Suche löschen...
Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Mai/August
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Mai/August
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028215Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028215Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028215Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 292. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-08-13
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Mai/August 3633
- Protokoll2. Kammer: 224. Sitzung 3633
- Protokoll2. Kammer: 225. Sitzung 3661
- Protokoll2. Kammer: 226. Sitzung 3673
- Protokoll2. Kammer: 227. Sitzung 3685
- Protokoll2. Kammer: 228. Sitzung 3713
- Protokoll2. Kammer: 229. Sitzung 3725
- Protokoll1. Kammer: 229. Sitzung 3761
- Protokoll2. Kammer: 231. Sitzung 3777
- Protokoll2. Kammer: 232. Sitzung 3801
- Protokoll1. Kammer: 231. Sitzung (Beschluß) 3825
- Protokoll2. Kammer: 233. Sitzung 3833
- Protokoll2. Kammer: 234. Sitzung 3845
- Protokoll1. Kammer: 232. Sitzung 3857
- Protokoll2. Kammer: 236. Sitzung 3869
- Protokoll1. Kammer: 233. Sitzung 3881
- Protokoll2. Kammer: 237. Sitzung 3889
- Protokoll1. Kammer: 234. Sitzung 3905
- Protokoll2. Kammer: 238. Sitzung 3917
- Protokoll1. Kammer: 235. Sitzung 3929
- Protokoll1. Kammer: 236. Sitzung 3945
- Protokoll2. Kammer: 240. Sitzung 3957
- Protokoll1. Kammer: 237. Sitzung 3973
- Protokoll2. Kammer: 241. Sitzung 3985
- Protokoll2. Kammer: 242. Sitzung 3997
- Protokoll2. Kammer: 243. Sitzung 4029
- Protokoll2. Kammer: 244. Sitzung 4029
- Protokoll2. Kammer: 245. Sitzung 4069
- Protokoll1. Kammer: 239. Sitzung 4081
- Protokoll2. Kammer: 246. Sitzung 4097
- Protokoll2. Kammer: 247. Sitzung 4109
- Protokoll2. Kammer: 248. Sitzung 4133
- Protokoll2. Kammer: 249. Sitzung 4149
- Protokoll2. Kammer: 250. Sitzung 4161
- Protokoll2. Kammer: 251. Sitzung 4173
- Protokoll2. Kammer: 252. Sitzung 4185
- Protokoll2. Kammer: 253. Sitzung 4213
- Protokoll2. Kammer: 254. Sitzung 4229
- Protokoll2. Kammer: 255. Sitzung 4257
- Protokoll1. Kammer: 240. Sitzung 4269
- Protokoll2. Kammer: 258. Sitzung 4285
- Protokoll2. Kammer: 259. Sitzung 4297
- Protokoll2. Kammer: 260. Sitzung 4309
- Protokoll2. Kammer: 262. Sitzung 4321
- Protokoll2. Kammer: 264. Sitzung 4333
- Protokoll1. Kammer: 242. Sitzung 4345
- Protokoll2. Kammer: 267. Sitzung 4361
- Protokoll2. Kammer: 268. Sitzung 4373
- Protokoll1. Kammer: 243. Sitzung 4389
- Protokoll2. Kammer: 269. Sitzung 4401
- Protokoll2. Kammer: 272. Sitzung 4429
- Protokoll2. Kammer: 273. Sitzung 4441
- Protokoll2. Kammer: 274. Sitzung 4453
- Protokoll2. Kammer: 275. Sitzung 4469
- Protokoll2. Kammer: 277. Sitzung 4493
- Protokoll1. Kammer: 274. Sitzung 4517
- Protokoll2. Kammer: 278. Sitzung 4533
- Protokoll2. Kammer: 279. Sitzung 4545
- Protokoll2. Kammer: 280. Sitzung 4561
- Protokoll1. Kammer: 249. Sitzung 4589
- Protokoll2. Kammer: 281. Sitzung 4601
- Protokoll2. Kammer: 282. Sitzung 4617
- Protokoll2. Kammer: 283. Sitzung 4645
- Protokoll2. Kammer: 284. Sitzung 4657
- Protokoll2. Kammer: 285. Sitzung 4685
- Protokoll2. Kammer: 286. Sitzung 4697
- Protokoll2. Kammer: 287. Sitzung 4713
- Protokoll1. Kammer: 253. Sitzung 4725
- Protokoll1. Kammer: 254. Sitzung 4741
- Protokoll1. Kammer: 256. Sitzung 4765
- Protokoll2. Kammer: 290. Sitzung 4777
- Protokoll2. Kammer: 291.Sitzung 4789
- Protokoll2. Kammer: 292. Sitzung 4797
- Protokoll2. Kammer: 293. Sitzung 4809
- Protokoll1. Kammer: 260. Sitzung 4821
- Protokoll2. Kammer: 294. Sitzung 4833
- Protokoll1. Kammer: 261. Sitzung 4849
- Protokoll2. Kammer: 295. Sitzung 4861
- Protokoll1. Kammer: 262. Sitzung 4873
- Protokoll1. Kammer: 263. Sitzung 4889
- Protokoll2. Kammer: 297. Sitzung 4901
- Protokoll1. Kammer: 264. Sitzung 4913
- Protokoll2. Kammer: 298. Sitzung 4929
- Protokoll2. Kammer: 299. Sitzung 4941
- Protokoll1. Kammer: 266. Sitzung 4953
- Protokoll2. Kammer: 300. Sitzung 4969
- BandBand 1834,Mai/August 3633
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
-IF 44S. Außerordentliche Beilage zur Leipziger Zeitung. Dresden, Freitags, den 13. August 1834. Nachrichten vom Landtage. Art wohl verstehen kann, und Eiibus reallbus, undgeste- Zweihundert und zwei und neunzigste öffentliche Sitzung der zweiten Kammer, am 13. August 1834. (Beschluß.) Berathung des Berichts der 1. Deputation, den Gesetzentwurf, die Rechte persönlicher, direkter und mdirecier Staatsabgaben im Concurse betr. Nach Eröffnnng der allgemeinen Berathung äußert der stellvertretende Secretair v. Klien: Ist es mir vergönnt, einige unvorgreifliche allgemeine Bemerkungen über den vorlie genden Gesetzentwurf auszusprechen, so sind es hauptsächlich nur folgende. Irre ich nicht, so hat das Gesetz eine doppelte Ten denz, eine rechtliche und, wenn ich so sagen darf, eine poli tische. Die erstere bezweckt, die Rechtsungewißheik zu ent fernen, welche bisher hinsichtlich der Location der öffentlichen Abgaben bei Concursen stattfand. Wer die Praxis nur einiger maßen kennt, wird wissen, welche verschiedenen Ansichten hier unter die Sachwalter, Behörden und Spruchcollegien nahmen, welche kostspielige und zeitraubende Prioritätsstreitigkeiten hier durch fast bei jedem (Kreditwesen herbeigeführt, diese dadurch zum großen Nachtheile einzelner Gläubiger in die Lange gezogen wurden, und man muß es daher, wie ich dieß meines Theils von ganzem Herzen thue, der hohen Staatsregierung nur Dank wissen, daß sie diesem, bisher so tiefgefühlten Uebelstande durch Erlassung des vorliegenden Gesetzes abhilfliche Maße verschafft. Der andere hat zur Absicht, sämmtliche Staatsabgaben und Gefälle gleich sicher zu stellen, und auch dagegen laßt sich im Allgemeinen gewiß um so weniger einwenden, als am Ende doch alle Staatsbürger dabei interessirt sind, daß die geordneten Ab gaben richtig zu denjenigen Kassen eingehen, auf welche be stimmte Ausgaben gewiesen sind. Man fand sich hierzu wohl zunächst durch die neue Ordnung der « Dinge, besonders durch den Zollverband veranlaßt, und man sieht auch hieraus wieder, welche Wirkungen, an die man vielleicht anfangs wenig oder gar nicht dachte, neue Einrichtungen erst spater auf die so mannigfa chen Zweige der Verwaltung und Gesetzgebung äußern. Nichts desto weniger vermag ich die Bemerkung, man sei in letzter Be ziehung vielleicht etwas zu weit gegangen, eben so wenig, als die Besorgniß zu unterdrücken, cs werde dieses Gesetz, bleibt es unverändert, in vielen Fallen den Einzelnen gefährden, wo nicht dem Credite selbst schaden. Beides muß ich kürzlich rechtferti gen. Hier kann ich nun zuvörderst nichtzugeben, daß eine richtige Auslegung der bestehenden erbländischen und lausitzer Gesetze, so wie die Praxis, einer prioritatischen Gleichstellung aller öffentlichen Abgaben im Concurse das Wort rede. Alle angeführten Gesetze nämlich unterscheiden sehr wohl zwischen Eilbus schlechthin, worunter man öffentliche Abgaben aller hm mit Beifall der Praxis, nur den letzteren eine prioritätische Location unbestritten zu. Ganz deutlich geht dieß aus der al- legirten oberlausitzer Amts- und Gerichtsordnung, welche in Bezug auf die Location, mit wenigen Ausnahmen, in voller Kraft besteht, hervor. Bekanntlich stellt sie 5 Classen für die Locirung der Forderungen auf und disponirt Classe I. Nr. 2. wörtlich also: Steuern, Landes-Contributiones, Amts-Rente an Gelde, Getreidig, Deccm, wiederkäufliche Hauptsuinmen und Zinse und was dergleichen ooerr, i-valia mehr seien, sollen vor andern bezahlt werden, woraus, so wie aus der Natur aller dieser angeführten Abgaben unbezweifelt hervorgeht, daß sie diese Vorrechte auf persönliche Abgaben keinesweges ange wendet wissen wolle. Eben so wenig möchte der Gcrichtsbrauch ein Anderes bestätigen. Denn es ließen sich nicht allein gegen die angeführten Rechtslehrer mindestens eben so Viele, deren Namen 1u kuro immer guten Klang haben, welche just der ent gegengesetzten Meinung sind, nennen, sondern es hat sich auch bei der bekannten Verschiedenheit der Ansichten und Erkenntnisse ein Gerichtsbrauch im richtigen Sinne des Wortes gar nicht bil den können. Sonach stellt also das Gesetz eigentlich ganz neue Grundsätze auf, um den beabsichtigten Zweck zu erreichen. Was dagegen die Besorgniß für die Rechte des Einzelnen und den Credit anlangt, so liegen diese wohl nur zu nahe. Denn habe ich das Gesetz und dessen Motiven richtig gefaßt, so sotten hier nach alle Staatsabgaben ohne Unterschied eben so in der ersten Classe prioritatisch lociret werden, wie dieß bisher hinsichtlich der Nealabgaben geschähe. Diese Erweiterung, deren Grenzen man im voraus kaum bemessen mag, muß aber im concreten Falle nicht blos die chirographarischen, sondern selbst hie hypo thekarischen Gläubiger eines Schuldners offenbar benacht,heiligen. Denn je mehr Gläubiger in der ersten Classe ihre Befriedigung fortan prioritatisch erhalten, desto weniger bleibt für die in den spätem Classen stehenden hypothekarischen persönlich privilegir- tm und chirographarischen Gläubiger und rückständige Zinsen der Ersteren sind ganz gefährdet. Wende ich nun das Gesetz vorläufig aufs Leben an und denke mir den Fall, daß ein Kauf mann, Gewerbtreibender, welcher jährlich viel indirekte Abga ben, Zoll rc. zu entrichten hat, nebenbei aber entweder schon vor her Hypotheken auf seinem Grundstücke hat, oder deren, um mehr Geld in sein Geschäft zu erhalten, constituirt, denke ich mir, daß er bedeutende Abgabenreste schuldig bleibt, oder sie creditirt erhält, dann aber insolvent wird und alle diese Staatsabgaben ohne Unterschied prälocirrt werden, so kann es nicht fehlen, daß häufig nicht nur die Hypothekengläubiger keine Zinsen und selbst
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder