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Der Radfahrsport in Bild und Wort
- Titel
- Der Radfahrsport in Bild und Wort
- Verleger
- Acad. Verl.
- Erscheinungsort
- München
- Erscheinungsdatum
- 1897
- Umfang
- 280 S.
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 35.4.1845
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id4853804200
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id485380420
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-485380420
- SLUB-Katalog (PPN)
- 485380420
- Sammlungen
- Varia
- Das Fahrrad
- Strukturtyp
- Monographie
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- VIII. Das Rad im Dienste der Wehrkraft
- Autor
- Burckart, Julius
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Kapitel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- MonographieDer Radfahrsport in Bild und Wort -
- EinbandEinband -
- AbbildungIhre Königlichen Hoheiten Prinz Ludwig Ferdinand und Prinz ... -
- TitelblattTitelblatt -
- VorwortVorwort -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- KapitelI. All Heil! Eine Plauderei aus der Schule des Radfahrens 1
- KapitelII. Geschichte des Fahrrades 7
- KapitelRadfahrer-Poesie aus früherer Zeit 24
- KapitelIII. Das Fahrrad, seine Einzelteile und Zubehöre 25
- WerbungContinental-Pneumatic -
- KapitelIV. Die Fahrschule 49
- KapitelV. Das Tourenfahren 57
- KapitelVI. Radsport und Rennfahren 69
- KapitelVII. Das Damenfahren 111
- KapitelVIII. Das Rad im Dienste der Wehrkraft 137
- KapitelIX. Die Hygiene des Radfahrers 157
- KapitelX. Recht und Gesetz im Radfahrwesen 171
- KapitelXI. Das radsportliche Versicherungswesen 177
- KapitelXII. Publizistik, Bibliographie und Kartographie 185
- KapitelXIII. Die grossen Radfahrer-Verbände. Vereinswesen 195
- KapitelXIV. Die Fahrradindustrie und die zugewandten Geschäftszweige in ... 213
- KapitelXV. Besprechungen, Versuchsergebnisse, Neuheiten 228
- KapitelXVI. Geschäftliche Ankündigungen und Miscellen 239
- EinbandEinband -
- Titel
- Der Radfahrsport in Bild und Wort
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— 140 — wohl in beidenHeeren ähnlicher Natur. Ich glaube nicht fehlzugreifen, wenn ich den des «unmilitärischen Aus sehens» in die erste Reihe stelle. Wenn wir uns die Erscheinung der Radler anfangs der 90er Jahre, das heisst den durch den irrationellen langgestreckten Rahmenbau mit dem zu weit nach hinten liegenden Sattel begünstigten, von vielen im hellen Unverstand als besonders «sportsmässig» bezeichneten, outrierten Katzenbuckelsitz in das Gedächtnis zurückrufen, der alsbald dem Spott des Publikums und dem Stift des Karrikaturenzeichners verfiel, wird es uns vollständig erklärlich, dass man vor dem Gedanken zurück schauderte, einen Mann in «des Königs Rock» in ähnlicher Verfassung den Blicken der Oeffentlichkeit preisgegeben zu sehen. Dazu kam, dass eine Reihe urteilsloser Litteraturerzeugnisse die zukünftige Ent wicklung des Militär-Radfahrwesens als geeignet be- zeichnete, die Bedeutung der Kavallerie herabzu drücken, was naturgemäss Opposition bei den Trägern des «Reitergeistes» in der Armee hervorrief. Eine nicht zu unterschätzende Rolle spielte wohl auch die Geldfrage, die Veranlassung war, von kostspieligen Experimenten abzusehen und sich die von ändern Nationen angestellten, also auch von diesen bezahlten Versuche nutzbar zu machen. Die Erfahrungen aber, die man bis 1894 in den anderen Armeen machte, waren keineswegs so durchschlagend, dass sie im stande gewesen wären, den festen Damm der oben geschilderten entgegenstehenden Faktoren zu durch- brechen. 2. Entwicklung des Militär-Radfahrwesens vom Jahre 1894 an. Vom Jahre 1894 an tritt in der Haltung der deutschen und österreichischen massgebenden Stellen eine entschiedene Wendung ein. Das Fahrrad erhält allmählich seinen kurzen, gedrungenen Rahmenbau, die Pneumatiks werden widerstandsfähiger und die Erkenntnis, dass nur das Pneumatikrad zu kriege rischer Verwendung geeignet sei, bricht sich Bahn. Deutschland und Oesterreich treten nun neben Frankreich in den Vordergrund der Erscheinung. Wenn wir im folgenden auf die Betrachtung des Radfahr wesens der übrigen Staaten verzichten, so geschieht dies deshalb, weil uns dessen Weiterentwicklung im Vergleich zu jenem der vorgenannten Grossstaaten im wesentlichen nichts Neues mehr bietet. F rankreich. Ich beginne wieder mit Frankreich. Am 5. April 1895 wurde daselbst das provisorische Radfahr- Reglement vom Jahre 1892 durch ein definitives ersetzt. Das Reglement stellt vor allem die For derung einer gleichheitlichen Maschine für die ge samte Armee auf und ermächtigt die Truppenteile, dieses Armeemodell in einer genau festgesetzten Anzahl von den Artilleriewerkstätten in Puteaux zu beschaffen. Die beabsichtigte Verwendung der Radfahrer ist aus den «allgemeinen Grundsätzen» zu ersehen. So sagt: Art. 1. «Die Militärradfahrer dienen in erster Linie zu Meldezwecken. Sie können ausserdem ver wendet werden, teils einzeln, teils in kleinen Gruppen zu Kundschafterdiensten, in besonderen Fällen auch in grösseren Abteilungen als Aufklärungsdetachements und im Parteigängerkriege.» Art. 4. «Die verschiedenen Fälle, wo Radfahrer im Felde und im Manöver zu Meldezwecken Verwendung finden können, gliedern sich in drei Hauptgruppen: auf dem Marsche, während der Unterkunft (im Quartier und bei den Vorposten) und im Gefechte.» niätre, l’AUemagne est restee jusqu’ä present dans l’expectative> schreibt noch Ende 1893 die «Revue militaire suissei. — In Wien darf noch heute kein Offizier in Uniform auf dem Rade sich blicken lassen. Art. 8. «Aufklärungsdetachements werden in der Regel von einem radfahrenden Offizier geführt.» Art. 9. «Radfahrende Offiziere können einzeln ausserdem in vielen Fällen und namentlich im Dienste der Stäbe mit besonders wichtigen Aufträgen betraut werden.» Art. 11. «Im Kriege sind die Festungskomman danten ermächtigt, einen Radfahrerdienst unter voller Ausnützung der lokalen Hilfsmittel zu organisieren. Das gleiche gilt für die Küstenverteidigung und das ganze System der Etappen.» Auf eine nähere Ausführung dieser Grundsätze, sowie auf die Details der Organisation einzugehen, verbietet hier der Raum. In den Manövern des Jahres 1895 sehen wir nun bereits zwei Radfahrerdetachements formiert und zwar das eine beim 6., das andere beim 2. Armeecorps. Das erstere, unter Kommando des Lieutenants Saumade vom 21. Jägerbataillon, bestand aus 25, das letztere, unter Kommando des Kapitäns Gerard vom 87. Inf.- Regt., aus 22 Mann. Beide Detachements waren auf Anregung der genannten Offiziere formiert worden und zwar war das erstere aus Mannschaften ver schiedener Regimenter des 6. Corps, das letztere ausschliesslich aus Mannschaften des 87. Inf.-Regts. zusammengesetzt. Die Leute Saumades fuhren eigene Maschinen, jene Gerards das von letzterem konstru ierte, zusammenklappbare und alsdann auf dem Rücken tragbare Rad. Jedenfalls lauteten die offiziellen Berichte über beide Detachements nicht ungünstig, denn ein kriegs ministerieller Erlass ordnete alsbald einen weiteren Versuch für die Manöver 1896 an und bestimmte hierzu ein 60 Mann starkes Detachement unter Kapitän Gerards Führung, ausgerüstet mit dessen neuer Ma schine. General Aubigny, der kommandierende General des 2. Armeecorps, dem Gerards Truppe unterstellt war, sagt hierüber in einem Tagesbefehl — Crigny — Sainte — Benoite, 15. Sept. 1896 — nachstehendes: «Der Versuch mit einem Zuge von 60 Rad fahrern unter der geschickten Leitung des Kapitäns
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