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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Mai/August
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Mai/August
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028215Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028215Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028215Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 285. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-07-16
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Mai/August 3633
- Protokoll2. Kammer: 224. Sitzung 3633
- Protokoll2. Kammer: 225. Sitzung 3661
- Protokoll2. Kammer: 226. Sitzung 3673
- Protokoll2. Kammer: 227. Sitzung 3685
- Protokoll2. Kammer: 228. Sitzung 3713
- Protokoll2. Kammer: 229. Sitzung 3725
- Protokoll1. Kammer: 229. Sitzung 3761
- Protokoll2. Kammer: 231. Sitzung 3777
- Protokoll2. Kammer: 232. Sitzung 3801
- Protokoll1. Kammer: 231. Sitzung (Beschluß) 3825
- Protokoll2. Kammer: 233. Sitzung 3833
- Protokoll2. Kammer: 234. Sitzung 3845
- Protokoll1. Kammer: 232. Sitzung 3857
- Protokoll2. Kammer: 236. Sitzung 3869
- Protokoll1. Kammer: 233. Sitzung 3881
- Protokoll2. Kammer: 237. Sitzung 3889
- Protokoll1. Kammer: 234. Sitzung 3905
- Protokoll2. Kammer: 238. Sitzung 3917
- Protokoll1. Kammer: 235. Sitzung 3929
- Protokoll1. Kammer: 236. Sitzung 3945
- Protokoll2. Kammer: 240. Sitzung 3957
- Protokoll1. Kammer: 237. Sitzung 3973
- Protokoll2. Kammer: 241. Sitzung 3985
- Protokoll2. Kammer: 242. Sitzung 3997
- Protokoll2. Kammer: 243. Sitzung 4029
- Protokoll2. Kammer: 244. Sitzung 4029
- Protokoll2. Kammer: 245. Sitzung 4069
- Protokoll1. Kammer: 239. Sitzung 4081
- Protokoll2. Kammer: 246. Sitzung 4097
- Protokoll2. Kammer: 247. Sitzung 4109
- Protokoll2. Kammer: 248. Sitzung 4133
- Protokoll2. Kammer: 249. Sitzung 4149
- Protokoll2. Kammer: 250. Sitzung 4161
- Protokoll2. Kammer: 251. Sitzung 4173
- Protokoll2. Kammer: 252. Sitzung 4185
- Protokoll2. Kammer: 253. Sitzung 4213
- Protokoll2. Kammer: 254. Sitzung 4229
- Protokoll2. Kammer: 255. Sitzung 4257
- Protokoll1. Kammer: 240. Sitzung 4269
- Protokoll2. Kammer: 258. Sitzung 4285
- Protokoll2. Kammer: 259. Sitzung 4297
- Protokoll2. Kammer: 260. Sitzung 4309
- Protokoll2. Kammer: 262. Sitzung 4321
- Protokoll2. Kammer: 264. Sitzung 4333
- Protokoll1. Kammer: 242. Sitzung 4345
- Protokoll2. Kammer: 267. Sitzung 4361
- Protokoll2. Kammer: 268. Sitzung 4373
- Protokoll1. Kammer: 243. Sitzung 4389
- Protokoll2. Kammer: 269. Sitzung 4401
- Protokoll2. Kammer: 272. Sitzung 4429
- Protokoll2. Kammer: 273. Sitzung 4441
- Protokoll2. Kammer: 274. Sitzung 4453
- Protokoll2. Kammer: 275. Sitzung 4469
- Protokoll2. Kammer: 277. Sitzung 4493
- Protokoll1. Kammer: 274. Sitzung 4517
- Protokoll2. Kammer: 278. Sitzung 4533
- Protokoll2. Kammer: 279. Sitzung 4545
- Protokoll2. Kammer: 280. Sitzung 4561
- Protokoll1. Kammer: 249. Sitzung 4589
- Protokoll2. Kammer: 281. Sitzung 4601
- Protokoll2. Kammer: 282. Sitzung 4617
- Protokoll2. Kammer: 283. Sitzung 4645
- Protokoll2. Kammer: 284. Sitzung 4657
- Protokoll2. Kammer: 285. Sitzung 4685
- Protokoll2. Kammer: 286. Sitzung 4697
- Protokoll2. Kammer: 287. Sitzung 4713
- Protokoll1. Kammer: 253. Sitzung 4725
- Protokoll1. Kammer: 254. Sitzung 4741
- Protokoll1. Kammer: 256. Sitzung 4765
- Protokoll2. Kammer: 290. Sitzung 4777
- Protokoll2. Kammer: 291.Sitzung 4789
- Protokoll2. Kammer: 292. Sitzung 4797
- Protokoll2. Kammer: 293. Sitzung 4809
- Protokoll1. Kammer: 260. Sitzung 4821
- Protokoll2. Kammer: 294. Sitzung 4833
- Protokoll1. Kammer: 261. Sitzung 4849
- Protokoll2. Kammer: 295. Sitzung 4861
- Protokoll1. Kammer: 262. Sitzung 4873
- Protokoll1. Kammer: 263. Sitzung 4889
- Protokoll2. Kammer: 297. Sitzung 4901
- Protokoll1. Kammer: 264. Sitzung 4913
- Protokoll2. Kammer: 298. Sitzung 4929
- Protokoll2. Kammer: 299. Sitzung 4941
- Protokoll1. Kammer: 266. Sitzung 4953
- Protokoll2. Kammer: 300. Sitzung 4969
- BandBand 1834,Mai/August 3633
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44S. Außerordentliche Berlage zur Leipziger Zeitung. Dresden, Dienstags, den 3. August 1834. Nachrichten v Zweihundert und fünf und achtzigste öffentliche Sitzung der zweiten Kammer, am 16. Juli 1834. (Beschluß.) Berathung des Berichts der 1. Dcputaticn über das Decret, den wegen der Grundsätze über das Heimathsrecht anderweit vorzubereitcndcn Gesetzent wurf betreffend. — Berathung über den anderweiten Bericht der 2. Deputat. üver den Entwurf zu einem Gewerbe- und Kcrsonalstcuergesctze. Referent, Abg. Schäffer: Das, was vom Hm. Staatsmin. geäußert worden, ist auch hauptsächlich dasjenige, was ich dem Abg. erwiedern wollte. Er wird aus dem Decrete ersehen haben, daß nur eine Frage zur Beantwortung vorgelegt wurde. Die Be antwortung der 6 Fragen würde allerdings der Deputation mög lich sein, sie hat sich aber aus das schon früher vorgetegte Gesetz über das Heimathrechts bezogen. Es ist die erste Frage auf das Verhältniß zwischen ehelicher und unehelicher Geburt gestellt. In dem früheren Gesetzentwürfe Z. 84. ist die Bestimmung ge troffen, daß bei ehelichen Kindern das Heimathsrecht da sein soll, wo der Vater seinen Wohnsitz hat, bei unehelichen Kindern an dem Orte, wo die Mutter das Heimathsrecht erlangt har. Fer ner ist die Frage gestellt worden, ob die Ansässigmachung das Heimathsrecht begründe? Diese hat auch der vorgelegte Gesetz entwurf verneint und bestimmt, daß nur ein 5jähriger Wohnsitz das Heimathsrecht begründe. Der Moment der Preßhaftigkeit ist auch in diesem Gesetze, ß. 59., angegeben. Ferner fragt er, ob die Kinder den Aeltern im Falle der Ausweisung folgen werden? Darüber ist eine Bestimmung 95. enthalten, daß dicß der Fall sein soll, so lange sie der Pflege der Aeltern bedür fen. Dann ist noch über die Kinder ein Zweifel erhoben worden, welche zufällig an einem Orte geboren werden. Aber auch dar über hat der Gesetzentwurf eine Bestimmung. Welche Modifi kationen in diesem Gesetzentwurf getroffen werden sollen, konnte die Deputation nicht wissen, sie konnte sich bloß die Frage aus dem Gesichtspunkte stellen, welcher im Gesetzentwurf ange geben ist. Abg. 0. Klien: Ich kann mich, die Kammer möge sich so oder anders erklären, nicht überzeugen, daß diese auf das Princip so einflußreichen Vorfragen ganz übergangen werden können, da sie das Princip, selbst angenommen, daß ihm dieKammer beitrete, nicht entscheidet. Die Deputation muß bei Berathung des Ge genstandes an selbige gedacht haben, hat sie aber im Berichte nicht berührt. Meine Absicht geht auch keineswegs dahin, jede einzelne derselben gerade auf Abstimmung gestellt zu wissen, obwohl ich wünschen mußte, sie zunächst beantwortet zu sehen. Handelt es sich übrigens hier nur um das Hauptprincip, und geht die Absicht der hohen Staatsregierung, was ich früher nicht gewußt habe, dahin, auf den Grund des festgestellten Princips einen besondem om Landtage. Gesetzentwurf vorzulegen, so können und werden hierbei jene Fra gen nicht unberücksichtigt bleiben, obwohl cs ihr wohl auch nicht unerwünscht sein dürfte, die gutachtliche Ansicht der Kammer hierüber zu vernehmen. Referent: Sämmtliche Fragen werden, es möge die gegenwärtige bejaht oder verneint werden, im Gesetzentwurf be rücksichtigt werden müssen. Vicepräsident: Ich glaube, daß es das Beste wäre, wenn an die Kammer die Frage gestellt würde, ob sie nothwendig finde, auf diese Fragen einzugchen oder nicht. Abg. Sachße: Vorher muß ich bemerken, daß ich nicht für passend halte, auf diese Fragen einzugchen; denn das hieße die vorgelegte eine Frage in diese 6 Fragen auflösen. Bei der Dis kussion über diesen Gegenstand können wohl diese Fragen vorkom men ; allein eine bestimmte Entschließung, wie diese Fragen ent schieden werden sollen, scheint mir unpassend, weil die Kammer dann die Initiative ergreifen würde. Wir könnten nicht anders, als diese Frage verneinen, das vorgelegte Decret bezweckt die Ab kürzung des Landtags und diese eine Frage in 6 Fragen aufzulö sen, würde wahrlich diesem Zwecke nicht entsprechen. Abg. Haußner: Ich glaube nicht, daß diese eine Frage nicht gestellt werden könne; denn das ist ganz richtig, daß ich mich über das Hauptprincip nicht einverstehen kann, dessen Strahlen ich nicht kenne. Wenn nicht Unterlagen vorliegen, aus welchen dieser Hauptgrundsatz geflossen ist, so kann sich auch die Kammer nicht über diesen entscheiden. Abg. Axt: Ich muß mich ganz in diesem Sinne erklären; indessen bedarf es nicht, diese Fragen zu stellen; denn sie werden doch jedenfalls bei der Berathung zur Sprache kommen; wie sollten wir uns auch über das Princip entscheiden, wenn nickt über die Motiven gesprochen werden sollte. Referent hat übri gens auch unbeantwortet gelassen, nämlich was unter Hcimaths- recht zu verstehen sei; und ich muß gestehen, daß ich auch ungewiß darüber bin. Der stellvertretende Secretair, Abg. Nostitzu. Jancken- dorf: Es scheint mir, als wenn die Hauptfrage den Gesichls- punct enthalte, von welchem man auszugehen habe,, und diese wird also genau zu erörtern sein; aber eine andere Frage ist, ob die einzelnen Fragen zur Abstimmung zu bringen seien und das möchte ich bezweifeln. Abg. v. Klien: Nach diesen Bemerkungen lasse ich diese Vorfragen, in sofern sich die Discussion darüber gelegentlich ver breiten wird, um so williger fallen, als es nicht in meiner Absicht lag, sie im Sinne von förmlichen Fragen oder Anträgen an die Kammer zu stellen. Referent: Es ist noch eine Frage, welche vom Abg. Klien
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