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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Mai/August
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Mai/August
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028215Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028215Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028215Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 1. Kammer: 235. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-05-14
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Mai/August 3633
- Protokoll2. Kammer: 224. Sitzung 3633
- Protokoll2. Kammer: 225. Sitzung 3661
- Protokoll2. Kammer: 226. Sitzung 3673
- Protokoll2. Kammer: 227. Sitzung 3685
- Protokoll2. Kammer: 228. Sitzung 3713
- Protokoll2. Kammer: 229. Sitzung 3725
- Protokoll1. Kammer: 229. Sitzung 3761
- Protokoll2. Kammer: 231. Sitzung 3777
- Protokoll2. Kammer: 232. Sitzung 3801
- Protokoll1. Kammer: 231. Sitzung (Beschluß) 3825
- Protokoll2. Kammer: 233. Sitzung 3833
- Protokoll2. Kammer: 234. Sitzung 3845
- Protokoll1. Kammer: 232. Sitzung 3857
- Protokoll2. Kammer: 236. Sitzung 3869
- Protokoll1. Kammer: 233. Sitzung 3881
- Protokoll2. Kammer: 237. Sitzung 3889
- Protokoll1. Kammer: 234. Sitzung 3905
- Protokoll2. Kammer: 238. Sitzung 3917
- Protokoll1. Kammer: 235. Sitzung 3929
- Protokoll1. Kammer: 236. Sitzung 3945
- Protokoll2. Kammer: 240. Sitzung 3957
- Protokoll1. Kammer: 237. Sitzung 3973
- Protokoll2. Kammer: 241. Sitzung 3985
- Protokoll2. Kammer: 242. Sitzung 3997
- Protokoll2. Kammer: 243. Sitzung 4029
- Protokoll2. Kammer: 244. Sitzung 4029
- Protokoll2. Kammer: 245. Sitzung 4069
- Protokoll1. Kammer: 239. Sitzung 4081
- Protokoll2. Kammer: 246. Sitzung 4097
- Protokoll2. Kammer: 247. Sitzung 4109
- Protokoll2. Kammer: 248. Sitzung 4133
- Protokoll2. Kammer: 249. Sitzung 4149
- Protokoll2. Kammer: 250. Sitzung 4161
- Protokoll2. Kammer: 251. Sitzung 4173
- Protokoll2. Kammer: 252. Sitzung 4185
- Protokoll2. Kammer: 253. Sitzung 4213
- Protokoll2. Kammer: 254. Sitzung 4229
- Protokoll2. Kammer: 255. Sitzung 4257
- Protokoll1. Kammer: 240. Sitzung 4269
- Protokoll2. Kammer: 258. Sitzung 4285
- Protokoll2. Kammer: 259. Sitzung 4297
- Protokoll2. Kammer: 260. Sitzung 4309
- Protokoll2. Kammer: 262. Sitzung 4321
- Protokoll2. Kammer: 264. Sitzung 4333
- Protokoll1. Kammer: 242. Sitzung 4345
- Protokoll2. Kammer: 267. Sitzung 4361
- Protokoll2. Kammer: 268. Sitzung 4373
- Protokoll1. Kammer: 243. Sitzung 4389
- Protokoll2. Kammer: 269. Sitzung 4401
- Protokoll2. Kammer: 272. Sitzung 4429
- Protokoll2. Kammer: 273. Sitzung 4441
- Protokoll2. Kammer: 274. Sitzung 4453
- Protokoll2. Kammer: 275. Sitzung 4469
- Protokoll2. Kammer: 277. Sitzung 4493
- Protokoll1. Kammer: 274. Sitzung 4517
- Protokoll2. Kammer: 278. Sitzung 4533
- Protokoll2. Kammer: 279. Sitzung 4545
- Protokoll2. Kammer: 280. Sitzung 4561
- Protokoll1. Kammer: 249. Sitzung 4589
- Protokoll2. Kammer: 281. Sitzung 4601
- Protokoll2. Kammer: 282. Sitzung 4617
- Protokoll2. Kammer: 283. Sitzung 4645
- Protokoll2. Kammer: 284. Sitzung 4657
- Protokoll2. Kammer: 285. Sitzung 4685
- Protokoll2. Kammer: 286. Sitzung 4697
- Protokoll2. Kammer: 287. Sitzung 4713
- Protokoll1. Kammer: 253. Sitzung 4725
- Protokoll1. Kammer: 254. Sitzung 4741
- Protokoll1. Kammer: 256. Sitzung 4765
- Protokoll2. Kammer: 290. Sitzung 4777
- Protokoll2. Kammer: 291.Sitzung 4789
- Protokoll2. Kammer: 292. Sitzung 4797
- Protokoll2. Kammer: 293. Sitzung 4809
- Protokoll1. Kammer: 260. Sitzung 4821
- Protokoll2. Kammer: 294. Sitzung 4833
- Protokoll1. Kammer: 261. Sitzung 4849
- Protokoll2. Kammer: 295. Sitzung 4861
- Protokoll1. Kammer: 262. Sitzung 4873
- Protokoll1. Kammer: 263. Sitzung 4889
- Protokoll2. Kammer: 297. Sitzung 4901
- Protokoll1. Kammer: 264. Sitzung 4913
- Protokoll2. Kammer: 298. Sitzung 4929
- Protokoll2. Kammer: 299. Sitzung 4941
- Protokoll1. Kammer: 266. Sitzung 4953
- Protokoll2. Kammer: 300. Sitzung 4969
- BandBand 1834,Mai/August 3633
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-15 382. Außerordentliche Beilage zur Leipziger Zeitung. Dresden, Donnerstags, den 29. Mai 1834. Nachrichten vom Landtage. Zweihundert u. fünf u. dreißigste öffentliche Si tzung der ersten Kammer, am 14. Mai 1834. (Beschluß.) Fortsetzung der Berathung über den Gesetzentwurf wegen der Gewerb- und Personalsteuer. v. Deutrich: Ich stimme auch für Beibehaltung des Antrags, da das Geschäft für die großen, so wie für die Mittlern Städte gewiß sehr zeitraubend sein wird. Es erfordert in der That viel Arbeit, um ein Cataster zu Stande zu bringen, und mehr Zeit, als ein Mitglied der Stadtverordneten, welches nicht in Deputationen beschäftiget ist, aufzuwenden braucht. Referent: Wir waren erst in der Deputation der Mei nung, die Entschuldigungsgründe anzunehmen, die bei der Wahl eines Abgeordneten zum Landtage gelten, damit auch hierin Stadt und Land gleich gestellt werden; denn auch auf dem Lande kann es eben so triftige Entschuldigungsursachen geben, wie in der Stadt. Indessen wollten wir es nicht zu weit ausdehnen. Der Vorschlag des Prinzen Johann wird mit 26 gegen 6 Stimmen eventuell genehmiget, und unter dieser Ab änderung dem Anträge der 2. Kammer einstimmig bei ge treten, und der §. 49. einstimmig unverändert ange- i ten wir größerer Deutlichkeit halber den Wegfall des Satzes von den Worten „die zu Bezirkösteueramt ein" zweckmäßig, i und beantragen an dessen Stelle einzuschaltcn: „Auch findet in ! Betreff der Einrechnung und Ablieferung dasselbe Berhältmß, wie bei der Grundsteuer statt" wodurch wir allen Verstößen gegen die verschiedenartigen dermalen bestehenden dießfallssgen örtlichen Einrichtungen vorzubeugen glauben. Was zuvörderst den von der 2. Kammer beschlossenen Weg fall der Worte: „so wie den Patrimonialobrigkeiten auf dem Lande" anlangt, so erklärt sich v. Carlowitz dagegen, indem er bemerkt: Ich vermag keinen Grund ausfindig zu machen, daß jene Worte vielleicht zu Jrrthümern führen könnten; ein s Unterschied hinsichtlich der Steuerabführung zwischen den amts- ' unmittelbaren Gemeinden und den Patrimomalorten findet of fenbar statt. Wenn ich nicht irre, so hat man für die Einsen dung der Gelder den Obrigkeiten einen Abzug zugestanden, war um will man nun hier, wo zwei das Geschäft theilen, dem einen Lheile, den Obrigkeiten die bisherigen Emolumente rauben? Bürgermeister Ritterstädt: Es sind mir allerdings grö ßere Patrimonialgerichtsbezirke bekannt, wo die Einnahme der einzelnen Ortsquoten und die Einsendung dem Justitiar obliegt, er auch dafür die volle Gebühr erhalt, und die Ortseinnehmrr nommen. Zu den ßtz. 50. und 51. begutachtet die Deputation: Bei §. 50. hat die 2. Kammer beschlossen, den Antrag in die Schrift aufzunehmen: „daß für Ablehnung der Wahl zu einem Mitgliede dcrDistrictscommission dieselben Gründe als giltig an gesehen werden sollen, welche nach der Stadteordnung gegen die Uebernahme der Function eines Stadtverordneten schützen." — Wir finden diesen Zusatz angemessen. ? Gegen Z. 51. fanden wir, gleich der 2. Kammer, nichts zu erinnern. Man tritt der Deputation hierin allenthalben einstim mig bei. Bei tz. 52. wird von der Deputation bemerkt: Zu diesem Z. hat die 2. Kammer nur auf Weglassung der Worte: „so wie den Patrimonialobrigkeiten auf dem Lande," um ein etwaiges Mißverstandniß, als ob die Einnehmergebühr dop pelt erhoben werden könnte, zu verhüten, angetragen.— Wir stimmen diesem Anträge bei; finden demnächst auch in der Ueber- zeugung, daß sich geeignete und zuverlässige Subjecte für eine Vergütung von 1 Procent Einnehmergebühr nicht finden würden, zu dem Antrag bewogen: statt der Worte „von wenigstens einem vom Hundert" zu setzen „von wenigstens drei vom Hundert," aber zugleich auch den Wegfall des Worts „Catastri- mng" in der 5. Zeile des 2. Satzes nöthig, da dem Einnehmer die Catastrirung nicht obliegt, vielmehr dieselbe von den Districts- commisstonen 47. und 49. bewirkt werden soll. -5- Indem wir uns übrigens auf die Berathungen über den Gesetzentwurf, die Organisation der neuen Steuerbehörden betreffend, beziehen, hal- von den Gemeindm.besoldet werden müssen. v. Deutrich: Bei der Verschiedenheit der Localeinrich- tungcn dürste cs wohl sehr rathsam-sein, eine Fassung zu erwäh len, welche nirgends vorgreist, und hierzu hielt die Deputation vorzüglich die von der 2. Kammer gewählte für geeignet, da durch dieselbe der Status quo festgehalten wird. Staatsminister v. Ze sch au schlagt nunmehr folgende Fas sung des zweiten Satzes des tz. vor: „An Einnehmergebühr in den Städten und auf dem Lande ist wenigstens — verstattet. Dafür ist die -- zu besorgen." v. Carlowitz ist hiermit einverstanden, und es wird diese Fassung einstimmig angenommen. Ferner schlägt die Deputation vor, die Einnehmergebühr auf3 Procent zu erhöhen. Staatsminister v. Ze schau: Es erscheint in der That nicht rathsam, die Gebühr auf 3 Procent ein für allemal festzu setzen, welche alsdann jedem Einnehmer gewährt werden müßte. Die Regierung wollte den Satz von 1 Procent nur als Mini mum bezeichnet wissen, wird aber gewiß nicht ermangeln, in ge eigneten Kallen höhere Tantiemen zu bewilligen. Refererrt: Es findet sich für das Eine Procent bei der Persomnsteuer nicht überall ein Einnehmer, Dieß ist nur als ein Accidenz angesehen worben, gleich wie hei der Brandversicherungs-
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