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Der Radfahrsport in Bild und Wort
- Titel
- Der Radfahrsport in Bild und Wort
- Verleger
- Acad. Verl.
- Erscheinungsort
- München
- Erscheinungsdatum
- 1897
- Umfang
- 280 S.
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 35.4.1845
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id4853804200
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id485380420
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-485380420
- SLUB-Katalog (PPN)
- 485380420
- Sammlungen
- Varia
- Das Fahrrad
- Strukturtyp
- Monographie
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- XIII. Die grossen Radfahrer-Verbände. Vereinswesen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Kapitel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- MonographieDer Radfahrsport in Bild und Wort -
- EinbandEinband -
- AbbildungIhre Königlichen Hoheiten Prinz Ludwig Ferdinand und Prinz ... -
- TitelblattTitelblatt -
- VorwortVorwort -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- KapitelI. All Heil! Eine Plauderei aus der Schule des Radfahrens 1
- KapitelII. Geschichte des Fahrrades 7
- KapitelRadfahrer-Poesie aus früherer Zeit 24
- KapitelIII. Das Fahrrad, seine Einzelteile und Zubehöre 25
- WerbungContinental-Pneumatic -
- KapitelIV. Die Fahrschule 49
- KapitelV. Das Tourenfahren 57
- KapitelVI. Radsport und Rennfahren 69
- KapitelVII. Das Damenfahren 111
- KapitelVIII. Das Rad im Dienste der Wehrkraft 137
- KapitelIX. Die Hygiene des Radfahrers 157
- KapitelX. Recht und Gesetz im Radfahrwesen 171
- KapitelXI. Das radsportliche Versicherungswesen 177
- KapitelXII. Publizistik, Bibliographie und Kartographie 185
- KapitelXIII. Die grossen Radfahrer-Verbände. Vereinswesen 195
- KapitelXIV. Die Fahrradindustrie und die zugewandten Geschäftszweige in ... 213
- KapitelXV. Besprechungen, Versuchsergebnisse, Neuheiten 228
- KapitelXVI. Geschäftliche Ankündigungen und Miscellen 239
- EinbandEinband -
- Titel
- Der Radfahrsport in Bild und Wort
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— 203 — und Fernhaltung unsauberer Elemente hingewirkt werden. Eine besondere Auszeichnung der Sieger im Wettfahren ist durch die Einrichtung von Meister schaftsfahren für das Bundesgebiet oder einzelner Teile desselben vorgesehen, indem den Siegern in solchen Fahren der Titel «Meisterschaftsfahrer» beigelegt und durch eine besondere Urkunde be glaubigt wird. Sein Augenmerk richtet der Bund zum Zwecke der Förderung des Radfahrsports auch auf die Erreichung einheitlicher Polizei Verordnungen, durch welche unnötige Beschränkungen des Radgebrauchs, wie sie sich noch immer in Strassenverboten, Pass- bezw. Legitimationszwang, Numerierung der Räder und Fahrer u. s. w. zähe erhalten, beseitigt werden sollen, ferner auf die Abfertigung von Vorurteilen gegen das Radfahren, auf die Richtigstellung ab sprechender Meinungen, auf die Belehrung des Publi kums über den Wert des Radfahrens, auf die Unter stützung von Kartenwerken für Radfahrer und auf die Erreichung erleichternder Bestimmungen für die Beförderung und schonende Unterbringung der Fahr räder als Eisenbahn-Personengepäck, auf die Bestel lung von Gasthäusern mit Preisermässigung (Bundes- hötels) und endlich auf die Abstellung von Zoll schwierigkeiten beim Grenzübergange der Wanderfahrer in das Ausland und zurück u. a. m. Die Wahrnehmung der sportlichen Inter essen der Bundesmitglieder bethätigt sich in der Einrichtung eines umfassenden Auskunftswesens im Bundesgebiete, in der Wahrung der rechtlichen Interessen der Mitglieder in allen radsportlichen An gelegenheiten, in bezüglicher Raterteilung durch Rechts gelehrte, in Führung von Streit- und Strafsachen der Mitglieder auf Bundeskosten in solchen Fällen, in welchen allgemeine radsportliche Gesichtspunkte vor liegen, und nicht zum mindesten in der Pflege der Kameradschaftlichkeit durch Veranstaltung von Zu sammenkünften in grösseren und kleineren Gruppen. Die Verwaltung des Deutschen Radfahrer- Bundes, seine Vertretung nach innen und aussen, liegt in Händen des aus 19 Mitgliedern bestehenden Bundesvorstandes, dessen gegenwärtiger Vorsitzender Theodor Boeckling, Zeitungsverleger in Essen a. d. Ruhr, ist. Seine Amtsvorgänger waren: Kauf mann L. Holtbuer-Leipzig im Jahre 1896 und Anfang 1897, Rechtsanwalt Rudolf Vogel-Königs berg i. Pr., von 1893—1896, Rentier Carl Hinden- burg-Magdeburg, von 1884—1893. Neben dem Bundesvorstände besteht ein Sport ausschuss mit vier Bundesfahrwarten für alle sport lichen Angelegenheiten, soweit sie nicht unter die Zuständigkeit der schon erwähnten Deutschen Sport behörde für Bahnwettfahren fallen. Den Vorsitz des Sportausschusses führt Arno Tiede, Mühlenbesitzer in Brandenburg a. Havel. Ein Zeitungs-Verwaltungs-Ausschuss, Vorsitzender Fr. Fischer, Verlagsbuchhändler in Steglitz-Berlin, wacht über die Herausgabe und Redaktion des Bundes- Organs «Deutscher Radfahrer-Bund», einer umfang reichen, im Sommer-Halbjahr täglich, im Winter-Halb jahr zweimal wöchentlich erscheinenden Sportzeitung, und vermittelt ferner nach aller Möglichkeit die Ver öffentlichung radsportfreundlicher Artikel durch die politische Tagespresse. Ein Rechtsschutz-Ausschuss, dem Rechtsanwalt W. von Schimmelfennig-Bartenstein, Ostpr., vor steht, sorgt für juristischen Beirat in allen sportlichen Dingen und leitet auch bezügliche Massregeln zu gunsten des Radfahrsports, des Bundes und seiner Teile und Mitglieder in die Wege. Ein Ehren- und Schiedsgericht unter dem Vor sitz des kgl. pr. Amtsrichters, Baron Achim von Koeller-Elmshorn schlichtet bezw. entscheidet bei etwaigen Streitsachen zwischen Bundesmitgliedern oder gegen Bundes-Körperschaften. Die Bundeskasse verfügte am 31. Mai 1897 über einen Barbestand von 131,000 Mk. und 30,000 Mk. Effekten als Reservefonds. Der letzte, auf dem vor jährigen Bundestage vorgelegte, pro 1. Juli 1896 auf gestellte Vermögens-Abschluss --- einschliesslich In ventar — ergab 53,7 1 9.85 Mk. als Bundesvermögen. Der Etat pro 1897 weist in Einnahme und Ausgabe je 135,080 Mk. auf. Die Mitgliedschaft des Deutschen Radfahrer- Bundes können Radfahrer-Vereinigungen — Vereine, Klubs — Radfahrer, Radfahrerinnen und Freunde des Radfahrsports nach Vollendung des 18. Lebensjahres erwerben, mit Ausschluss aller Berufsfahrer. Berufs fahrer sind bezw. werden Radfahrer, welche um Geld preise in Wettbewerb treten, zu ihrem Erwerb, Neben erwerb oder der Reklame wegen als Radfahrer auf- treten, Ehrenpreise veräussern oder verpfänden, von Fabrikanten oder Händlern der Fahrradbranche für Wettfahrzwecke irgendwelche Beihilfen annehmen, oder welche als Angestellte der Fahrradbranche sich am Wettfahren überhaupt beteiligen. Auch erwerbs- mässige Gymnastiker oder ähnliche Künstler sind wie die Berufsfahrer von der Mitgliedschaft im Deutschen Radfahrer-Bunde ausgeschlossen. Die Meldung zur Bundesmitgliedschaft ist unter Beifügung des Eintrittsgeldes von 4 Mk., des ersten Jahresbeitrags an den Bund von 3 Mk. und des Bei trags an den Gau, der 3 Mk. nicht übersteigen darf, an den Zahlmeister des zuständigen Gauverbands zu richten. Ausserhalb des Bundesgebiets wohnende Personen müssen sich mit ihrer Meldung an den Bundeszahlmeister, H. Pelates, Fabrikführer in Krefeld, wenden; ihr Jahresbeitrag zur Bundeskasse beträgt 6 Mk. Der Mitgliederbeitrag ruht übrigens auf An trag während der Militärdienstzeit der betr. Mitglieder. Jede Anmeldung zur Bundesmitgliedschaft wird im Bundesorgan veröffentlicht. Die Aufnahme in den Bund gilt erst als vollzogen, w r enn innerhalb 14 Tagen kein Einspruch erfolgt; durch diese vor sorgliche Massregel sichert sich der Bund vor dem etwaigen Einschieben nicht passender Persönlichkeiten. Ueber einen Einspruch entscheidet zunächst der betreffende Gauvorstand und im Wege der Berufung
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