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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Mai/August
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Mai/August
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028215Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028215Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028215Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 1. Kammer: 260. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-08-07
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Mai/August 3633
- Protokoll2. Kammer: 224. Sitzung 3633
- Protokoll2. Kammer: 225. Sitzung 3661
- Protokoll2. Kammer: 226. Sitzung 3673
- Protokoll2. Kammer: 227. Sitzung 3685
- Protokoll2. Kammer: 228. Sitzung 3713
- Protokoll2. Kammer: 229. Sitzung 3725
- Protokoll1. Kammer: 229. Sitzung 3761
- Protokoll2. Kammer: 231. Sitzung 3777
- Protokoll2. Kammer: 232. Sitzung 3801
- Protokoll1. Kammer: 231. Sitzung (Beschluß) 3825
- Protokoll2. Kammer: 233. Sitzung 3833
- Protokoll2. Kammer: 234. Sitzung 3845
- Protokoll1. Kammer: 232. Sitzung 3857
- Protokoll2. Kammer: 236. Sitzung 3869
- Protokoll1. Kammer: 233. Sitzung 3881
- Protokoll2. Kammer: 237. Sitzung 3889
- Protokoll1. Kammer: 234. Sitzung 3905
- Protokoll2. Kammer: 238. Sitzung 3917
- Protokoll1. Kammer: 235. Sitzung 3929
- Protokoll1. Kammer: 236. Sitzung 3945
- Protokoll2. Kammer: 240. Sitzung 3957
- Protokoll1. Kammer: 237. Sitzung 3973
- Protokoll2. Kammer: 241. Sitzung 3985
- Protokoll2. Kammer: 242. Sitzung 3997
- Protokoll2. Kammer: 243. Sitzung 4029
- Protokoll2. Kammer: 244. Sitzung 4029
- Protokoll2. Kammer: 245. Sitzung 4069
- Protokoll1. Kammer: 239. Sitzung 4081
- Protokoll2. Kammer: 246. Sitzung 4097
- Protokoll2. Kammer: 247. Sitzung 4109
- Protokoll2. Kammer: 248. Sitzung 4133
- Protokoll2. Kammer: 249. Sitzung 4149
- Protokoll2. Kammer: 250. Sitzung 4161
- Protokoll2. Kammer: 251. Sitzung 4173
- Protokoll2. Kammer: 252. Sitzung 4185
- Protokoll2. Kammer: 253. Sitzung 4213
- Protokoll2. Kammer: 254. Sitzung 4229
- Protokoll2. Kammer: 255. Sitzung 4257
- Protokoll1. Kammer: 240. Sitzung 4269
- Protokoll2. Kammer: 258. Sitzung 4285
- Protokoll2. Kammer: 259. Sitzung 4297
- Protokoll2. Kammer: 260. Sitzung 4309
- Protokoll2. Kammer: 262. Sitzung 4321
- Protokoll2. Kammer: 264. Sitzung 4333
- Protokoll1. Kammer: 242. Sitzung 4345
- Protokoll2. Kammer: 267. Sitzung 4361
- Protokoll2. Kammer: 268. Sitzung 4373
- Protokoll1. Kammer: 243. Sitzung 4389
- Protokoll2. Kammer: 269. Sitzung 4401
- Protokoll2. Kammer: 272. Sitzung 4429
- Protokoll2. Kammer: 273. Sitzung 4441
- Protokoll2. Kammer: 274. Sitzung 4453
- Protokoll2. Kammer: 275. Sitzung 4469
- Protokoll2. Kammer: 277. Sitzung 4493
- Protokoll1. Kammer: 274. Sitzung 4517
- Protokoll2. Kammer: 278. Sitzung 4533
- Protokoll2. Kammer: 279. Sitzung 4545
- Protokoll2. Kammer: 280. Sitzung 4561
- Protokoll1. Kammer: 249. Sitzung 4589
- Protokoll2. Kammer: 281. Sitzung 4601
- Protokoll2. Kammer: 282. Sitzung 4617
- Protokoll2. Kammer: 283. Sitzung 4645
- Protokoll2. Kammer: 284. Sitzung 4657
- Protokoll2. Kammer: 285. Sitzung 4685
- Protokoll2. Kammer: 286. Sitzung 4697
- Protokoll2. Kammer: 287. Sitzung 4713
- Protokoll1. Kammer: 253. Sitzung 4725
- Protokoll1. Kammer: 254. Sitzung 4741
- Protokoll1. Kammer: 256. Sitzung 4765
- Protokoll2. Kammer: 290. Sitzung 4777
- Protokoll2. Kammer: 291.Sitzung 4789
- Protokoll2. Kammer: 292. Sitzung 4797
- Protokoll2. Kammer: 293. Sitzung 4809
- Protokoll1. Kammer: 260. Sitzung 4821
- Protokoll2. Kammer: 294. Sitzung 4833
- Protokoll1. Kammer: 261. Sitzung 4849
- Protokoll2. Kammer: 295. Sitzung 4861
- Protokoll1. Kammer: 262. Sitzung 4873
- Protokoll1. Kammer: 263. Sitzung 4889
- Protokoll2. Kammer: 297. Sitzung 4901
- Protokoll1. Kammer: 264. Sitzung 4913
- Protokoll2. Kammer: 298. Sitzung 4929
- Protokoll2. Kammer: 299. Sitzung 4941
- Protokoll1. Kammer: 266. Sitzung 4953
- Protokoll2. Kammer: 300. Sitzung 4969
- BandBand 1834,Mai/August 3633
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MM. Außerordentliche Beilage zur Leipziger Zeitung. Dresden, Moytags, den 18. August 1834k Nachrichten vom Landtage. Zweihundert und sechzigste öffentliche Sitzung der ersten Kamrnep, am /. August 1834. (Beschluß.) Fortsetzung der Berathung über die Differenzpuncte, welche bei dem Gesetz? über Erfüllung der Militairpflkcht zwischen beiden Kammern statt finden. §. 30. «. Beschluß der 1. Kammer: „Derjenige, welcher sich vertreten zu lassen wünscht, muß fein desfallsrges Gesuch am Tage der Aushebung, oder spätestens binnen der darauf fol genden 8 Lage, beider Recrutkrungseommission anbringen, und auch in dieser Zeit das Emstandsquantum, über welches die Commission zu quittiren hat, in unzertrennter Summe an sel bige einzahlen. ' ' Beschluß der 2. Kammer: „wenn er») dazu schon vor Un tersuchung der Diensttüchtigkeit entschlossen ist, äst dem zur per sönlichen Gestellung vor der Commission anberaumten Tage, b) sich'dazu vor, pdex v) nach der AyslooWg bestimmt, am Tage der Lyoßzichung, oder spätestens binnen der darauf folgenden 8 Läge, hei der Recrutirungs-Commission anbringen, und auch in dem Falle s. an dem zur persönlichen Gestellung anberaumten Lage, so wie in den Fallen unter d. und v. in der daselbst angege benen Zest das Einstandsquantum, über welches die Commission zu quittiren hüt, in unzertrennter Summe an selbige einzahlen. ' Vorschlag der Deputation der 1. Kammers Beizutreten, je doch folgende abgekürzte Fassung anzunxhmen; ,,a) wenn er sich der Untersuchung der Diensttüchtigkeit nicht unterwerfen will, an hem zur persönlichen Gestellung vor der Commission anberaumten Tage, d) außerdem aber am Tage der Loosziebung.oder spätestens binnen der darauf folgenden nächsten 8 Tage, bei der Recruti- rungs-Commission anbrkngen, und zu gleicher Zeit auch das Gin standsquantum, über welches die Commission zu quittiren hat, in rmzerlmmter Summe an selbige einzahlen." Mit der von der Deputation vorgeschlagenen veränderten Fassung erklärt sich Staaatsmjnister v. Zezschwitz zwar ein verstanden, wünscht qber zur Vermeidung des Mißverständnis ses, als ob die Schlußbestimmung nur auf den Fall unter b. passe, während sie sich doch auf den Fall sud a. beziehe, nach dem Worte „anbringen" einen Punct gesetzt zu sehen und den neuen Satz so zu beginnen, „Zu gleicher Zeit" rc. ' Man genehmigetdie Fassung der Deputation mit yorgedach- temVorschläge einstimmig. §.30. ö, Beschluß der 1. Kampier r Wenn ein Individuum wünscht, vor Erfüllung des 20. Lebensjahres seiner Mili tärpflicht Genüge zu leisten, — zudemß.Iiv. erwähnten Fonds gezogen. E ^Beschluß der 2. Kammer: zu dem Stellvertretungs- Vorschlag der Deputation der 1. Kammer: Beizutreten. Man tritt der Abänderung der 2. -Kammer ein stim mig bei. §-35. Beschluß der 1, Kammer r Der Stellvertretungs fonds rst einzig und allein zu Verschaffung von Einstehern be stimmt, Die Nam en der Umsteller und Ein sicher und die für letztere deponirten Einstandssummen sollen nach jeder Aushebung öffentlich bekannt gemacht werden, Die im gegenwärtigen Ge setz zu diesem Fonds gewiesenen Nebmzuflüssc sollen, so weit sie dazu ausreichen, bei jeder Necrusirung zu Einstellung von Stell- ! Vertretern, welche von der jedesmaligen Crsatzmflnnschaft abzurech nen sind, verwendet werden. Beschluß der zweiten Kammer: Nach der Fassung des Ge setzentwurfs vor den Worten: „hieNamens eingeschaltet: „Die Verwendung der in denselben fließenden Gelder, so wie," — Statt: „Die im gegenwärtigen— bis — Ersatz mannschaft" gesetzech „Die bei diesem Fonds sich etwa ergeben? denUeberfchüffe sollen, so weit dieß ohne Benachthchigung des Fonds selbst geschehen kann, hei jeder Recrutirung zu Einstellung von Stellvertretern, welche an dex Gesammtzahl der quszuhxben- den Mannschaften abzurechnen sifld, verwendet werden." Vorschlag der Deputation der 1. Kammer: Beizutreten. Auf die Bemerkung des Staatsministers v. Zezschwitz, daß hier, wo es sich von der Perwendung des Stellvertretungs fonds handle, wohl auch die 5. suk c. getroffene Bestimmung zu berücksichtigen sein werde, woryach aus jenem Fonds auch die Stillvertreter derjenigen Söhne von Familien bezahlt werden sollten, welche bereits 2 oder resp. 1 Sohn durch den Militair- dienst eingcbüßt hätten, beschließt man einstimmig am Schluffe des §. in Parenthese die Worte eknzuschalten: „(vergl- jedoch tz. 5. sub und es werden auch Heide Abänderungen der 2. Kammer einstimmig genehmiget. §.36. Beschluß der 1° Kammer; rc. „Für die der freien Uebcreinkunft überlassene Stellvertretung r'm Kriege wer den nachstehende Bestimmungen festgesetzt: rc. Beschluß der 2. Kammer: Die Worte: „der freien Ue- bereinkunff überlassene" ausgeschjeden. Vorschlag der Deputation der Kammer; Nebenstehend? Worte beizubehalten, Staatsminister y. Zezschwitz erinnert gegen dm hier von der Deputation ertheisten Nach, daß es im Kriege eigentlich keine Stellvertretung durch bas Ministerium gebe, sondern letz teres nur zur Erleichterung des Geschäftes seine Vermittlung zwi schen den ßinstellern und Einstehern eintreten lasse. Es scheine daher, daß die im ß. 36. enthaltenen Bestimmungen auch von per jm Kriege durch das Ministerium vermittelten Stellvertre tung gelten würden können, ha außerdem eine große Ungleich heit unter den Rechten der Einstellex hervorgerufen werden würde. Referent macht dagegen darauf aufmerksam, daß, wenn die Meinung des Staatsministers v. Zezschwitz durchgehen sollte, der §. noch in mancher andern Beziehung Veränderungen würde unterliegen müssest.
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