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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Mai/August
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Mai/August
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028215Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028215Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028215Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 287. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-07-18
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Mai/August 3633
- Protokoll2. Kammer: 224. Sitzung 3633
- Protokoll2. Kammer: 225. Sitzung 3661
- Protokoll2. Kammer: 226. Sitzung 3673
- Protokoll2. Kammer: 227. Sitzung 3685
- Protokoll2. Kammer: 228. Sitzung 3713
- Protokoll2. Kammer: 229. Sitzung 3725
- Protokoll1. Kammer: 229. Sitzung 3761
- Protokoll2. Kammer: 231. Sitzung 3777
- Protokoll2. Kammer: 232. Sitzung 3801
- Protokoll1. Kammer: 231. Sitzung (Beschluß) 3825
- Protokoll2. Kammer: 233. Sitzung 3833
- Protokoll2. Kammer: 234. Sitzung 3845
- Protokoll1. Kammer: 232. Sitzung 3857
- Protokoll2. Kammer: 236. Sitzung 3869
- Protokoll1. Kammer: 233. Sitzung 3881
- Protokoll2. Kammer: 237. Sitzung 3889
- Protokoll1. Kammer: 234. Sitzung 3905
- Protokoll2. Kammer: 238. Sitzung 3917
- Protokoll1. Kammer: 235. Sitzung 3929
- Protokoll1. Kammer: 236. Sitzung 3945
- Protokoll2. Kammer: 240. Sitzung 3957
- Protokoll1. Kammer: 237. Sitzung 3973
- Protokoll2. Kammer: 241. Sitzung 3985
- Protokoll2. Kammer: 242. Sitzung 3997
- Protokoll2. Kammer: 243. Sitzung 4029
- Protokoll2. Kammer: 244. Sitzung 4029
- Protokoll2. Kammer: 245. Sitzung 4069
- Protokoll1. Kammer: 239. Sitzung 4081
- Protokoll2. Kammer: 246. Sitzung 4097
- Protokoll2. Kammer: 247. Sitzung 4109
- Protokoll2. Kammer: 248. Sitzung 4133
- Protokoll2. Kammer: 249. Sitzung 4149
- Protokoll2. Kammer: 250. Sitzung 4161
- Protokoll2. Kammer: 251. Sitzung 4173
- Protokoll2. Kammer: 252. Sitzung 4185
- Protokoll2. Kammer: 253. Sitzung 4213
- Protokoll2. Kammer: 254. Sitzung 4229
- Protokoll2. Kammer: 255. Sitzung 4257
- Protokoll1. Kammer: 240. Sitzung 4269
- Protokoll2. Kammer: 258. Sitzung 4285
- Protokoll2. Kammer: 259. Sitzung 4297
- Protokoll2. Kammer: 260. Sitzung 4309
- Protokoll2. Kammer: 262. Sitzung 4321
- Protokoll2. Kammer: 264. Sitzung 4333
- Protokoll1. Kammer: 242. Sitzung 4345
- Protokoll2. Kammer: 267. Sitzung 4361
- Protokoll2. Kammer: 268. Sitzung 4373
- Protokoll1. Kammer: 243. Sitzung 4389
- Protokoll2. Kammer: 269. Sitzung 4401
- Protokoll2. Kammer: 272. Sitzung 4429
- Protokoll2. Kammer: 273. Sitzung 4441
- Protokoll2. Kammer: 274. Sitzung 4453
- Protokoll2. Kammer: 275. Sitzung 4469
- Protokoll2. Kammer: 277. Sitzung 4493
- Protokoll1. Kammer: 274. Sitzung 4517
- Protokoll2. Kammer: 278. Sitzung 4533
- Protokoll2. Kammer: 279. Sitzung 4545
- Protokoll2. Kammer: 280. Sitzung 4561
- Protokoll1. Kammer: 249. Sitzung 4589
- Protokoll2. Kammer: 281. Sitzung 4601
- Protokoll2. Kammer: 282. Sitzung 4617
- Protokoll2. Kammer: 283. Sitzung 4645
- Protokoll2. Kammer: 284. Sitzung 4657
- Protokoll2. Kammer: 285. Sitzung 4685
- Protokoll2. Kammer: 286. Sitzung 4697
- Protokoll2. Kammer: 287. Sitzung 4713
- Protokoll1. Kammer: 253. Sitzung 4725
- Protokoll1. Kammer: 254. Sitzung 4741
- Protokoll1. Kammer: 256. Sitzung 4765
- Protokoll2. Kammer: 290. Sitzung 4777
- Protokoll2. Kammer: 291.Sitzung 4789
- Protokoll2. Kammer: 292. Sitzung 4797
- Protokoll2. Kammer: 293. Sitzung 4809
- Protokoll1. Kammer: 260. Sitzung 4821
- Protokoll2. Kammer: 294. Sitzung 4833
- Protokoll1. Kammer: 261. Sitzung 4849
- Protokoll2. Kammer: 295. Sitzung 4861
- Protokoll1. Kammer: 262. Sitzung 4873
- Protokoll1. Kammer: 263. Sitzung 4889
- Protokoll2. Kammer: 297. Sitzung 4901
- Protokoll1. Kammer: 264. Sitzung 4913
- Protokoll2. Kammer: 298. Sitzung 4929
- Protokoll2. Kammer: 299. Sitzung 4941
- Protokoll1. Kammer: 266. Sitzung 4953
- Protokoll2. Kammer: 300. Sitzung 4969
- BandBand 1834,Mai/August 3633
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442. Außerordentliche Beilage zur Leipziger Zeitung. Dresden, Donnerstags, den 7. August 1834. ... — —— ——! 's'-"".' n- > ^.rr«s Nachrichten vom Landtage. Zweihundert und sieben u. achtzigste öffentliche I und zu diesem Behuf Kreis-und Schulra'the angestellk werden Sitzung derzweitenKammer, am 18. Juli 1834. sollen. Dagegen soll für die innem Angelegenheiten der Kirche (Beschluß.) i eine besondere Behörde unter dem Namen des Landesconsistorium Berathung des Berichts der 1. Deputation über die Organisation der evan-1 eintreten, die aus 4 weltlichen Director und 4 ordentlichen geistli- gelisch - lutherisch - kirchlichen Mittelbeh-rden.. ! chen Mitgliedern, Geistlichen aus dem Hof- oder Stadtministerio Staatsminister v. Müllen Es thut mir leid, daß der ge-! und 2 außerordentlichen Beisitzern, nämlich einem Mitglied der ehrte Sprecher seine frühere Ueberzeugung so bald geändert hat, I theologischen Facultät und einem Geistlichen von ausgezeichneter denn ich erinnere mich sehr wohl, daß bei Gelegenheit der Budgets-! Qualifikation aus einem andern Theile des Landes, welche für be- verhandlungen in dieser Kammer derselbe, besonders auf Z. 7. des! sonders wichtige Zwecke zugezogcn werden sollen. Es sind dieser Plans Bezug nehmend, die Erklärung hinzugesügt hat, daß durch ! Behörde solche Attribute gegeben worden, daß man wohl glau- Einführung dieses Plans sich jeder evangelische Glaubensgenosse I ben darf, sie werde ihren Zweck erfüllen können, und Reibungen beruhigt finden könnte. Ich hoffe aber auch noch, daß der Abg. I mit den Kreisdirectionen dürften nicht zu besorgen sein, weil das wieder zu jener Ueberzeugung zurückkehren werde. Ich danke ihm i Landesconsistorium im Hauptwerke nur berathend wirkt, die übrigens für die Gesinnung, welche er mir ausgedrückt har, weil! Kreisbehörden aber vollziehend sind. Besorgt man, daß der das Vertrauen der Geistlichkeit mir sehr theuer ist,j indem mein«! Wirkungskreis des Landesconsistorii zu beschränkt sei, so theile Wirksamkeit für die Kirche davon bedingt wird. Indessen wird ! ich diese Besorgniß nicht, da es die wichtigsten Gegenstände für die die Kammer aus dem Gange der Verhandlungen sich erinnern, daß I religiöse Erbauung sind, welche zur Berathung dieser Behörde ich gerade in dieser Angelegenheit von den Rücksichten aufPersön-! gebracht werden müssen, sobald sie allgemeiner Art sind, und ihr lichkeit ganz abgesehen habe.. Der ganze Plan ist von meinem in-! außerdem die Initiative für jede Verbesserung des KirchenweseH nigsten Wunsche hervorgerufen worden, daß unsere evangelische! zusteht. Wenn der Abg. darum Anstand nimmt, daß diese Be- Kirche durch die Einrichtung einer zweckmäßig organisirten colle-! Hörde nur eine berathende Stellung einnehmen, nicht definitive gialischen Mittelbehörde für ihre Angelegenheiten möglichste Si- t Beschlüsse in Kirchensachen fassen könne, so liegt das in der cherheit für ihre Selbstständigkeit bekomme. Der vorgelegte I Verfassung der evangelischen Kirche, daß nämlich in Folge der Plan, welcher im Wesentlichen das wieder enthalt, was bereits! Reformation in allen deutschen protestantischen Staaten auf den mündlich von mir geäußert worden ist, ist daher darauf basirt, daß ! Regenten, wenn er dieser Confession angchört, die oberste Kir- unter dem Ministerium eine Behörde vorhanden sein soll, die Haupt-! chengewalt übergegangen ist,, mithin, wie auch die Verfassung sächlich aus geistlichen Elementen zusammengesetzt und durch ihre l anderer Staaten zeigt, alle wichtigem Angelegenheiten zu dessen Attribute geeignet ist, das Wohl der Kirche wahrzunehmen und zu! Entscheidung gebracht werden müssen. Nach unserer Verfassung fördern. Sie hat daher hauptsächlich eine berathende, aber auch I üben jetzt die hierzu ürVvsngolivis besonders beauftragten Staats eine controlirende Stellung, selbst gegen Verirrungen des Mi- l Minister die oberste Kirchengcwalt über die evangelische Kirche aus, nisterii. Der Zwiespalt zwischen beiden Kammern bestand vor-! und wenn der Abg. einen Rückblick auf die frühere Verfassung züglich darin, daß die erste Kammer von der Ansicht ausge-I thut, so wird er finden, daß der vormalige Kirchenrath auch in gangen ist, es sollten alle äußern Angelegenheiten der Kirche, I vielen Kirchensachen nur in Unterordnung unter die evangelischen welche früher die Cönssstorien zu leiten und zu beaufsichtigen! Geheimen Näthe handeln konnte, die sich ebenfalls über fein hatten, an die Kreisdirection übergehen, dagegen sollte für l Gutachten hinwegsetzcn konnten. Der Kirchenrath konnte z, B. die inner» Angelegenheiten der Kirche eine Einrichtung in! keinen Feiertag ahschaffen oder anordnen. Wenn gesagt worden, dem Cultusministerium selbst getroffen werden, und zwar so,! eß wäre das, was in ß, 4. gesagt werde, wohl eine felhststäm daß eine gewisse Anzahl von Geistlichen beigezogen würde. Diese I dige, aber keine entscheidende Stellung, so muß man allerdings Einrichtung schien in mehrerer Hinsicht Bedenken gegen sich zu! diese Worte von einander trennen, Diese Behörde ist in sofern haben, und es gelangte die Diseussipn hierüber endlich dahin, daß I entscheidend, als sie in gewissen Fällen Resolutionen fassen und man wünschte, es möchte ein die Gestaltung der diesseits beabsichtig?! hinausgeben kann, ohne vorher anzufragen, Mas z. B. die Or ten Einrichtung näher darstellender Plan vorgelegt werden, Das dmation betrifft, so ordnet solche das Landesconsistorium an, und geschieht jetzt und dieser Plan ist dem Sinne der zweiten Kammer ertheilt, wenn es bei der Besetzung der Stelle nirgends eine Aus gemäß, und darauf basirt, daß diejenigen Geschäfte, welche bisher stellung zu machen hat, an die Behörde den Auftrag, die Ording die Konsistorien in Betreff der kirchlichen Angelegenheiten und deS i tion zu vollziehen. Eine fernere Bemerkung war dahin gerichtet, Wolksschulwesens auf sich hatten, an die Kreisdirection übergehen! es scheine übergangen zu sein, was in einer frühem Diskussion
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