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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Mai/August
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Mai/August
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028215Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028215Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028215Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 236. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-05-05
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Mai/August 3633
- Protokoll2. Kammer: 224. Sitzung 3633
- Protokoll2. Kammer: 225. Sitzung 3661
- Protokoll2. Kammer: 226. Sitzung 3673
- Protokoll2. Kammer: 227. Sitzung 3685
- Protokoll2. Kammer: 228. Sitzung 3713
- Protokoll2. Kammer: 229. Sitzung 3725
- Protokoll1. Kammer: 229. Sitzung 3761
- Protokoll2. Kammer: 231. Sitzung 3777
- Protokoll2. Kammer: 232. Sitzung 3801
- Protokoll1. Kammer: 231. Sitzung (Beschluß) 3825
- Protokoll2. Kammer: 233. Sitzung 3833
- Protokoll2. Kammer: 234. Sitzung 3845
- Protokoll1. Kammer: 232. Sitzung 3857
- Protokoll2. Kammer: 236. Sitzung 3869
- Protokoll1. Kammer: 233. Sitzung 3881
- Protokoll2. Kammer: 237. Sitzung 3889
- Protokoll1. Kammer: 234. Sitzung 3905
- Protokoll2. Kammer: 238. Sitzung 3917
- Protokoll1. Kammer: 235. Sitzung 3929
- Protokoll1. Kammer: 236. Sitzung 3945
- Protokoll2. Kammer: 240. Sitzung 3957
- Protokoll1. Kammer: 237. Sitzung 3973
- Protokoll2. Kammer: 241. Sitzung 3985
- Protokoll2. Kammer: 242. Sitzung 3997
- Protokoll2. Kammer: 243. Sitzung 4029
- Protokoll2. Kammer: 244. Sitzung 4029
- Protokoll2. Kammer: 245. Sitzung 4069
- Protokoll1. Kammer: 239. Sitzung 4081
- Protokoll2. Kammer: 246. Sitzung 4097
- Protokoll2. Kammer: 247. Sitzung 4109
- Protokoll2. Kammer: 248. Sitzung 4133
- Protokoll2. Kammer: 249. Sitzung 4149
- Protokoll2. Kammer: 250. Sitzung 4161
- Protokoll2. Kammer: 251. Sitzung 4173
- Protokoll2. Kammer: 252. Sitzung 4185
- Protokoll2. Kammer: 253. Sitzung 4213
- Protokoll2. Kammer: 254. Sitzung 4229
- Protokoll2. Kammer: 255. Sitzung 4257
- Protokoll1. Kammer: 240. Sitzung 4269
- Protokoll2. Kammer: 258. Sitzung 4285
- Protokoll2. Kammer: 259. Sitzung 4297
- Protokoll2. Kammer: 260. Sitzung 4309
- Protokoll2. Kammer: 262. Sitzung 4321
- Protokoll2. Kammer: 264. Sitzung 4333
- Protokoll1. Kammer: 242. Sitzung 4345
- Protokoll2. Kammer: 267. Sitzung 4361
- Protokoll2. Kammer: 268. Sitzung 4373
- Protokoll1. Kammer: 243. Sitzung 4389
- Protokoll2. Kammer: 269. Sitzung 4401
- Protokoll2. Kammer: 272. Sitzung 4429
- Protokoll2. Kammer: 273. Sitzung 4441
- Protokoll2. Kammer: 274. Sitzung 4453
- Protokoll2. Kammer: 275. Sitzung 4469
- Protokoll2. Kammer: 277. Sitzung 4493
- Protokoll1. Kammer: 274. Sitzung 4517
- Protokoll2. Kammer: 278. Sitzung 4533
- Protokoll2. Kammer: 279. Sitzung 4545
- Protokoll2. Kammer: 280. Sitzung 4561
- Protokoll1. Kammer: 249. Sitzung 4589
- Protokoll2. Kammer: 281. Sitzung 4601
- Protokoll2. Kammer: 282. Sitzung 4617
- Protokoll2. Kammer: 283. Sitzung 4645
- Protokoll2. Kammer: 284. Sitzung 4657
- Protokoll2. Kammer: 285. Sitzung 4685
- Protokoll2. Kammer: 286. Sitzung 4697
- Protokoll2. Kammer: 287. Sitzung 4713
- Protokoll1. Kammer: 253. Sitzung 4725
- Protokoll1. Kammer: 254. Sitzung 4741
- Protokoll1. Kammer: 256. Sitzung 4765
- Protokoll2. Kammer: 290. Sitzung 4777
- Protokoll2. Kammer: 291.Sitzung 4789
- Protokoll2. Kammer: 292. Sitzung 4797
- Protokoll2. Kammer: 293. Sitzung 4809
- Protokoll1. Kammer: 260. Sitzung 4821
- Protokoll2. Kammer: 294. Sitzung 4833
- Protokoll1. Kammer: 261. Sitzung 4849
- Protokoll2. Kammer: 295. Sitzung 4861
- Protokoll1. Kammer: 262. Sitzung 4873
- Protokoll1. Kammer: 263. Sitzung 4889
- Protokoll2. Kammer: 297. Sitzung 4901
- Protokoll1. Kammer: 264. Sitzung 4913
- Protokoll2. Kammer: 298. Sitzung 4929
- Protokoll2. Kammer: 299. Sitzung 4941
- Protokoll1. Kammer: 266. Sitzung 4953
- Protokoll2. Kammer: 300. Sitzung 4969
- BandBand 1834,Mai/August 3633
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377. Außerordentliche Beilage zur Leipziger Zeitung. Dresden, Freitags, den 23. Mai 1834. Nachrichten vom Landtage. Zweihundert und sechs und dreißigste öffentliche Sitzung der zweiten Kammer, am 5. Mai 1834. (Beschluß.) Fortsetzung der Berathung über das Budjet des Staatsaufwandes. — H. Pensionsetat. — 1 Bauetat. < Straßenbau.) Man geht nun auf die Position LXXVHI. über. Das Gut achten der Deputation hierzu lautet: Justiz-Departement. 1) An Pensionen 24,966 Thlr., 2) an Unterstützungen 2563 Thlr., zusammen 27,529 Thlr. Anmerkung. Es sind bei allen Ministerial - Departe ments Unterstützungen aufgeführt, welche aus den vormaligen Unkerstützungsfonds herrühren, die seit dem Jahre 1818 aufge löst worden sind. Seit ult. September 1832 sind bis dahin 1833 zugewach sen 1726 Lhlr. und abgegangen 1966 Tvlr., wodurch eine Ver minderung von 240 Lhlr. entstanden ist. Abg.v. Mayer: Ich würde mir doch vorerst die Frage er lauben, ob es nicht nothwendig fei, über die vorige Position erst abzustimmen. Cs kann nicht umgangen werden, daß über eine Position desBudjets nicht abgestimmt werde, sie ist zu diesem Behufs vorgelegt worden, und wenn ich auch nicht glaube, daß sie nicht bewilligt werde, so glaube ich, daß doch jedenfalls abge stimmt werde müsse. Der Präsident: Ich habe geglaubt, daß sich diese Posi tion nicht zur Abstimmung eigne, weil sie solchePosten betrifft, die wir übernommen haben, und woran wir nichts andern können. Abg. v. Mayer: Die Deputation tragt darauf an, daß die Position genehmigt werde und wenn auch die Bewilligung nicht abgelehnt werden kann, so muß doch abgcstimmt werden. Vicepräsident: Ich bin allerdings auch der Meinung, und zwar schon deshalb, weil die Deputation darauf antragt, daß die Position genehmigt werde; aber ich glaube, daß dasselbe da durch erreicht wird, wie der Präsident die Frage gestellt hat; denn wenn keine Erinnerungen gegen eine Position weiter staltsi'nden, sv ist doch wohl anzunehmen, Laß die Position bewilligt werde. Präsident: Ich glaubte, es könne über die Positionen im Allgemeinen abgestimmt werden, wenn aber Bedenken vorwalten, so will ich über die einzelnen Positionen abstimmen lassen. Abg. Haußner: Ich Habe mich z. B. durch die Erklärung d°es Referenten durchaus noch nicht überzeugt, daß diese Summe gegeben werden müsse; denn wenn auch Referent sich darauf be zieht, daß die Bewilligung dieser Gnadensache nicht abzulehnen sei, so widerspricht Ließ doch dem Eingänge in der ständischen Schrift. Es ist die Erklärung der Stande ganz speckell gestellt Und mithin, wenn ich gegen diese Position stimmen wollte, und nicht darüber speciell abgestimmt würde, so müßte ich auch gegen alle übrigen Positionen stimmen, wenn ich auch wüßte, daß die übrigen Positionen auf einem richtigen Grund beruhen. Präsident: Ich glaube, daß wir uns bei den Hof pensionen nicht auf die Erörterung der Frage einlassen können, ob zu viel oder zu wenig gegeben wurde, und ich bin der An sicht , daß hier nichts geändert werden könne. Vicepräsident: Das Bedenken des Abg. würde auch dann statt finden, wenn über eine ganze Position abgestimmt wird, und es müßte also nur ein Antrag auf Abstimmung über die einzelnen Posten gestellt werden; dann könnte darüber abge stimmt werden. Abg. v. Mayer: Ich überlasse dem Präsidium, wie die Frage gestellt wird; ich für meine Person halte es besser, wenn über die einzelnen Positionen abgestimmt würde. Referent: Ich muß bemerken, daß ich die einzelnen Ansätze vor mir liegen habe, und sie zusammengerechnet, wo durch ich gefunden, daß sie ganz richtig sind. Abg. Haußner: Es ist vom Präsidenten geäußert wor den, daß über die Position nicht abgestimmt zu werden brauche, und ich wünsche daher, daß der Hr. Staatsminißer erkläre, ob unsere Zustimmung erforderlich sei oder nicht; es ist schon ein mal der Fall vorgekommen, und der Hr. Staatsminister v. Lin denem hat erklärt, daß allerdings die Abstimmung erforderlich sek. Vicepräsident: Es ist nicht davon die Rede, daß nicht abgestimmt werden soll, sondern nur davon, ob die Positionen zusammen genommen werden sollen. Es kann also eint solche Frage an das Ministerium gar nicht gestellt werden, zumal da dieses über das Recht der Kammer nicht entscheiden kann. Abg. Haußner: Ich habe mich bjos auf die Bemerkung des Hrn. Präsidenten bezogen. Präsident: Ich glaubte nur, daß, wenn wir uns zu etwas bereits anheischig gemacht haben, wir dieses auch geneh migen müssen. Abg. Sachße: Ich stimme dem ganz bei, was der Herr Präsident äußerte; denn cs würde mehr eine formelle Abstim mung sein, die Kammer wird die Bewilligung nickt verneinen können. Der Abg. Haußner scheint die temporäre Pension vor Augen gehabt zu haben, allein die Deputation hat sie durchge sehen Und gefunden, daß sie richtig sind. Temporäre Pensio nen sind nämlich solche, welche nur auf gewisse Zeit gegeben werden. Abg. Haußner: Ich werde mich nie darüber beruhigt füh len, daß die Kammer diese Position bewilligen müsse. Ware dieß der Fall, so hätte die DcputatwH weiter nichts gebraucht, M in 2 Lheilen zu sagen x Wir haben den Etat richtig befunden,
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