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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Mai/August
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Mai/August
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028215Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028215Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028215Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 1. Kammer: 236. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-05-15
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Mai/August 3633
- Protokoll2. Kammer: 224. Sitzung 3633
- Protokoll2. Kammer: 225. Sitzung 3661
- Protokoll2. Kammer: 226. Sitzung 3673
- Protokoll2. Kammer: 227. Sitzung 3685
- Protokoll2. Kammer: 228. Sitzung 3713
- Protokoll2. Kammer: 229. Sitzung 3725
- Protokoll1. Kammer: 229. Sitzung 3761
- Protokoll2. Kammer: 231. Sitzung 3777
- Protokoll2. Kammer: 232. Sitzung 3801
- Protokoll1. Kammer: 231. Sitzung (Beschluß) 3825
- Protokoll2. Kammer: 233. Sitzung 3833
- Protokoll2. Kammer: 234. Sitzung 3845
- Protokoll1. Kammer: 232. Sitzung 3857
- Protokoll2. Kammer: 236. Sitzung 3869
- Protokoll1. Kammer: 233. Sitzung 3881
- Protokoll2. Kammer: 237. Sitzung 3889
- Protokoll1. Kammer: 234. Sitzung 3905
- Protokoll2. Kammer: 238. Sitzung 3917
- Protokoll1. Kammer: 235. Sitzung 3929
- Protokoll1. Kammer: 236. Sitzung 3945
- Protokoll2. Kammer: 240. Sitzung 3957
- Protokoll1. Kammer: 237. Sitzung 3973
- Protokoll2. Kammer: 241. Sitzung 3985
- Protokoll2. Kammer: 242. Sitzung 3997
- Protokoll2. Kammer: 243. Sitzung 4029
- Protokoll2. Kammer: 244. Sitzung 4029
- Protokoll2. Kammer: 245. Sitzung 4069
- Protokoll1. Kammer: 239. Sitzung 4081
- Protokoll2. Kammer: 246. Sitzung 4097
- Protokoll2. Kammer: 247. Sitzung 4109
- Protokoll2. Kammer: 248. Sitzung 4133
- Protokoll2. Kammer: 249. Sitzung 4149
- Protokoll2. Kammer: 250. Sitzung 4161
- Protokoll2. Kammer: 251. Sitzung 4173
- Protokoll2. Kammer: 252. Sitzung 4185
- Protokoll2. Kammer: 253. Sitzung 4213
- Protokoll2. Kammer: 254. Sitzung 4229
- Protokoll2. Kammer: 255. Sitzung 4257
- Protokoll1. Kammer: 240. Sitzung 4269
- Protokoll2. Kammer: 258. Sitzung 4285
- Protokoll2. Kammer: 259. Sitzung 4297
- Protokoll2. Kammer: 260. Sitzung 4309
- Protokoll2. Kammer: 262. Sitzung 4321
- Protokoll2. Kammer: 264. Sitzung 4333
- Protokoll1. Kammer: 242. Sitzung 4345
- Protokoll2. Kammer: 267. Sitzung 4361
- Protokoll2. Kammer: 268. Sitzung 4373
- Protokoll1. Kammer: 243. Sitzung 4389
- Protokoll2. Kammer: 269. Sitzung 4401
- Protokoll2. Kammer: 272. Sitzung 4429
- Protokoll2. Kammer: 273. Sitzung 4441
- Protokoll2. Kammer: 274. Sitzung 4453
- Protokoll2. Kammer: 275. Sitzung 4469
- Protokoll2. Kammer: 277. Sitzung 4493
- Protokoll1. Kammer: 274. Sitzung 4517
- Protokoll2. Kammer: 278. Sitzung 4533
- Protokoll2. Kammer: 279. Sitzung 4545
- Protokoll2. Kammer: 280. Sitzung 4561
- Protokoll1. Kammer: 249. Sitzung 4589
- Protokoll2. Kammer: 281. Sitzung 4601
- Protokoll2. Kammer: 282. Sitzung 4617
- Protokoll2. Kammer: 283. Sitzung 4645
- Protokoll2. Kammer: 284. Sitzung 4657
- Protokoll2. Kammer: 285. Sitzung 4685
- Protokoll2. Kammer: 286. Sitzung 4697
- Protokoll2. Kammer: 287. Sitzung 4713
- Protokoll1. Kammer: 253. Sitzung 4725
- Protokoll1. Kammer: 254. Sitzung 4741
- Protokoll1. Kammer: 256. Sitzung 4765
- Protokoll2. Kammer: 290. Sitzung 4777
- Protokoll2. Kammer: 291.Sitzung 4789
- Protokoll2. Kammer: 292. Sitzung 4797
- Protokoll2. Kammer: 293. Sitzung 4809
- Protokoll1. Kammer: 260. Sitzung 4821
- Protokoll2. Kammer: 294. Sitzung 4833
- Protokoll1. Kammer: 261. Sitzung 4849
- Protokoll2. Kammer: 295. Sitzung 4861
- Protokoll1. Kammer: 262. Sitzung 4873
- Protokoll1. Kammer: 263. Sitzung 4889
- Protokoll2. Kammer: 297. Sitzung 4901
- Protokoll1. Kammer: 264. Sitzung 4913
- Protokoll2. Kammer: 298. Sitzung 4929
- Protokoll2. Kammer: 299. Sitzung 4941
- Protokoll1. Kammer: 266. Sitzung 4953
- Protokoll2. Kammer: 300. Sitzung 4969
- BandBand 1834,Mai/August 3633
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sss. UußerordssntlMß Beilage zur tzeipziger Zeitung. Dresden, Freitags, Pen 30. Mai 1834, Machrichten vom Landtage. Zweihundert pnd sxchs und dreißigste öffentliche Sitzung her ersten Kammer, qm 15. Mai 1834. Vortrag der Schrift über den Gesetzentwurf, den Jnstanzenzug rc. betr. — Vortrag der Schrift wegen Aufhebung der Staatslotterierc. — Bcrathung über daß ayerhhchste Decrct, hie Erledigung einiger zweifelhaften Rechts- " fragen und einige Abänderungen in dem Pryceßyerfahren betreffend. Die Sitzung nimmt nach 10 Uhr ihren Anfang. Das Protocoll über die vorhergehende Session wird verlesen, von der Kammer genehmiget find durch v. Minkwitz und Bürgermei ster G o t t s ch a l d mit vollzogen. Auf der Registrande ist neu eingegangen: 1) Protdxollextract der 2- Kammer vom 5. Mai, Has De cket wegen Abnahme der Steuexhauptrechnungen hetr.; an die 2. Deputation. 2) Prytocollerftract der 2. Kqmmer vom 5. Mai, den Antrag d?s Abg. Lechla wegen Revision der baupyli- ceilichen Vorschriften betr.; an die 3, Deputation. 3) Proto- collextrqct der 2. Kammer vom 5. Mai- den Penfionsetat betr.; an die I. Deputation. 4) Protocollextract der 2. Kammer vom 7. Mai, die Genehmigung der Schrift wegen Beschleuni gung des Erscheinens von Gesetzbüchern bett.; ist dem Referen ten zur Prüfung zu übergeben. Auf der Tagesordnung, zu welcher man nunmehr übergeht, befindet sich als erster Gegenstand: Der Vortrag der Schrift über dm Gesetzentwurf, den Jnstanzenzug rs. bett. Referent, Bürgermeister Bernhardt, trägt hiese Schrift vor, und es wird selbige, ohne daß darüber eine Discussion entsteht, einstimmig genehmiget. Die Schrift soll übrigens mittelst Protocollextracts an die 2. Kammer gebracht werden. Man gelangt zum zweiten Gegenstände der heutigen Ta gesordnung , welcher betrifft; Den Vortrag der Schrift wegen Aushebung der Staatsloftcrie rc. Das Referat übernimmt — an der Stelle des Krankheit? halber abwesenden Referenten, Bürgermeisters Hühlrr — v. Posern. Auch diese Schrift erhalt ohne Weiteres allgemein? Genehmigung, und eß soll die 2. Kamme? mittelst Nroto- colleMcttzhi.erMmKenntm'ßgesetztwerden. De? hritte Gegenstand her heutigen.Hagesordnung end lich ist hie Wrathung über das allerhöchste Secret, die Erledi gung einiger zweifelhaften Rechtsfragen und einige Abänderun gen in dem Proceßverfahren hetr. ' ' 's ' " Referent, Bürgermeister Wehyer trägt Has allerhöchste Decret vor,, und verbindet/hferWt'den Eing<mg des Deputas tionsberichts, wrlcher also lautet: Durch ein allerhöchstes und höchstes.Decret pom 17. März 1834 sind von Sr, Kynigl,Maiestät und Sr. Kynigl. Hoheit dem Prinzen Witregenten den Gtändm ein Entwurf gesetzlicher Be stimmungen zu Entscheidung von einigen zweifelhaften Rechtsfra ge^ unter L.., ingleichen ein Entwurf zu einem Gesetz, einige Abän derungen in dem Proceßverfahren betreffend, unter ö. zur Erklä rung voxgelegt worbens und die erste Kammer, an welche die er wähnten Entwürfe zuerst gelangt sind, hat der ersten Deputation diese Entwürfe zur Begutachtung zugewiesen, welche sich deßhalb berathen, auch nach'Maßgabe des §. 140, der Landtagsordnung den Königlichen Commissar gehört Hat,und nunmehro ihreAnsich- ten und Meinungen über die gedachten Gegenstände der ersten hochverehrten Kammer in Folgendem mitther'let. Die Frage, welche die Deputation sich zuvörderst zu stellen gehabt hatte: „oh nämlich die vorgelegten Entscheidungen quf gegenwärtigen Land tag noch zu bringen?" ist bereits durchs die ständischen Verhand lungen wegen Abkürzung des Landtags entschieden worden. Eine genaue Erwägung führte überdieß die Deputation zu ber Ueberzeu- gung, daß diese Vorlegung von wesentlichem Nutzen sei, denn die ip dem Entwürfe sub befindlichen Entscheidungen sind durch gängig dringend nothwendlg, sie bezwecken nämlich die Beseiti gung zweifelhafter, aus Verschiedenheit derMechttzmeMMgen her- vorgehender Fragen, welche eins in das Interesse her Betheiligten nachtheilig und tief eingreifendes, Schwanken rn den Entscheidun gen zur Folge haben, daher den häufigeren Gebrauch der Rechts mittel gegen die Erkenntniß Hervorrufen, die Beendigung der Rechtssachen verzögern und dkeKosten bedeutend vermehren. Da hingegen wird durch die Bestimchungen des Gesetzentwurfs 8, her Proceßgang von verzögernden, pst zu Streitigkeiten Veranlassung gebenden Formen, welche in der Erfahrung als nothwendig vor Augen sich'nicht gestellt haben, befreiet, dadurch aber denen Be theiligten hr'e gewiß höchst wünschenswert^ Aussicht auf mehrere Beförderung ihrer Rechtsängelegenheftens unter Kostenersparnis eröffnet. Die Deputation tragt daher kein Bedenken, die erwähn- tenEntscheidungen zweifelhafter Rechtsfragen und Abänderungen in dem Proceßverfahren, E. hochverehrten Kammer zur Beistim mung unter denen von der Deputation beantragten wenigen Mo difikationen anzuempfehlen,suqd kann in Bezug auf den Entwurf sub nicht unerwähnt lassen, daß nach der von dem Herrn Ne- glerungs-Commissar ertheilten Mittheilung, die darinnen enthal tenen Rechtssatz'e in Form eines Gesetzentwurfs aus dem Grun de denen Ständen nicht vyrgelegt worden sind, weil solch? in ver schiedene Nechtsmaterien greifen, und vielleicht die Erlassung meh rerer Gesetze angemessen werden 'könnte,'haß aber'bei Erlassung dieser Gesetze die vörschriftsmäßigeErwahnung der erfolgten Zu stimmung der Stande nicht unterlassen werden soll. v. Deu trich: Die hohe Ptaatsregierung erfüllt durch den vorliegenden Gesetzentwurf esnen bereits von hey vorigen Ständen ausgesprochenen Wunsch. Es ist in der Thas ein beklagenswerther Zustand, daß behauptet werden kann, es gäbe in. vielen Fällen in sofern keinen Rechtsschutz, als mast sich in. den Gerichtshöfen nicht allein darüber streite, wie dir bestehenden, Gesetze auf den in Frage hefangeney Fall anzuwenden, sondern auch darüber, was denn
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