Suche löschen...
Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Mai/August
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Mai/August
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028215Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028215Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028215Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 226. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-04-21
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Mai/August 3633
- Protokoll2. Kammer: 224. Sitzung 3633
- Protokoll2. Kammer: 225. Sitzung 3661
- Protokoll2. Kammer: 226. Sitzung 3673
- Protokoll2. Kammer: 227. Sitzung 3685
- Protokoll2. Kammer: 228. Sitzung 3713
- Protokoll2. Kammer: 229. Sitzung 3725
- Protokoll1. Kammer: 229. Sitzung 3761
- Protokoll2. Kammer: 231. Sitzung 3777
- Protokoll2. Kammer: 232. Sitzung 3801
- Protokoll1. Kammer: 231. Sitzung (Beschluß) 3825
- Protokoll2. Kammer: 233. Sitzung 3833
- Protokoll2. Kammer: 234. Sitzung 3845
- Protokoll1. Kammer: 232. Sitzung 3857
- Protokoll2. Kammer: 236. Sitzung 3869
- Protokoll1. Kammer: 233. Sitzung 3881
- Protokoll2. Kammer: 237. Sitzung 3889
- Protokoll1. Kammer: 234. Sitzung 3905
- Protokoll2. Kammer: 238. Sitzung 3917
- Protokoll1. Kammer: 235. Sitzung 3929
- Protokoll1. Kammer: 236. Sitzung 3945
- Protokoll2. Kammer: 240. Sitzung 3957
- Protokoll1. Kammer: 237. Sitzung 3973
- Protokoll2. Kammer: 241. Sitzung 3985
- Protokoll2. Kammer: 242. Sitzung 3997
- Protokoll2. Kammer: 243. Sitzung 4029
- Protokoll2. Kammer: 244. Sitzung 4029
- Protokoll2. Kammer: 245. Sitzung 4069
- Protokoll1. Kammer: 239. Sitzung 4081
- Protokoll2. Kammer: 246. Sitzung 4097
- Protokoll2. Kammer: 247. Sitzung 4109
- Protokoll2. Kammer: 248. Sitzung 4133
- Protokoll2. Kammer: 249. Sitzung 4149
- Protokoll2. Kammer: 250. Sitzung 4161
- Protokoll2. Kammer: 251. Sitzung 4173
- Protokoll2. Kammer: 252. Sitzung 4185
- Protokoll2. Kammer: 253. Sitzung 4213
- Protokoll2. Kammer: 254. Sitzung 4229
- Protokoll2. Kammer: 255. Sitzung 4257
- Protokoll1. Kammer: 240. Sitzung 4269
- Protokoll2. Kammer: 258. Sitzung 4285
- Protokoll2. Kammer: 259. Sitzung 4297
- Protokoll2. Kammer: 260. Sitzung 4309
- Protokoll2. Kammer: 262. Sitzung 4321
- Protokoll2. Kammer: 264. Sitzung 4333
- Protokoll1. Kammer: 242. Sitzung 4345
- Protokoll2. Kammer: 267. Sitzung 4361
- Protokoll2. Kammer: 268. Sitzung 4373
- Protokoll1. Kammer: 243. Sitzung 4389
- Protokoll2. Kammer: 269. Sitzung 4401
- Protokoll2. Kammer: 272. Sitzung 4429
- Protokoll2. Kammer: 273. Sitzung 4441
- Protokoll2. Kammer: 274. Sitzung 4453
- Protokoll2. Kammer: 275. Sitzung 4469
- Protokoll2. Kammer: 277. Sitzung 4493
- Protokoll1. Kammer: 274. Sitzung 4517
- Protokoll2. Kammer: 278. Sitzung 4533
- Protokoll2. Kammer: 279. Sitzung 4545
- Protokoll2. Kammer: 280. Sitzung 4561
- Protokoll1. Kammer: 249. Sitzung 4589
- Protokoll2. Kammer: 281. Sitzung 4601
- Protokoll2. Kammer: 282. Sitzung 4617
- Protokoll2. Kammer: 283. Sitzung 4645
- Protokoll2. Kammer: 284. Sitzung 4657
- Protokoll2. Kammer: 285. Sitzung 4685
- Protokoll2. Kammer: 286. Sitzung 4697
- Protokoll2. Kammer: 287. Sitzung 4713
- Protokoll1. Kammer: 253. Sitzung 4725
- Protokoll1. Kammer: 254. Sitzung 4741
- Protokoll1. Kammer: 256. Sitzung 4765
- Protokoll2. Kammer: 290. Sitzung 4777
- Protokoll2. Kammer: 291.Sitzung 4789
- Protokoll2. Kammer: 292. Sitzung 4797
- Protokoll2. Kammer: 293. Sitzung 4809
- Protokoll1. Kammer: 260. Sitzung 4821
- Protokoll2. Kammer: 294. Sitzung 4833
- Protokoll1. Kammer: 261. Sitzung 4849
- Protokoll2. Kammer: 295. Sitzung 4861
- Protokoll1. Kammer: 262. Sitzung 4873
- Protokoll1. Kammer: 263. Sitzung 4889
- Protokoll2. Kammer: 297. Sitzung 4901
- Protokoll1. Kammer: 264. Sitzung 4913
- Protokoll2. Kammer: 298. Sitzung 4929
- Protokoll2. Kammer: 299. Sitzung 4941
- Protokoll1. Kammer: 266. Sitzung 4953
- Protokoll2. Kammer: 300. Sitzung 4969
- BandBand 1834,Mai/August 3633
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
ZSI. Außerordentliche Beilage zur Leipziger Zeitung. Dresden, Montags, den 5. Mai 1834. Nachrichten vom Landtage. Zweihundert u. sechs u. zwanzigste öffentliche Siz- zung der zweiten Kammer, am21. April 1834. (Beschluß.) Fortsetzung der Berathung über den Bericht der 1. Deputation, die Ergeb nisse der über den Gesetzentwurf, wegen der künftigen Einrichtung der erb- ländischen Jmmobiliar-Brandversrcherungsanstalt in der 1. Kammer gepflo genen Berathung betreffend. 27) Zu §.40. Die 1. Deputation findet es unbedenklich, der 1. Kammer, dafern deren Meinung dahin gegangen ist, den in der Beilage y. aü b. referirten Antrag ihrer Deputation auf Gleichstellung der Brandkasse mit der Leipziger Discontokaffe wegen der der letzteren in Absicht auf die ihr pfandweise deponie ren Staatspapiere zustehenden Rechte stillschweigend zu dem ihrigen zu machen, dicßfalls beizupflichten. Nur scheint es ihr nötyig zusein, daß eine solche, in die Privatrechte dritter Perso nen eingreifende Bestimmung lediglich durch ein Gesetz verbindend gegeben werden kann, und daher ein bloßer Antrag in der Schrift keinen Erfolg haben möchte. Diese Bestimmung geht nämlich im Wesentlichen dahin, daß die der Kasse unterpfandlich übergebenen Staatspapiere (oder sonstige Gegenstände) unter keinem Vor wande von irgend Jemanden der Kasse unentgeldlich abgefordert werden können, Verbote gegen deren Ausantwortung, Hilfsvoll streckung in selbige, oder Vindicatio» derselben unzulässig und unwirksam bleiben sollen, und selbst die Auslieferung zurCon- cursmasse des Verpfänders anders nicht, als gegen volle Erlegung des Schuldbetrages zu verlangen sei. Es würde daher, wenn diese auf Sicherung der Kasse abzweckende Maßregel zur Giltig keit gelangen soll, wohl dem §. 40. ein Zusatz gegeben werden müssen, worin einmal die Ermächtigung der Staatsrcgierung zur Ausleihung an Banquiers oder andere Privatpersonen gegen Deposition von Staatspapieren, und sodann die Anwendung der in den dießfalls bereits Gesetzkraft habenden Statuten der Dis contokasse Z. 11. enthaltenen Vorschriften auf die Brandkaffe auszusprechen wären. Abg. Richter (aus Lengenfeld): Mir scheint der ganze Antrag nicht wesentlich nythig zu sein, denn schon nach dem Mandate von 1775 findet gegen den Besitzer von Staatspapie ren kein Vindicatkonsanspruch statt. Und wenn schon spater das Appellationsgericht die Meinung angenommen hat, daß dieses nur auf den Besitzer verkaufter, nicht verpfändeter Staatspapiere zu beziehen, so ist doch durch das Deeret vom 18. August 1819 diese Meinung reprobirt und auf das Gesetz hingewiesen worhen. Vieepräsident halt dagegen für besser, den Antrag zu stellen, da er nicht allein auf Staatspapiere, sondern auch auf andere Gegenstände, und auch auf auswärtige Staatspapiers sich beziehe. Beschluß. Einstimmig der Deputation beigetreten. 28) Zu demselben §. Nur, wenn die Bekziehung der Staatsgebäude zur Beitrittspsiicht nicht zu erreichen stände, kann die Deputation zu Annahme des in der Beilage ist gedachten l Beschlusses rathen und es wird sich die Kammer dießfalls bis zur definitiven Bestimmung über jenen Punct die Erklärung zu An nahme dieses Beschlusses vorzubehalten haben. Sollte es dahin kommen, daß die Mitleidung der allgemeinen Staatskasse bloß auf die Uebertragung der Verwaltungskosten beschränkt würde, so wäre die dießfallsige Disposition, als zu den allgemeinen Be stimmungen dieses Gesetzes gehörig, dem Z. 14. am Schluffe an zufügen, und würde dann dasjenige, was sich außerdem etwa noch im Gesetze auf die Uebertragung der Verwaltungskosten aus der Anstaltskasse beziehen sollte, bei der künftigen definitiven Re daction auszuscheiden, oder resx. zu modisiciren sein. Abg. Riedel bemerkt, daß in der Obcrlausitz auch eine solche Kasse vorhanden sei, welche diese Kosten aus eignen Mit teln trage, und man könne nicht verlangen, daß auch die vorlie genden Kosten von der Oberlausitz bestritten würden. Referent bemerkt darauf, daß dicß auch in der 1. Kam mer zur Sprache gekommen sei; übrigens sei das ein Gegenstand der Ausgleichung, die Oberlausitz würde jedenfalls entschädigt werden. Viceyrasident bemerkt, daß die Oberlausitz auch einen Voxtheil dadurch erhalte, daß sie einen namhaften offenen Cre- dit bei der Landeskaffe finde, wodurch sie ihr Bedürfnis befrie digen könne. Abg. Seer. Bergmann tritt dem Abg. Riedel bei, erklärt aber zugleich, daß er indessen nichts dagegen habe, diesen Puntt noch ausgesetzt zu lassen, Beschluß: Dieser Punct bleibt nach einstimmigem Wil len der Kammer ausgesetzt. 29) Dasselbe, was von der Deputation bei Nr. 28. ange führt, gilt auch wegen des bei §, 43. gefaßten Beschlusses auf Verwandlung des Hortes; „Verwaltungskosten" in die Worte: „bezahlte Kosten." Beschluß: Es wird gleichfalls dieser Punct ausgesetzt. 30) Aus den in der Beilage y. selbst angeführten und für richtig zu erkennenden Gründen für den Beschluß der 1. Kammer zu Z. 44. wird man solchem beizutreten haben. Beschluß: Der Deputation beizutreten. 31) Zu §. 48. Der von der 2. Kammer mit 40 gegen 20 Stimmen gefaßte Beschluß unter Nr. 1-, wornach eine ganz neue civilrechtliche Vorschrift eingeführt, nämlich den rückständigen Brandkaffenbeiträgen ein n?ues Recht, das sie vorher nicht, we nigstens nicht in so extendirter Maße hatten, beigel^t werden soll, prägravirt nicht allein die Staats - und alle übrigen Kassen, welche dadurch schlechter gestellt werden, als die Brandkasse, sondern auch Rechte und Interessen der ohnehin zu beklagenden übrigen Eoncursgläubiger. Nicht ohne Grund ist daher, wie die Deputation dafür hält, jenseits der Beitritt abgelehnt wor den, und dürfte sonach von diesem Beschlüsse auch diesseits zu rückzutreten sein. Abg. Richter ( aus Lengenfeld): Ich habe damals die
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder