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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Mai/August
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Mai/August
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028215Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028215Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028215Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 243. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-05-15
- Titel
- 2. Kammer: 244. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-05-16
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Mai/August 3633
- Protokoll2. Kammer: 224. Sitzung 3633
- Protokoll2. Kammer: 225. Sitzung 3661
- Protokoll2. Kammer: 226. Sitzung 3673
- Protokoll2. Kammer: 227. Sitzung 3685
- Protokoll2. Kammer: 228. Sitzung 3713
- Protokoll2. Kammer: 229. Sitzung 3725
- Protokoll1. Kammer: 229. Sitzung 3761
- Protokoll2. Kammer: 231. Sitzung 3777
- Protokoll2. Kammer: 232. Sitzung 3801
- Protokoll1. Kammer: 231. Sitzung (Beschluß) 3825
- Protokoll2. Kammer: 233. Sitzung 3833
- Protokoll2. Kammer: 234. Sitzung 3845
- Protokoll1. Kammer: 232. Sitzung 3857
- Protokoll2. Kammer: 236. Sitzung 3869
- Protokoll1. Kammer: 233. Sitzung 3881
- Protokoll2. Kammer: 237. Sitzung 3889
- Protokoll1. Kammer: 234. Sitzung 3905
- Protokoll2. Kammer: 238. Sitzung 3917
- Protokoll1. Kammer: 235. Sitzung 3929
- Protokoll1. Kammer: 236. Sitzung 3945
- Protokoll2. Kammer: 240. Sitzung 3957
- Protokoll1. Kammer: 237. Sitzung 3973
- Protokoll2. Kammer: 241. Sitzung 3985
- Protokoll2. Kammer: 242. Sitzung 3997
- Protokoll2. Kammer: 243. Sitzung 4029
- Protokoll2. Kammer: 244. Sitzung 4029
- Protokoll2. Kammer: 245. Sitzung 4069
- Protokoll1. Kammer: 239. Sitzung 4081
- Protokoll2. Kammer: 246. Sitzung 4097
- Protokoll2. Kammer: 247. Sitzung 4109
- Protokoll2. Kammer: 248. Sitzung 4133
- Protokoll2. Kammer: 249. Sitzung 4149
- Protokoll2. Kammer: 250. Sitzung 4161
- Protokoll2. Kammer: 251. Sitzung 4173
- Protokoll2. Kammer: 252. Sitzung 4185
- Protokoll2. Kammer: 253. Sitzung 4213
- Protokoll2. Kammer: 254. Sitzung 4229
- Protokoll2. Kammer: 255. Sitzung 4257
- Protokoll1. Kammer: 240. Sitzung 4269
- Protokoll2. Kammer: 258. Sitzung 4285
- Protokoll2. Kammer: 259. Sitzung 4297
- Protokoll2. Kammer: 260. Sitzung 4309
- Protokoll2. Kammer: 262. Sitzung 4321
- Protokoll2. Kammer: 264. Sitzung 4333
- Protokoll1. Kammer: 242. Sitzung 4345
- Protokoll2. Kammer: 267. Sitzung 4361
- Protokoll2. Kammer: 268. Sitzung 4373
- Protokoll1. Kammer: 243. Sitzung 4389
- Protokoll2. Kammer: 269. Sitzung 4401
- Protokoll2. Kammer: 272. Sitzung 4429
- Protokoll2. Kammer: 273. Sitzung 4441
- Protokoll2. Kammer: 274. Sitzung 4453
- Protokoll2. Kammer: 275. Sitzung 4469
- Protokoll2. Kammer: 277. Sitzung 4493
- Protokoll1. Kammer: 274. Sitzung 4517
- Protokoll2. Kammer: 278. Sitzung 4533
- Protokoll2. Kammer: 279. Sitzung 4545
- Protokoll2. Kammer: 280. Sitzung 4561
- Protokoll1. Kammer: 249. Sitzung 4589
- Protokoll2. Kammer: 281. Sitzung 4601
- Protokoll2. Kammer: 282. Sitzung 4617
- Protokoll2. Kammer: 283. Sitzung 4645
- Protokoll2. Kammer: 284. Sitzung 4657
- Protokoll2. Kammer: 285. Sitzung 4685
- Protokoll2. Kammer: 286. Sitzung 4697
- Protokoll2. Kammer: 287. Sitzung 4713
- Protokoll1. Kammer: 253. Sitzung 4725
- Protokoll1. Kammer: 254. Sitzung 4741
- Protokoll1. Kammer: 256. Sitzung 4765
- Protokoll2. Kammer: 290. Sitzung 4777
- Protokoll2. Kammer: 291.Sitzung 4789
- Protokoll2. Kammer: 292. Sitzung 4797
- Protokoll2. Kammer: 293. Sitzung 4809
- Protokoll1. Kammer: 260. Sitzung 4821
- Protokoll2. Kammer: 294. Sitzung 4833
- Protokoll1. Kammer: 261. Sitzung 4849
- Protokoll2. Kammer: 295. Sitzung 4861
- Protokoll1. Kammer: 262. Sitzung 4873
- Protokoll1. Kammer: 263. Sitzung 4889
- Protokoll2. Kammer: 297. Sitzung 4901
- Protokoll1. Kammer: 264. Sitzung 4913
- Protokoll2. Kammer: 298. Sitzung 4929
- Protokoll2. Kammer: 299. Sitzung 4941
- Protokoll1. Kammer: 266. Sitzung 4953
- Protokoll2. Kammer: 300. Sitzung 4969
- BandBand 1834,Mai/August 3633
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Löschung eines kn Brand gerathenen Staatsgebaudes werde sich unzweideutiger aussprechen, wenn das Gesetz bei dieser unverkenn bar mitmancher Harte verbundenen Anstalt durchaus keinen Unter schied zwischen Staats - und allen übrigen in Privatbesitz befindli chen Gebäuden gestattet. Endlich erlaubt sich die Deputation, ihre verehrte Kammer noch darauf aufmerksam zu machen, daß der beim 40. Z. des Gesetzentwurfs von ihr beschlossene Antrag: „die Central-Verwaltungskosten derBrandversicherungsanstalt und der Aufwand für die Commission möge auf die Staatskasse überwiesen werden;" sich namentlich auf die Voraussetzung gründete, .daß der Staat hinsichtlich seiner Gebäude von der Beitrkttsverbindlichkeit befreit bleibe, und daß man cs sonach für billig hielt, auf andre Art eine Mitleidenheit sammtliclstr Staatsbürger zu diesem, die allge meine Sicherheit bezweckenden Institut zu bewirken. Die zweite Kammer hat die definitive Entschließung auf diesen Antrag, im Einverständniß mit ihrer Deputation so lange auszusetzen be schlossen, bis die Frage über Zuziehung oder Freilassung der Staatsgebäude von der Beitrittsverbindlichkeit zur Anstalt ent schieden sei, und hat einen ähnlichen Vorbehalt bei den 78. und 92. ZA. gemacht, indem sie gleichermaßen auf den Antrag zu Uebertragung der in diesen beiden gedachten Beihilfen, Ent schädigungen und Prämien aus der Staatskasse, in dem Fall zurückkommen will, wenn die Beiziehung der Staatsge bäude nicht zu erlangen sein sollte. — Nimmt man nun an, 'daß diese eventuellen Anträge, von denen der erste, wie schon erwähnt, in der ersten Kammer selbst gestellt wurde, den Beifall beider Kümmern fänden, so würden auf jeden Fall der Staatskasse durch Uebertragung der sammtlichen Verwaltungskosten, (die sich in Folge der neuen gesetzlichen Bestimmungen bedeutend ge gen früher vermehren müssen,) so wie durch Uebertragung der fraglichen Entschädigungen, Beihilfen und Prämien, eine grö ßere, und im Voraus weit weniger zu übersehende Last erwach sen, als diejenige ist,, die sich nach der obigen approximativen Berechnung durch die gesetzliche Versicherung der Staatsgc- bäude herausstellt. Ist also die Wahl zwischen diesen beiden ge dachten Fällen, so kann die Deputation aus demselben Beweg grund, auf den sich ihr Gutachten in dem frühem Deputations bericht stützte, die Beiziehung der Staatsgebaude zur Anstalt, dafür aber auch die Bestreitung der Verwaltungskosten, Entschä digungen und Prämien aus der Kasse des Instituts anempfeh len, indem, wie dieser letztere Aufwand auf das Budjet verwie sen werden sollte, die Grundbesitzer dann noch harter betroffen werden würden, als dieß durch Zuziehung der Staatsgebaude zur Anstalt der Fall sein wird- — Schenkt die verehrte Kammer dieser Ansicht Beifall, so rechtfertigt sich von selbst die gedachte Bemerkung der jenseitigen Kammer: das die Beziehung auf Claffe I. in Wegfall kommen müsse- v. Deütrich: Ich bitte um Erlaubnis!, zur Erläuterung der von der Deputation aufgestellten Ansicht nur einige Worte Hinzuzufügen. Jene 10 Mill. Lhaler, welche als Werth der Staatsgebaude angegeben wurden, und wornach der muthmaß- liche jährliche Beitrag zur Brandverstcherungskaffe auf mehr als 40,000 Thlr. angeschlagen wurde, waren es hauptsächlich, warum man sich diesseits gegen die Ansicht der 2. Kammer er klärte, vorzüglich da hierdurch ein Deficit bei dem Budjet in der Perspective sich zeigte. Man ist nun diesen Zahlen naher getreten, und eschat sich das Resultat gezeigt, welches die De putation dargelegt hat. Es kommt nun hauptsächlich darauf an, hie angegebenen Generalkosten in das Auge za fassen, und bei genauerer Erwägung mußte man sich überzeugen, daß, die Summen derselben wirklich so beträchtlich werden möchten, daß sie nebst jenen erwähnten Prämien und Unterstützungen die von der Deputation berechnete Summe für die Assecuranzbek- trageder Staatsgcbäude nicht allein erreichen, sondern sogar übertreffen möchten. Gei dem traurigen Zustande der Dinge hinsichtlich der Brandschaden wird es unerläßlich sein, nach jedem Feuer von Bedeutung Commissarien an Ort und Stelle zu senden, damit sie theils Forschungen über den Ausbruch des Feuers, theils Prüfungen der Taxationen der Gewerke anstel len. Denn es sind der Deputation bei ihren Vorberathungen von dem königl.Hrn.Commiffar in der That merkwürdige Fälle mitgetheilt worden, wie durch eine solche Maßregel große Be einträchtigungen von der Wrandkaffe abgewendet wurden und wie weit das unzcitige Mitleid der Abschätzenden oft zu gehen pflegt. Es wird aber auch nöthig werden, daß solche Com missarien bei Einführung der neuen Einrichtung die einzelnen Kreise bereisen, wodurch eben auch die Generalkosten bedeutend erhöhet werden. Nachstdem sind auch die Prämien und Unter stützungen im 79. §. von der 2. Kammer auf den Fall auf die Staatskasse gewiesen worden, wenn Nie 1. Kammer bei ihrer Ansicht verharre. Sonach glaubt die Deputation, daß es wohl rathsam sei, der 2, Kammer hinsichtlich der Staatsge baude sich anzuschließen. — Auch ist nicht zu verkennen, daß das diesseits ausgestellte Argument, daß die Erhöhung des Staats bedürfnisses durch die Zuziehung der Staatsgebaude den Grund besitzer allein treffen müsse, nicht ganz durchgreifend ist; denn im Fall die Bedürfnisse steigen, kann die Deckung derselben gleichzeitig auf die Personal-, als auch auf die Realabga ben übergetragen werden, ja man kann, wenn es nöthig sein sollte, selbst indirekte Steuern erhöhen, wie z. B. dieß bei der Stempelsteuer im Jahr 1811 geschehen ist. In Berücksichti gung kommt endlich auch ferner noch, daß in andern Staaten die Staatsgebaude ebenfalls versichert sind. Dieß Alles ver anlaßte die Deputation zu ihrem Gutachten. — Sollten nun diese Ansichten mit denen der verehrten Kammer übereinstimmen, so würde ich noch Vorschlägen, folgenden Antrag in die Schrift zu bringen: Es möchten die Ministerien ermächtiget werden, die Staatsgcbäude nur nach der Hälfte des nach Abzug des Mauerwerks sich ergebenden Werthes zu versichern. Außerdem würden sie entweder im Falle einer Feuersbrunst möglicher Weise einer Verantwortung ausgesetzt, oder zu deren Vermeidung ge- nöthiget werden, höher zu versichern, und dadurch den Auf wand für die Staatskasse zu erhöhen. Dieser Vorschlag wird ausreichend unterstützt, Referent erklärt sich für den Deutrichschen Antrag, in dem er glaubt, daß manche gegen die ganze Sache gerichtete Bedenken dadurch beseitigt werden würden. v. Carlowitz: Abgehalten von andern Geschäften konnte ich an der früher» Berathung über den in Frage befangenen Ge genstand nicht Theil nehmen, ich muß indeß bekennen, daß ich mich schon damals für die Ansicht der 2. Kammer erklärt haben würde. Mir erscheint Has ganze vorliegende Gesetz, so wie das Institut, auf welches es Bezug hat, als besonders für einzelne blassen große Härten enthaltend, und ich stimmte darum
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