wurde von der Regierung und von den hinzugszogenen Deputationsmitgliedern als un möglich abgelehnt, da dieselbe den Kapitaldienst in einer Weise belasten müsse, die eine jede Wirtschaftlichkeit auch bei günstigster Entwicklung so gut wie ausschalten müsse. Die Verhandlungen, die vom Finanzminister geleitet wurden und denen zuletzt Direktor Wikander als Sachverständiger beiwohnte, führten zu dem Ergebnis, daß sich die E.L. G. in der für Erundstücksübertragungen erforderlichen urkundlichen Form mit Bindung bis zum 31. Oktober 1916 erbot, ihr gesamtes Oberlausitzer Unternehmen ausschließlich des österreichischen Leitungsnetzes, aber einschließlich des erwähnten Warnsdorfer Versorgungs gebietes für den Gesamtpreis von 15 Millionen Mark dem Staate zu überlassen und hierüber einen Vertrag nach Maßgabe der Anlage 0 abzuschließen. Die Vertreter der Deputation halten die Überzeugung gewonnen, daß dieser Preis ein für den Staat an gemessener, daß die durch den Ankauf getroffene Lösung als eine allgemein befriedigende zu bezeichnen, und daß nunmehr für eine, dem Interesse der Allgemeinheit entsprechende Entwicklung der Elektrizitätsversorgung freie Bahn geschaffen worden ist. Die Deputation erklärte ihr volles Einverständnis mit dem Ausgang der Verhandlungen. Sie erklärte sich daher einverstanden mit dem Abschluß eines Kaufvertrags zwischen dem sächsischen Staate und der E. L. G. nach Maßgabe der Anlage 6 sowie eines Vertrags zwischen dem Staate und der Oe. E. über die Belieferung des nicht vom Staate übernomnienen Teiles des österreichischen Leitungsnetzes nach Maßgabe der Anlage O. Nachdem nunmehr der Ankauf des sächsischen Teiles der Elektrizitätswerke Ober lausitz in Aussicht genommen und durch Verhandlungen nrit der E. L. G. zu einem vorläufigen Abschluß gebracht worden ist, nachdem ferner die Belieferung größerer chemischer Industrien mit Strom aus staatlichen Werken inzwischen in greifbarere Nähe gerückt ist, erklärte die Regierung unter teilweiser Abänderung der im Königlichen Dekret Nr. 23 unter V Punkt 7 Absatz 2 und folgende, Seite 29/30 gemachten Vorschläge, daß in der Etatperiode 1916/17, soweit sich die Verhältnisse zurzeit übersehen lassen, folgende Maßnahmen und Aufwendungen in Betracht kämen: 1. der Ankauf der Elektrizitätswerke Oberlausitz (erste Rate) . . . 5 000 000./L, 2. der Ankauf eines weiteren Kraftwerkes, dessen Erwerb sich im Laufe der Planbearbeitung als notwendig herausstellen könnte 2 000000 - 3. die Erweiterung des Kraftwerkes Hirschfslde (erste Rate) . . . 3 000 000 - 4. Erweiterungen im Westen gelegener Werke auf Grund besonderer noch zu treffender Vereinbarungen 2 500000 - 5. die Aufmachung von staatlichen Kohlenfeldern (erste Rate) . . . 3000 000 - 6. der Bau von Leitungen und Transformatorenstationen (erste Rate) 3 500 000 - 7. der Ankauf des verwendbaren Teiles der Vorarbeiten des Elektro verbandes, die Gewährung von Darlehen an hilfsbedürftige Elektrizitätsunternehmungen sowie die laufenden sächlichen und persönlichen Ausgaben der neuen Verwaltung 1000000 - Der Eesamtbedarf sei demnach auf 20 000 000 zu veranschlagen. Dabei werde es als selbstverständlich angesehen, daß die unter 1 bis 7 genannten Einzelbeträge unter sich deckungsfähig sind. Die Regierung beantrage daher: die Ständeversammlung wolle sie ermächtigen, für die angegebenen Zwecke der Elektrizitätsversorgung bis zu 20 Millionen Mark außerhalb des Etats zu verausgaben.