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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Mai/August
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Mai/August
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028215Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028215Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028215Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 245. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-05-22
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Mai/August 3633
- Protokoll2. Kammer: 224. Sitzung 3633
- Protokoll2. Kammer: 225. Sitzung 3661
- Protokoll2. Kammer: 226. Sitzung 3673
- Protokoll2. Kammer: 227. Sitzung 3685
- Protokoll2. Kammer: 228. Sitzung 3713
- Protokoll2. Kammer: 229. Sitzung 3725
- Protokoll1. Kammer: 229. Sitzung 3761
- Protokoll2. Kammer: 231. Sitzung 3777
- Protokoll2. Kammer: 232. Sitzung 3801
- Protokoll1. Kammer: 231. Sitzung (Beschluß) 3825
- Protokoll2. Kammer: 233. Sitzung 3833
- Protokoll2. Kammer: 234. Sitzung 3845
- Protokoll1. Kammer: 232. Sitzung 3857
- Protokoll2. Kammer: 236. Sitzung 3869
- Protokoll1. Kammer: 233. Sitzung 3881
- Protokoll2. Kammer: 237. Sitzung 3889
- Protokoll1. Kammer: 234. Sitzung 3905
- Protokoll2. Kammer: 238. Sitzung 3917
- Protokoll1. Kammer: 235. Sitzung 3929
- Protokoll1. Kammer: 236. Sitzung 3945
- Protokoll2. Kammer: 240. Sitzung 3957
- Protokoll1. Kammer: 237. Sitzung 3973
- Protokoll2. Kammer: 241. Sitzung 3985
- Protokoll2. Kammer: 242. Sitzung 3997
- Protokoll2. Kammer: 243. Sitzung 4029
- Protokoll2. Kammer: 244. Sitzung 4029
- Protokoll2. Kammer: 245. Sitzung 4069
- Protokoll1. Kammer: 239. Sitzung 4081
- Protokoll2. Kammer: 246. Sitzung 4097
- Protokoll2. Kammer: 247. Sitzung 4109
- Protokoll2. Kammer: 248. Sitzung 4133
- Protokoll2. Kammer: 249. Sitzung 4149
- Protokoll2. Kammer: 250. Sitzung 4161
- Protokoll2. Kammer: 251. Sitzung 4173
- Protokoll2. Kammer: 252. Sitzung 4185
- Protokoll2. Kammer: 253. Sitzung 4213
- Protokoll2. Kammer: 254. Sitzung 4229
- Protokoll2. Kammer: 255. Sitzung 4257
- Protokoll1. Kammer: 240. Sitzung 4269
- Protokoll2. Kammer: 258. Sitzung 4285
- Protokoll2. Kammer: 259. Sitzung 4297
- Protokoll2. Kammer: 260. Sitzung 4309
- Protokoll2. Kammer: 262. Sitzung 4321
- Protokoll2. Kammer: 264. Sitzung 4333
- Protokoll1. Kammer: 242. Sitzung 4345
- Protokoll2. Kammer: 267. Sitzung 4361
- Protokoll2. Kammer: 268. Sitzung 4373
- Protokoll1. Kammer: 243. Sitzung 4389
- Protokoll2. Kammer: 269. Sitzung 4401
- Protokoll2. Kammer: 272. Sitzung 4429
- Protokoll2. Kammer: 273. Sitzung 4441
- Protokoll2. Kammer: 274. Sitzung 4453
- Protokoll2. Kammer: 275. Sitzung 4469
- Protokoll2. Kammer: 277. Sitzung 4493
- Protokoll1. Kammer: 274. Sitzung 4517
- Protokoll2. Kammer: 278. Sitzung 4533
- Protokoll2. Kammer: 279. Sitzung 4545
- Protokoll2. Kammer: 280. Sitzung 4561
- Protokoll1. Kammer: 249. Sitzung 4589
- Protokoll2. Kammer: 281. Sitzung 4601
- Protokoll2. Kammer: 282. Sitzung 4617
- Protokoll2. Kammer: 283. Sitzung 4645
- Protokoll2. Kammer: 284. Sitzung 4657
- Protokoll2. Kammer: 285. Sitzung 4685
- Protokoll2. Kammer: 286. Sitzung 4697
- Protokoll2. Kammer: 287. Sitzung 4713
- Protokoll1. Kammer: 253. Sitzung 4725
- Protokoll1. Kammer: 254. Sitzung 4741
- Protokoll1. Kammer: 256. Sitzung 4765
- Protokoll2. Kammer: 290. Sitzung 4777
- Protokoll2. Kammer: 291.Sitzung 4789
- Protokoll2. Kammer: 292. Sitzung 4797
- Protokoll2. Kammer: 293. Sitzung 4809
- Protokoll1. Kammer: 260. Sitzung 4821
- Protokoll2. Kammer: 294. Sitzung 4833
- Protokoll1. Kammer: 261. Sitzung 4849
- Protokoll2. Kammer: 295. Sitzung 4861
- Protokoll1. Kammer: 262. Sitzung 4873
- Protokoll1. Kammer: 263. Sitzung 4889
- Protokoll2. Kammer: 297. Sitzung 4901
- Protokoll1. Kammer: 264. Sitzung 4913
- Protokoll2. Kammer: 298. Sitzung 4929
- Protokoll2. Kammer: 299. Sitzung 4941
- Protokoll1. Kammer: 266. Sitzung 4953
- Protokoll2. Kammer: 300. Sitzung 4969
- BandBand 1834,Mai/August 3633
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3S4. Außerordentliche Beilage zur Leipziger Zeitung. Dresden, Donnerstags, den 12. Juni 1834. Nachrichten vom Landtage. Zweihundert u. fünf u. vierzigste öffentliche Si tzung der zweiten Kammer, am22. Mai 1834. (Beschluß.) Fortsetzung der Berathung über das Mudjct des Staatsaufwanbes. — k'. Departement des Cultus und öffentlichen Unterrichts. Staatsminister v. Müller: Ich muß mir allerdings die Bemerkung erlauben, daß die Frage, welche jetzt wieder auf geworfen wurde, ob überhaupt für den katholischen Cultus Unterstützungen zu gewahren sein möchten? wohl nur bei der allgemeinen Berathung hätte vorgebracht werden können, und ich kann, wenn, nachdem wir in der Discusston über einzelne Satze begriffen sind, wieder eine so allgemeine Frage aufgewor fen und darüber die Debatte erneuert wird, nicht begreifen, wohin das führen möge, und welches Gedeihen unsere Verhand lungen haben können, was ich der Erwägung der hohen Kam mer anheimgebe. Was die Frage selbst anlangt, so ist früher bei der allgemeinen Berathung von dem geehrten Abg. Eisen- ' stuck Mehreres darüber sich ausgesprochen worden, von welchem Gesichtspunkte aus diese Angelegenheit zu betrachten sei. Ich habe damals, und ich muß dieß nochmals aussprechen, mit Freu den bemerkt, von welchen Gesinnungen die verehrte Kammer beseelt zu sein schien, und ich habe mich daher auch darauf be schrankt, nur wenige nachträgliche Bemerkungen zu machen; aber diese Angelegenheit, über welche wir jetzt verhandeln, ist, weil es sich um das Interesse einer andern Confession handelt, als der ich angehvre, mir eben darum sehr wichtig und theuer, weil ich cs, und zwar mit voller Uebcrzeugung von den Gründen, die ich dafür aufzusteüen habe, — denn ohne solche könnte keine andere Rücksicht mich dazu bewegen — übernommen habe, dieZn- teressen dieser Confession zu vertheidigen, da ein Protestant dieß mit größerer Unbefangenheit thun kann, wie ich glaube, und ich wünsche, eben um desjenigen Verhältnisses willen, was hier statt findet, cs auf das innigste, bei Ihnen mit meinen Bemerkungen Eingang zu finden, damit auch hier, wie von Ihnen stets geschieht, die Grundsätze der Gerechtigkeit und Billigkeit nicht unbeachtet ge lassen werden. Ich habe zwar schon mehrmals die Veranlassung gehabt, das zu äußern, was für dieses Postulat spricht, aber eben hinsichtlich der eignen Stellung, welche ich hier habe, muß ich es, selbst auf die Gefahr Ihnen damit lästig zu werden, Ihnen in Erinnerung bringen. Die dafür sprechenden Gründe sind theils allgemeine, welche bei allen Confessionen Platz grei fen, theils besondere. In ersterer Hinsicht Hatte ich zu bemer ken, daß es überhaupt im Interesse des Staates, weil sein eignes Wohl mit dem Interesse der Kirche verbunden ist, sei, darauf zu sehen, daß die bestehenden kirchlichen Anstalten erhal ¬ ten werden, und Unterstützungen zu gewahren, wenn die Paro- chianen sie zu erhalten nicht mehr im Stande sind. Es ist das ein Grundsatz, der fast von allen Staaten anerkannt wird, weil ein Staat-, indem er in Gesetzen zur Theilnahme an der öffent lichen Gottesverehrung ermahnt, mit sich in Widerspruch gera- then würde, wenn er dabei gleichgiltig bleiben wollte, ob das Mittel hierzu, die kirchliche Anstalt, vorhanden sei. Ich habe mich dabei schon früher darauf bezogen, daß jener Grundsatz nicht blos in rein monarchischen, sondern auch in konstitutionel len Staaten seine Anwendung erhält, und wie nur Eine, aber wohlnichtnachahmungswertheAusnahmein Nordamerika, wo die kirchlichen Anstalten von Privaten durch Aktien, Subskriptionen und so weiter unterhalten werden müssen, bekannt sei. Sie finden in allen Budjets solche Positionen, und ich habe auch berührt, daß in mehreren konstitutionellen Staaten, wie zt B. in Hannover, Würtemberg, und Sachsen-Altenburg sogar gleich in den Constitutionen solche Bestimmungen enthalten sind, und daß dieser Grundsatz in Sachsen stets geübt worden sei. In besonderer Hinsicht habe ich gezeigt, daß, da den Katholiken, die sich bei uns niedergelassen haben, nicht die Mittel zur Seite waren, kirchliche Anstalten zu gründen und zu erhalten, deren sich die evangelisch-lutherischen Glaubensgenoss sen in Folge der Reformation erfreuen, unsere Regenten sich be wogen fanden, für diesen Zweck fördernd einzutreten, worin ihnen, da sie nach der frühem Verfassung die freie Verfügung über ihre Domanial- und die übrigen fiskalischen Einkünfte hat ten , ein Hinderniß nicht entgegenstand. Ich habe namentlich daran erinnert, daß, als die deutschen Ordensgüter an die Krone Sachsen sielen, in dem verewigten König der Gedanke rege geworden sei, es sei dieß eine geeignete Gelegenheit, wo er die in dieser Beziehung so prekären Verhältnisse der katholischen Glaubensgenossen, eben so, wie die der reformirten, beseiti gen, und ihnen aus den bedeutenden Einkünften jener Güter dauernde Beihilfen für ihre kirchlichen Anstalten sichern könne, daß er aber in derselben hochherzigen Weise, wie seine Ahnen Moritz und August, jene Güter Bildungsanstalten für wissen schaftliche Berufe widmend , diese Gelegenheit vorüber gehen ließ, und sich darauf beschränkte, eine verhältnißmäßig sehr geringe Summe, nämlich 1000 Thlr. zu Stipendien für Stu- dirende katholischer oder reformirter Religion zu bestimmen. Ich habe weiter aufmerksam gemacht, daß, als wir so in den Zeitpunkt eingetreten sind, wo dieVerfassungsurkunde von unfern verehrten Regenten gegeben werden wollte, bei den ersten Ver handlungen hierüber, eine höhere Summe für die Civilliste als die gegenwärtige postulirt worden war, dagegen aber mehrere Aus-
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