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Der Radfahrsport in Bild und Wort
- Titel
- Der Radfahrsport in Bild und Wort
- Verleger
- Acad. Verl.
- Erscheinungsort
- München
- Erscheinungsdatum
- 1897
- Umfang
- 280 S.
- Signatur
- 35.4.1845
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id4853804200
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id485380420
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-485380420
- SLUB-Katalog (PPN)
- 485380420
- Sammlungen
- Varia
- Das Fahrrad
- Strukturtyp
- Monographie
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- VI. Radsport und Rennfahren
- Autor
- Sierck, Detlev
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Kapitel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- MonographieDer Radfahrsport in Bild und Wort -
- EinbandEinband -
- AbbildungIhre Königlichen Hoheiten Prinz Ludwig Ferdinand und Prinz ... -
- TitelblattTitelblatt -
- VorwortVorwort -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- KapitelI. All Heil! Eine Plauderei aus der Schule des Radfahrens 1
- KapitelII. Geschichte des Fahrrades 7
- KapitelRadfahrer-Poesie aus früherer Zeit 24
- KapitelIII. Das Fahrrad, seine Einzelteile und Zubehöre 25
- WerbungContinental-Pneumatic -
- KapitelIV. Die Fahrschule 49
- KapitelV. Das Tourenfahren 57
- KapitelVI. Radsport und Rennfahren 69
- KapitelVII. Das Damenfahren 111
- KapitelVIII. Das Rad im Dienste der Wehrkraft 137
- KapitelIX. Die Hygiene des Radfahrers 157
- KapitelX. Recht und Gesetz im Radfahrwesen 171
- KapitelXI. Das radsportliche Versicherungswesen 177
- KapitelXII. Publizistik, Bibliographie und Kartographie 185
- KapitelXIII. Die grossen Radfahrer-Verbände. Vereinswesen 195
- KapitelXIV. Die Fahrradindustrie und die zugewandten Geschäftszweige in ... 213
- KapitelXV. Besprechungen, Versuchsergebnisse, Neuheiten 228
- KapitelXVI. Geschäftliche Ankündigungen und Miscellen 239
- EinbandEinband -
- Titel
- Der Radfahrsport in Bild und Wort
- Autor
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— 99 — sich nach der Mitte der Bahn, von wo aus er «Ach tung» ruft und gleich darauf das Zeichen zum Ab fahren giebt. Das Verhalten der Rennfahrer auf der Bahn ist durch die Bahnordnung geregelt. Dieselbe schreibt folgendes vor: Die Bahn wird von rechts nach links befahren; der jeweilig Führende hat sich auf der Innenseite der Bahn zu halten. Es wird rechts vor beigefahren; es darf nur dann links vorbeigefahren werden, wenn der Vordermann mindestens i 1 ^ m (Passiergrenze) von der innern Seite fährt. Kein Fahrer darf bei dem Versuche, einen Mitfahrer zu überholen, diesen oder einen ändern Mitfahrer an der Entfaltung voller Fahrgeschwindigkeit hindern. Beim letzten Einbiegen in die Gewinnseite ist es keinem Fahrer gestattet, selbst wenn er mehr als i m Vorsprung hat, von rechts nach links oder von links nach rechts zu fahren. Jeder muss den von ihm be setzten Teil der Fahrbahn streng innehalten. Die Reihenfolge, in der die Fahrer nach Zurück legung der vorgeschriebenen Strecke mit ihren Ma schinen das Zielband passieren, ist massgebend für die Verteilung der Preise, sofern nicht durch einen Protest eine Aenderung notwendig wird. Ist ein Fahrer durch Nichtbeachtung der Wettfahr-Bestim- rnungen seitens des Wettfahr-Ausschusses oder eines Rennteilnehmers in seiner Gewinnaussicht beeinträch tigt worden, so steht ihm das Recht der Beschwerde zu. Ueber ihre Zulässigkeit und eventuelle Anerken nung entscheidet das Schiedsgericht, nachdem Kläger und Beklagte sowie Zeugen vernommen sind. Glaubt der Fahrer sich nicht bei der Entscheidung des Schieds gerichts beruhigen zu können, so steht ihm noch der Beschwerdeweg an die Sportsbehörden offen. Flier müssen wir auch noch den Ausdruck «Totes Fahren» erklären. Ein solches liegt vor, wenn zwei oder mehrere Fahrer zu gleicher Zeit das Ziel er reichen. Falls eine Einigung unter ihnen nicht er zielt wird, müssen sie einen Entscheidungslauf fahren. Die für die Sieger in Wettfahren ausgesetzten Preise richten sich danach, ob das Fahren für Herrenfahrer öder Berufsfahrer veranstaltet war. Als Preise für Herrenfahrer können gegeben werden: Ehrende Anerkennungen in Form von Ehrenurkun den und Kränzen, Ehrenzeichen und Ehrenpreise. Diese Preise müssen den Charakter wirklicher Ehren preise haben, ihnen muss ein dauernder Wert inne wohnen. Als Preise für Berufsfahrer können eben falls derartige Ehrenpreise ausgesetzt werden, vor wiegend zahlt man ihnen aber bares Geld. Neuer dings ist es den Amateuren gestattet worden, sich jederzeit an Fahren für Berufsfahrer zu beteiligen, sie fahren dann aber ausser Preisbewerb. Mit beson derer Erlaubnis der D. S. B. darf ein Herrenfahrer auch mit Berufsfahrern in Wettbewerb treten, doch darf ersterer keinen Geldpreis annehmen, der Renn veranstalter hat vielmehr für Ehrenpreise Sorge zu tragen. Ein Wanderpreis muss mindestens zweimal hintereinander oder dreimal im ganzen gewonnen werden, bevor er endgültiges Eigentum des Fahrers wird. In jedem Fall sind aber die vom Stifter vor geschriebenen Bedingungen massgebend. Eine ganze Reihe von Bestimmungen, die das Wettfahren auf der Bahn regeln, übergehen wir, sie sind minder wichtig und entbehren des Interesses. Wir erwähnen jedoch noch die Rekorde. Diese zerfallen in zwei Klassen, «beste Zeiten» und «beste Leistungen». Beste Zeiten sind die kürzesten Zeiten, in welcher bestimmte Strecken zurückgelegt worden sind. Man unterscheidet Wettfahr-Rekorde und Zeit- Rekorde. Ersterer muss immer bei einem Wettfahren geschaffen sein. Beim letzteren handelt es sich nur darum, in einer bestimmten Zeit, also etwa in einer Stunde eine grösstmöglichste Strecke zurückzulegen. Dieser Rekord kann also geschaffen werden zu irgend einer Zeit, wo nur die nötigen Personen vorhanden sind, welche ihn beglaubigen. Im allgemeinen sind die Zeit-Rekorde besser als die Wettfahr-Rekorde und zwar weil die Umstände in der Regel günstiger sind. Der Rekordbrecher sucht sich selbstverständ lich für seinen Zweck die günstigste Witterung und eine vorteilhafte Bahn aus; ausserdem wird er durch Konkurrenten nicht behindert. Der Zeitnehmer hat genau acht zu geben, auf welcher Stelle der Bahn der Rennfahrer sich bei Ablauf der bestimmten Zeit befindet, um so genau die zurückgelegte Strecke aus messen zu können. Anders verhält es sich bei einer «besten Leis tung». Der Rekordbrecher wird abgelassen und fährt seine Strecke, sagen wir 50 km, ab. Nachdem er diese Arbeit gethan hat, überzeugt sich der Zeit nehmer, wie viel Zeit dies in Anspruch nahm und ob der bisherige Rekord gedrückt ist oder nicht er reicht wurde. Es ist selbstverständlich zu unter scheiden, ob ein Rekord mit «fliegendem Start» oder mit «stehendem Start» gemacht wurde. Ersterer muss günstiger sein, da der Rennfahrer bei Beginn seiner Rekordfahrt die Maschine bereits in vollem Schwung hat. Ebenso giebt es Rekorde «ohne» und «mit S chrittmachern ». Die Anerkennung eines Rekordes bedingt fol gende Beweise: 1. Die Beglaubigung der genauen Länge der Wettfahrbahn, 2. die Anwesenheit offizieller Zeitnehmer, 3. die Benützung zuverlässiger und gut gehender Uhren. Am Schluss des Jahres stellt die Sportsbehörde alle geprüften und anerkannten Rekorde zu der amt lichen Rekordliste zusammen. In der Regel pflegen bestimmte Rekorde mit Ehrenurkunden und die Schluss- Rekorde (d. h. Rekorde, die am Ende der Saison nicht übertroffen worden sind) mit goldenen Medaillen ausgezeichnet zu werden.
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