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Der Radfahrsport in Bild und Wort
- Titel
- Der Radfahrsport in Bild und Wort
- Verleger
- Acad. Verl.
- Erscheinungsort
- München
- Erscheinungsdatum
- 1897
- Umfang
- 280 S.
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 35.4.1845
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id4853804200
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id485380420
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-485380420
- SLUB-Katalog
- 485380420
- Sammlungen
- Varia
- Das Fahrrad
- Strukturtyp
- Monographie
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- XI. Das radsportliche Versicherungswesen
- Autor
- Panzerbieter, Ed.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Kapitel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- MonographieDer Radfahrsport in Bild und Wort -
- EinbandEinband -
- AbbildungIhre Königlichen Hoheiten Prinz Ludwig Ferdinand und Prinz ... -
- TitelblattTitelblatt -
- VorwortVorwort -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- KapitelI. All Heil! Eine Plauderei aus der Schule des Radfahrens 1
- KapitelII. Geschichte des Fahrrades 7
- KapitelRadfahrer-Poesie aus früherer Zeit 24
- KapitelIII. Das Fahrrad, seine Einzelteile und Zubehöre 25
- WerbungContinental-Pneumatic -
- KapitelIV. Die Fahrschule 49
- KapitelV. Das Tourenfahren 57
- KapitelVI. Radsport und Rennfahren 69
- KapitelVII. Das Damenfahren 111
- KapitelVIII. Das Rad im Dienste der Wehrkraft 137
- KapitelIX. Die Hygiene des Radfahrers 157
- KapitelX. Recht und Gesetz im Radfahrwesen 171
- KapitelXI. Das radsportliche Versicherungswesen 177
- KapitelXII. Publizistik, Bibliographie und Kartographie 185
- KapitelXIII. Die grossen Radfahrer-Verbände. Vereinswesen 195
- KapitelXIV. Die Fahrradindustrie und die zugewandten Geschäftszweige in ... 213
- KapitelXV. Besprechungen, Versuchsergebnisse, Neuheiten 228
- KapitelXVI. Geschäftliche Ankündigungen und Miscellen 239
- EinbandEinband -
- Titel
- Der Radfahrsport in Bild und Wort
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Ferner hat der Versicherungsnehmer alle von der Gesellschaft weiter zu verlangenden Mittheilungen über den Schadenfall möglichst vollständig mit thunlichster Beschleunigung zu beschaffen. 3. Die Prozessführung übernimmt die Gesellschaft auf eigene Kosten. Der Versicherungsnehmer ist nicht berechtigt, ohne Genehmigung der Gesellschaft an ihn gestellte Schadenansprüche anzuerkennen, widrigenfalls die Gesellschaft zu einer Ersatzleistung nicht verpflichtet ist. 4. Nach Feststellung der Ersatzsumme, welche Feststellung durch Vergleich oder gerichtliches Urtheil erfolgt, leistet die Gesellschaft binnen 14 Tagen gegen ordnungsmässige Quittung Zahlung und zwar vergütet sie bei Personenverletzung den vollen Ersatzbetrag, bei Sachbeschädigung 80% des Ersatz betrages, jeweils jedoch mit der Beschränkung auf den oben angegebenen versicherten Höchstbetrag, welch letzterer bei etwaigen Rentenzahlungen den Grenzwerth der zu kapitalisirenden Rente bildet. II. Versicherung gegen den dem Versicherungsnehmer durch Diebstahl seines Rades von /'ojfew'/S verursachten Schaden bis zum Höchstbetrage von Hierbei gelten folgende Bedingungen: 1. Zubehörtheiie der Maschine (Sattel, Laterne etc.) sind nicht versichert. 2. Die Versicherung erstreckt sich lediglich auf das vorbezeichnete Rad, und auf den Fall, dass dasselbe von seinem Eigenthümer, dem Versicherungsnehmer, gefahren wird. Soll die Versicherung für ein anderes Rad gelten, so muss dies bei der Gesellschaft auf besonderem Formulare beantragt werden. 3. Jeder Diebstahl muss der „Allianz» binnen 48 Stunden, der betreffenden Polizeibehörde binnen 24 Stunden, angezeigt und bei letzterer Verfolgung des Diebes beantragt werden. Auch ist nach Möglichkeit jede verlangte Beihilfe zur Ermittlung der Thäter bezw. Wiedererlangung des gestohlenen Rades zu leisten. 4. Nach Feststellung des Schadens leistet die Gesellschaft binnen 14 Tagen Zahlung und zwar bei Schäden innerhalb des ersten Versicherungsjahres die volle Versicherungssumme, welche 80% des nachzuweisenden Ankaufspreises nicht übersteigen darf.. Die von der Gesellschaft zu leistende Entschädigung vermindert sich bei Schäden innerhalb des II. Jahres um 20% der Versicherungssumme » » HI- » „ 15% „ reducirten Summe - - IV - » 10% „ - - V - » - 5% Vom zweiten Versicherungsjahre ab wird die jeweilige Prämie von dem nach vorstehender Scala zu berechnenden Entschädigungsbetrage berechnet. III. Versicherung gegen die Folgen körperlicher Unfälle, welche dem Versicherungsnehmer beim Radfahren (Preis-, Kunst- und Wettfahren ausgeschlossen) zustossen, tfnd zwar; für den Todesfall in Höhe von M. 6000.—, für den Invaliditätsfall „ „ „ „ fZCOO.—, für den Fall vorübergehender Erwerbsunfähigkeit „ „ „ „ ^ pro Tag. Für diese letztere Versicherung gelten mit obiger Einschränkung auf Unfälle, welche dem Versicherungs nehmer beim Radfahren zustossen, die dieser Police angehefteten Einzel-Unfallbedingungen E. B. 96 der Allianz. Die Versicherung beginnt am /. <2f<S9? Mittags 12 Uhr und endet am /. f002 Falls nicht 3 Monate vor Ablauf seitens einer der beiden Partheien mittelst eingeschriebenen Briefes Kündigung erfolgt, erneuert sich die Versicherung stillschweigend für die gleiche Zeitdauer.
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