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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Mai/August
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Mai/August
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028215Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028215Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028215Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 232. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-04-29
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Mai/August 3633
- Protokoll2. Kammer: 224. Sitzung 3633
- Protokoll2. Kammer: 225. Sitzung 3661
- Protokoll2. Kammer: 226. Sitzung 3673
- Protokoll2. Kammer: 227. Sitzung 3685
- Protokoll2. Kammer: 228. Sitzung 3713
- Protokoll2. Kammer: 229. Sitzung 3725
- Protokoll1. Kammer: 229. Sitzung 3761
- Protokoll2. Kammer: 231. Sitzung 3777
- Protokoll2. Kammer: 232. Sitzung 3801
- Protokoll1. Kammer: 231. Sitzung (Beschluß) 3825
- Protokoll2. Kammer: 233. Sitzung 3833
- Protokoll2. Kammer: 234. Sitzung 3845
- Protokoll1. Kammer: 232. Sitzung 3857
- Protokoll2. Kammer: 236. Sitzung 3869
- Protokoll1. Kammer: 233. Sitzung 3881
- Protokoll2. Kammer: 237. Sitzung 3889
- Protokoll1. Kammer: 234. Sitzung 3905
- Protokoll2. Kammer: 238. Sitzung 3917
- Protokoll1. Kammer: 235. Sitzung 3929
- Protokoll1. Kammer: 236. Sitzung 3945
- Protokoll2. Kammer: 240. Sitzung 3957
- Protokoll1. Kammer: 237. Sitzung 3973
- Protokoll2. Kammer: 241. Sitzung 3985
- Protokoll2. Kammer: 242. Sitzung 3997
- Protokoll2. Kammer: 243. Sitzung 4029
- Protokoll2. Kammer: 244. Sitzung 4029
- Protokoll2. Kammer: 245. Sitzung 4069
- Protokoll1. Kammer: 239. Sitzung 4081
- Protokoll2. Kammer: 246. Sitzung 4097
- Protokoll2. Kammer: 247. Sitzung 4109
- Protokoll2. Kammer: 248. Sitzung 4133
- Protokoll2. Kammer: 249. Sitzung 4149
- Protokoll2. Kammer: 250. Sitzung 4161
- Protokoll2. Kammer: 251. Sitzung 4173
- Protokoll2. Kammer: 252. Sitzung 4185
- Protokoll2. Kammer: 253. Sitzung 4213
- Protokoll2. Kammer: 254. Sitzung 4229
- Protokoll2. Kammer: 255. Sitzung 4257
- Protokoll1. Kammer: 240. Sitzung 4269
- Protokoll2. Kammer: 258. Sitzung 4285
- Protokoll2. Kammer: 259. Sitzung 4297
- Protokoll2. Kammer: 260. Sitzung 4309
- Protokoll2. Kammer: 262. Sitzung 4321
- Protokoll2. Kammer: 264. Sitzung 4333
- Protokoll1. Kammer: 242. Sitzung 4345
- Protokoll2. Kammer: 267. Sitzung 4361
- Protokoll2. Kammer: 268. Sitzung 4373
- Protokoll1. Kammer: 243. Sitzung 4389
- Protokoll2. Kammer: 269. Sitzung 4401
- Protokoll2. Kammer: 272. Sitzung 4429
- Protokoll2. Kammer: 273. Sitzung 4441
- Protokoll2. Kammer: 274. Sitzung 4453
- Protokoll2. Kammer: 275. Sitzung 4469
- Protokoll2. Kammer: 277. Sitzung 4493
- Protokoll1. Kammer: 274. Sitzung 4517
- Protokoll2. Kammer: 278. Sitzung 4533
- Protokoll2. Kammer: 279. Sitzung 4545
- Protokoll2. Kammer: 280. Sitzung 4561
- Protokoll1. Kammer: 249. Sitzung 4589
- Protokoll2. Kammer: 281. Sitzung 4601
- Protokoll2. Kammer: 282. Sitzung 4617
- Protokoll2. Kammer: 283. Sitzung 4645
- Protokoll2. Kammer: 284. Sitzung 4657
- Protokoll2. Kammer: 285. Sitzung 4685
- Protokoll2. Kammer: 286. Sitzung 4697
- Protokoll2. Kammer: 287. Sitzung 4713
- Protokoll1. Kammer: 253. Sitzung 4725
- Protokoll1. Kammer: 254. Sitzung 4741
- Protokoll1. Kammer: 256. Sitzung 4765
- Protokoll2. Kammer: 290. Sitzung 4777
- Protokoll2. Kammer: 291.Sitzung 4789
- Protokoll2. Kammer: 292. Sitzung 4797
- Protokoll2. Kammer: 293. Sitzung 4809
- Protokoll1. Kammer: 260. Sitzung 4821
- Protokoll2. Kammer: 294. Sitzung 4833
- Protokoll1. Kammer: 261. Sitzung 4849
- Protokoll2. Kammer: 295. Sitzung 4861
- Protokoll1. Kammer: 262. Sitzung 4873
- Protokoll1. Kammer: 263. Sitzung 4889
- Protokoll2. Kammer: 297. Sitzung 4901
- Protokoll1. Kammer: 264. Sitzung 4913
- Protokoll2. Kammer: 298. Sitzung 4929
- Protokoll2. Kammer: 299. Sitzung 4941
- Protokoll1. Kammer: 266. Sitzung 4953
- Protokoll2. Kammer: 300. Sitzung 4969
- BandBand 1834,Mai/August 3633
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371. Außerordentliche Beilage zur Leipziger Zeitung« Dresden, Freitags, den 16. Mai 1834. Nachrichten vorn Landtage. Zweihundert und zwei und dreißigste öffentliche Sitzung der zweiten Kammer, am 29. April 1834. Fortsetzung der Berathung über das Budjet des Staatsaufwandes. — L. Militair? Departement. Die Sitzung beginnt nach 10 Uhr, das Protokoll der letzten wird verlesen, genehmigt und von den Abgg. Koppe und von Hartmann mit unterzeichnet. Die Registrande enthalt: 1) Die 4. Deputation der 2. Kammer zeigt an, daß die Beschwerde der Amtslandschaft Dippoldiswalda für erlediget zu achten, der Antrag des Abg.Lechla, die Revision der Baupoli- cekgesetze-Letr., aber von der 1. Kammer an ihre 3. Deputation zur Prüfung und Begutachtung abgegeben sei. 2) Abg. v. Hartmann bittet um Urlaub auf 14 Tage; wird bewilligt. ' Abg. Eisenstuck bemerkt zunächst, daß die 1. Deputation die Gesindeordnung anderweit m Berathung gezogen habe, und da sie nur ein mündliches Referat bedürfe, so ersuche er das Prä sidium, den Gegenstand aufeinedernachsten Tagsordnungen zu bringen. Dann geht man auf die Tagsordnung über, welche die Fortsetzung der Berathung über das Ausgabebudjet unter IS. be traf; es besteigt Abg. v« Kiesenweiter, als Referent, die Nednerbühne, und es wird von Seiten des Präsidii die Fortsetzung der allgemei nen Berathung über die Position 17., die militairischen Bil dungsanstalten betreffend, eröffnet. Demnach erhebt sich Staatsminister v, Zezschwitzund äußert sich in der Art: Ich habe bereits gestern um das Wort gebeten, um über den Antrag des Abg. Runde und mehrere gemachte Aeußerungen zu sprechen. Da aber die Zeit schon zu weit vorgerückt war, so erlaube ich mir die heutige Berathung mit folgenden Bemerkungen zu eröffnen, Es ist dm militairischen Bildungsanstalten der Vorwurf gemacht worden, als ob sie mit den Bedürfnissen der Zeit, ja mit den Bestimmungen der Verfassung nicht im Einklang stünden, und namentlich das Eadettenhaus in frühem Jahrhunderten fein Ent stehen habe. Letzteres ist allerdings faktisch wahr, aber mit den daraus gezogenen Folgerungen kann ich nicht einverstanden sein, Nach der neuen Organisation des Gadettencorps ist jede Bevor zugung aufgehoben, es ist dieß die ausdrückliche Bestimmung unsers erhabenen Regenten, und ich kann wohl mit der innigsten Ueberzeugung versichern, daß jede Bevorzugung des Einzelnen dieser Anstalt wie der ganzen Perfassung fremd ist, und daß die ses streng aufrecht erhalten wird, was auch pm so leichter ist, ha der Vorstand des ßadettenxorps selbst diese Ansicht vollständig theilt. Ich kann versichern, daß bei dex Aufnahme der Zöglinge in das Eadettenhaus auf weiter nichts als auf die größere oder ge ringere Qualifikation des Aufzunehmenden Rücksicht genommen wird, und daß bei der spätem Anstellung in der Armee selbst nur dieselbe Rücksicht beobachtet wird. Es ist auch durchaus nicht an genommen, daß diejenigen Zöglinge, welche im Cadettenhause sich befinden, dadurch «inen unbedingten Anspruch auf Beförde rung haben; denn nur dann, wenn sie die Mittel, welche ihnen dargeboten werden, um sich vollständig zu ihrem künftigen Be rufeauszubilden, benützen, und wenn sie 1 bis 2 Jahre den praktischen Dienst erlernt haben, werden sie vorzugsweise zu Df- sicierstellen befördert. Ich habe noch vor wenigen Wochen der ersten Gasse des Cadettencorps aufs Bestimmteste erklärt, daß der, welcher den Anforderungen nicht entspricht, keine besondere Berücksichtigung zu erwarten hat, sondern der Militairpflicht wie jeder andere unterliegt. Es ist also die Tendenz dieser Anstalt keineswegs die der Bevorzugung; es ist die Tendenz, welche jede andere Anstalt auch hat: Die Vorbildung zu einem künftigen selbsterwählten Lebensberufe. Gerade dieser Milktairbr'ldungs- anstalt den Vorwurf zu machen, daß ein Subjekt bisweilen den Erwartungen nicht entspricht, finde ich unbillig; ich dächte, wir hätten Ursache genug zu beklagen, daß solche Subjekte auch in andern Anstalten das nicht erfüllt haben, was man zu erwarten berechtigt war. Das liegt in der Unvollkommenheit der mensch lichen Natur; und daß wir nicht fähig sind, bei einem 14- bis 15jährigen Menschen zu sagen, wozu er sich qualisicirt, das trifft nicht nur bei Militair? Bildungsanstalten, sondern bei jeder an dern m derselben Maße ein. Gewiß ist aber, daß Bildungsan stalten für jeden, namentlich aber für den Dienst im Staate vor handen sein müssen. Es ist für dey Civilstaatsdienst auch hierin vielfach gesorgt. Es ist gewiß die erste und wichtigste Pflicht des Staates, diesen Bildungsanstalten jene Mittel zu gewähren, welche zu ihrem Gedeihen erforderlich sind, und es hat die ver ehrte Kammer diesen Grundsatz auch öfters ausgesprochen. Un sere Landschulen haben sehr bedeutende Fonds und gewiß werden, wenn es nöthig befunden wird, dafür noch mehrere Summen be willigt werden; auch in Betreff der gelehrten Schulen geht der gerechte Wunsch der verehrten Kammer dahin, daß noch bei dieser Versammlung für sie mehr als bisher geschehen soll. Ich glaube also nicht, daß eine Bevorzugung des Militairstandes stattsinde, wenn auch er eine solche Anstalt hat, welche auch schon seit so langen Jahren nothwmdig ist. Noch möchte ich die verehrte Kammer fragen, was ein Vater mit seinem Sohne beginnen soll, der sich den Wilifairstand zu seinem Lebensherufe machen will? Soll er ihn auf eine gelehrte Schule schicken, soll er ihm eine Bil dung geben lassen, welche für seinen künftigen Beruf nicht erfor derlich, nicht zweckmäßig ist, oder soll er ihn zu Hause erziehen lassen? Letzteres wäre namentlich für den Militairstand, m
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