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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Mai/August
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Mai/August
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028215Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028215Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028215Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 1. Kammer: 239. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-06-06
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Mai/August 3633
- Protokoll2. Kammer: 224. Sitzung 3633
- Protokoll2. Kammer: 225. Sitzung 3661
- Protokoll2. Kammer: 226. Sitzung 3673
- Protokoll2. Kammer: 227. Sitzung 3685
- Protokoll2. Kammer: 228. Sitzung 3713
- Protokoll2. Kammer: 229. Sitzung 3725
- Protokoll1. Kammer: 229. Sitzung 3761
- Protokoll2. Kammer: 231. Sitzung 3777
- Protokoll2. Kammer: 232. Sitzung 3801
- Protokoll1. Kammer: 231. Sitzung (Beschluß) 3825
- Protokoll2. Kammer: 233. Sitzung 3833
- Protokoll2. Kammer: 234. Sitzung 3845
- Protokoll1. Kammer: 232. Sitzung 3857
- Protokoll2. Kammer: 236. Sitzung 3869
- Protokoll1. Kammer: 233. Sitzung 3881
- Protokoll2. Kammer: 237. Sitzung 3889
- Protokoll1. Kammer: 234. Sitzung 3905
- Protokoll2. Kammer: 238. Sitzung 3917
- Protokoll1. Kammer: 235. Sitzung 3929
- Protokoll1. Kammer: 236. Sitzung 3945
- Protokoll2. Kammer: 240. Sitzung 3957
- Protokoll1. Kammer: 237. Sitzung 3973
- Protokoll2. Kammer: 241. Sitzung 3985
- Protokoll2. Kammer: 242. Sitzung 3997
- Protokoll2. Kammer: 243. Sitzung 4029
- Protokoll2. Kammer: 244. Sitzung 4029
- Protokoll2. Kammer: 245. Sitzung 4069
- Protokoll1. Kammer: 239. Sitzung 4081
- Protokoll2. Kammer: 246. Sitzung 4097
- Protokoll2. Kammer: 247. Sitzung 4109
- Protokoll2. Kammer: 248. Sitzung 4133
- Protokoll2. Kammer: 249. Sitzung 4149
- Protokoll2. Kammer: 250. Sitzung 4161
- Protokoll2. Kammer: 251. Sitzung 4173
- Protokoll2. Kammer: 252. Sitzung 4185
- Protokoll2. Kammer: 253. Sitzung 4213
- Protokoll2. Kammer: 254. Sitzung 4229
- Protokoll2. Kammer: 255. Sitzung 4257
- Protokoll1. Kammer: 240. Sitzung 4269
- Protokoll2. Kammer: 258. Sitzung 4285
- Protokoll2. Kammer: 259. Sitzung 4297
- Protokoll2. Kammer: 260. Sitzung 4309
- Protokoll2. Kammer: 262. Sitzung 4321
- Protokoll2. Kammer: 264. Sitzung 4333
- Protokoll1. Kammer: 242. Sitzung 4345
- Protokoll2. Kammer: 267. Sitzung 4361
- Protokoll2. Kammer: 268. Sitzung 4373
- Protokoll1. Kammer: 243. Sitzung 4389
- Protokoll2. Kammer: 269. Sitzung 4401
- Protokoll2. Kammer: 272. Sitzung 4429
- Protokoll2. Kammer: 273. Sitzung 4441
- Protokoll2. Kammer: 274. Sitzung 4453
- Protokoll2. Kammer: 275. Sitzung 4469
- Protokoll2. Kammer: 277. Sitzung 4493
- Protokoll1. Kammer: 274. Sitzung 4517
- Protokoll2. Kammer: 278. Sitzung 4533
- Protokoll2. Kammer: 279. Sitzung 4545
- Protokoll2. Kammer: 280. Sitzung 4561
- Protokoll1. Kammer: 249. Sitzung 4589
- Protokoll2. Kammer: 281. Sitzung 4601
- Protokoll2. Kammer: 282. Sitzung 4617
- Protokoll2. Kammer: 283. Sitzung 4645
- Protokoll2. Kammer: 284. Sitzung 4657
- Protokoll2. Kammer: 285. Sitzung 4685
- Protokoll2. Kammer: 286. Sitzung 4697
- Protokoll2. Kammer: 287. Sitzung 4713
- Protokoll1. Kammer: 253. Sitzung 4725
- Protokoll1. Kammer: 254. Sitzung 4741
- Protokoll1. Kammer: 256. Sitzung 4765
- Protokoll2. Kammer: 290. Sitzung 4777
- Protokoll2. Kammer: 291.Sitzung 4789
- Protokoll2. Kammer: 292. Sitzung 4797
- Protokoll2. Kammer: 293. Sitzung 4809
- Protokoll1. Kammer: 260. Sitzung 4821
- Protokoll2. Kammer: 294. Sitzung 4833
- Protokoll1. Kammer: 261. Sitzung 4849
- Protokoll2. Kammer: 295. Sitzung 4861
- Protokoll1. Kammer: 262. Sitzung 4873
- Protokoll1. Kammer: 263. Sitzung 4889
- Protokoll2. Kammer: 297. Sitzung 4901
- Protokoll1. Kammer: 264. Sitzung 4913
- Protokoll2. Kammer: 298. Sitzung 4929
- Protokoll2. Kammer: 299. Sitzung 4941
- Protokoll1. Kammer: 266. Sitzung 4953
- Protokoll2. Kammer: 300. Sitzung 4969
- BandBand 1834,Mai/August 3633
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M ISS. Außerordentliche Beilage zur Leipziger Zeitung. Dresden, Freitags, den 13. Juni 1834. Nachrichten vom Landtage. Zweihundert und neun und dreißigste öffentliche Sitzung der ersten Kammer, am 6. Juni 1834. Bcrathung über den Gesetzentwurf, die Rechte persönlicher, directcr und indirecter Abgaben in Concurfen betr. — Bcrathung über den Entwurf eines Gesetzes zur Erläuterung einiger in der Bekanntmachung vom 2. November t8l9 enthaltenen Bestimmungen. Die Sitzung beginnt halb 11 Uhr. Das über die vorher gehende Session aufgenommene Protokoll wird verlesen, geneh miget und durch v. Heinroth und v. v. Ammon mit vollzogen. Auf der Registrande ist neu eingegangen: I) Proto'collextract der 2. Kammer vom 3. Juni, einen in geheimer Sitzung zu bcrathendenWegenstand betreffend; soll in nächster geheimer Session zum Vortrag gelangen. 2) Bericht der 4. Deputation, die Beschwerde der Hausbesitzer zu Alt- und resp. Neugeorgenfeld wegen Besteuerung ihrer Grundstücke be treffend ; zum Druck und auf die Tagesordnung. 3) Dergl., die Beschwerde der Gemeinde zu Lauterbach wegen verweigerter Bezahlung der durch eine Steuervermessung verursachten Ket- tenziehcrlöhne betreffend; auf die Tagesordnung. Der erste Gegenstand der heutigen Tagesordnung, zu wel cher man nunmehr übergeht, ist die Bcrathung über den Gesetz entwurf, die Rechte persönlicher, direkter und indirekter Abgaben in Concursen betreffend. Das Referat «übernimmt in Abwesenheit des Bürgermeisters Bernhard!, Herr Bürgermeister Wehner. Letzterer verliest das allerhöchste Dekret, sammt den Motiven zum Gesetzentwurf, Md gedenkt zugleich, daß das vorliegende Gesetz zum Theil mit durch eine darauf gerichtete Petition der Leipziger Kaufmann schaft, hinsichtlich des in Leipzig bestehenden Bürgschaftsver eins veranlaßt worden sei. Der Eingang des Deputationsbe richts zu diesem Gesetzentwurf lautet folgender Maßen: Daß und aus welchem Grunde eine gesetzliche Feststellung der Rechte, welche die persönlichen, direkten oder indirekten Staats abgaben in Concursen haben sollen, jetzt, da in Ansehung dieser Art von Abgaben eine umfassende Umgestaltung stattgefunden hat, an der Zeit und rathlich sei? ist bereits in dem abgedruckten höchsten Decrete vom 17. jetzigen Monats, mit welchem der Gesetzentwurf, die Rechte persönlicher, direkter und indirecter Staatsabgaben in Concursen betreffend, an die erste Kammer der Standcversammlung gelangt ist, so wie im Eingänge des Gesetzentwurfs und in den Motiven bei demsel ben, namentlich unter hinlänglich angedeutet. Die mit Prüfung und Vorberathung des Gesetzentwurfs be schäftigte erste Deputation der ersten Kammer erkennt es an, daß die Zweifel und Bedenken, welche'über die Anwendbarkeit der vorhandenen älteren gesetzlichen Bestimmungen entstehen und zu ei ner Verschiedenheit der Meinungenu. Erkenntnisse bei dcnJustizbe- hörden, hinsichtlich desVorzugsrechtsderStaatskasseAnlaß geben' könnten, bei der Wichtigkeit des Gegenstandes durch eine authen tische Interpretation dieser älteren Bestimmungen, durch aus drückliche Sanctionirung des Gerichtsgebrauchs und durch Bei fügung einiger neueren Vorschriften, deren Nothwendigkeit sich auf die veränderte Art der Erhebung der indirekten Abgaben grün det, zu beseitigen seien, und daß es deshalb eines SpecialgesetzeS bedürfe, so lange der Mangel eines allgemeinen Civilgesetzbuchs und einer verbesserten Proceßordnung für Sachsen bestehet. Mit den materiellen Bestimmungen des Gesetzentwurfs, durch welche m der Hauptsache deutlich ausgesprochen und festge setzt werden soll, daß und in wie weit das besage der in den Moti ven angezogenen Gesetzstellen wegen der dinglichen Staatskosten geordnete Vorzugsrecht im Concurse, welches deren Locirung in der ersten Classe zur Folge hat, auch auf die bereits eingeführten oder noch einzuführenden persönlichen (direkten oder indirekten) dergleichen sich erstrecke, daß ferner die im Allgemeinen bewilligte Befreiung der für die Staatskasse bei Concursen liquidkrten Ab- gabemeste von den allgemeinen und besonderen Concurskosten, auch von rückständigen persönlichen Abgaben zu verstehen sei, er klärt sich die Deputation um so mehr einverstanden, als die neu eingeführten oder noch einzuführenden Abgaben der fraglichen Art zum Theil an die Stelle vorher bestandener treten, und in Anse hung dieser letzteren schon gesetzlich — im Mandate vom 4. Juni 1829. Z.63. — deren Vorzugsrecht anerkannt und in so weit eine authentischeJnterpretation der alteren Gesetze vorausgegangen ist. Die Deputation verkennt auch nicht das Gewicht der in den Mo tiven unter L. 6. v. und L. dargelegten Gründe, aus denen die Bevorzugung aller persönlichen Staatsabgaben zum Besten der Staatskasse nothwendig und durch die neueren Verwaltungscin» richtungen hinsichtlich dieser Abgaben keineswegs überflüssig ge macht sei; und kann endlich die Rücksicht auf die Gläubiger, die durch das dem Fiscus einzuraumende Vorzugsrecht zurückzutre ten genöthigt sind, theils aus den oben angegebenen Gründen, theils weil unverkennbar hier ein höherer Gesichtspunkt in's Auge zu fassen ist, nicht so hoch anschlagen, daß sie dadurch genöthigt wäre, dem Gesetzentwurf ihre Zustimmung zu versagen. Es empfiehlt daher die Deputation der verehrten Kammer die Annahme des Gesetzes im Allgemeinen, und geht nunmehr» auf die einzelnen Paragraphen über, bei denen sie einiges Wenige zu bemerken gefunden hat. Da Behufs einer allgemeinen Diskussion keines der Mit glieder das Wort begehrt, schreitet Referent sofort zur Verlesung des §. 1. des Gesetzes. Er lautet: Rückständige persönliche (direkte oder indirekte) Staatsab- gaben, insbesondere auch rückständige Grenzzölle, Branntweip-, Bier-, Wein-, und Tabaksteuern, oder die wegen solcher Abga ben zu entrichtenden festen Aequivalente (Fixa), habest bei dem, zu des Abgabenpflichtigen oder eines, vermöge gesetzlicher Bestim mung subsidiarisch Verhafteten Vermögen entstandenen ConcurS, das, den onorllnis überhaupt nach der erläuterten Proeeßord- nung aä'I'it.XIckl. tz. 8. und, rückstchtlich der Oberlausitz, nach den daselbst geltenden Gesetzen zukommende, Vorzugsrecht.
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