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Der Radfahrsport in Bild und Wort
- Titel
- Der Radfahrsport in Bild und Wort
- Verleger
- Acad. Verl.
- Erscheinungsort
- München
- Erscheinungsdatum
- 1897
- Umfang
- 280 S.
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 35.4.1845
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id4853804200
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id485380420
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-485380420
- SLUB-Katalog (PPN)
- 485380420
- Sammlungen
- Varia
- Das Fahrrad
- Strukturtyp
- Monographie
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- VII. Das Damenfahren
- Autor
- Rother, A.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Kapitel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- MonographieDer Radfahrsport in Bild und Wort -
- EinbandEinband -
- AbbildungIhre Königlichen Hoheiten Prinz Ludwig Ferdinand und Prinz ... -
- TitelblattTitelblatt -
- VorwortVorwort -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- KapitelI. All Heil! Eine Plauderei aus der Schule des Radfahrens 1
- KapitelII. Geschichte des Fahrrades 7
- KapitelRadfahrer-Poesie aus früherer Zeit 24
- KapitelIII. Das Fahrrad, seine Einzelteile und Zubehöre 25
- WerbungContinental-Pneumatic -
- KapitelIV. Die Fahrschule 49
- KapitelV. Das Tourenfahren 57
- KapitelVI. Radsport und Rennfahren 69
- KapitelVII. Das Damenfahren 111
- KapitelVIII. Das Rad im Dienste der Wehrkraft 137
- KapitelIX. Die Hygiene des Radfahrers 157
- KapitelX. Recht und Gesetz im Radfahrwesen 171
- KapitelXI. Das radsportliche Versicherungswesen 177
- KapitelXII. Publizistik, Bibliographie und Kartographie 185
- KapitelXIII. Die grossen Radfahrer-Verbände. Vereinswesen 195
- KapitelXIV. Die Fahrradindustrie und die zugewandten Geschäftszweige in ... 213
- KapitelXV. Besprechungen, Versuchsergebnisse, Neuheiten 228
- KapitelXVI. Geschäftliche Ankündigungen und Miscellen 239
- EinbandEinband -
- Titel
- Der Radfahrsport in Bild und Wort
- Autor
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so oft hört, dem Vogel. Denn fliegen kann er nicht, er klebt an der Erde. Aber der blitzschnellen Eidechse gleicht er 1 Mit seinem unendlich lenkbaren, in jedem Augenblick in beliebige Geschwindigkeit versetzbaren Rade ist er jedem Verkehr gewachsen, sofern dieser ordnungsmässig vor sich geht. Dass der Fahrer von einem ihm vorschriftswidrig auf der falschen Seite entgegenrasenden Wagen niedergerissen werden kann, ist natürlich richtig. Das kann ihm aber zu Fuss genau ebenso gut, ja noch leichter passieren. _ Muss er die Maschine schieben, so ist die Beweglichkeit dahin, aus der Eidechse ist eine Schildkröte geworden. Der langsam dahinkriechende Fahrer wird selbst zum Verkehrshindernis für den sich im Trabe bewegen den Wagenverkehr. Mit demselben Recht wie die Fahrradverbote könnte auch durch Polizeiverordnung befohlen werden, dass z. B. die Berliner Linden im Zuge der Friedrichstrasse von Fussgängern nicht grüssend umfahren. Schwapp, hat sie dich! Die Hauptstrasse von Tralldorf «ist in ganzer Länge für Fahrräder verboten». Du hast ferner nicht ein mal die für Tralldorf und i 1 / 2 km Umkreis vor geschriebene Fahrkarte bei dir, du zahlst 3 Mark pro Verbrechen, thut 6 Mark. Künftig wird es ja mit der zweiten Strafthat besser werden, wir werden Reichsfahrkarten mit schönen hohen Nummern erhalten, vielleicht wird gar die Dalldorfer Fahrkarte auch in Tralldorf gelten und umgekehrt. Die unsinnigen Fahrverbote behalten wir aber. Jeder Dorfschulze kann nach wie vor auf «seinem» Gebiete die bösen Strampelbrüder in Acht und Bann thun. Das ver langen die «Verkehrsinteressen» einmal so. Der Beamte ist dafür verantwortlich, dass der Verkehr sich bei ihm angemessen abwickelt, er muss also die Möglichkeit besitzen, ihn zu «regeln». Und er regelt ihn! Dass das nach vernünftigen Grundsätzen geschieht, m Falke — M.-Gladbach, Nr. XIV. aufrecht, sondern nur auf allen Vieren kriechend passiert werden dürften. Der Vergleich hört sich barock an, man prüfe ihn aber genau, und der Sach verständige wird finden, es ist bitterer, blutiger Ernst. Und nun möchte ich den Fussgänger sehen, der, wenn er glaubt, vom Schutzmann ungefasst die Passage auf Zweien unternehmen zu können dies unterlässt und gehorsam auf allen Vieren in den Wagenstrom hinein kriecht. Nun denke man sich in die Lage der Touren fahrerin unterwegs. Du kommst in ein einsames, weltentlegenes Nest, die Karte nennt es, sagen wir mal Tralldorf. Weit und breit keine Menschenseele, nur dir entgegen kommt eine rotbenaste und rot- bekragte Gestalt, die hohe Polizei von Tralldorf. Das Tralldorfer Pflaster zwingt dich zum langsamsten Tempo. Dass dir die hohe Polizei nicht Platz macht, versteht sich von selbst. Du willst sie also höflich sollte sich ja eigentlich von selbst verstehen. Es geschieht ja # auch meistenteils. Ein Bürgermeister, der eines Tages für die Hauptstrasse seines Nestes den Verkehr von leichtem Personenfuhrwerk unter sagte, dagegen Frachtfuhrwerk und Düngerwagen verkehren liesse, dürfte wahrscheinlich alsbald m komfortabler Pneumatikzelle untergebracht sein. Aber Radfahrer — ja Bauer, das ist ganz was anders. So ein Radfahrer ist ja viel gefährlicher, als ein durchgehendes Viergespann, ein Pulvertransport, ein Choleraleichenwagen oder sonstige angenehme Ver kehrserscheinungen. Und dabei haben wir jetzt die unanfechtbaren statistischen Zahlen aus dem Verkehr der Millionenstadt Berlin, die unwiderleglich nach- weisen, dass der Prozentsatz der durch Fahrräder entstandenen Unfälle den durch andere Fuhrwerke verursachten gegenüber unendlich gering ist. Und die statistische Aufnahme hat zu einer für die Rad- 9*
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