten Kammer zu hören, dem auch das Recht zusteht, Vorschläge für die Neubesetzung der Minister stellen zu machen. angefügt wird. Dresden, den 10. Oktober 1917. Die außerordentliche Deputation der zweiten Kammer für die Neuordnung. l)r. Zöphel, Vorsitzender. Heldt. Dr. Mehnert (Plauen). Öl'. Roth. Winkler. Anders. Andrä. Brodaus, Berichterstatter. Hettner. Dl'. Mangler. Nitzsche (Dresden), Mitberichterstatter. Dl'. Schanz. Schmidt (Freiberg), Mitberichterstatter. Schnabel. Ist. Seyfert. Ublig.