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Der Radfahrsport in Bild und Wort
- Titel
- Der Radfahrsport in Bild und Wort
- Verleger
- Acad. Verl.
- Erscheinungsort
- München
- Erscheinungsdatum
- 1897
- Umfang
- 280 S.
- Signatur
- 35.4.1845
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id4853804200
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id485380420
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-485380420
- SLUB-Katalog (PPN)
- 485380420
- Sammlungen
- Varia
- Das Fahrrad
- Strukturtyp
- Monographie
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- IV. Die Fahrschule
- Autor
- Puttkamer, Gerhard Freiherr von
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Kapitel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- MonographieDer Radfahrsport in Bild und Wort -
- EinbandEinband -
- AbbildungIhre Königlichen Hoheiten Prinz Ludwig Ferdinand und Prinz ... -
- TitelblattTitelblatt -
- VorwortVorwort -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- KapitelI. All Heil! Eine Plauderei aus der Schule des Radfahrens 1
- KapitelII. Geschichte des Fahrrades 7
- KapitelRadfahrer-Poesie aus früherer Zeit 24
- KapitelIII. Das Fahrrad, seine Einzelteile und Zubehöre 25
- WerbungContinental-Pneumatic -
- KapitelIV. Die Fahrschule 49
- KapitelV. Das Tourenfahren 57
- KapitelVI. Radsport und Rennfahren 69
- KapitelVII. Das Damenfahren 111
- KapitelVIII. Das Rad im Dienste der Wehrkraft 137
- KapitelIX. Die Hygiene des Radfahrers 157
- KapitelX. Recht und Gesetz im Radfahrwesen 171
- KapitelXI. Das radsportliche Versicherungswesen 177
- KapitelXII. Publizistik, Bibliographie und Kartographie 185
- KapitelXIII. Die grossen Radfahrer-Verbände. Vereinswesen 195
- KapitelXIV. Die Fahrradindustrie und die zugewandten Geschäftszweige in ... 213
- KapitelXV. Besprechungen, Versuchsergebnisse, Neuheiten 228
- KapitelXVI. Geschäftliche Ankündigungen und Miscellen 239
- EinbandEinband -
- Titel
- Der Radfahrsport in Bild und Wort
- Autor
- Links
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IV. Die Fahrschule von Gerhard Frhr. v. Puttkamer, Premierlieutenant im Grenadier-Regiment Kaiser Wilhelm I., z. Z. kommandiert bei der Kriegsschule zu Anklam. 1. Vorschriften für T“ f Das Fahren im geschlossei ft / IELE Wege führen nach Rom» sind A (: ^ e Schlagworte aller, welche planlos FkVF ihrem Ziele zusteuern und wie viele (Inw m/ stürmen planlos auf das Ziel «Rad- -/ y 3 sr fahret zu werden». Ein Teil bleibt schon auf der ersten Strecke enttäuscht s' zurück, weil der Weg, welchen man ihm wies, schlecht war, ein anderer Teil schreitet mühe voll weiter, nimmt Schaden an der Gesundheit, das Zehrgeld wird knapp und er wird schliesslich gezwungen, das Radfahren aufzugeben, ein dritter Teil sieht das erwünschte Ziel vor Augen und glaubt es schon er reicht zu haben ■, ein Trugbild neckt ihn, er bildet sich ein, nicht nur ein Radfahrer, sondern sogar ein Lehrer dieses Sports zu sein, doch leider versteht er von jener Herz und Seele labenden Kunst nur zu wenig. Frage einen Freund: « Glaubst Du, dass alle Reiter, welche Du im Berliner Tiergarten gesehen, Reiter sind?» Höhnend wird er Dir antworten: «Nicht zehn Prozent Reiter, der Rest sind Sonntagsreiter!» Sieh Dir aber die Leute an, die auf einem Fahrrade balancierend dahinrasen, dann ist jeder Gedanke an Dilettantismus und Stümperei entschwunden, Du rufst neidisch aus: «Das sind Radfahrer!» Werde nicht mutlos, Leser, und verstehe mich recht. Um Radfahrer zu sein, ist es nicht notwendig Kunststücke auf dem Rade zu vollbringen, auch braucht ein Radfahrer kein Rennen zu fahren oder als Tages leistung hunderte von Kilometern zurücklegen, doch eins muss er erlangen und das ist die Beherrschung seines Fahrrades, um sich vor Unfällen zu schützen und sein Fahrrad reparaturfrei d. h. gebrauchsfähig zu erhalten. Dies beides liegt, vorausgesetzt, das benutzte Fahrrad ist gut an Material und Arbeit, allein in der Art des Erlerneris und in der Gewissen haftigkeit des Lehrers. Es giebt nur genug Fahrradhändler, welche sich verpflichten, dem Käufer das Fahren zu lehren. Hat der Schüler die Fertigkeit erreicht, selbständig auf gerader Chaussee Balance zu halten, so sieht der Lehrer seine Thätigkeit für beendet an. Ob der Fahrer danach Hals und Beine bricht, ob er sein neues Fahrrad in Grund und Boden fährt, was geht das den Händler an; die Maschine ist verkauft, das ist die Hauptsache, und seine Reparaturwerkstätte und die des Doktors erhalten Arbeit. Lehrer und Lernende. en Raum, auf freier Bahn und im Terrain. Bei einem systematischen Lehrgänge ist ein so genanntes «Lernrad» , dessen sich häufig Fahrrad händler und untüchtige Lehrer bedienen, durchaus nicht erforderlich. Der Reiter lernt doch auch nicht auf einem Automaten das Reiten. Premierlieutenant Gerhard Frhr. v. Puttkamer. Die notwendigen Eigenschaften des Radfahrlehrers sind Ruhe, Ausdauer und Fleiss. In dem Schüler soll er Vertrauen zum Fahrrade erwecken. Dies geschieht, indem das Fahren erlernt wird, i. ohne zu fallen, 2. ohne das Fahrrad zu beschädigen. Ohne zu fallen erlernt der Anfänger das Rad fahren, wenn er nachfolgende Uebungen sorgsam aus führt und der Lehrer den Zeitpunkt zu beurteilen vermag, zur nächsten Uebung zu schreiten. 4
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