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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Mai/August
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Mai/August
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028215Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028215Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028215Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 1. Kammer: 231. Sitzung (Beschluß)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-05-09
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Mai/August 3633
- Protokoll2. Kammer: 224. Sitzung 3633
- Protokoll2. Kammer: 225. Sitzung 3661
- Protokoll2. Kammer: 226. Sitzung 3673
- Protokoll2. Kammer: 227. Sitzung 3685
- Protokoll2. Kammer: 228. Sitzung 3713
- Protokoll2. Kammer: 229. Sitzung 3725
- Protokoll1. Kammer: 229. Sitzung 3761
- Protokoll2. Kammer: 231. Sitzung 3777
- Protokoll2. Kammer: 232. Sitzung 3801
- Protokoll1. Kammer: 231. Sitzung (Beschluß) 3825
- Protokoll2. Kammer: 233. Sitzung 3833
- Protokoll2. Kammer: 234. Sitzung 3845
- Protokoll1. Kammer: 232. Sitzung 3857
- Protokoll2. Kammer: 236. Sitzung 3869
- Protokoll1. Kammer: 233. Sitzung 3881
- Protokoll2. Kammer: 237. Sitzung 3889
- Protokoll1. Kammer: 234. Sitzung 3905
- Protokoll2. Kammer: 238. Sitzung 3917
- Protokoll1. Kammer: 235. Sitzung 3929
- Protokoll1. Kammer: 236. Sitzung 3945
- Protokoll2. Kammer: 240. Sitzung 3957
- Protokoll1. Kammer: 237. Sitzung 3973
- Protokoll2. Kammer: 241. Sitzung 3985
- Protokoll2. Kammer: 242. Sitzung 3997
- Protokoll2. Kammer: 243. Sitzung 4029
- Protokoll2. Kammer: 244. Sitzung 4029
- Protokoll2. Kammer: 245. Sitzung 4069
- Protokoll1. Kammer: 239. Sitzung 4081
- Protokoll2. Kammer: 246. Sitzung 4097
- Protokoll2. Kammer: 247. Sitzung 4109
- Protokoll2. Kammer: 248. Sitzung 4133
- Protokoll2. Kammer: 249. Sitzung 4149
- Protokoll2. Kammer: 250. Sitzung 4161
- Protokoll2. Kammer: 251. Sitzung 4173
- Protokoll2. Kammer: 252. Sitzung 4185
- Protokoll2. Kammer: 253. Sitzung 4213
- Protokoll2. Kammer: 254. Sitzung 4229
- Protokoll2. Kammer: 255. Sitzung 4257
- Protokoll1. Kammer: 240. Sitzung 4269
- Protokoll2. Kammer: 258. Sitzung 4285
- Protokoll2. Kammer: 259. Sitzung 4297
- Protokoll2. Kammer: 260. Sitzung 4309
- Protokoll2. Kammer: 262. Sitzung 4321
- Protokoll2. Kammer: 264. Sitzung 4333
- Protokoll1. Kammer: 242. Sitzung 4345
- Protokoll2. Kammer: 267. Sitzung 4361
- Protokoll2. Kammer: 268. Sitzung 4373
- Protokoll1. Kammer: 243. Sitzung 4389
- Protokoll2. Kammer: 269. Sitzung 4401
- Protokoll2. Kammer: 272. Sitzung 4429
- Protokoll2. Kammer: 273. Sitzung 4441
- Protokoll2. Kammer: 274. Sitzung 4453
- Protokoll2. Kammer: 275. Sitzung 4469
- Protokoll2. Kammer: 277. Sitzung 4493
- Protokoll1. Kammer: 274. Sitzung 4517
- Protokoll2. Kammer: 278. Sitzung 4533
- Protokoll2. Kammer: 279. Sitzung 4545
- Protokoll2. Kammer: 280. Sitzung 4561
- Protokoll1. Kammer: 249. Sitzung 4589
- Protokoll2. Kammer: 281. Sitzung 4601
- Protokoll2. Kammer: 282. Sitzung 4617
- Protokoll2. Kammer: 283. Sitzung 4645
- Protokoll2. Kammer: 284. Sitzung 4657
- Protokoll2. Kammer: 285. Sitzung 4685
- Protokoll2. Kammer: 286. Sitzung 4697
- Protokoll2. Kammer: 287. Sitzung 4713
- Protokoll1. Kammer: 253. Sitzung 4725
- Protokoll1. Kammer: 254. Sitzung 4741
- Protokoll1. Kammer: 256. Sitzung 4765
- Protokoll2. Kammer: 290. Sitzung 4777
- Protokoll2. Kammer: 291.Sitzung 4789
- Protokoll2. Kammer: 292. Sitzung 4797
- Protokoll2. Kammer: 293. Sitzung 4809
- Protokoll1. Kammer: 260. Sitzung 4821
- Protokoll2. Kammer: 294. Sitzung 4833
- Protokoll1. Kammer: 261. Sitzung 4849
- Protokoll2. Kammer: 295. Sitzung 4861
- Protokoll1. Kammer: 262. Sitzung 4873
- Protokoll1. Kammer: 263. Sitzung 4889
- Protokoll2. Kammer: 297. Sitzung 4901
- Protokoll1. Kammer: 264. Sitzung 4913
- Protokoll2. Kammer: 298. Sitzung 4929
- Protokoll2. Kammer: 299. Sitzung 4941
- Protokoll1. Kammer: 266. Sitzung 4953
- Protokoll2. Kammer: 300. Sitzung 4969
- BandBand 1834,Mai/August 3633
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373. Außerordentliche Beilage zur Leipziger Zeitung. Dr-Sde«,: Montags, de, Nachrichten vom Landtage. Zweihundert und ein und dreißigste öffentliche Sitzung der ersten Kammer, am 9, Mai 1834. (Beschluß) Fortsetzung der.-Berathung über den Entwurf wegen der Gewerb- und Personalste«». Staatsminister -v.Z cschau: Die ganze Discussion hat gezeigt, wie schwierig eine Sonderung der verschiedenen Falle hier zu bewerkstelligen ist, und daß es wohl am zweckmäßigsten sein wird, es- bis zur Einführung eines neuen Grundsteuersy stems beim Gesetzentwürfe bewenden zu lassen. Referent: Theoretisch genommen, mag der Vorschlag des Bürgemeisters Nitterstädt immerhin seine Meriten haben; fasse ich ihn aber, wie ich überhaupt stets empfehle, praktisch auf, so führt er wohl zu den größten Ungleichheiten. Der Besitzer des größten Steinkohlenwerks wird sonach frei sein, bloß weil es ihm gelingt, die Kohlen in den Stücken, wie sie gebrochen, gleich zu verkaufen, der Besitzer der kleinsten Ziegelbrennerei hingegen ge werbsteuerpflichtig werden, weil er den Lehm erst in die Formen drücken lassen muß. Ich überlasse meinen Vorschlag in der Art, wie ich ihn gefaßt, dem Urtheile der Kammer. Ich hielt mich indeß für verpflichtet, ihn zur Sprache zu bringen, um so mehr als man diesen Gegenstand in der 2, Kammer unberührt gelassen und man nach den erwähnten Berathungrn über das Grund steuersystem in der k. Kammer, dieselbe, wäre er auch nicht bei der Gewerbsteuer zur Erwägung gekommen, einer Inkonsequenz hätte zeihen können. . Hierauf wird der Vorschlag des Bürgermeisters Ritte r- städt nicht hinreichend unterstützt, und das Separatvotum des Bürgermeisters Reiche-Eisenftuck mit 22 gegen 7 Stimmen verworfen. Was nun die von. der Deputation als wegzulaffen bean tragten Worte „oder die' betreffende Nutzung erpachtet-.haben" anlangt, , so bemerkt . ' Der Präsident v. Wi e t e r s h eim: Das Amendement der geehrten Deputation scheint sehr viel für sich zu haben, allein es sind bei der Cigenthümlichkeit der erpachteten Grundstücke zwei Falle zu unterscheiden. In der Regel soll sich die Gewerbfteuer nach der Größe und dem Umfange des erpachteten Grundstückes richten, und diesem entspricht wiederum in der Regel das Pacht geld. Diese Regel paßt indeß nur da, wo das «pachtete Ob ject einen selbstständigen gewissen Ertrag gewährt. .Anders ver hält es sich da, wo eigentlich nur das Gewerbslocale und das Geräthe verpachtet wird, und. wo der Ertrag lediglich von der Arbeit, Geschicklichkeit und Industrie des Pachters abhängt, wie dkeß z. A. bei den Ziegelbrennereien der Fall ist. Es kann hier der Pachter nur einmal, wenn er betriebsam ist, hingegen auch 12 bis 20 ,Mal brennest. 'Äei eineip solchen Gewerbe erscheint cs'mir irxationell,.das Mchtquansum M.MMGrMMläs-: fen. .Man.kano vielleicht inchconürten- Fallest-, zweifelhaft wer-' den, ob tz. 7. oder tz. 20. in Anwendung gebracht'tverden solle, bei einem Gesetze, welches so mannigfache Schwierigkeiten dar bietet, wird dieß Hierunvan Manchen andern Stellen nicht zu verhindern seist; dann muß die Praxis entscheiden. Die ge ehrte Deputation dürfte indeß doch vielleicht einen Theil ihrer Bedenken beseitigt finden, wenn man nqch' öen Worten : „oder die betreffende Nutzung" das Wörtchen „besonders" hinzufügen wollte. Seer. v. Zedtwitz: Die Vernehmung der Pachter nach 20. wird um deßwillen auch hier ausreichen, weil der Verpachter doch gewiß den Pachtschilling sogleich nach.Ablauf der 'Pachtzelt- steigern wird, wenn er bemerkt, .^daß der Pachter die-Dache.be- . sonders schwunghaft betriebet ' Referent : Das Pachtquantüm wird wohl in der Regel der sicherste Maßstab der Abschätzung bleiben, denn in selbigem liegt eine Taxe, welche .die Verpachter und Pachter selbst entwor fen haben, und gewiß sicherer als jeder andere weniger mit dm Verhältnissen Bekannte es vermögen würde. Der vorgcschlagene Zusatz des Wörtchens „besonders" kann indessen wohlangemes sensein. Secr. Hartz: Er erkläre sich ganz für die Ansicht des kön., Hrn. Commissars. Der Pacht- und Grundzins.von Steinbrü chen sei in der Regel wenig-verschl'eden, man könne aber doch dm. Steinbrecher, welcher allein oder mit E i n e m Gehilfen arbeite, offenbar nicht so hoch besteuern,, nsie den, welcher sich bei seiner Ar beit der Hilfe von 6 oder 8 GHilfen bediene, wie es. deren in den.Granitbrüchen der Oberlausitz'gebe. Prinz Johann: Auch ich bin der Ansicht des kön. Eom- missars. Der Hauptgrund, daß man auf die mögliche Stei gerung des Pachtquanti nicht rechnen kann, liegt wohl haupt sächlich darin, daß diese erst nach Verlauf.einiger Jahre-erfolgt, die Gewerbsteuer hingegen jährlich erhoben wird. DerVicepräsident: Da der§.'20ij welcher Pachtungen von Gewerbsanlagen ausdrücklich in sich begreift, schon diejenigen Falle enthält, wo die Gewerbsteuer der Pachter nicht nach Maß gabe des Pachtgeldes entrichtet werden soll, 'so würden die vom Hrn. Regierungscommissar bezeichneten Erpachtungen von Ge meindeschmieden rc. darunter enthalten sein. Es wird dadurch die Bemerkung der Deputation gerechtfirtigt^ Es kann indeß doch wohl einzelne andere Falle geben, wo sich der von; Hrn. We- gierungscommiffar vorgeschlagene Zusatz- als nützlich bnvährm möchte, weshalb ich mich für dessen Aufnahme erkläre..
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