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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Mai/August
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Mai/August
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028215Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028215Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028215Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 246. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-05-23
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Mai/August 3633
- Protokoll2. Kammer: 224. Sitzung 3633
- Protokoll2. Kammer: 225. Sitzung 3661
- Protokoll2. Kammer: 226. Sitzung 3673
- Protokoll2. Kammer: 227. Sitzung 3685
- Protokoll2. Kammer: 228. Sitzung 3713
- Protokoll2. Kammer: 229. Sitzung 3725
- Protokoll1. Kammer: 229. Sitzung 3761
- Protokoll2. Kammer: 231. Sitzung 3777
- Protokoll2. Kammer: 232. Sitzung 3801
- Protokoll1. Kammer: 231. Sitzung (Beschluß) 3825
- Protokoll2. Kammer: 233. Sitzung 3833
- Protokoll2. Kammer: 234. Sitzung 3845
- Protokoll1. Kammer: 232. Sitzung 3857
- Protokoll2. Kammer: 236. Sitzung 3869
- Protokoll1. Kammer: 233. Sitzung 3881
- Protokoll2. Kammer: 237. Sitzung 3889
- Protokoll1. Kammer: 234. Sitzung 3905
- Protokoll2. Kammer: 238. Sitzung 3917
- Protokoll1. Kammer: 235. Sitzung 3929
- Protokoll1. Kammer: 236. Sitzung 3945
- Protokoll2. Kammer: 240. Sitzung 3957
- Protokoll1. Kammer: 237. Sitzung 3973
- Protokoll2. Kammer: 241. Sitzung 3985
- Protokoll2. Kammer: 242. Sitzung 3997
- Protokoll2. Kammer: 243. Sitzung 4029
- Protokoll2. Kammer: 244. Sitzung 4029
- Protokoll2. Kammer: 245. Sitzung 4069
- Protokoll1. Kammer: 239. Sitzung 4081
- Protokoll2. Kammer: 246. Sitzung 4097
- Protokoll2. Kammer: 247. Sitzung 4109
- Protokoll2. Kammer: 248. Sitzung 4133
- Protokoll2. Kammer: 249. Sitzung 4149
- Protokoll2. Kammer: 250. Sitzung 4161
- Protokoll2. Kammer: 251. Sitzung 4173
- Protokoll2. Kammer: 252. Sitzung 4185
- Protokoll2. Kammer: 253. Sitzung 4213
- Protokoll2. Kammer: 254. Sitzung 4229
- Protokoll2. Kammer: 255. Sitzung 4257
- Protokoll1. Kammer: 240. Sitzung 4269
- Protokoll2. Kammer: 258. Sitzung 4285
- Protokoll2. Kammer: 259. Sitzung 4297
- Protokoll2. Kammer: 260. Sitzung 4309
- Protokoll2. Kammer: 262. Sitzung 4321
- Protokoll2. Kammer: 264. Sitzung 4333
- Protokoll1. Kammer: 242. Sitzung 4345
- Protokoll2. Kammer: 267. Sitzung 4361
- Protokoll2. Kammer: 268. Sitzung 4373
- Protokoll1. Kammer: 243. Sitzung 4389
- Protokoll2. Kammer: 269. Sitzung 4401
- Protokoll2. Kammer: 272. Sitzung 4429
- Protokoll2. Kammer: 273. Sitzung 4441
- Protokoll2. Kammer: 274. Sitzung 4453
- Protokoll2. Kammer: 275. Sitzung 4469
- Protokoll2. Kammer: 277. Sitzung 4493
- Protokoll1. Kammer: 274. Sitzung 4517
- Protokoll2. Kammer: 278. Sitzung 4533
- Protokoll2. Kammer: 279. Sitzung 4545
- Protokoll2. Kammer: 280. Sitzung 4561
- Protokoll1. Kammer: 249. Sitzung 4589
- Protokoll2. Kammer: 281. Sitzung 4601
- Protokoll2. Kammer: 282. Sitzung 4617
- Protokoll2. Kammer: 283. Sitzung 4645
- Protokoll2. Kammer: 284. Sitzung 4657
- Protokoll2. Kammer: 285. Sitzung 4685
- Protokoll2. Kammer: 286. Sitzung 4697
- Protokoll2. Kammer: 287. Sitzung 4713
- Protokoll1. Kammer: 253. Sitzung 4725
- Protokoll1. Kammer: 254. Sitzung 4741
- Protokoll1. Kammer: 256. Sitzung 4765
- Protokoll2. Kammer: 290. Sitzung 4777
- Protokoll2. Kammer: 291.Sitzung 4789
- Protokoll2. Kammer: 292. Sitzung 4797
- Protokoll2. Kammer: 293. Sitzung 4809
- Protokoll1. Kammer: 260. Sitzung 4821
- Protokoll2. Kammer: 294. Sitzung 4833
- Protokoll1. Kammer: 261. Sitzung 4849
- Protokoll2. Kammer: 295. Sitzung 4861
- Protokoll1. Kammer: 262. Sitzung 4873
- Protokoll1. Kammer: 263. Sitzung 4889
- Protokoll2. Kammer: 297. Sitzung 4901
- Protokoll1. Kammer: 264. Sitzung 4913
- Protokoll2. Kammer: 298. Sitzung 4929
- Protokoll2. Kammer: 299. Sitzung 4941
- Protokoll1. Kammer: 266. Sitzung 4953
- Protokoll2. Kammer: 300. Sitzung 4969
- BandBand 1834,Mai/August 3633
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ZNS. Außerordentliche Beilage zur Leipziger Zeitung. Dresden, Sonnabends, den 14. Juni 1834. Nachrichten v Zweihundert und sechs und vierzigste öffentliche Sitzung der zweiten Kammer, am 23. Mai 1834. (Beschluß.) Schluß der Berathung über das Budjet des Staatsaufwandes. — V. De partement des Cultus und öffentlichen Unterrichts. Abg. Eisenstuck: Zch bin allerdings in der Hauptsache milden Aeußerungen desAbg. v. Mayer einverstanden; ich kann mich gleichfalls nicht mit dem vereinigen, was die Deputation beantragt hat. Mir scheint es aber, daß man auf kürzerem Wege mit Sicherstellung der vollkommenen Parität zum Ziele komme. Ich würde den Antrag darauf richten, daß den Ein wohnern der katholischen Religion nicht gestattet werde, ohne Genehmigung des Cultusmim'steriumS Kirchen und Schulen zu errichten. DaS Cultusmknisterium kann dann die Verhältnisse bemessen, und wenn wir für evangelische Kirchen und Schulen Zuschüsse genehmigen müssen, so muß doch auch dasselbe von den Katholiken gelten. Wozu soll übrigens auch eine solche Erklärung nützen Sie hat gar keinen Werth; es geht damit, wie mit den schriftlichen Reversen, welche die Accessisten bei dem geheimen Finanzeollegium ausstellen mußten, daß sie keine Gratisieation erbitten wollten; sie wurden doch gegeben. Wenn überhaupt nach den Beschlüssen und Anträgen der Kammer sich künftig ein anderes Verhältniß Herausstellen wird, in Bezug auf die Ansprüche, welche der katholische Cultus zu machen hat, so glaube ich, kann eine solche Erklärung nur einen gehässigen Anschein gewinnen, und ich wiederhole, das Cultusministerium wird selbst die Pflicht anerkennen müssen, in dem Fall, wenn eme Ausschulung durch dir Verhältnisse herbeigeführt, die Un terstützung des Staates nothwendig macht, dieser Verzichtlei- stung ungeachtet, eine Unterstützung zu gewähren. Wenn aber die Errichtung von katholischen Kirchen und Schulen an die Genehmigung des Cultusministers gebunden ist, so müssen wir voraussetzen, daß er dieselben Grundsätze befolgt, welche bli den Protestanten in Anwendung kommen, und handelt er dagegen, so ist die Beschwerde immer Vorbehalten. Nachdem die von den Abgg. v. Mayer, Roux und Eisen stuck gestellten Anträge die ausreichende Unterstützung gefun den halten, nimmt Abg. v. Mayer das Wort: Ich würde mir einen Vor schlag an den Antragsteller und an die Deputation erlauben, ob es nicht möglich sei, die Anträge in nachstehender Art mit einan der zu verbinden; wodurch dann der Zweck vollständigerreicht werden würde, welchen sowohl die Deputation als auch der Antragsteller und selbst ich, vor Augen gehabt haben. Es wurde dann der Antrag so lauten daß den Einwohnern katholi om Landtage. scher Confession nicht gestattet werde, ohne Genehmigung des Cultusministeriums, Kirchen, Schulen oder andere fromme Anstalten zu errichten, und daß dasselbe dabei die nämlichen Grundsätze befolge, welche von ihm bei Errichtung derselben bei den protestantischen Glaubensgenossen beobachtet werden." Gegen diese Fassung würde ich dann meinen Antrag fallen lassen. Die Abg. Eisenstuck, Roux, v. Kiesenwelter, Tenner, Schütz und Referent erklären sich damit einverstanden. Abg. Sachße: Beide Anträge empfehlen sich wohl zur Annahme, aber die Grundsätze, welche das Cultusministerium bei dergleichen Unterstützung befolgt, sind nicht bekannt, we nigstens ist bis jetzt nicht etwas Gesetzliches darüber bestimmt. Wenn der Hr. Staatsminister vielleicht darüber eine Eröffnung machen wollte, welche Grundsätze seither statt gefunden haben, so würde die Kammer mehr im Klaren sein. Referent: Die Hauptabsicht geht doch dahin, die Pa rität herzustellen, und wenn nun das Ministerium in solchen Fällen eben so verfährt, als wenn es die Errichtung evangeli scher Kirchen und Schulen betrifft, so ist es. hier im Wesentli chen gleich. Staatsminister V. Müller: Die dießfallsig« Praxis be ruht, wie ich zur Erläuterung hierüber zu bemerken habe, auf einem einfachen Grundsätze, man nimmt nämlich den Gesichts punkt der Zweckmäßigkeit zur Richtung. Wenn die Gründung einer neuen Kirche oder Schule beantragt wird, so wird, nächst der Dringlichkeit des Bedürfnisses, zugleich zur Erörterung ge zogen, welche Mittel dazu vorhanden seien» Solche Bedürf nisse sind aber in Beziehung auf Kirche und Schule auch in un- serm Lande noch vorhanden. In ersterer Hinsicht erwähne ich z. B. die Parochie Auerbach. Zu dieser gehören Ortschaften, welche 2 und mehrere Stunden weit entfernt liegen, und dadurch ent steht nun nach den Mittheilungen, welche mir gemacht wurden, der Nachtheil, daß diese Leute den Besuch der Kirche fast ganz vernachlässigen. Der geehrte Abg. Lattermann wird mir viel leicht bezeugen, daß dergl. so entfernte Orte eine Seelenzahl von 2000 umfassen. Sollen die Bewohner derselben in der Kirche anständig erscheinen, so nützen sie, zumal bei ungünstiger Witte rung, ihre Kleidungsstücke sehr ab, und lassen sich hierdurch leicht von der Theilnahme an der öffentlichen Gottesverehrung zurück hakten. In solchen Fällen wird, um die sonst besorglichen Nach theile für Religiosität und Sittlichkeit zu verhüten, auf Grün dung eines neuen Kirchspiels künftig Bedacht genommen werden müssen, und wenn nun die Mittel Seiten derjenigen, welche zur neuen Parochie gehören sollen, nicht beschafft werden können, ° und somit die Gründung nicht anders erfolgen könnte, als durch
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