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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Mai/August
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Mai/August
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028215Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028215Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028215Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 231. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-04-28
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Mai/August 3633
- Protokoll2. Kammer: 224. Sitzung 3633
- Protokoll2. Kammer: 225. Sitzung 3661
- Protokoll2. Kammer: 226. Sitzung 3673
- Protokoll2. Kammer: 227. Sitzung 3685
- Protokoll2. Kammer: 228. Sitzung 3713
- Protokoll2. Kammer: 229. Sitzung 3725
- Protokoll1. Kammer: 229. Sitzung 3761
- Protokoll2. Kammer: 231. Sitzung 3777
- Protokoll2. Kammer: 232. Sitzung 3801
- Protokoll1. Kammer: 231. Sitzung (Beschluß) 3825
- Protokoll2. Kammer: 233. Sitzung 3833
- Protokoll2. Kammer: 234. Sitzung 3845
- Protokoll1. Kammer: 232. Sitzung 3857
- Protokoll2. Kammer: 236. Sitzung 3869
- Protokoll1. Kammer: 233. Sitzung 3881
- Protokoll2. Kammer: 237. Sitzung 3889
- Protokoll1. Kammer: 234. Sitzung 3905
- Protokoll2. Kammer: 238. Sitzung 3917
- Protokoll1. Kammer: 235. Sitzung 3929
- Protokoll1. Kammer: 236. Sitzung 3945
- Protokoll2. Kammer: 240. Sitzung 3957
- Protokoll1. Kammer: 237. Sitzung 3973
- Protokoll2. Kammer: 241. Sitzung 3985
- Protokoll2. Kammer: 242. Sitzung 3997
- Protokoll2. Kammer: 243. Sitzung 4029
- Protokoll2. Kammer: 244. Sitzung 4029
- Protokoll2. Kammer: 245. Sitzung 4069
- Protokoll1. Kammer: 239. Sitzung 4081
- Protokoll2. Kammer: 246. Sitzung 4097
- Protokoll2. Kammer: 247. Sitzung 4109
- Protokoll2. Kammer: 248. Sitzung 4133
- Protokoll2. Kammer: 249. Sitzung 4149
- Protokoll2. Kammer: 250. Sitzung 4161
- Protokoll2. Kammer: 251. Sitzung 4173
- Protokoll2. Kammer: 252. Sitzung 4185
- Protokoll2. Kammer: 253. Sitzung 4213
- Protokoll2. Kammer: 254. Sitzung 4229
- Protokoll2. Kammer: 255. Sitzung 4257
- Protokoll1. Kammer: 240. Sitzung 4269
- Protokoll2. Kammer: 258. Sitzung 4285
- Protokoll2. Kammer: 259. Sitzung 4297
- Protokoll2. Kammer: 260. Sitzung 4309
- Protokoll2. Kammer: 262. Sitzung 4321
- Protokoll2. Kammer: 264. Sitzung 4333
- Protokoll1. Kammer: 242. Sitzung 4345
- Protokoll2. Kammer: 267. Sitzung 4361
- Protokoll2. Kammer: 268. Sitzung 4373
- Protokoll1. Kammer: 243. Sitzung 4389
- Protokoll2. Kammer: 269. Sitzung 4401
- Protokoll2. Kammer: 272. Sitzung 4429
- Protokoll2. Kammer: 273. Sitzung 4441
- Protokoll2. Kammer: 274. Sitzung 4453
- Protokoll2. Kammer: 275. Sitzung 4469
- Protokoll2. Kammer: 277. Sitzung 4493
- Protokoll1. Kammer: 274. Sitzung 4517
- Protokoll2. Kammer: 278. Sitzung 4533
- Protokoll2. Kammer: 279. Sitzung 4545
- Protokoll2. Kammer: 280. Sitzung 4561
- Protokoll1. Kammer: 249. Sitzung 4589
- Protokoll2. Kammer: 281. Sitzung 4601
- Protokoll2. Kammer: 282. Sitzung 4617
- Protokoll2. Kammer: 283. Sitzung 4645
- Protokoll2. Kammer: 284. Sitzung 4657
- Protokoll2. Kammer: 285. Sitzung 4685
- Protokoll2. Kammer: 286. Sitzung 4697
- Protokoll2. Kammer: 287. Sitzung 4713
- Protokoll1. Kammer: 253. Sitzung 4725
- Protokoll1. Kammer: 254. Sitzung 4741
- Protokoll1. Kammer: 256. Sitzung 4765
- Protokoll2. Kammer: 290. Sitzung 4777
- Protokoll2. Kammer: 291.Sitzung 4789
- Protokoll2. Kammer: 292. Sitzung 4797
- Protokoll2. Kammer: 293. Sitzung 4809
- Protokoll1. Kammer: 260. Sitzung 4821
- Protokoll2. Kammer: 294. Sitzung 4833
- Protokoll1. Kammer: 261. Sitzung 4849
- Protokoll2. Kammer: 295. Sitzung 4861
- Protokoll1. Kammer: 262. Sitzung 4873
- Protokoll1. Kammer: 263. Sitzung 4889
- Protokoll2. Kammer: 297. Sitzung 4901
- Protokoll1. Kammer: 264. Sitzung 4913
- Protokoll2. Kammer: 298. Sitzung 4929
- Protokoll2. Kammer: 299. Sitzung 4941
- Protokoll1. Kammer: 266. Sitzung 4953
- Protokoll2. Kammer: 300. Sitzung 4969
- BandBand 1834,Mai/August 3633
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des Ofsicierstandes kann ein solches Bcförderungssystem nicht liegen, weil das Ansehen dieses Standes sich nur dadurch erhal ten laßt, wenn die Bedingungen zu einer Aufnahme in dasselbe streng an alle die dazu erforderlichen Kenntnisse im Allgemeinen, und an die zum Commando von Truppen nöthkgen Fähigkeiten insbesondere geknüpft werden, welche sich in jenem frühen Alter weder anbilden, noch verbürgen lassen. Im Widerstreit mit der Verfassung liegt aber ein Beförderungssystem, was das Avancement von Unterofsicieren nur ausnahmsweise im Kriege gestattet und im Frieden lediglich von der Frequenz des Cadettcn- hauscs abhängig macht. Es ist höchst selten, daß jemand große Mühe aufwendet, eine Anstellung zu verdienen, wenn er sicher ist, solche auch ohne Mühe zu erhalten.- Es ist aber für Armee und Staat höchst wichtig, den Wetteifer der Soldaten zu wek- ken, und besonders die Unterofsickere auf jede Weise anzuregen, ihre mühevollen Dienstpflichten mit Lust und Kraft zu erfüllen. Es ist sogar unerläßlich nöthig, auf die Heranbildung von Of- sicieren Bedacht zu nehmen, die namentlich als gute Jnstructo- ren in den Waffenübungen Vorzügliches leisten, und dadurch eine Lücke ausfüllen , welche bei dem allmahligen Abgänge der alteren Ofsiciere, bei der mangelhaften Vorbereitung im Cadet- tenhause zu diesem Zwecke, und bei der immer bedenklicheren Seltenheit alter gedienter Unterofsiciere sehr zu berücksichtigen fein möchte. Diese Zwecke lassen sich nur erreichen, jene Bedenken nur beseitigen, wenn man das Cadettenhaus als Erziehungs - und Bildungsanstalt aufgicbt, und statt dessen eine Unterrichtsan stalt im eigentlichen Sinne des Wortes errichtet, wo alle jungen Leute, die auf Avancement dienen, und sich zur deremstkgen Beförderung zum Ossicier vorberekten wollen, Gelegenheit fin den, ihre Talente zu entwickeln, nachdem sie wenigstens 1 Jahr in den Truppen selbst bereits gedient und durch gute Sitten, Erziehung und Vorbildung in den Hilfswissenschaftrn die primitiven Bedingungen zur Theilnahme an jenem Unterricht erfüllt haben. Auf diesem Wege gelangen in Preußen mehr wie zwei Drittel sämmtlicher Ofsiciere zu ihren Stellen; die selbe Beförderungsweise ist in Baden und Württemberg ange nommen worden; sie selbst hat zur Zeit der Militairakademie auch schon in unserem Vaterlande bestanden. Machte damals die Art, wie die Armee ergänzt wurde, zum Ofsicieravance- ment geeignete Subjekte unter den Unterofsicieren seltener, wen det man bei uns in Sachsen überhaupt gegen diese Vorbildungs- schule die mangelhafte Bildungsstufe ein, auf welcher die Un- terofsiciere sich zum großen Lheile befinden, und bei welcher ihr genauerer Umgang die feinem Sitten einer guten Erziehung ge fährden könnte, fo muß dagegen erwiedert werden, daß das neue Conscriptionsgesetz, welches gar keine Exemtion mehr ge stattet, auch den Unterofsicieren ganz andere Subjekte, wie bisher, und besonders dann zuführen wird, wenn dieser Weg der einzige ist, der betreten worden sein muß, um zum Grade, eines Ofsiciers zu gelangen. Der Geist und die Haltung des so nothwendigen Standes der Unterofsiciere wird dadurch in! demselben Grade sich heben, als zugleich eine Anomalie ver- j schwinden, deren Vorhandensein nur nachtheilig wirken kann, wenn man sich denkt, daß künftig junge Conscribrrte, die viel leicht die Universität eben beziehen oder verlassen könnten, blos deshalb tief im Range unter andere junge Leute gestellt und zur Ehrerbietung und zum Gehorsam verpflichtet werden, nicht, weil solche an Kenntnissen und Erfah rung ihnen über legen, sondern blos weil ein Eadettenkleid hierbei den Ausschlag gicbt. Will man aber darin einen wesentlichen Vor zug der auf diese Weise herangezogcnen jungen Leute finden, daß sie von Jugend auf an militairische Disciplin und Gehor sam gewöhnt werden, so lehrt die Erfahrung sowohl bei uns, als auch in anderen Landern, daß Grundsätze dieser Art sich in dem Alter von 18 bis 20 Jahren noch weit sicherer ausbilden, und daß die Erziehung für dasLeben immer der für einen Stand vorangehcn muß. Der Staat kann unmöglich die Verpflich tung auf sich nehmen, weder für jene, noch für diese mehr als die Gelegenheit zum Unterrichte darzubieten. Er thut solches durch die Erhaltung von Gymnasien, durch Errichtung von poly technischen und Bürgerschulen, in welchen jeder junge Mann Gelegenheit findet, die Hilfswissenschaften zu erlernen, die mehr oder weniger jeder Beruf als Vorbereitung fordert; er thut es ferner durch die Errichtung solcher Unterrichtsanstalten, welche blos das Technische eines besonder« Lebensberufes umfas sen. Zu diesem Zwecke reicht für den Militairberuf in unserem Lande eine Anstalt aus, die Gelegenheit zum allgemeinen und spccikllm Unterrichte für die Wissenschaft jeder Waffengattung gewahrt, und sich kemesweges die Erziehung als solche, son- drrn blos die Erhaltung militairischer Disciplin mit zur Aufgabe macht. Zu einer solchen ist mithin weder die Anstellung eines besonderen Commandantm, noch die von Stabsvfficieren, Subalternofficicren, Aerzten, Fourieren, Gouverneuren, Bettmeistern u. Krankenwärtern, am wenigsten aber der so kost spielige Unterhalt der Zöglinge nöthig. Sie bedarf nichts, als' die Anstellung der unter Leitung eines Studiendirectors fungk- renden Lehrer in den verschiedenen Wissenschaften und der oberen Aufsicht des Kriegsministers oder commandirendcn Generals, je nachdem sie dem Ressort des einen oder andern zugetheklt werden sollte. Ihr höchster Kostenanschlag würde gegen den Aufwand der jetzigen Bildungsanstalten, in welchen jeder Cadet so viel wie ein Lieutenant kostet, eine Ersparnis von mehr als 20,000 Lhlrn. jährlich gewähren, die aus dreifachen Gründen sich recht fertiget : 1) weil damit Verhältnisse beseitigt werden, die dem künftigen Conscriptionsgesctze störend entgegen treten; 2) weil die künftige kürzere Dienstzeit in Verbindung mit dem Beurlaubungssystcme auch in den untern Graden um so mehr tüchtige Ofsiciere nothwendig macht, da ohnedieß beim Ausbruche eines Krieges die vacant gehaltenen Officierstellen durch minder fähige Subjecte besetzt werden müssen; 3) weil nur auf diese Weise sich das MilurmbudjeL um ein Bedeutendes vermindern laßt, ohne die Verpflichtungen gegen den deutschen Bund zu verletzen und dis Brauchbarkeit der Armee zu beeinträchtigen.
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