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Der Radfahrsport in Bild und Wort
- Titel
- Der Radfahrsport in Bild und Wort
- Verleger
- Acad. Verl.
- Erscheinungsort
- München
- Erscheinungsdatum
- 1897
- Umfang
- 280 S.
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 35.4.1845
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id4853804200
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id485380420
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-485380420
- SLUB-Katalog
- 485380420
- Sammlungen
- Varia
- Das Fahrrad
- Strukturtyp
- Monographie
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- XIII. Die grossen Radfahrer-Verbände. Vereinswesen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Kapitel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- MonographieDer Radfahrsport in Bild und Wort -
- EinbandEinband -
- AbbildungIhre Königlichen Hoheiten Prinz Ludwig Ferdinand und Prinz ... -
- TitelblattTitelblatt -
- VorwortVorwort -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- KapitelI. All Heil! Eine Plauderei aus der Schule des Radfahrens 1
- KapitelII. Geschichte des Fahrrades 7
- KapitelRadfahrer-Poesie aus früherer Zeit 24
- KapitelIII. Das Fahrrad, seine Einzelteile und Zubehöre 25
- WerbungContinental-Pneumatic -
- KapitelIV. Die Fahrschule 49
- KapitelV. Das Tourenfahren 57
- KapitelVI. Radsport und Rennfahren 69
- KapitelVII. Das Damenfahren 111
- KapitelVIII. Das Rad im Dienste der Wehrkraft 137
- KapitelIX. Die Hygiene des Radfahrers 157
- KapitelX. Recht und Gesetz im Radfahrwesen 171
- KapitelXI. Das radsportliche Versicherungswesen 177
- KapitelXII. Publizistik, Bibliographie und Kartographie 185
- KapitelXIII. Die grossen Radfahrer-Verbände. Vereinswesen 195
- KapitelXIV. Die Fahrradindustrie und die zugewandten Geschäftszweige in ... 213
- KapitelXV. Besprechungen, Versuchsergebnisse, Neuheiten 228
- KapitelXVI. Geschäftliche Ankündigungen und Miscellen 239
- EinbandEinband -
- Titel
- Der Radfahrsport in Bild und Wort
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— 202 — Hebung der vernunftgemässen Ausübung des Radfahrens als Verkehrsmittel und Leibesübung; 3. Strenge Selbsterziehung im Einhalten der Fahrvorschriften als Vorbild für das ge samte radfahrende Publikum; 4 Vorgehen gegen Uebertretungen der Fahrvorschriften durch Radfahrer (insbeson dere die sogenannten Rowdies auf dem Rade) und Wagenführer, auch im Interesse des Fuss- gängerverkehrs und der anderen Verkehrsmittel. Auch Frankfurt, Kiel und Köln sind in der Gründung von Schutzverbänden begriffen. Es ist offenbar, dass Schutzverbände eine segensreiche Ein richtung werden können und dass durch ihre Mit wirkung es gelingt, für einzelne Städte oder Landes teile diejenige Bewegungsfreiheit zu erkämpfen, auf die wir ein Recht haben.*) *) Mit der Zeit dürften solche Verbände wohl auch der Frage noch näher zu treten haben, welche Mittel und Vor kehrungen geeignet erscheinen, um ihre Mitglieder vor der vielfach überhandnehmenden Ueberteuerung der notwendigsten Gebrauchsartikel und vor der Uebervorteilung durch gewinn- süchtige Zwischenhändler in Schutz zu nehmen. Wenn es nämlich so weiter geht, wie der Ton gegenwärtig vielerorts angeschlagen wird, so sind r adspo rt liche Konsumvereins gründungen nur eine Frage kürzester Zeit. Der Herausgeber. 3. Der Deutsche Mitteilungen des Am 17. August 1884 traten in Leipzig die Ver treter des damaligen Deutschen und Deutsch-Oester- reichischen, des Norddeutschen und des Rheinischen Velocipedisten-Bundes zu einem «Deutschen Radfahrer-Bunde» zusammen, welcher am Gründungstage 2537 Mit glieder zählte und seitdem stetig angewachsen ist, so dass er heute die weitaus grösste Vereinigung deut scher und deutsch-österreichischer Radfahrer darstellt. Die Mitgliederzahl betrug 1885: 4981, 1886: 7285, 1887: 9193, 1888: 10966, 1889: 11959, 1890: 13406, 1891: 14551, 1892: 17144, 1893: 19761, 1894: 22283, 1895: 25556, 1896: 27865, 1897 bis zum 1. Juni: 29853. Der Bund erstreckt sich über Deutschland und die deutschen Kronländer Oesterreichs und ist in 44 Gauverbände gegliedert: A. In Deutschland: 1. Hamburg 2. Bremen 3. Westfalen ,, 4. Rheinland ,, 5. Mittelrheingau,, 6. Oberrheingau ,, 7. Schwarzwald .. 8. Württemberg 9-Frankfurt a/M. „ 1522 10. Würzburg loa. Süd-Thürin gen 11. Augsburg 12. München 13. Landshut 14. Bamberg-Hof 15. Nürnberg 16. Thüringen 17. Hannover 17a. Cassel 141 170 r 52 527 30 H3 193 733 2041 164 I n 32. Dtsch-Böhmenmit 160 Mitgl. 33. Mähren 14 n 34. Nied.-Oesterr. ,, 385 ,, 35. Salzburg-Ober- Oesterreich ,, 77 ,, 18. Magdeburg mit 2603 Mitgl. mit 2720 Mitgl. 1191 n 19. Güstrow ,, 412 HS3 11 19a. Schwerini/M.,, 273 2158 ,, 20. Berlin ,, 2383 569 ,1 21. Sachsen ,, 2095 239 ,, 21a. Voigtland 3°4 n Thüringen ,, 485 150 ,, 22. Cottbus ,, 587 23. Görlitz „ 787 24. Breslau ,, 1392 23. Posen ,, 318 26. Frankf. a/Od. ,, 490 27. Stettin 28. Cöslin 29. Danzig 30. Königsberg in Preussen 31. Schleswig-Hol stein 37. Oberschlesien Oesterreich: 36. Steiermark 38. Krain 39. Tirol 40. Oesterreich Schlesien ,, 56 178 60 418 B. 905 684 372 mit 205 Mitgl. „ 24 „ 4 Ausserhalb des Bundesgebietes sind 186 Bundes mitglieder vorhanden, wodurch die nach dem Ab- Radfahrer-Bund. Bundes -Vorstandes. schluss vom 1. Januar 1897 angegebene Gesamt mitgliederzahl von 29,853 erreicht wird. Vertreter des Deutschen Radfahrer-Bundes sind in Petersburg, Kiew, Moskau, Odessa, Warschau, Lodz, Riga und Libau für Russland, Paris für Frankreich, Zürich für die Schweiz, Lüttich für Belgien, Rotterdam für Holland und Bukarest für Rumänien bestellt. Der Deutsche Radfahrer-Bund gehört der «Inter national Cyclists’-Association» an und hat sich zu Anfang 1897 auch mit den anderen deutschen Radfahrer-Ver bänden zum Zwecke der Begründung einer «Deutschen Sportbehörde für Bahnwettfahren» verbunden. Die letztere ist im März 1897 gebildet worden und hat besondere Wettfahrbestimmungen für Bahnwettfahren festgesetzt, welche am 15. x\pril 1897 in Kraft getreten und für die Bundesmitglieder rechtsverbindlich sind. Der Bund hat sich die Förderung des Radfahr sports im allgemeinen und die Wahrnehmung der sportlichen Interessen seiner Mitglieder im besonderen zur Aufgabe gestellt. Der Förderung des Radfahrsports dient die Veranstaltung von Wanderfahrten, von Strassen- und Bahnwettfahren, sowie von .Wettbewerben im Kunst-, Reigen- und Korsofahren. Der Bund hält nach seinen Satzungen in seinem Mitgliederkreise alles Berufsmässige fern. Wenn er auch nicht nach Turnerart auf die Verleihung von Ehrenkränzen und Ehrenurkunden sich beschränkt, sondern den Siegern im Wettfahren der «Herrenfahrer», insbesondere also seiner Mitglieder, wertvolle Abzeichen und Wert gegenstände als Ehrenpreise verleiht, so bleibt doch die Annahme von Geldpreisen, welche das wesent liche Kennzeichen des Berufsfahrertums bilden, in seinen Mitglieder-Reihen gänzlich ausgeschlossen. Da gegen trägt der Bund doch der Thatsache, dass auch das «Berufsfahrertum» der Entwicklung des Sports wesentliche Dienste leistet, dadurch Rechnung, dass er besondere Berufsfahrer-Wettfahren ausserhalb des Kreises der Bundesmitglieder veranstaltet und zwar unter Aussetzung von Geldpreisen aus seinen Mitteln. Es soll damit gleichzeitig auf die Ord nung des Berufsfahrertums durch sportliche Disciplin
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