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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Mai/August
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Mai/August
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028215Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028215Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028215Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 1. Kammer: 231. Sitzung (Beschluß)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-05-09
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Mai/August 3633
- Protokoll2. Kammer: 224. Sitzung 3633
- Protokoll2. Kammer: 225. Sitzung 3661
- Protokoll2. Kammer: 226. Sitzung 3673
- Protokoll2. Kammer: 227. Sitzung 3685
- Protokoll2. Kammer: 228. Sitzung 3713
- Protokoll2. Kammer: 229. Sitzung 3725
- Protokoll1. Kammer: 229. Sitzung 3761
- Protokoll2. Kammer: 231. Sitzung 3777
- Protokoll2. Kammer: 232. Sitzung 3801
- Protokoll1. Kammer: 231. Sitzung (Beschluß) 3825
- Protokoll2. Kammer: 233. Sitzung 3833
- Protokoll2. Kammer: 234. Sitzung 3845
- Protokoll1. Kammer: 232. Sitzung 3857
- Protokoll2. Kammer: 236. Sitzung 3869
- Protokoll1. Kammer: 233. Sitzung 3881
- Protokoll2. Kammer: 237. Sitzung 3889
- Protokoll1. Kammer: 234. Sitzung 3905
- Protokoll2. Kammer: 238. Sitzung 3917
- Protokoll1. Kammer: 235. Sitzung 3929
- Protokoll1. Kammer: 236. Sitzung 3945
- Protokoll2. Kammer: 240. Sitzung 3957
- Protokoll1. Kammer: 237. Sitzung 3973
- Protokoll2. Kammer: 241. Sitzung 3985
- Protokoll2. Kammer: 242. Sitzung 3997
- Protokoll2. Kammer: 243. Sitzung 4029
- Protokoll2. Kammer: 244. Sitzung 4029
- Protokoll2. Kammer: 245. Sitzung 4069
- Protokoll1. Kammer: 239. Sitzung 4081
- Protokoll2. Kammer: 246. Sitzung 4097
- Protokoll2. Kammer: 247. Sitzung 4109
- Protokoll2. Kammer: 248. Sitzung 4133
- Protokoll2. Kammer: 249. Sitzung 4149
- Protokoll2. Kammer: 250. Sitzung 4161
- Protokoll2. Kammer: 251. Sitzung 4173
- Protokoll2. Kammer: 252. Sitzung 4185
- Protokoll2. Kammer: 253. Sitzung 4213
- Protokoll2. Kammer: 254. Sitzung 4229
- Protokoll2. Kammer: 255. Sitzung 4257
- Protokoll1. Kammer: 240. Sitzung 4269
- Protokoll2. Kammer: 258. Sitzung 4285
- Protokoll2. Kammer: 259. Sitzung 4297
- Protokoll2. Kammer: 260. Sitzung 4309
- Protokoll2. Kammer: 262. Sitzung 4321
- Protokoll2. Kammer: 264. Sitzung 4333
- Protokoll1. Kammer: 242. Sitzung 4345
- Protokoll2. Kammer: 267. Sitzung 4361
- Protokoll2. Kammer: 268. Sitzung 4373
- Protokoll1. Kammer: 243. Sitzung 4389
- Protokoll2. Kammer: 269. Sitzung 4401
- Protokoll2. Kammer: 272. Sitzung 4429
- Protokoll2. Kammer: 273. Sitzung 4441
- Protokoll2. Kammer: 274. Sitzung 4453
- Protokoll2. Kammer: 275. Sitzung 4469
- Protokoll2. Kammer: 277. Sitzung 4493
- Protokoll1. Kammer: 274. Sitzung 4517
- Protokoll2. Kammer: 278. Sitzung 4533
- Protokoll2. Kammer: 279. Sitzung 4545
- Protokoll2. Kammer: 280. Sitzung 4561
- Protokoll1. Kammer: 249. Sitzung 4589
- Protokoll2. Kammer: 281. Sitzung 4601
- Protokoll2. Kammer: 282. Sitzung 4617
- Protokoll2. Kammer: 283. Sitzung 4645
- Protokoll2. Kammer: 284. Sitzung 4657
- Protokoll2. Kammer: 285. Sitzung 4685
- Protokoll2. Kammer: 286. Sitzung 4697
- Protokoll2. Kammer: 287. Sitzung 4713
- Protokoll1. Kammer: 253. Sitzung 4725
- Protokoll1. Kammer: 254. Sitzung 4741
- Protokoll1. Kammer: 256. Sitzung 4765
- Protokoll2. Kammer: 290. Sitzung 4777
- Protokoll2. Kammer: 291.Sitzung 4789
- Protokoll2. Kammer: 292. Sitzung 4797
- Protokoll2. Kammer: 293. Sitzung 4809
- Protokoll1. Kammer: 260. Sitzung 4821
- Protokoll2. Kammer: 294. Sitzung 4833
- Protokoll1. Kammer: 261. Sitzung 4849
- Protokoll2. Kammer: 295. Sitzung 4861
- Protokoll1. Kammer: 262. Sitzung 4873
- Protokoll1. Kammer: 263. Sitzung 4889
- Protokoll2. Kammer: 297. Sitzung 4901
- Protokoll1. Kammer: 264. Sitzung 4913
- Protokoll2. Kammer: 298. Sitzung 4929
- Protokoll2. Kammer: 299. Sitzung 4941
- Protokoll1. Kammer: 266. Sitzung 4953
- Protokoll2. Kammer: 300. Sitzung 4969
- BandBand 1834,Mai/August 3633
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8826 ker zur Gewerbsteuer gezogen würden. Zu diesem Ende könne der Schluß des 3. Satzes so heißen: „Dieß gilt auch von denjeni gen Personen, deren Grundstücke zum Reihschanke berechtiget sind, und welche Einzelnen ihrer Mitberechtigten das Befugniß zum Brauen und Schänken abpachten." Dieß findet hinreichende Unterstützung. v. Pofern: Ich sollte meinen, daß sich dieß von selbst ver- besteuertes Local bedürfen. Ich finde mich daher zu dem Vor- ' ' ' n .... - ""°>„ingro- ßm," die Worte: „und Mittlern" ausfalley zu lassen, und am Endedes Satzes nach „Schlachtsteuer" hinzuzufügen: „in Mit tel- und kleinen Städten und auf dem Lande sechs Pfennige vom Thaler." — Dagegen würde der letzte Satz von den Worten „die Gewerbsteuersätze,-— übersteigen" in Wegfall kommen können. Bürgermeister Wehner: Fleischer und Backer in Städten, wo sich keine geschlossenen.Handwerke befinden, sind, da die Zahl gewöhnlich das Verhaltniß gegen die Consumenten über steigt, in einer sehr mißlichen Lage. Man muß ihnen deshalb und weil die Abgabe am Ende den Consumenten wieder zur Last fallt, alle mögliche Erleichterung zu verschaffen suchen. Ich trete daher dem Separatvoto des Hrn. Referenten völlig bei. Der §. 7. wird hierauf mit dem vom Präsidenten v. Wie- ren seicht dem Verderben unterliegen, und ohnedieß zu ihrer Pro tersheim gemachten Vorschläge in stimmig angenom- fesfion ein größeres,^ und alsoauch bei der Grundsteuer höher W di- LÄmm- L NIE Kk Satz von 4 Thlr. auf 2 Thlr. herabzusetzLU gewünscht, und ist übrigens dem Gutachten ihrer Deputation beigetreten, welches bei L. einen Ansatz von 2 Thlr. — 24 Thlr. statt von 2 Thlr. — 30 Thlr., bei 6. einen Ansatz von I Thlr. —12 Thlr. statt von 1 Thlr. —10 Thlr. beabsichtigte. — Wir finden zwar kein Be denken, diesen Abänderungen aus den im jenseitigen Berichte angegebenen Beweggründen beizutreten, finden aber noch, in Bezug auf die Hotels der großen Städte, uns zur Beantragung des Zusatzes bei hinter 48Thlr." „oder kn besonder» Fallen mehr" bewogen. . . Dieser §. findet mit dem von der Deputation vorgeschlage nen Zusatze einstimmige Annahme. Gegen Z. 9. ist von der 2. Kammer nichts erinnert worden, z Auch die Deputation der 1. Kammer hat kein Bedenken, ihn zur s Der V iceprasiden t: Zur Vertheidigung der Ansicht der Annahme zu empfehlen. ! Majorität der Deputation muß ich bemerken, daß man wohl der Secr. Hartz: Im vorliegenden Z.würdendiejenigenbrauberech-! allgemeinen Erfahrung zu Folge das Gewerbe der Bäcker und tigtenBürgerder Städte, welche ihr selbstgebrautes Bier im Reih-Fleischer zu den einträglichem Gewerbsarten, gegen andere ge- schanke verschänkten, von der Gewerbsteuer als Schänker befreit.! halten, rechnen kann. Wenn sich nun gerade, wie bei den Flei- Jndeß braueten viele der brauberechtigten Bürger ihre Biere nicht z schern, ein richtiger Maßstab der Gewerbstcuer nach dem Umfang selbst ab, sondern überließen andern ihre Loose pachtweise, und es ? des Gewerbsbetriebs ermitteln laßt, so muß man ihn so viel als sei zu wünschen, daß auch solche Pachter, welche jedesmal selbst s möglich benutzen, und die Anwendung wird es zeigen, ob man brauberechtiget sein müßten / nicht etwa als Pachter oder Schau- c hier über die frühere Norm bedeutend hinaus kommen wird oder l Et. Jedenfalls kann man zu hohe Sätze dann mindern. Hier bei darf man aber überhaupt nicht aus der Acht lassen, daß gerade die Bäcker und Fleischer durch die neuen Einrichtungen, Wegfall der Accise, manche Erleichterung erhalten, und es doch gewiß pas sender ist, einen zu hohen Satz später zu ermäßigen, als jetzt einen niedrigem anzunehmen, und später in die unangenehme Lage ver setzt zu werden, ihn, um das angemessene Verhaltniß herzustellen, stehet, da der §. nur auf selbstgebraute Biere Bezug nimmt und auch der Käufer eines solchen Looses selbst brauet. - Der königl. Commissar, Präsident v. Wietersheim ist gleicher Ansicht, sofern nur nicht Jemand, welcher eine förm liche, stets offenstehende Schänkstatte besitze, sich auf diese Art doloft der Abgabe zu entziehen suche. Prinz Johann: Ich halte es nicht für angemessen, gerade bei dem vorliegenden Gesetze in die Specialitäten einzugehen. Was der geehrte Herr Antragsteller beabsichtigt, ist mehr" Sache der Ausführung. -Secr. Hartz: MeinAmendement bringt nur größere Deut lichkeit in das Gesetz, und diese kann wohl nicht nachtheilig sein. , .Der Hartzische Antrag wird hierauf mit 17 gegen 10 Stmunen verworfen, und der Z. 9. einstimmig unverändert bei behalten. Zu Z. 10. verliest Referent Folgendes:, Den 10. hat zwar die 2. Kammer nach einer lebhaften, Discussion angenommen, auch ,die Mehrzahl der Deputation tritt ihr bei. Mir, dem Referenten, dagegen scheint der Ansatz nach 1 Gr. vom Thaler der erlegten Schlach'tsteuer deshalb zu hoch, weil die Fleischer und Bäcker in der Regel nur dann zu den wohlhabendem Gewerben in den Provinzialstädten zu zahlen sind, wenn sie dabei Landwirthschaft treiben, übrigens ihre Waa- zu steigern. Re feren t: Die Fleischer in mittler» und kleinen Städten, auch auf dem Lande, bedürfen schon deshalb einer Ermäßigung der Abgabe, weil sie ihr Fleisch oft unter dem Werthe verkaufen müssen, um es nur nicht verderben zu lassen. Darum findet ein großer Unterschied zwischen den großen Städten statt, wo es nicht an Consumtion fehlt. Ich habe die Berechnung gemacht, daß mancher Fleischer wohl 5 bis 10 Thlr. Gewerbsteuer wird ge ben müssen, ob er gleich außerdem vielleicht nur mit 3 bis 5 Thlr. würde abgeschatzt worden sein. Sollte mein Vorschlag nicht ge nehmigt werden, so würde ich zufrieden sein, wenn die Fleischer ? außer Dresden und Leipzig nur auf 9 Pf. herabgesetzt würden. Amtshauptmann v. Welck: Ich schließe mich der Meinung der Majorität der Deputation an, in der Hoffnung, daß die den zweckmäßigen Betrieb der Fleischcrprofessivn an manchen Orten sehr hemmenden Verhältnisse aufgehoben werden. So besteht z. B. an manchen Orten die Einrichtung, daß derjenige Fleischer, welchen das nächstemal die Reihe des Schlachtens trifft, nicht eher schlachten darf, als bis derjenige, an welchem zuletzt die Reihe war, sein Fleisch völlig verkauft hat. v. Carlowitz: Ich trete dem Separatvoto des Herrn Re ferenten nicht bei. Sollte es aber dennoch Annahme finden, so würde wenigstens eine andere Fassung nöthig werden.
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