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Der Radfahrsport in Bild und Wort
- Titel
- Der Radfahrsport in Bild und Wort
- Verleger
- Acad. Verl.
- Erscheinungsort
- München
- Erscheinungsdatum
- 1897
- Umfang
- 280 S.
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 35.4.1845
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id4853804200
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id485380420
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-485380420
- SLUB-Katalog
- 485380420
- Sammlungen
- Varia
- Das Fahrrad
- Strukturtyp
- Monographie
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- X. Recht und Gesetz im Radfahrwesen
- Autor
- Schimmelfennig, ... von
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Kapitel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- XI. Das radsportliche Versicherungswesen
- Autor
- Panzerbieter, Ed.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Kapitel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- MonographieDer Radfahrsport in Bild und Wort -
- EinbandEinband -
- AbbildungIhre Königlichen Hoheiten Prinz Ludwig Ferdinand und Prinz ... -
- TitelblattTitelblatt -
- VorwortVorwort -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- KapitelI. All Heil! Eine Plauderei aus der Schule des Radfahrens 1
- KapitelII. Geschichte des Fahrrades 7
- KapitelRadfahrer-Poesie aus früherer Zeit 24
- KapitelIII. Das Fahrrad, seine Einzelteile und Zubehöre 25
- WerbungContinental-Pneumatic -
- KapitelIV. Die Fahrschule 49
- KapitelV. Das Tourenfahren 57
- KapitelVI. Radsport und Rennfahren 69
- KapitelVII. Das Damenfahren 111
- KapitelVIII. Das Rad im Dienste der Wehrkraft 137
- KapitelIX. Die Hygiene des Radfahrers 157
- KapitelX. Recht und Gesetz im Radfahrwesen 171
- KapitelXI. Das radsportliche Versicherungswesen 177
- KapitelXII. Publizistik, Bibliographie und Kartographie 185
- KapitelXIII. Die grossen Radfahrer-Verbände. Vereinswesen 195
- KapitelXIV. Die Fahrradindustrie und die zugewandten Geschäftszweige in ... 213
- KapitelXV. Besprechungen, Versuchsergebnisse, Neuheiten 228
- KapitelXVI. Geschäftliche Ankündigungen und Miscellen 239
- EinbandEinband -
- Titel
- Der Radfahrsport in Bild und Wort
- Autor
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— 177 - erscheint der Vorschlag schon annehmbarer, den an greifenden Hund in den eigens dazu mitgebrachten Sack zu stecken und ihn darin zusammen mit den Trümmern eines alten Rades so lange durchzu schütteln, bis er von der Verwerflichkeit seines bis herigen Thuns überzeugt, jedem Rade auf hundert Schritt aus dem Wege geht. Bei jedem Vorgehen sowohl gegen Menschen als gegen Tiere muss sich übrigens der Radfahrer gegenwärtig halten, dass er zwar verlangen kann, dass ihm bei einer etwaigen Anklage seine Strafthat durch die Anklagebehörde bewiesen werde, dass aber für die Strafausschliessungsgründe der Notwehr und des Notstandes er die Beweislast hat und dass diese Last unter Umständen, auch das nicht immer vor handene Sachverständnis und Wohlwollen des Gerichtshofes vorausgesetzt, eine recht schwere sein kann. Dass es dem Radfahrer sehr zu empfehlen ist, sich gegen etwaige civilrechtliche Folgen solcher Renkontres zu versichern, wozu ihm namentlich von den grossen deutschen Verbänden, so dem deutschen Radfahrer-Bund, bequeme und billige Gelegenheit geboten wird, ist an anderer Stelle dieses Werkes auszuführen. So schliessen wir dieses Kapitel mit dem Wunsche, dass die obigen Ausführungen über die gesetzlichen und polizeilichen, den Radfahrer betreffenden Be stimmungen möglichst vielen Radlern dazu verhelfen mögen, dass sie weder mit dem Gericht, noch mit der Polizei jemals in Berührung kommen. XI. Das radsportliche Versicherungswesen von Ed. Panzerbieter - München, Oberbeamter der Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft. S sind die dem Radfahrsport eigen tümlichen Gefahren schon längere Zeit Veranlassung gewesen, dass die Versicherungs-Institute den Anhängern dieses Sports eine gewisse Ausnahme stellung anwiesen. Man betrachtete unsern «Sport» als einen lebensgefähr lichen, wie das Besteigen hoher Berge, das Luftballon fahren, und Lebens- sowohl als Unfall-Versicherungs- Gesellschaften schlossen entweder die Gefahren aus dem Radfahren in der Police von ihrer Entschädigungs pflicht aus, oder sie übernahmen dieselben nur gegen eine nicht unbedeutende Zuschlagsprämie. Nachdem jedoch heute das Radfahren eine solche Ausbreitung erlangt hat, zeigen sich teilweise ganz neue Punkte, von denen ausgehend man zu einer wesentlich ändern Beurteilung des Radfahrens als Versicherungsrisiko kommt. Es treten jedoch auch ganz neue Gefahren in den Gesichtskreis, gegen die sich zu schützen ein Bedürfnis besteht. Die Versicherungswelt hat nicht ermangelt, hieraus ihre Konsequenzen zu ziehen, und so fehlt es heute keinem Sportskameraden an der Möglichkeit, sich gegen die verschiedenen Eventuali täten, denen er, bezw. sein Rad, ausgesetzt ist, durch Versicherungsnahme zu schützen. In folgendem sei nun dem Radfahrern eine kurze Uebersicht gegeben über den gegenwärtigen Stand des Radfahr - Versicherungswesens. Wo allgemeine Gegenstände des Versicherungswesens zur Sprache ge langen müssen, soll dies mit der grössten Kürze ge schehen; das Hauptgewicht ist auf die Praxis gelegt. Gehen wir von der heute populärsten Art der Versicherung, der Feuerversicherung, aus, so finden sich für den Radfahrer zwei Punkte, die er zu berück sichtigen hat. In der gewöhnlichen Mobiliarpolice ist das Rad, wenn deklariert, gegen Feuersgefahr gedeckt, jedoch gewöhnlich nur, wenn es sich an dem Ort, der in der Police bezeichnet ist, d. h. in der versicherten Wohnung befindet. Trifft also den Radfahrer auf der Tour das Unglück, dass das Rad im Gasthaus etc. durch eine Feuersbrunst vernichtet wird, so wird er eine Entschädigung nicht erhalten. Es ist jedoch von den Feuerversicherungs-Gesellschaften die Einrichtung getroffen, dass einzelne Gegenstände, z. B. Wäsche, Betten für einen Badeaufenthalt, auch «auf Reisen» versichert werden können (sog. Aussenversicherung). Es kann dies natürlich auch für das Rad vorgesehen werden, und ist jedem Radfahrer anzuraten, seine Mobiliarpolice eventuell in dieser Weise ergänzen zu lassen. Ein anderer Punkt, der kurzer Besprechung be darf, und, obgleich er sich nicht auf die Feuerver sicherung beschränkt, wohl am besten hier besprochen wird, ist der Wert des Rades. Kein anderer Gegen stand verliert bekanntlich seinen Wert so schnell, als ein Rad. Ein Rad neuester Konstruktion ist übers Jahr bereits veraltet. Nicht als ob es dann nicht mehr zu brauchen wäre: der in Zahlen ausgedrückte Wert ist jedoch ganz bedeutend gesunken. Dieser Wert, den der versicherte Gegenstand im Augen blicke des Schadens hat, ist nach dem Grund- 12
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