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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Mai/August
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Mai/August
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028215Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028215Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028215Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 297. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-08-20
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Mai/August 3633
- Protokoll2. Kammer: 224. Sitzung 3633
- Protokoll2. Kammer: 225. Sitzung 3661
- Protokoll2. Kammer: 226. Sitzung 3673
- Protokoll2. Kammer: 227. Sitzung 3685
- Protokoll2. Kammer: 228. Sitzung 3713
- Protokoll2. Kammer: 229. Sitzung 3725
- Protokoll1. Kammer: 229. Sitzung 3761
- Protokoll2. Kammer: 231. Sitzung 3777
- Protokoll2. Kammer: 232. Sitzung 3801
- Protokoll1. Kammer: 231. Sitzung (Beschluß) 3825
- Protokoll2. Kammer: 233. Sitzung 3833
- Protokoll2. Kammer: 234. Sitzung 3845
- Protokoll1. Kammer: 232. Sitzung 3857
- Protokoll2. Kammer: 236. Sitzung 3869
- Protokoll1. Kammer: 233. Sitzung 3881
- Protokoll2. Kammer: 237. Sitzung 3889
- Protokoll1. Kammer: 234. Sitzung 3905
- Protokoll2. Kammer: 238. Sitzung 3917
- Protokoll1. Kammer: 235. Sitzung 3929
- Protokoll1. Kammer: 236. Sitzung 3945
- Protokoll2. Kammer: 240. Sitzung 3957
- Protokoll1. Kammer: 237. Sitzung 3973
- Protokoll2. Kammer: 241. Sitzung 3985
- Protokoll2. Kammer: 242. Sitzung 3997
- Protokoll2. Kammer: 243. Sitzung 4029
- Protokoll2. Kammer: 244. Sitzung 4029
- Protokoll2. Kammer: 245. Sitzung 4069
- Protokoll1. Kammer: 239. Sitzung 4081
- Protokoll2. Kammer: 246. Sitzung 4097
- Protokoll2. Kammer: 247. Sitzung 4109
- Protokoll2. Kammer: 248. Sitzung 4133
- Protokoll2. Kammer: 249. Sitzung 4149
- Protokoll2. Kammer: 250. Sitzung 4161
- Protokoll2. Kammer: 251. Sitzung 4173
- Protokoll2. Kammer: 252. Sitzung 4185
- Protokoll2. Kammer: 253. Sitzung 4213
- Protokoll2. Kammer: 254. Sitzung 4229
- Protokoll2. Kammer: 255. Sitzung 4257
- Protokoll1. Kammer: 240. Sitzung 4269
- Protokoll2. Kammer: 258. Sitzung 4285
- Protokoll2. Kammer: 259. Sitzung 4297
- Protokoll2. Kammer: 260. Sitzung 4309
- Protokoll2. Kammer: 262. Sitzung 4321
- Protokoll2. Kammer: 264. Sitzung 4333
- Protokoll1. Kammer: 242. Sitzung 4345
- Protokoll2. Kammer: 267. Sitzung 4361
- Protokoll2. Kammer: 268. Sitzung 4373
- Protokoll1. Kammer: 243. Sitzung 4389
- Protokoll2. Kammer: 269. Sitzung 4401
- Protokoll2. Kammer: 272. Sitzung 4429
- Protokoll2. Kammer: 273. Sitzung 4441
- Protokoll2. Kammer: 274. Sitzung 4453
- Protokoll2. Kammer: 275. Sitzung 4469
- Protokoll2. Kammer: 277. Sitzung 4493
- Protokoll1. Kammer: 274. Sitzung 4517
- Protokoll2. Kammer: 278. Sitzung 4533
- Protokoll2. Kammer: 279. Sitzung 4545
- Protokoll2. Kammer: 280. Sitzung 4561
- Protokoll1. Kammer: 249. Sitzung 4589
- Protokoll2. Kammer: 281. Sitzung 4601
- Protokoll2. Kammer: 282. Sitzung 4617
- Protokoll2. Kammer: 283. Sitzung 4645
- Protokoll2. Kammer: 284. Sitzung 4657
- Protokoll2. Kammer: 285. Sitzung 4685
- Protokoll2. Kammer: 286. Sitzung 4697
- Protokoll2. Kammer: 287. Sitzung 4713
- Protokoll1. Kammer: 253. Sitzung 4725
- Protokoll1. Kammer: 254. Sitzung 4741
- Protokoll1. Kammer: 256. Sitzung 4765
- Protokoll2. Kammer: 290. Sitzung 4777
- Protokoll2. Kammer: 291.Sitzung 4789
- Protokoll2. Kammer: 292. Sitzung 4797
- Protokoll2. Kammer: 293. Sitzung 4809
- Protokoll1. Kammer: 260. Sitzung 4821
- Protokoll2. Kammer: 294. Sitzung 4833
- Protokoll1. Kammer: 261. Sitzung 4849
- Protokoll2. Kammer: 295. Sitzung 4861
- Protokoll1. Kammer: 262. Sitzung 4873
- Protokoll1. Kammer: 263. Sitzung 4889
- Protokoll2. Kammer: 297. Sitzung 4901
- Protokoll1. Kammer: 264. Sitzung 4913
- Protokoll2. Kammer: 298. Sitzung 4929
- Protokoll2. Kammer: 299. Sitzung 4941
- Protokoll1. Kammer: 266. Sitzung 4953
- Protokoll2. Kammer: 300. Sitzung 4969
- BandBand 1834,Mai/August 3633
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457. Außerordentliche Beilage zur Leipziger Zeitung. Dresden, Montags, den 25. August 1834. Nachrichten vom Landtage. Zweihundert und sieben und neunzigste öffentliche Sitzung der zweiten Kammer, am 20. August 1834. (Beschluß.) Schluß der Berathung des anderwelten Berichts der von der 2. Kammer zu Begutachtung der Uebereinkunst über die durch die Anwendung der Ber- fassungsurk. des Köm'gr. Sachsen auf die Oberlausitz bedingte Modifikation der Particular-Berfaffung dieser Provinz erwählten Deputation. Staatsminister v. Zeschau: Die geehrte Kammer wird wohl voraussetzen, daß die Negierung gewiß das größte Inter este dabei hat, daß die Beitrage zu den Provinzialbedürfnissen auch in der Oberlausitz nach einem richtigen Verhältnisse erhoben werden. Es mußte etwas darüber bestimmt werden, weil diese Abgaben jetzt zugleich mit den übrigen Landesabgaben erhoben und aus dem Mchreinkommen bestritten werden, und weil künf tig die Abgaben speciell bezeichnet werden müssen, welche zur Deckung des Staatsbedarfs erhoben werden sollen. Anders und günstiger wird sich das Verhältniß gestalten, wenn die neue Grundsteuer in der Oberlausitz und in den Erblanden eingeführt sein wird. Mir scheint, als genüge der Antrag vollständig, indem er nur das enthält, was in den befondern Verhältnissen der Oberlausitz begründet ist. Was der Abg. Zschksche in Be zug auf die Oberlausitzer Criminalkasse angedeutet hat, daß nämlich von einem Stande dazu nicht beigetragen werde, so geht dieß aus den befondern Verhältnissen hervor, wornach nur gewisse Stände die Verbindlichkeit zu stebertragung der Unter- suchungßkosten haben. Auch in den Erblanden giebt es deshalb große Verschiedenheiten; es giebt Aemter, welche diese Kosten ganz zu tragen haben, andere, welche sie nur zum Theil tra gen, und wieder andere, wo sie die Staatskasse zahlen muß. Das sind Verhältnisse, welche sich erst ausgleichen werden, wenn die Criminalkosten entweder auf das Budjet übernommen oder dazu besondere Steuern ausgeschrieben werden. Vicepräsident stellt die Frage, ob die Kammer dem De- putaüonsgutachttn beitrete? Was gegen 8 Stimmen bejaht wird.— . Zu tz. 54. lautet das Deputationsgutachten: Die 2. Kammer theilt in Betreff dieses die Ueberschrist „Provinzialständisches Statut" führenden Z. die Ansicht derDe- PMation, daß zu verfassungsmäßiger Gleichstellung aller Lan- destheile ein einziges organisches Gesetz die Einrichtung der Pro vinzial- und Kreisstande bestimmen möchte. Die 1. Kammer hält ein besonderes Statut für die Oberlausitz für nöthig. Die unterzeichnete Deputation verweist auf das deshalb bereits oben zu Z. 7. bemerkte und beschlossene, und hat sich in dessen Folge, und da die Kreistagsverfassung in den Kreislanden nur durch em Gesetz neu organisirt werden kann, mit der jenseitigen Depu tation dahin vereinigt: „daß ein 'Antrag auf Vorlegung des hier gedachten Dberlausitzer Statuts an die Kammern, in so weit es nicht Verwaltungsangelegenheiten betreffe, gestellt, und der Wunsch ausgesprochen werden möchte, daß dasselbe mit der künftigen neuen Kreistagsvrdnung in den Erblanden in möglich sten Einklang gebracht werden, und eine gleiche verhältnißma- ßige Vertretung der Landgemeinden Platz greifen möchte." — Hierdurch würde der eben ausgesprochene Zweck ebenfalls er reicht. Die Oberlausitz erhalt nun zwar eine Provinzialordnung, allein so weit nur immer thunlich, namentlich z. B. in der Ver tretung der verschiedenen Stande, übereinstimmend mit der Kreistagsvrdnung der vier Kreise der Erblande. Abg. Axt: Ich bin zunächst der Deputation dafür Dank schuldig, daß sie das Oberlausitzer Provinzialstatut als einen Ge genstand betrachtet hat, der nur durch die ständische Genehmigung ins Leben gerufen werden könne. Ich würde aber dabei bleiben, daß in einer gemeinsamen Kreistagsvrdnung die ganze Sache ab- gethan werde; denn ich sehe nur einen Aufenthalt in der Bera thung darin, wenn das Oberlausitzer Provinzialstatut besonders vorgclegt werden soll. Dann würden uns 2 Statute vorgelegt werden müssen, und da sie sich doch ziemlich gleich sein sollen, so wäre es naturgemäß, daß sie in eins verbunden würden, und nur vielleicht einige Abänderungen für die Oberlausitz dabei statt fänden. Staatsministerv. Lindenau: Wenn es von Seiten der Regierung lebhaft gewünscht wird, allen Anträgen der geehrten Kammer, so weit cs möglich ist, zu entsprechen, so habe ich aller dings in Bezug auf den vorliegenden Antrag den Wunsch zu äu ßern, daß dem keine Folge gegeben werde, weil dadurch nur ein Aufenthalt veranlaßt werden würde, der zu einem wohlthatigen und nützlichen Zwecke nicht zu führen vermöchte. Dieser Wunsch wird zunächst durch den Umstand begründet, daß eine Kreistags ordnung für die Erblande diesem Landtage nicht vorgelegt wer den wird, da deren Nothwendigkeit überhaupt zweifelhaft sein dürste, und jedenfalls Erfahrungen gesammelt werden müssen, ehe deren Bearbeitung vorgenommen werden kann. Ganz anders verhält sich dieß in der Oberlausitz, wo noch mehrere Gegenstände der ständischen Verwaltung vorhanden sind, welche ein Prvvin- zialstatut nothwendig erfordern. Es ist dieß namentlich hinsicht lich der Brandversicherungs-und Criminalkasse, so wie mehrerer Stiftungen und Seminarien nothwendig, die unter ständischer Aufsicht stehen. Dieses Provinzialstatut macht eine wesentliche Beilage zu dem Vertrage aus, u. der Kammer gleichzeitig mit diesem darum nicht vorgelegt, einmal, weil man damals noch wegen der Kreistagsordnung zweifelhaft war, u.weil dann dieses Provinzial statut keine die Erblande berührende Bestimmung enthält. Es hat darüber zwischen der Regierung und den Oberlausitzer Pro- vinzialständen eine vorläufige Einigung stattgefundm, und ich kann versichern, daß dadurch eine Repräsentation aller Stände
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