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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Mai/August
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Mai/August
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028215Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028215Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028215Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 294. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-08-15
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Mai/August 3633
- Protokoll2. Kammer: 224. Sitzung 3633
- Protokoll2. Kammer: 225. Sitzung 3661
- Protokoll2. Kammer: 226. Sitzung 3673
- Protokoll2. Kammer: 227. Sitzung 3685
- Protokoll2. Kammer: 228. Sitzung 3713
- Protokoll2. Kammer: 229. Sitzung 3725
- Protokoll1. Kammer: 229. Sitzung 3761
- Protokoll2. Kammer: 231. Sitzung 3777
- Protokoll2. Kammer: 232. Sitzung 3801
- Protokoll1. Kammer: 231. Sitzung (Beschluß) 3825
- Protokoll2. Kammer: 233. Sitzung 3833
- Protokoll2. Kammer: 234. Sitzung 3845
- Protokoll1. Kammer: 232. Sitzung 3857
- Protokoll2. Kammer: 236. Sitzung 3869
- Protokoll1. Kammer: 233. Sitzung 3881
- Protokoll2. Kammer: 237. Sitzung 3889
- Protokoll1. Kammer: 234. Sitzung 3905
- Protokoll2. Kammer: 238. Sitzung 3917
- Protokoll1. Kammer: 235. Sitzung 3929
- Protokoll1. Kammer: 236. Sitzung 3945
- Protokoll2. Kammer: 240. Sitzung 3957
- Protokoll1. Kammer: 237. Sitzung 3973
- Protokoll2. Kammer: 241. Sitzung 3985
- Protokoll2. Kammer: 242. Sitzung 3997
- Protokoll2. Kammer: 243. Sitzung 4029
- Protokoll2. Kammer: 244. Sitzung 4029
- Protokoll2. Kammer: 245. Sitzung 4069
- Protokoll1. Kammer: 239. Sitzung 4081
- Protokoll2. Kammer: 246. Sitzung 4097
- Protokoll2. Kammer: 247. Sitzung 4109
- Protokoll2. Kammer: 248. Sitzung 4133
- Protokoll2. Kammer: 249. Sitzung 4149
- Protokoll2. Kammer: 250. Sitzung 4161
- Protokoll2. Kammer: 251. Sitzung 4173
- Protokoll2. Kammer: 252. Sitzung 4185
- Protokoll2. Kammer: 253. Sitzung 4213
- Protokoll2. Kammer: 254. Sitzung 4229
- Protokoll2. Kammer: 255. Sitzung 4257
- Protokoll1. Kammer: 240. Sitzung 4269
- Protokoll2. Kammer: 258. Sitzung 4285
- Protokoll2. Kammer: 259. Sitzung 4297
- Protokoll2. Kammer: 260. Sitzung 4309
- Protokoll2. Kammer: 262. Sitzung 4321
- Protokoll2. Kammer: 264. Sitzung 4333
- Protokoll1. Kammer: 242. Sitzung 4345
- Protokoll2. Kammer: 267. Sitzung 4361
- Protokoll2. Kammer: 268. Sitzung 4373
- Protokoll1. Kammer: 243. Sitzung 4389
- Protokoll2. Kammer: 269. Sitzung 4401
- Protokoll2. Kammer: 272. Sitzung 4429
- Protokoll2. Kammer: 273. Sitzung 4441
- Protokoll2. Kammer: 274. Sitzung 4453
- Protokoll2. Kammer: 275. Sitzung 4469
- Protokoll2. Kammer: 277. Sitzung 4493
- Protokoll1. Kammer: 274. Sitzung 4517
- Protokoll2. Kammer: 278. Sitzung 4533
- Protokoll2. Kammer: 279. Sitzung 4545
- Protokoll2. Kammer: 280. Sitzung 4561
- Protokoll1. Kammer: 249. Sitzung 4589
- Protokoll2. Kammer: 281. Sitzung 4601
- Protokoll2. Kammer: 282. Sitzung 4617
- Protokoll2. Kammer: 283. Sitzung 4645
- Protokoll2. Kammer: 284. Sitzung 4657
- Protokoll2. Kammer: 285. Sitzung 4685
- Protokoll2. Kammer: 286. Sitzung 4697
- Protokoll2. Kammer: 287. Sitzung 4713
- Protokoll1. Kammer: 253. Sitzung 4725
- Protokoll1. Kammer: 254. Sitzung 4741
- Protokoll1. Kammer: 256. Sitzung 4765
- Protokoll2. Kammer: 290. Sitzung 4777
- Protokoll2. Kammer: 291.Sitzung 4789
- Protokoll2. Kammer: 292. Sitzung 4797
- Protokoll2. Kammer: 293. Sitzung 4809
- Protokoll1. Kammer: 260. Sitzung 4821
- Protokoll2. Kammer: 294. Sitzung 4833
- Protokoll1. Kammer: 261. Sitzung 4849
- Protokoll2. Kammer: 295. Sitzung 4861
- Protokoll1. Kammer: 262. Sitzung 4873
- Protokoll1. Kammer: 263. Sitzung 4889
- Protokoll2. Kammer: 297. Sitzung 4901
- Protokoll1. Kammer: 264. Sitzung 4913
- Protokoll2. Kammer: 298. Sitzung 4929
- Protokoll2. Kammer: 299. Sitzung 4941
- Protokoll1. Kammer: 266. Sitzung 4953
- Protokoll2. Kammer: 300. Sitzung 4969
- BandBand 1834,Mai/August 3633
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M 4SL Außerordentlichr Beilage zur Leipziger Zeitung. Dresden, Diertftags, den 19. August 1834. Nachrichten vom Landtage „Allem auch diese bedungene Befreiung konnte schon darum nicht in der Absicht der Regierung und Stande liegen, weil ja die Dauer dieser Befreiungen nie weiter, als die jedesmalige Be willigung gegangen, und die Fortdauer nur von einer neuen Be willigung abhängig gewesen war." Was ich mir nur auf Zeit bedungen, ist nicht-ständig, sondern dauert nur so lange, als ich mir den Gegenstand bedungen; also war nur von einer vor übergehenden Befreiung die Rede, und ich wüßte nicht, warum die Deputation nicht etwas hätte darauf erwiedern sollen. Au- Zweihundert und vier und neunzigste öffentliche lputation zugegeben habe, daß nunmehr diese Entschädigung ge- Sitzung der zweiten Kammer, am 15. August 1834. ! geben werden müsse. Es wurde aber auf die Donatkvschrist hin- (Beschluß.) gewiesen, und hier hat der Abg. ganz vergessen, was die Depu- Fortfttzung der Werathung des Berichts der 1. Deputation, den Gescheut- tation darauf erwiedert hat. Es ist nämlich der Satz.so gestellt: wurf wegen der Befreiungen von den indircctm Abgaben, oder deshalb zu gewährenden Entschädigungen betreffend. Referen t: Ich will jetzt nicht in die Hauptsache eingehen, sondern mir die Vertheidigung des Deputations-Gutachtens zum Schlüsse Vorbehalten; ich bin aber der Deputation schuldig, sie in sofern zu vertheidigen, als sie angegriffen worden ist. Sie ist von ganz entgegengesetzten Seiten angegriffen, worden; der eine Abg. wirst ihr Parteilichkeit vor und ein anderer sagt, sie sei zu unparteiisch gewesen. Der Abg. , welcher ihr Parteilichkeit j vorwirst, gründet diesen Vorwurf darauf, daß einigen das Recht ? ßerdem fiel er im Laufe seiner Rede ganz in denselben Fehler, wel, zu - und andern wieder abgesprochen sei. Nun freilich, wenn ! chen er der Deputation vorwirft; denn er vermischt die Begriffe, die Unparteilichkeit darin besteht, daß man entweder alle bestraft Was ist von der Deputation anders gesagt worden, als daß bei oder keinen, so gebe ich zu, daß der Vorwurf gegründet ist. Es den Gesetzen, welche sich von Jahr zu Jahr gehaust haben, nicht liegt aber im Gange der Deputation, daß sie sich so unparteilich immer der kunstgerechte Ausdruck gebraucht worden sei. als möglich gezeigt hat. Sie ist deßhalb bis auf die Quelle zu-1 Abg. v. Hartmann: Ich würde allerdings schon früher rückgegangen, sie hat sich die Mühe gegeben, den Ursprung des j drn Wunsch geltend gemacht haben, daß auch das besondere Rechts aufzufinden und das Resultat m ihrem Berichte dargelcgt. j Gutachten in Emmerrmg der Stände gebracht werde, wenn ich Wo sich fand, daß ein begründetes Privilegium vorhanden sei, ftüher Gelegenheit gehabt Hatte, dieses thun zu können; da ich mußte sie den Entschädigungsanspruch Zugestehen, wo das nicht j indessen jetzt erst die Gelegenheit erhalte, das Wort nehmen zu der Fall war, konnte sie ihn nicht zugestehen. Ein anderer Abg. i dürfen, so wünsche ich, daß das Separatvotum zum Vortrag hat der Deputation den entgegengesetzten Vorwurf gemacht, er und ins Gedächtniß der Kammer gebracht werde, damit die scheint ihn aber nur gemacht zu haben, um sein System auch hier i Sache allseitige Beleuchtung erhalte, welcher Wunsch sich um wieder geltend zu machen, das er so oft in Anwendung bringt; ft gerechter darftcllt, als sich dann auch die höchste Unparlhei- und so ist denn die Deputation die gewesen, welche dich büßen jichk.it der Kammer vorausfeßen läßt, indem das Interesse des mußte. Er hat aber einen Weg emgeschlagen, den ich nicht bil- g§chrgem Lhsils derDcputalionsmitglieder hier in Frage kommt, ligen könnte; er hat einzelne Sätze herausgehoben und die Nach- . satze weggelaffen. Er rügt den Ausdruck, daß die Deputation g 'Schäffer: ,Es scheinen hrer 2 Fragen zur Beant- gesagt, unsere ältere und neuere Gesetzgebung sei nicht immer s wormng vorzuliegen; dre eme: ist der steuerfreie ischtrunk der streng und konsequent durchgeführt worden. Würde er nachge-! Rittergutsbesitzer eine Realbefteiung oder nicht. und dann: ist sehen haben, wo dieß angeführt worden, so würde er auch gesc-; muß sie nach dem ß. 39. der Verftssungsurkunde ent- hm haben, daß dieß nicht auf die Gesetze bezogen ist, worauf! sthadigt werden? Beide Fragen hat d:e Deputation m ihrer sich die Befreiung gründet, sondern bei andern Gesetzen, welche L Minorität bejaht, in ihrer Majorität verneint. Es scheint die nur nebenbei in diesen Gegenstand einschlagen. In dem Begriffe z ^ag?, ob der steuerftere ^ischtrunk eme Realbefteiung fei, haupt- der Unparteilichkeit lag es aber gerade, daß auch jene Stellen an- s^MH aus dem Grunde vememt woxden zu sem, weil die m geführt werden mußten, und die Gründe anzugeben waren, war-! diesen Gegenstand einschlagenden Gesetze vorzüglich nur dre Per- um auch diese Gesetze keinen Einfluß hätten. Es mußte darauf st" Rittergutsbesitzers erwähnen, weniger aber das Ritter geantwortet werden, und wenn er äußert, man hatte lieber die Mt selbst. In dem besondem Gutachten -welches dem Depu- schwache Seite dem andern Lheile überlassen sollen, so würde tationsgutachten beigefugt ist, und was dre Mitglieder der Kam- ich glauben, daß dann die Deputation nichts weniger als unpar- wer vielleicht auch der Durchsicht gewürdigt haben, sind mehrere teilich zu Werke gegangen wäre- Dann hat et gerügt, daß ge- Gesetze nachgewiesen, wo des steuerfreien ^.lschtrunks erwähnt sagt worden, die Ritterschaft hätte die Abgabenbefteiung zu stH stsier Benennung wirklich bedient wird. Die Depu- erlangen gewußt, und hat daraus folgern wollen, daß die De- in ihrer Majorität hat dieses zwar auch anerkannt, hat
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