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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Mai/August
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Mai/August
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028215Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028215Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028215Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 245. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-05-22
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Mai/August 3633
- Protokoll2. Kammer: 224. Sitzung 3633
- Protokoll2. Kammer: 225. Sitzung 3661
- Protokoll2. Kammer: 226. Sitzung 3673
- Protokoll2. Kammer: 227. Sitzung 3685
- Protokoll2. Kammer: 228. Sitzung 3713
- Protokoll2. Kammer: 229. Sitzung 3725
- Protokoll1. Kammer: 229. Sitzung 3761
- Protokoll2. Kammer: 231. Sitzung 3777
- Protokoll2. Kammer: 232. Sitzung 3801
- Protokoll1. Kammer: 231. Sitzung (Beschluß) 3825
- Protokoll2. Kammer: 233. Sitzung 3833
- Protokoll2. Kammer: 234. Sitzung 3845
- Protokoll1. Kammer: 232. Sitzung 3857
- Protokoll2. Kammer: 236. Sitzung 3869
- Protokoll1. Kammer: 233. Sitzung 3881
- Protokoll2. Kammer: 237. Sitzung 3889
- Protokoll1. Kammer: 234. Sitzung 3905
- Protokoll2. Kammer: 238. Sitzung 3917
- Protokoll1. Kammer: 235. Sitzung 3929
- Protokoll1. Kammer: 236. Sitzung 3945
- Protokoll2. Kammer: 240. Sitzung 3957
- Protokoll1. Kammer: 237. Sitzung 3973
- Protokoll2. Kammer: 241. Sitzung 3985
- Protokoll2. Kammer: 242. Sitzung 3997
- Protokoll2. Kammer: 243. Sitzung 4029
- Protokoll2. Kammer: 244. Sitzung 4029
- Protokoll2. Kammer: 245. Sitzung 4069
- Protokoll1. Kammer: 239. Sitzung 4081
- Protokoll2. Kammer: 246. Sitzung 4097
- Protokoll2. Kammer: 247. Sitzung 4109
- Protokoll2. Kammer: 248. Sitzung 4133
- Protokoll2. Kammer: 249. Sitzung 4149
- Protokoll2. Kammer: 250. Sitzung 4161
- Protokoll2. Kammer: 251. Sitzung 4173
- Protokoll2. Kammer: 252. Sitzung 4185
- Protokoll2. Kammer: 253. Sitzung 4213
- Protokoll2. Kammer: 254. Sitzung 4229
- Protokoll2. Kammer: 255. Sitzung 4257
- Protokoll1. Kammer: 240. Sitzung 4269
- Protokoll2. Kammer: 258. Sitzung 4285
- Protokoll2. Kammer: 259. Sitzung 4297
- Protokoll2. Kammer: 260. Sitzung 4309
- Protokoll2. Kammer: 262. Sitzung 4321
- Protokoll2. Kammer: 264. Sitzung 4333
- Protokoll1. Kammer: 242. Sitzung 4345
- Protokoll2. Kammer: 267. Sitzung 4361
- Protokoll2. Kammer: 268. Sitzung 4373
- Protokoll1. Kammer: 243. Sitzung 4389
- Protokoll2. Kammer: 269. Sitzung 4401
- Protokoll2. Kammer: 272. Sitzung 4429
- Protokoll2. Kammer: 273. Sitzung 4441
- Protokoll2. Kammer: 274. Sitzung 4453
- Protokoll2. Kammer: 275. Sitzung 4469
- Protokoll2. Kammer: 277. Sitzung 4493
- Protokoll1. Kammer: 274. Sitzung 4517
- Protokoll2. Kammer: 278. Sitzung 4533
- Protokoll2. Kammer: 279. Sitzung 4545
- Protokoll2. Kammer: 280. Sitzung 4561
- Protokoll1. Kammer: 249. Sitzung 4589
- Protokoll2. Kammer: 281. Sitzung 4601
- Protokoll2. Kammer: 282. Sitzung 4617
- Protokoll2. Kammer: 283. Sitzung 4645
- Protokoll2. Kammer: 284. Sitzung 4657
- Protokoll2. Kammer: 285. Sitzung 4685
- Protokoll2. Kammer: 286. Sitzung 4697
- Protokoll2. Kammer: 287. Sitzung 4713
- Protokoll1. Kammer: 253. Sitzung 4725
- Protokoll1. Kammer: 254. Sitzung 4741
- Protokoll1. Kammer: 256. Sitzung 4765
- Protokoll2. Kammer: 290. Sitzung 4777
- Protokoll2. Kammer: 291.Sitzung 4789
- Protokoll2. Kammer: 292. Sitzung 4797
- Protokoll2. Kammer: 293. Sitzung 4809
- Protokoll1. Kammer: 260. Sitzung 4821
- Protokoll2. Kammer: 294. Sitzung 4833
- Protokoll1. Kammer: 261. Sitzung 4849
- Protokoll2. Kammer: 295. Sitzung 4861
- Protokoll1. Kammer: 262. Sitzung 4873
- Protokoll1. Kammer: 263. Sitzung 4889
- Protokoll2. Kammer: 297. Sitzung 4901
- Protokoll1. Kammer: 264. Sitzung 4913
- Protokoll2. Kammer: 298. Sitzung 4929
- Protokoll2. Kammer: 299. Sitzung 4941
- Protokoll1. Kammer: 266. Sitzung 4953
- Protokoll2. Kammer: 300. Sitzung 4969
- BandBand 1834,Mai/August 3633
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so ist das etwas anderes; diese Ansicht Habe ich, ich kann sie nicht verleugnen und werde sie immer behaupten. Vicepräsident: Ich bin ebenfalls der Meinung, daß ich mißverstanden worden bin; denn ich hege dieselbe Ansicht, nur kann ich den Grund nicht anerkennen, welchen der Abg. an geführt hat; denn durchaus kann die katholische Kirche kein Recht auf die Kirchengüterbegründen, weil früher katholische Kirchengüter vorhanden gewest, diese sind an die protestantische Kirche übergegangen. Abg. Richter (aus Lengenfeld): Ich muß dem ebenfalls widersprechen, daß die Fonds, welche die evangelische Kirchen gemeinde hat, wenn sie auch aus früherer Zeit herstammen, hier in Sprache kommen können, denn es kommt nur darauftan, wie das Verhaltniß ist, ob die Bekenner der katholischen Confession aus eignen Mitteln den Aufwand für ihre Kirchenanstatt bestrei ten müssen, und wie es sich in dieser Beziehung Mit den evan gelischen Glaubensgenossen verhält. Erwägt man, daß diese ihre Kirchen - und Schulgebäude großenthrils aus eignen Mit teln Herstellen müssen, und die Reparaturkosten gleichfalls aus diesen Mitteln zu bestreiten haben, daß Spann- und Handdienste hierzu erfordert werden; erwägt man ferner, daß die Bekenner des protestantischen Glaubens ihre Geistlichen großenthrils durch Accidenzien und andere Zuschüsse erhalten und ernähren müssen,, erwägt man ferner, daß die Schullehrer und Kirchendiener fast ausschließlich von ihnen zu ernähren sind, so ergiebt sich, daß höchst wahrscheinlich das, was gegenwärtig von der katholischen Kirche gefordert wird, kaum den 35. oder 3Ü. Th eil von dem ausmacht, was die Bekenner der protestantischen Kirche zu tra gen haben. Der P r a fi d e n t stellt hierauf die Frage: Will die Kam mer, daß der Antrag des Abg. Eisenstuck in die Schrift ausge nommen werde? Sie wird einstimmig bejaht. In Betreff des Antrags der Deputation, daß die Entschädi gung für die Personalsteuer wegfallen soll, bemerkt Abg. Haußner: Wenn wir die Verbindlichkeit auf uns haben, das zu bewilligen, was den angestellten Geistlichen einmal versprochen wurde, wie man vorhin behauptet hat, so kann ein solcher Antrag nichts nützen. Abg. Sachße: Mir ist erinnerlich, daß in der Deputa tion von dem katholischen Negierrmgscommiffar bemerkt wurde, cs sei das zwar eine Erleichterung, welche dir katholischen Geist lichen bisher genossen; aber es habe kein Bedenken, in dieser Beziehung den Antrag zu stellen. Staatsminister v. Müller: Diese, den dermaligen Inha bern der Stellen zugesicherteUebertragung der Personensteuer fallt mit Eintritt des Gesetzes über Personal- und Gewerbsteuern, nach welchem bei Beamteten eine Abgabe vom Diensteinkommen Platz greift, hinweg. Es ist übrigens zu bemerken, daß ein auffallendes Mißvechältniß zwischen den Personensteuersatzen der protestanti schen und katholischen Geistlichkeit jetzt Statt findet; denn bei er sterer sind nur die Superintendenten zu Dresden, Leipzig, Hain, Freiberg und Plauen mit 16., die übrigen mit 6., die ksstoros in Dresden und Leipzig mit 8., in den übrigen Städten mit 4. und auf dem Lande mit 2., so wie viaeoni in Dresden und Leipzig mit 6., in andern großen und Mittelstädten mit 3., und in kleinen mit 2Thlr. jährlich im Personensteuerausschreiben angesetzt, wahrend nach solchem bei der katholischen Geistlichkeit ein Hofkaplan oder Hofdiakonus 16 Thlr. und ein königl. Beichtvater 25 Thlr. an Personensteuer zu entrichten hat. Ich finde den Antrag der geehr ten Deputation, daß diese Ausgabe,wie sie hier steht, für jetzt noch zu bewilligen sein dürste, dem vorwaltenden Verhaltniß an gemessen. Abg. Eisenstuck: Ich habe den Antrag dahin verstan den, daß nach dem Eintritt des Gewerbsteuergesetzes die Be freiung wegfalle, bis dahin aber die Entschädigung noch bleibe. Damit muß ich mich um so mehr einverstanden erklären, da hier die Ansätze sehr hoch gestellt sind, und sich doch nach dem neuen Persvnalsteuergesetze die Abgabe^ sehr bedeutend mindern wird. Uebrigens muß ich noch erwähnen, daß ich dem Abg. Haußner nicht beipflichten könnte; denn wenn eine Steuer wegfallt, wo eine Befreiung bewilligt war, und eine andere eintritt, so ist die Befreiung dann nicht mehr richtig begründet. Es ist diese Frage auch schon öfters in der Kammer vorgekom men , sie hat sich auch bei dem Tischtrunk für die evangelische Geistlichkeit erklärt, und da ist angenommen worden, daß eine besondere Berücksichtigung nicht Platz greife. Hier glaube ich wohl, daß man ruhig sein und ohne eine Ungerechtigkeit zu be gehen, sich dahin erklären könne, daß man dem Anträge der Deputation beipflichte. Abg. Haußner: Ich habe bloß deshalb daraus aufmerk sam gemacht, weil mir entgegnet war, daß wir diese Position für jetzt nicht in Wegfall bringen könnten. Die 16 Thlr. sind ein bestimmt versprochener Gehalt, sie sind durch das Gesetz be dingt. Wenn aber dieses künftig wegfällt, so steht cs dem gleich, ob wir diese Befreiung noch bewilligen wollen oder nicht. Steht dieser Grundsatz fest, so muß die Kammer sich konsequent bleiben, und was sie beschlossen, durch alle Branchen auf gleiche Weise stattsinden lassen. Für meine Person glaube ich,. daß die Ständeversammlung mit Eintritt der Constitution von 1831 berechtigt ist, die einzelnen Posten, welche ihr vorgelegt werden, entweder zu bewilligen oder abzuschlagen, und ich glaube nicht, daß man sie zwingen könne zum Bewilligen, weil etwas früher versprochen wurde. Präsident schreitet hierauf zu der Frage: Ist die Kam mer damit einverstanden, daß die Vergütung für die Personen steuer nicht bewilligt werde? Sie wird einstimmig be jahet. In Betreff des geistlichen Hauses wird weiter nichts erin nert, und die Frage: Ist die Kammer mit der Deputation ein verstanden, daß diese Ausgabe in Wegfall kommen soll? ein stimmig bejaht. Auch bei der Post 24., in Betreff der HaußLedürfniffe für die Kirche zu Leipzig, wird, nachdem kein Mitglied zu sprechen verlangt, die Frage gestellt: Ist die Kammer damit einverstan-
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