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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Mai/August
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Mai/August
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028215Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028215Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028215Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 1. Kammer: 234. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-05-13
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Mai/August 3633
- Protokoll2. Kammer: 224. Sitzung 3633
- Protokoll2. Kammer: 225. Sitzung 3661
- Protokoll2. Kammer: 226. Sitzung 3673
- Protokoll2. Kammer: 227. Sitzung 3685
- Protokoll2. Kammer: 228. Sitzung 3713
- Protokoll2. Kammer: 229. Sitzung 3725
- Protokoll1. Kammer: 229. Sitzung 3761
- Protokoll2. Kammer: 231. Sitzung 3777
- Protokoll2. Kammer: 232. Sitzung 3801
- Protokoll1. Kammer: 231. Sitzung (Beschluß) 3825
- Protokoll2. Kammer: 233. Sitzung 3833
- Protokoll2. Kammer: 234. Sitzung 3845
- Protokoll1. Kammer: 232. Sitzung 3857
- Protokoll2. Kammer: 236. Sitzung 3869
- Protokoll1. Kammer: 233. Sitzung 3881
- Protokoll2. Kammer: 237. Sitzung 3889
- Protokoll1. Kammer: 234. Sitzung 3905
- Protokoll2. Kammer: 238. Sitzung 3917
- Protokoll1. Kammer: 235. Sitzung 3929
- Protokoll1. Kammer: 236. Sitzung 3945
- Protokoll2. Kammer: 240. Sitzung 3957
- Protokoll1. Kammer: 237. Sitzung 3973
- Protokoll2. Kammer: 241. Sitzung 3985
- Protokoll2. Kammer: 242. Sitzung 3997
- Protokoll2. Kammer: 243. Sitzung 4029
- Protokoll2. Kammer: 244. Sitzung 4029
- Protokoll2. Kammer: 245. Sitzung 4069
- Protokoll1. Kammer: 239. Sitzung 4081
- Protokoll2. Kammer: 246. Sitzung 4097
- Protokoll2. Kammer: 247. Sitzung 4109
- Protokoll2. Kammer: 248. Sitzung 4133
- Protokoll2. Kammer: 249. Sitzung 4149
- Protokoll2. Kammer: 250. Sitzung 4161
- Protokoll2. Kammer: 251. Sitzung 4173
- Protokoll2. Kammer: 252. Sitzung 4185
- Protokoll2. Kammer: 253. Sitzung 4213
- Protokoll2. Kammer: 254. Sitzung 4229
- Protokoll2. Kammer: 255. Sitzung 4257
- Protokoll1. Kammer: 240. Sitzung 4269
- Protokoll2. Kammer: 258. Sitzung 4285
- Protokoll2. Kammer: 259. Sitzung 4297
- Protokoll2. Kammer: 260. Sitzung 4309
- Protokoll2. Kammer: 262. Sitzung 4321
- Protokoll2. Kammer: 264. Sitzung 4333
- Protokoll1. Kammer: 242. Sitzung 4345
- Protokoll2. Kammer: 267. Sitzung 4361
- Protokoll2. Kammer: 268. Sitzung 4373
- Protokoll1. Kammer: 243. Sitzung 4389
- Protokoll2. Kammer: 269. Sitzung 4401
- Protokoll2. Kammer: 272. Sitzung 4429
- Protokoll2. Kammer: 273. Sitzung 4441
- Protokoll2. Kammer: 274. Sitzung 4453
- Protokoll2. Kammer: 275. Sitzung 4469
- Protokoll2. Kammer: 277. Sitzung 4493
- Protokoll1. Kammer: 274. Sitzung 4517
- Protokoll2. Kammer: 278. Sitzung 4533
- Protokoll2. Kammer: 279. Sitzung 4545
- Protokoll2. Kammer: 280. Sitzung 4561
- Protokoll1. Kammer: 249. Sitzung 4589
- Protokoll2. Kammer: 281. Sitzung 4601
- Protokoll2. Kammer: 282. Sitzung 4617
- Protokoll2. Kammer: 283. Sitzung 4645
- Protokoll2. Kammer: 284. Sitzung 4657
- Protokoll2. Kammer: 285. Sitzung 4685
- Protokoll2. Kammer: 286. Sitzung 4697
- Protokoll2. Kammer: 287. Sitzung 4713
- Protokoll1. Kammer: 253. Sitzung 4725
- Protokoll1. Kammer: 254. Sitzung 4741
- Protokoll1. Kammer: 256. Sitzung 4765
- Protokoll2. Kammer: 290. Sitzung 4777
- Protokoll2. Kammer: 291.Sitzung 4789
- Protokoll2. Kammer: 292. Sitzung 4797
- Protokoll2. Kammer: 293. Sitzung 4809
- Protokoll1. Kammer: 260. Sitzung 4821
- Protokoll2. Kammer: 294. Sitzung 4833
- Protokoll1. Kammer: 261. Sitzung 4849
- Protokoll2. Kammer: 295. Sitzung 4861
- Protokoll1. Kammer: 262. Sitzung 4873
- Protokoll1. Kammer: 263. Sitzung 4889
- Protokoll2. Kammer: 297. Sitzung 4901
- Protokoll1. Kammer: 264. Sitzung 4913
- Protokoll2. Kammer: 298. Sitzung 4929
- Protokoll2. Kammer: 299. Sitzung 4941
- Protokoll1. Kammer: 266. Sitzung 4953
- Protokoll2. Kammer: 300. Sitzung 4969
- BandBand 1834,Mai/August 3633
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können. Welche Schwierigkeiten und Bedenklichkeiten dem entgegen treten, bedarf keiner weitern Auseinandersetzung. Auch die jetzt in Antrag gebrachte Modalität ist in der Deputation zur Diskussion gekommen, man überzeugte sich aber davon, daß sie nicht ausführbar sein würde, ohne daß die Commissionen in Er örterungen über das Vermögen der gedachten Steuerpflichtigen hineingezogen würden, wenn Letztere den Besitz von Capitalien in Abrede stellten. Solche Erörterungen muß man aber jeden falls vermeiden. Davon ist man auch bei dem vorliegenden Gesetze ausgegangen. Der gethane Vorschlag beabsichtiget allerdings nur die Hinterziehungen zu verhindern, die ganz auf fällig sein würden; allein wie weit soll dicß gehen? Der Un angesessene, welcher lediglich von seinem Vermögen lebt, wird sich bei dieser mäßigen Besteuerung bescheiden. Soll aber ein Grundeigenthümer, ein Beamter auch noch in dieser Unterab- theilung besteuert werden, so wird die Sache schon bedenklicher und es werden Reklamationen manm'chfacher Art entstehen. Deshalb dürfte von solchen Fällen, die das Amendement im Auge hat, lieber abzusehen sein, als eine Maßregel zu ergreifen, welche den Behörden in der That einen bedenklichen Spielraum laßt, und" zu widerwärtigen Erörterungen führen muß. Ich erinnere daran, wie verhaßt deshalb in England die Einkommen steuer wurde, welche doch nur als eine außerordentliche Steuer in Zeiten des Krieges eingeführt worden war. Der allgemeine Unwille machte sich in den heftigsten Parlementsreden Bahn und warf sie ab. Staatsminister v. Zeschau: Ich trete diesen Ansichten vollkommen bei. In der Allgemeinheit, wie das Amendement gestellt ist, wird es schwerlich zum Zwecke führen. Derjenige, welcher sich einmal durch unerlaubte Mittel der Steuerpflichtig keit entziehen will, wird sich auch so zu drehen wissen, daß die Bestimmungen jenes Zusatzes auf ihn nicht angewendet werden können. Prinz Johann: Mein Amendement bezweckte nur,.in den, ein Mißverhältniß klar vor.Augcn stellenden, Fällen eine Ausnahme zu machen. Wenn man sagt, daß sich bei meinem Vorschläge kein fester Maßstab ermitteln lasse, und leicht inqui sitorische Untersuchungen nach sich ziehen könne, so muß ich be merken, daß das ganze Gesetz in sehr vielen Fällen dem Ermes sen fast Alles anheimstellt, und daß, eben so wenig wie bri dem Gesetze, auch bei meinem Vorschläge eine inquisitorische Unter suchung nicht leicht eintretcn dürste. -.Hierauf wird der Vorschlag des Prinzen Johann mit 18 gegen 10 Stimmen verworfen, und der Z. 35. selbst allge mein unverändert beidehalten. , Zu 36. lautet das Deputationsgutachten: Der Z. 36. hat in Betreff des darin ausgesprochenen Prin- cips die Annahme sowohl in der 2. Kammer, als auch in unserer Deputation gefunden. — Was dagegen Vie Ansätze in dem daraus hcrvorgegangenen Tarif 6. betrifft, so haben wir darüber Fol gendes mitzuthellenr Ackervoigt. Beschluß der 2. Kammer; 12 —16 Gr. statt 16 Gr. des Gesetzentwurfs anzusetzen. Gutachten der Deputation der 1. Kammer: Der Beitritt scheint unbedenklich, obwohl die Abänderung nicht dringend nöthig ist. Administrator. Beschluß der 2. Kammer: ITHlr. bis 12Thlr. statt 2 Thlr. bis 12 Thlr. auszuwerfen. Gutachten der Deputation der 1. Kammer: Ist wohl dem zum Theil geringfügigen Dienstgenuß dergleichen Personen ange, messen. Arbeiter. Gutachten der Deputation der 1. Kammer: Unter diese Classe von Contribuenten werden füglich auch die sonst nirgends benannten Bergarbeiter aufzunehmen, und deshalb nach „Arbei ter" einzuschalten sein: „beimBergbau". Bedienter. Gutachten der Deputation der 1. Kammer: Da nach dem spätem Gutachten der Deputation ein Knecht schon mit 12 Gr. anzulegen ist, so dürfte an sich sowohl, als auch besonders in Bezug auf obenerwähnten Ansatz der Bediente mit 16 Gr. statt 12 Gr. anzulegen sein. Beifrohn. Gutachten der Deputation der 1. Kammer: Ebenfalls we nigstens mit 12 Gr. statt mit 8 Gr. anzusetzen. Brauknecht, Brennknecht.. Beschluß der 2. Kammer: Mit 4 Gr. statt 12 Gr. zu be steuern. Gutachten der Deputation der 1. Kammer: Ist uns zur Annahme geeignet erschienen. Braumeister und Brenner. Beschluß der 2. Kammer: Einzufchalten und mit einem Ansatz von 1 Thlr. zu vernehmen. Gutachten der Deputation der 1. Kammer: Ist uns zur Annahme geeignet erschienen. Chaisenträger. Beschluß der 2. Kammer: Statt 12 Gr. 6 Gr. bis 12 Gr. Gutachten der Deputation der 1. Kammer: Dagegen das Gewerbe dieser Leute von der Art ist, daß es billig bei dem Inhalt des Gesetzentwurfs zu belassen. Chaisenträger-Expectanten. Beschluß der 2. Kammer: Statt 8 Gr.6 Gr. Gutachten der Deputation der 1. Kammer: Dagegen das Gewerbe dieser Leute von der Art ist, daß es billig bei demInhalt des Gesetzentwurfs zu belassen. Coloristen. Beschluß der 2. Kammer: Mit in den Tarif aufzunehmen, mit dem Beisatz: s. Factor. Gutachten der Deputation der 1. Kammer: ZumBeitritt empfohlen. Enke oder Kleknknecht. Beschluß der 2. Kammer: Statt 12 Gr. mit 4 Gr. anzu ziehen. Gutachten der Deputation der 1. Kammer: Scheint der Vorschlag der jenseitigen Deputation auf 8 Gr. den Ansatz zu stellen, das richtige Verhältnis zu treffen, und wäre daher derL Kammer hier nicht beizustimmen. Fährknecht. Beschluß der 2. Kammer: Auf 6 Gr. von 12 Gr. herab zusetzen. Gutachten der Deputation der I. Kammers Wir müssen, dem Gewerbsbetrieb dieser Personen zu Folge, «machen, bei dem Gesetzentwurf es zu lassen. Feldhüter, Beschluß der 2. Kammer; Herabsetzung des Satzes von 6 Gr. auf 4 Gr. Gutachten der Deputation der 1. Kammer: Sind wohl
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