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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Mai/August
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Mai/August
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028215Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028215Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028215Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 245. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-05-22
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Mai/August 3633
- Protokoll2. Kammer: 224. Sitzung 3633
- Protokoll2. Kammer: 225. Sitzung 3661
- Protokoll2. Kammer: 226. Sitzung 3673
- Protokoll2. Kammer: 227. Sitzung 3685
- Protokoll2. Kammer: 228. Sitzung 3713
- Protokoll2. Kammer: 229. Sitzung 3725
- Protokoll1. Kammer: 229. Sitzung 3761
- Protokoll2. Kammer: 231. Sitzung 3777
- Protokoll2. Kammer: 232. Sitzung 3801
- Protokoll1. Kammer: 231. Sitzung (Beschluß) 3825
- Protokoll2. Kammer: 233. Sitzung 3833
- Protokoll2. Kammer: 234. Sitzung 3845
- Protokoll1. Kammer: 232. Sitzung 3857
- Protokoll2. Kammer: 236. Sitzung 3869
- Protokoll1. Kammer: 233. Sitzung 3881
- Protokoll2. Kammer: 237. Sitzung 3889
- Protokoll1. Kammer: 234. Sitzung 3905
- Protokoll2. Kammer: 238. Sitzung 3917
- Protokoll1. Kammer: 235. Sitzung 3929
- Protokoll1. Kammer: 236. Sitzung 3945
- Protokoll2. Kammer: 240. Sitzung 3957
- Protokoll1. Kammer: 237. Sitzung 3973
- Protokoll2. Kammer: 241. Sitzung 3985
- Protokoll2. Kammer: 242. Sitzung 3997
- Protokoll2. Kammer: 243. Sitzung 4029
- Protokoll2. Kammer: 244. Sitzung 4029
- Protokoll2. Kammer: 245. Sitzung 4069
- Protokoll1. Kammer: 239. Sitzung 4081
- Protokoll2. Kammer: 246. Sitzung 4097
- Protokoll2. Kammer: 247. Sitzung 4109
- Protokoll2. Kammer: 248. Sitzung 4133
- Protokoll2. Kammer: 249. Sitzung 4149
- Protokoll2. Kammer: 250. Sitzung 4161
- Protokoll2. Kammer: 251. Sitzung 4173
- Protokoll2. Kammer: 252. Sitzung 4185
- Protokoll2. Kammer: 253. Sitzung 4213
- Protokoll2. Kammer: 254. Sitzung 4229
- Protokoll2. Kammer: 255. Sitzung 4257
- Protokoll1. Kammer: 240. Sitzung 4269
- Protokoll2. Kammer: 258. Sitzung 4285
- Protokoll2. Kammer: 259. Sitzung 4297
- Protokoll2. Kammer: 260. Sitzung 4309
- Protokoll2. Kammer: 262. Sitzung 4321
- Protokoll2. Kammer: 264. Sitzung 4333
- Protokoll1. Kammer: 242. Sitzung 4345
- Protokoll2. Kammer: 267. Sitzung 4361
- Protokoll2. Kammer: 268. Sitzung 4373
- Protokoll1. Kammer: 243. Sitzung 4389
- Protokoll2. Kammer: 269. Sitzung 4401
- Protokoll2. Kammer: 272. Sitzung 4429
- Protokoll2. Kammer: 273. Sitzung 4441
- Protokoll2. Kammer: 274. Sitzung 4453
- Protokoll2. Kammer: 275. Sitzung 4469
- Protokoll2. Kammer: 277. Sitzung 4493
- Protokoll1. Kammer: 274. Sitzung 4517
- Protokoll2. Kammer: 278. Sitzung 4533
- Protokoll2. Kammer: 279. Sitzung 4545
- Protokoll2. Kammer: 280. Sitzung 4561
- Protokoll1. Kammer: 249. Sitzung 4589
- Protokoll2. Kammer: 281. Sitzung 4601
- Protokoll2. Kammer: 282. Sitzung 4617
- Protokoll2. Kammer: 283. Sitzung 4645
- Protokoll2. Kammer: 284. Sitzung 4657
- Protokoll2. Kammer: 285. Sitzung 4685
- Protokoll2. Kammer: 286. Sitzung 4697
- Protokoll2. Kammer: 287. Sitzung 4713
- Protokoll1. Kammer: 253. Sitzung 4725
- Protokoll1. Kammer: 254. Sitzung 4741
- Protokoll1. Kammer: 256. Sitzung 4765
- Protokoll2. Kammer: 290. Sitzung 4777
- Protokoll2. Kammer: 291.Sitzung 4789
- Protokoll2. Kammer: 292. Sitzung 4797
- Protokoll2. Kammer: 293. Sitzung 4809
- Protokoll1. Kammer: 260. Sitzung 4821
- Protokoll2. Kammer: 294. Sitzung 4833
- Protokoll1. Kammer: 261. Sitzung 4849
- Protokoll2. Kammer: 295. Sitzung 4861
- Protokoll1. Kammer: 262. Sitzung 4873
- Protokoll1. Kammer: 263. Sitzung 4889
- Protokoll2. Kammer: 297. Sitzung 4901
- Protokoll1. Kammer: 264. Sitzung 4913
- Protokoll2. Kammer: 298. Sitzung 4929
- Protokoll2. Kammer: 299. Sitzung 4941
- Protokoll1. Kammer: 266. Sitzung 4953
- Protokoll2. Kammer: 300. Sitzung 4969
- BandBand 1834,Mai/August 3633
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sein muß, in der Sache klares Licht zu erhalten, so sei zu wün schen, es möchten der nächsten Standeversammlung besondere Unterlagen vorgelegt, und das Postulat darauf beschränkt wer den, was wirklich das Bedürfmß erheischt. Ast das seine An sicht gewesen, so muß ich dem vollkommen beipflichten , und glaube, daß auch die Mehrzahl der Kammer bcitreten wird. Äicepräsident: Der Abg. Richter hat geäußert, erper- horrestire den Grundsatz, daß daraus, daß die Kirchengüter bei der Reformation an die protestantische Kirche übcrgegangen feien, der Grundsatz gefolgert werden könne, daß der Staat dafür aus der Staatskasse etwas leisten müsse. Ich bin ebenfalls der Mei nung, daß daraus durchaus keine Verbindlichkeit hervorgeht; al lein dessenungeachtet trete ich dem Redner bei, welcher sich da hin geäußert, daß ein transitorischer Zuschuß bewilligt werden möchte, und in sofern bin ich mit dem Gutachten der Deputa tion und mit den von den frühem Standen ausgegangenen Schriften einverstanden, um so mehr, da der Hr. Staatsminister erklärt hat, 'daß Erörterungen angestellt werden sollen. Sobald wir nur eine transitorische Bewilligung machen, so wird der näch sten Standeversammlung überlassen sein, nach den ihr zugehen den nähern Unterlagen, den Gegenstand in nähere Erörterung zu ziehen, und darnach die Bewilligung zu stellen. So viel muß ich aber bemerken, daß alle Diejenigen, welche jetzt ange- stcllt sind, von der höchsten Behörde angestellt wurden, und daß also diese nach dem Staatsdiencrgesctze entweder in Quiescenz ge setzt oder Pension erhalten müßten. Also ganz läßt sich die Position nicht abwerfen, dagegen würde sie nur transitorisch zu bewilligen fein. Präsident bringt nun den vom Abg. Eifenstuck gestellten Antrag, welcher dahin lautet, daß für die Posten 28., 29., 30. «. und b. und 34. künftig dem Staate ein Beitrag nicht ange sonnen werde, zur Unterstützung, und diese findet sehr zahl reich statt. Abg. Haußner: Ich wollte nur den Antragsteller bitten, uns einen Aufschluß zu geben, was er unter dem Worte: „künf tig" versteht? Es liegt m diesem Anträge, was ich schon vorhin ausgesprochen habe; wenn aber das richtig wäre, was mir ent gegnet wurde, so könnten diese Posten nicht wegfallen. Referent: Ich erlaube mir darauf zu erwiedern, daß ich nicht glauben kann, daß das Wort: „künftig" anders zu ver stehen sei, als daß beim Abgänge 'eines bereits Angestellten nicht wieder ein neuer angestellt werden soll. Abg. E ife mst uck: So kann ich meinen Antrag-nicht deu ten und mißdeuten lassen. Wenn ich, sage künftig, so muß das bei dem nächsten Budjet, bei der nächsten Ständeversamm lung eintreten. Ich kann auch nicht die Ansicht theilen, daß, so lange ein Pfarrer lebt, die Position für denselben passiven müßte; keineswegs, sondern ich vermag nur nicht zu beurthei- len, wo ein Pensionsfall eintreten könnte; bei dem Stabs- kaplan würde es z. B. vollkommen durch A des Gehalts moti- virt sein. Eine andere Frage ist, ob bei dem Pensionsetat ein Postulat gestellt werden könne, das gehört aber nicht hieher. Ich habe mich im Allgemeinen wiederholt dahin ausgesprochen, in wie weit ich glaube, daß die siscalische Verbindlichkeit ein ¬ trete, und ich müßte mir Vorbehalten , bei solchen Pfarreien, welche überflüssig sind, chen Wegfall zu beantragen. Man kann natürlich nicht verlangen, daß die angestellten Pfarrer heute oder morgen entlassen werden sollen, sondern es hangt das mit dem Anträge der Deputation zusammen, daß, wenn Unterla gen beigebracht werden, sich dann auch ersehen läßt, wie viel- Seelen dem Pfarrer zu Hubertsburg und dem Stabskaplan zu Freiberg anvertraut sind. Es wurde zwar erwähnt, daß das, Amt Borna von ihm auch mit her Seelsorge versehen werde, allein da sollte ich wohl glauben, daß von Leipzig, Meißen oder Dresden aus die Seelsorge ausgehen könne. Ich kann aber doch nicht umhin, zu glauben, daß die katholische Kirche vom Staate einen Beitrag erhalten müsse, und ich gebe zu bedenken, was zwar heute gegen mich angeführt wurde, was ich aber, doch wiederholen muß, daß, wenn man die Rücksichten des Rechtes nicht verleugnen will, daß, wenn eine Kirche ^tif- tungsfonds und Grundeigenthum hat, und es einer andern dar an mangelt, ich doch wohl meinen sollte, daß der Fall eintre ten könnte, daß für die Kirche, deren Bekenner der Stiftungen weniger theilhaftig sind, doch ein Postulat auf die Staatskasse kommen könnte, ohne die Parität zu verletzen. Es gab eine, Zeit, wo alle Bekenner des Königreichs Sachsen der katholischen Kirche angehörten, und zu jener Zeit die Kirchengüter nur für - jene Kirche bestimmt waren, und wenn nun später eine andere Kirche eintrat, so ist doch gewiß, daß sie jene Kirchengüter nicht in Anspruch nehmen konnten. Also könnte wohl der Fall, rintrcten, daß die katholische Kirche einen großen Anspruch ge gen Sachsen formircn könnte; das will ich nicht ablcugner. Derselbe Fall tritt auch darin, wo das ganze Kirch enthum in den Händen der Bekenner katholischer Religion sich befindet. Auch da ist die Nothwendigkcit vorhanden, daß die Protestan ten, welche dort leben, entweder über das Verhaltniß zugezo gen werden müssen, oder daß der Staat eine Unterstützung ge wählt, oder daß man Coltecten veranstaltet. Ich glaube also, daß diese Ansicht nicht so ganz ungcgründ« sei. Vicepräside n t-: Der Abg. ist damit einverstanden, daß der Staat die Kirche, möge sie sein, welche sie. wolle, unterstütze; aber dem Grundsätze muß ich widersprechen, wenn er sagt, weil dec frühern katholischen Kirche die Kirchengüter angehört hasten, und diese an die Protestanten übcrgegangen seien, so sei der Staat verbunden, etwas zu thun. Wenn man das annehmen wollte, so hörte jedes Besitzthum auf, und ich weiß nicht, wie . man sich mit diesem Grundsätze vereinigen soll; denn sobald die katholische Gemeinde aufhörte, gab es auch keine katholischen Kirchengüter mehr, und sie mußten, als die protestantische Ge meinde eintrat, an diese übergehen, Abg. Eisenstuck: Es ist unbegreiflich, wie man mich so mißverstehen kann; mir ist nicht in den Sinn gekommen, zu be haupten, als wenn die Katholiken den Anspruch hatten, den Protestanten das Kirchengut zu nehmen; wenn ich aber sage, daß, wenn,eine Kirche weniger hat als die andere, der Staat auch jener m größerer Maße eine Unterstützung gewähren müsse,
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