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Der Radfahrsport in Bild und Wort
- Titel
- Der Radfahrsport in Bild und Wort
- Verleger
- Acad. Verl.
- Erscheinungsort
- München
- Erscheinungsdatum
- 1897
- Umfang
- 280 S.
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 35.4.1845
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id4853804200
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id485380420
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-485380420
- SLUB-Katalog (PPN)
- 485380420
- Sammlungen
- Varia
- Das Fahrrad
- Strukturtyp
- Monographie
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- XIII. Die grossen Radfahrer-Verbände. Vereinswesen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Kapitel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- MonographieDer Radfahrsport in Bild und Wort -
- EinbandEinband -
- AbbildungIhre Königlichen Hoheiten Prinz Ludwig Ferdinand und Prinz ... -
- TitelblattTitelblatt -
- VorwortVorwort -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- KapitelI. All Heil! Eine Plauderei aus der Schule des Radfahrens 1
- KapitelII. Geschichte des Fahrrades 7
- KapitelRadfahrer-Poesie aus früherer Zeit 24
- KapitelIII. Das Fahrrad, seine Einzelteile und Zubehöre 25
- WerbungContinental-Pneumatic -
- KapitelIV. Die Fahrschule 49
- KapitelV. Das Tourenfahren 57
- KapitelVI. Radsport und Rennfahren 69
- KapitelVII. Das Damenfahren 111
- KapitelVIII. Das Rad im Dienste der Wehrkraft 137
- KapitelIX. Die Hygiene des Radfahrers 157
- KapitelX. Recht und Gesetz im Radfahrwesen 171
- KapitelXI. Das radsportliche Versicherungswesen 177
- KapitelXII. Publizistik, Bibliographie und Kartographie 185
- KapitelXIII. Die grossen Radfahrer-Verbände. Vereinswesen 195
- KapitelXIV. Die Fahrradindustrie und die zugewandten Geschäftszweige in ... 213
- KapitelXV. Besprechungen, Versuchsergebnisse, Neuheiten 228
- KapitelXVI. Geschäftliche Ankündigungen und Miscellen 239
- EinbandEinband -
- Titel
- Der Radfahrsport in Bild und Wort
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— 201 — Dieselbe wurde zusammengesetzt aus 2 Vertretern der Verbandsbahnen, 2 ,, der dem Verband nicht angehö renden Rennbahnen, 2 ,, des D. R.-B., i Vertreter der A. R.-U., i „ des S. R.-B., i ,, des Deutsch. Rennfahrer-Verbands. Nachtragend muss hier noch hinzugefügt werden, dass bei den misslichen Verhältnissen gegen Ende 1896 die Rennfahrer Deutschlands einen eigenen Ver band zur Wahrung ihrer Interessen gegründet hatten. Dieser Verband trat durch einzelne Verhandlungen mit dem Sportausschuss des D. R.-B. in den Vordergrund und auch dadurch, dass ein Vertreter zur vertraulichen Sitzung nach Leipzig geladen wurde. Der D. R.-V. ist vorher nicht erwähnt worden, weil er ganz specielle Sonderinteressen vertritt und nur nebenbei in der vereinspolitischen Entwicklung der Verbände in Frage kommen konnte. Mit der Bildung einer Deutschen Sportsbehörde für Bahnwettfahren sind wir aber so ziemlich am Ende unserer geschichtlichen Betrachtungen angelangt, wel chen höchstens noch beizufügen ist, dass am 11. April 1897 die Wettfahrbestimmungen der neuen Behörde in Wirksamkeit traten. Damit hörte der Sportausschuss des D. R.-B. und der Allg. Deutsche Sportausschuss im Gebiete des Bahnwettfahrens innerhalb des Deut schen Reiches auf, zu existieren. Der diesbezügliche Sportausschuss des D. R.-B. fungiert allerdings in Oesterreich für die Bundesmitglieder weiter, dürfte aber auf die österreichischen Verhältnisse einen wesent lichen Einfluss in Zukunft nicht haben. Am Schluss sei gestattet, auch hier mit ein paar Worten den Abschluss des im Jahre 1885 begonnenen grossen Kartenwerkes «Deutsche Strassenprofilkarte für Radfahrer», Bearbeiter und Herausgeber R. Mittel bach, zu streifen. Das Kapitel XII hat diesem Fak tum eingehend Rechnung getragen, doch wird viel leicht die Vollendung dieses Werkes, zu dessen Ueber- gabe an die deutsche Radfahrerschaft seitens des Verfertigers alle deutschen Verbände ihre Vertreter entsendet hatten, den idealen Gedanken allmählich Durchbruch verschaffen, auf allen Gebieten des Rad fahrwesens, wie es bereits auf dem Gebiete des Bahn wettfahrens zur Thatsache wurde, eine Centralisierung in einer gemeinsamen Sportsbehörde (Allg. deutsch. Radf.-Verb.) zum Segen der Allgemeinheit der Wirk lichkeit näher zu führen. 2. Schutzverbände. Von August Ge iss er-Regensburg. Es giebt eine ansehnliche Zahl von Radfahrern, denen die sportliche Seite des Radfahrens gleichgültig ist; manche würden nicht einmal genug Gemeinsinn haben, sich überhaupt einem Verbände anzuschliessen, sondern wünschten nur mühelos zu geniessen, was ihnen jene geschaffen haben. Aber sie fühlen sich unangenehm beengt durch die häufig von mangel haftem Verständnis für das Fahrrad und seine heutige Stellung im Verkehrsleben zeugenden polizeilichen Vorschriften und sonstige Beschränkungen der per sönlichen Freiheit in der Bewegung auf den Strassen der Stadt und des platten Landes. Die Bedrängnisse der Radfahrer einzelner Be zirke, irgend ein besonders schweres Vorkommnis veranlasste die Radfahrer bestimmter Orte, sich zu gemeinsamer Abwehr und Arbeit zusammenzufinden, ohne Rücksicht auf etwaige sonstige Angehörigkeit zu einem Verbände sportlicher Natur. Der erste Verband dieser Art entstand am 15. November 1895 unter dem Namen «Verband zur Wahrung der Interessen der Münchener Radfahrer». Man wollte zweckentsprechende Fahrvorschriften erzielen und Unterstützung in Rechtsschutzangelegen heiten gewähren, insoferne letztere von grundsätzlicher Bedeutung für den Radfahrsport sein würden. Die Pflichten der Mitglieder dieses Münchener Verbandes, der sich am 27. März 1896 unter dem Namen: «Verband zur Wahrung der Interessen der bayerischen Radfahrer» auf das ganze Land aus dehnte, sind vor allem, dass sie die ortspolizeilichen Vorschriften genau einhalten und nach Möglichkeit dazu beitragen, dass sie auch von Radfahrern, die dem Verbände nicht angehören, beobachtet werden. Den Mitgliedern stehen gegen geringen Jahres beitrag Aufbewahrungsstellen für Fahrräder, Hilfs stationen, Werkzeugkästen, Winterfahrplätze, vorteil hafte Versicherung gegen Unfälle, Haftpflicht, Invali dität, Todesfall, Raddiebstahl zu Gebote, natürlich ausser den bedeutenden Vorteilen ideeller Natur, die in der Angehörigkeit zum Verbände selbst liegen. Der Vorsitzende des Verbandes ist Freiherr v o n Rotenhan, Oberst z. D. Das volkstümliche Programm und die Arbeits tüchtigkeit des Verbandes, die ganz besonders aus dem Jahresbericht für 1896 hervorgeht, haben ihn schnell auf jetzt 135 angehörige Körperschaften mit über 10,000 Mitgliedern gebracht. Ein Jahr nach Gründung des Münchener Ver bandes, 1. Oktober 1896, wurde in Berlin nach Mün chener Vorbild auch ein Schutzverband gegründet. Er hiess sich «Schutzverband Berliner Radfahrer» und als Zweck desselben ist angegeben, unter Aus schluss aller geselligen und rein sportlichen Ziele: 1. Wahrung der Interessen der Radfahrer durch Erzielung zweckentsprechender Fahrvor schriften auf dem Wege loyaler Verständigung und fachmännischer Mitarbeit mit den zustän digen Behörden; durch fachmännische Unterstützung in Rechts schutzsachen ; 2. Förderung aller öffentlichen und pri vaten Bestrebungeu, welche abzielen auf
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