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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Mai/August
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Mai/August
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028215Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028215Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028215Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 1. Kammer: 262. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-08-13
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Mai/August 3633
- Protokoll2. Kammer: 224. Sitzung 3633
- Protokoll2. Kammer: 225. Sitzung 3661
- Protokoll2. Kammer: 226. Sitzung 3673
- Protokoll2. Kammer: 227. Sitzung 3685
- Protokoll2. Kammer: 228. Sitzung 3713
- Protokoll2. Kammer: 229. Sitzung 3725
- Protokoll1. Kammer: 229. Sitzung 3761
- Protokoll2. Kammer: 231. Sitzung 3777
- Protokoll2. Kammer: 232. Sitzung 3801
- Protokoll1. Kammer: 231. Sitzung (Beschluß) 3825
- Protokoll2. Kammer: 233. Sitzung 3833
- Protokoll2. Kammer: 234. Sitzung 3845
- Protokoll1. Kammer: 232. Sitzung 3857
- Protokoll2. Kammer: 236. Sitzung 3869
- Protokoll1. Kammer: 233. Sitzung 3881
- Protokoll2. Kammer: 237. Sitzung 3889
- Protokoll1. Kammer: 234. Sitzung 3905
- Protokoll2. Kammer: 238. Sitzung 3917
- Protokoll1. Kammer: 235. Sitzung 3929
- Protokoll1. Kammer: 236. Sitzung 3945
- Protokoll2. Kammer: 240. Sitzung 3957
- Protokoll1. Kammer: 237. Sitzung 3973
- Protokoll2. Kammer: 241. Sitzung 3985
- Protokoll2. Kammer: 242. Sitzung 3997
- Protokoll2. Kammer: 243. Sitzung 4029
- Protokoll2. Kammer: 244. Sitzung 4029
- Protokoll2. Kammer: 245. Sitzung 4069
- Protokoll1. Kammer: 239. Sitzung 4081
- Protokoll2. Kammer: 246. Sitzung 4097
- Protokoll2. Kammer: 247. Sitzung 4109
- Protokoll2. Kammer: 248. Sitzung 4133
- Protokoll2. Kammer: 249. Sitzung 4149
- Protokoll2. Kammer: 250. Sitzung 4161
- Protokoll2. Kammer: 251. Sitzung 4173
- Protokoll2. Kammer: 252. Sitzung 4185
- Protokoll2. Kammer: 253. Sitzung 4213
- Protokoll2. Kammer: 254. Sitzung 4229
- Protokoll2. Kammer: 255. Sitzung 4257
- Protokoll1. Kammer: 240. Sitzung 4269
- Protokoll2. Kammer: 258. Sitzung 4285
- Protokoll2. Kammer: 259. Sitzung 4297
- Protokoll2. Kammer: 260. Sitzung 4309
- Protokoll2. Kammer: 262. Sitzung 4321
- Protokoll2. Kammer: 264. Sitzung 4333
- Protokoll1. Kammer: 242. Sitzung 4345
- Protokoll2. Kammer: 267. Sitzung 4361
- Protokoll2. Kammer: 268. Sitzung 4373
- Protokoll1. Kammer: 243. Sitzung 4389
- Protokoll2. Kammer: 269. Sitzung 4401
- Protokoll2. Kammer: 272. Sitzung 4429
- Protokoll2. Kammer: 273. Sitzung 4441
- Protokoll2. Kammer: 274. Sitzung 4453
- Protokoll2. Kammer: 275. Sitzung 4469
- Protokoll2. Kammer: 277. Sitzung 4493
- Protokoll1. Kammer: 274. Sitzung 4517
- Protokoll2. Kammer: 278. Sitzung 4533
- Protokoll2. Kammer: 279. Sitzung 4545
- Protokoll2. Kammer: 280. Sitzung 4561
- Protokoll1. Kammer: 249. Sitzung 4589
- Protokoll2. Kammer: 281. Sitzung 4601
- Protokoll2. Kammer: 282. Sitzung 4617
- Protokoll2. Kammer: 283. Sitzung 4645
- Protokoll2. Kammer: 284. Sitzung 4657
- Protokoll2. Kammer: 285. Sitzung 4685
- Protokoll2. Kammer: 286. Sitzung 4697
- Protokoll2. Kammer: 287. Sitzung 4713
- Protokoll1. Kammer: 253. Sitzung 4725
- Protokoll1. Kammer: 254. Sitzung 4741
- Protokoll1. Kammer: 256. Sitzung 4765
- Protokoll2. Kammer: 290. Sitzung 4777
- Protokoll2. Kammer: 291.Sitzung 4789
- Protokoll2. Kammer: 292. Sitzung 4797
- Protokoll2. Kammer: 293. Sitzung 4809
- Protokoll1. Kammer: 260. Sitzung 4821
- Protokoll2. Kammer: 294. Sitzung 4833
- Protokoll1. Kammer: 261. Sitzung 4849
- Protokoll2. Kammer: 295. Sitzung 4861
- Protokoll1. Kammer: 262. Sitzung 4873
- Protokoll1. Kammer: 263. Sitzung 4889
- Protokoll2. Kammer: 297. Sitzung 4901
- Protokoll1. Kammer: 264. Sitzung 4913
- Protokoll2. Kammer: 298. Sitzung 4929
- Protokoll2. Kammer: 299. Sitzung 4941
- Protokoll1. Kammer: 266. Sitzung 4953
- Protokoll2. Kammer: 300. Sitzung 4969
- BandBand 1834,Mai/August 3633
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dition, wo nur ein einzigerSecretair expedirt, 500Thlr. fürKanz- leibedürsnisse nothwendig sein könnten. Refsrenr macht tzarauf aufmerksam, daß.die Sache auf einem Vergleich mit dem Hausministerro beruhe, welcher der er- r heilten Versicherung nach für die Staatskasse vvrtheilhafc sein solle. Staatsminister v.Könneritz erinnert, daß dieCabinets- kanzlei mit der des Hausministerü Behufs der Ersparnisse in Verbindung gebracht, und überhaupt zusammen außer dem Se- j cretair, noch ein Registrator, ein Kanzlist und ein Aufwärter angestcllt sei., . - Staalsmimster v. Ze sch au:" Jener560 Lhlr. werden nur gezahlt,' so weit sie wirklich nothwendig sind, wie denn z. B. für das jetzt lausende Jahr vorläuft'g nur ZOO Lhlr. angewiesen worden sind. --- / . . Es werden hierauf die Anträge der Deputation «ä I. u. 2. einstimmig genehmiget. IV. FürdieOrdens-Kanzlsi sindiahrlich 500 Thlr. gefordert und von der zweiten Kammer (s- Nr. 326. d. Bl. S. 3224.) unverkürzt bewilligt worben. Auch Lis Deputation fin det hiergegen Etwas nicht zu erinnern, hält es aber nicht für über flüssig/aus den ihr mitgetheilten Unterlagen folgende Erläuterun gen zu geben. Der postuliere Aufwand "besteht, da ein besonderes Kanzlei-Personale hierbei nicht angestellt, in den Anschaffungs - und Herstellungskosten für die Dekorationen, in Druckkosten we gen der Statuten, in einer Gratifrcation von ohngefähr 30 Lhlr. jährlich für dm Kanzlisten, welcher die Copialien besorgt, dem nächst seit der höchsten Anordnung.vom 2. Januar 1831 in denje- rügen Gratrsicaüomr., welche im Falle der Bedürftigkeit, bei Zu rückgabe der Civil-Verdlenst-Mcdaillen dm Nachgelassenen der : Empfänger wegen der goldenen mit 30 Lhlr., wegen der silbernen Medaille mit 15 Lhlr. gereicht werden. — Der Bedarf für den Hausordm der Naucenkrone wird von derCivillrste bestritten und ist daher unter obiger Summe nicht mit begriffen. Man nimmt demnach keinen Anstand, die Bewilligung der postulirten 500 Lhlr. zu empfehlen. V. Für das geheime Archiv fordert dis Regierung 7,513 Lhlr. 18 Gr. und zwar: 4,700 Lhlr. als Normal-Etat, und 2,813 Lhlr. 18 Gx° als transitorischen Zuschuß, und es hat die zweite Kammer diesePostulate ungekürzt bewilligt (s. Nr. 327. d. M° S. 3225.). Die Ausführung der gewiß höchst zweckmä ßigen Vereinigung der beiden wichtigsten früher abgesonderten Staatsarchive, nämlich des Geheimen und des Cabinets-Arcbivs, dürste unzweifelhaft mit so umfänglichen, einen mehrjährigen Zeit raum erfordernden Geschäften verbunden sein und die Anstellung mehrerer geeigneter Männer nöthig machen , daß man sich um so mehr von Anträgen auf sofortige Abminderung der allerdings zum Theil sehr hohen Besoldungen abgehalten sehen muß, als sich die letztem auf früher geschehene Zusicherungen gründen; daher schlägt man der Kammer vor, ebenfalls die geforderten Summen von 4,700 Lhlr. für den Normal-Etat, und 2,813 Lhlr. 18 Gr. als transitorischen Zuschuß zu bewiIligen. VI Kür die Oberrechnungs-Deputation (s. a. a- O-) wird der dermalige Bedarf pon 8,910 Lhlr. postulirt und ist auf den Vorschlag der jenseitigen Deputation als ein provisori- cher Etat ungekürzt von der zweiten Kammer bewilligt worden (s° Nr. 327. d. Bl. S. 3227.). Da dieser Behörde eine Umge staltung bevorsteht und laut ministerieller Erklärung (s. a. a. O. i S. 3226.), bevor die neuen Einrichtungen in der Verwaltung und 'somit auch in dem Rechnungswesen völlig zu Stande gebracht i sein werken, nicht übersehen werden kann, welchckSttllung diestl- ' be erhalten, auch welche Masse von Geschäften dcrftlbeü künftig zugewiesen, und welches Personal zu deren prompter und gründ!- sicher Besorgung erforderlich sein werde,' sofft der vorige.Erat für. j dieselbe vorläuft'g noch beibehalten, auch eirrGeha.lt für den Dim- ' tor nicht in Ansatz gebracht worden, da dessen Geschäfte früher durch den Minister zum außerordentlichen Dienst, jetzt aber durch das Ministerium des Innern besorgt werden konnten. Ferner ist vom Ministerium in der 2. Kammer (ff a. a. O.) ausdrücklich- erklärt worden, daß alle ohne Nachtheil für den Dicnstnür mög lichen Ersparnisse gemacht und derenBetrag. der Staatskasse er halten werden sollen; daher trägt die Deputation kein Bedenken/, der Kammer zu empfehlen, die Summe von 8,910 Lhlr. als ein Berechnungsauantum zu bewilligen. VII. ÜFur die Oberamtsregierung und das Ge richt s a m r z u B u di ss i n, ist Zwar auf das Budjet des Jahres 1834 ein Postulat nicht mehr gebracht worden, aber der für das Jahr 1833 in Ansatz gebrachte dermalige Bedarf von 20,285 Lhlr. 8 Gr. von der zweiten Kammer bis zu dem Zeitpunkte, wo dienen zu errichtenden Justiz - und Verwaltungsbehörden wirk lich ins Leben getreten sein werden, als bewilligt angesehen wor den (s. Nr. 327. d. Bl. S. 3227.). Da die Zustimmung zu der Aufhebung dieser Behörden bereits von den Kammern beschlossen worden, eine Positron für. dieselben auf dem Budjet aber nicht mehr erforderlich ist, da der Bedarf durch die, für die neuen an de ren Stelle tretenden Institute vollkommen gedeckt wird; so dürste obigem Beschlüsse der zweiten Kammer unbedingt bei zu treten und diese 20,285 Thlr. 8 Gr. vorläufig bis zu vbgedachtem Zeit-' puncte noch als bewilligt zu betrachten sein.- h VIII. Für die Gesetz-Sammlung (s. a.,a. O.).for dert die Regierung 5,800 Thlr. und zwar: 5,550 Lhlr. alsMr- . mal-Etat, und 250 Thlr. als transitorischen Zuschuß, welche auch von der zweiten Kammer vollständig bewilligt worden sind (st a. a. O.). Die Deputation findet hiergegen Etwas nicht zu erin nern und bemerkt nur erlauterungsweise, daß der Zuschuß zu dm Druckkosten durch die von den Kammern genehmigte Bestimmung 7. des Gesetzes, die Bekanntmachung der Gesetze und Verord nungen betreffend, nach welcher das Gesetz- und Verordnungs blatt an alle konigl. Justiz- und Verwaltungsbehörden, sammtli- che Gerichtsstellen und Obrigkeiten, die Geistlichen und die geistli chen und Militair-Behörden unentgeldlich vertheilt werden soll, vollständig gerechtfertigt erscheint. Da übrigens dieser Zuschuß im voraus sich nicht bestimmt übersehen laßt, so dürfte die postu- lirte Sstmme nur als ein BerechnungsquanLum zu betrachten sein. Der transitorische Zuschuß besteht in den Gehalten des Kanzlisten und Aufwärters, und wird künftig erspart werden, da man beab sichtigt, deren Geschäfte durch das Personal des Gesammt-Mini sterium gegen die beim Normal-Etat in Ansatz gebrachten ange messen scheinenden Remunerationen von400Thlr. mit besorgen zu lassen. Da aber der Eintritt des Normal-Etats von der an- derweiten Anstellung der jetzigen Ofsicianten abhängig sein dürste, so schlägt man vor, 5,550 Thlr. für den Normal-Etat, und 250 Lhlr. als transitorischen Zuschuß zu bewilligen. Die Kammer tritt bei sämmtlichen vorstehenden Postula- ten dem Gutachten ihrer Deputation einstimmig bei. (Beschluß folgt.) Berichtigung zu Nr. 454. d. Bl. S. 4863. In der Aeußerung des Staatsministers v. Könneritz muß es anstatt die Specics zu 1 Thlr.1I Gr. vielmehr heißen: einen Lhaler Conventionsmünze'zu 25 Gr- Druck und Papier von V. G° Teubner kn Dresden- Verantwortliche Redaktion: V° Tretschel°
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