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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Mai/August
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Mai/August
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028215Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028215Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028215Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 253. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-06-03
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Mai/August 3633
- Protokoll2. Kammer: 224. Sitzung 3633
- Protokoll2. Kammer: 225. Sitzung 3661
- Protokoll2. Kammer: 226. Sitzung 3673
- Protokoll2. Kammer: 227. Sitzung 3685
- Protokoll2. Kammer: 228. Sitzung 3713
- Protokoll2. Kammer: 229. Sitzung 3725
- Protokoll1. Kammer: 229. Sitzung 3761
- Protokoll2. Kammer: 231. Sitzung 3777
- Protokoll2. Kammer: 232. Sitzung 3801
- Protokoll1. Kammer: 231. Sitzung (Beschluß) 3825
- Protokoll2. Kammer: 233. Sitzung 3833
- Protokoll2. Kammer: 234. Sitzung 3845
- Protokoll1. Kammer: 232. Sitzung 3857
- Protokoll2. Kammer: 236. Sitzung 3869
- Protokoll1. Kammer: 233. Sitzung 3881
- Protokoll2. Kammer: 237. Sitzung 3889
- Protokoll1. Kammer: 234. Sitzung 3905
- Protokoll2. Kammer: 238. Sitzung 3917
- Protokoll1. Kammer: 235. Sitzung 3929
- Protokoll1. Kammer: 236. Sitzung 3945
- Protokoll2. Kammer: 240. Sitzung 3957
- Protokoll1. Kammer: 237. Sitzung 3973
- Protokoll2. Kammer: 241. Sitzung 3985
- Protokoll2. Kammer: 242. Sitzung 3997
- Protokoll2. Kammer: 243. Sitzung 4029
- Protokoll2. Kammer: 244. Sitzung 4029
- Protokoll2. Kammer: 245. Sitzung 4069
- Protokoll1. Kammer: 239. Sitzung 4081
- Protokoll2. Kammer: 246. Sitzung 4097
- Protokoll2. Kammer: 247. Sitzung 4109
- Protokoll2. Kammer: 248. Sitzung 4133
- Protokoll2. Kammer: 249. Sitzung 4149
- Protokoll2. Kammer: 250. Sitzung 4161
- Protokoll2. Kammer: 251. Sitzung 4173
- Protokoll2. Kammer: 252. Sitzung 4185
- Protokoll2. Kammer: 253. Sitzung 4213
- Protokoll2. Kammer: 254. Sitzung 4229
- Protokoll2. Kammer: 255. Sitzung 4257
- Protokoll1. Kammer: 240. Sitzung 4269
- Protokoll2. Kammer: 258. Sitzung 4285
- Protokoll2. Kammer: 259. Sitzung 4297
- Protokoll2. Kammer: 260. Sitzung 4309
- Protokoll2. Kammer: 262. Sitzung 4321
- Protokoll2. Kammer: 264. Sitzung 4333
- Protokoll1. Kammer: 242. Sitzung 4345
- Protokoll2. Kammer: 267. Sitzung 4361
- Protokoll2. Kammer: 268. Sitzung 4373
- Protokoll1. Kammer: 243. Sitzung 4389
- Protokoll2. Kammer: 269. Sitzung 4401
- Protokoll2. Kammer: 272. Sitzung 4429
- Protokoll2. Kammer: 273. Sitzung 4441
- Protokoll2. Kammer: 274. Sitzung 4453
- Protokoll2. Kammer: 275. Sitzung 4469
- Protokoll2. Kammer: 277. Sitzung 4493
- Protokoll1. Kammer: 274. Sitzung 4517
- Protokoll2. Kammer: 278. Sitzung 4533
- Protokoll2. Kammer: 279. Sitzung 4545
- Protokoll2. Kammer: 280. Sitzung 4561
- Protokoll1. Kammer: 249. Sitzung 4589
- Protokoll2. Kammer: 281. Sitzung 4601
- Protokoll2. Kammer: 282. Sitzung 4617
- Protokoll2. Kammer: 283. Sitzung 4645
- Protokoll2. Kammer: 284. Sitzung 4657
- Protokoll2. Kammer: 285. Sitzung 4685
- Protokoll2. Kammer: 286. Sitzung 4697
- Protokoll2. Kammer: 287. Sitzung 4713
- Protokoll1. Kammer: 253. Sitzung 4725
- Protokoll1. Kammer: 254. Sitzung 4741
- Protokoll1. Kammer: 256. Sitzung 4765
- Protokoll2. Kammer: 290. Sitzung 4777
- Protokoll2. Kammer: 291.Sitzung 4789
- Protokoll2. Kammer: 292. Sitzung 4797
- Protokoll2. Kammer: 293. Sitzung 4809
- Protokoll1. Kammer: 260. Sitzung 4821
- Protokoll2. Kammer: 294. Sitzung 4833
- Protokoll1. Kammer: 261. Sitzung 4849
- Protokoll2. Kammer: 295. Sitzung 4861
- Protokoll1. Kammer: 262. Sitzung 4873
- Protokoll1. Kammer: 263. Sitzung 4889
- Protokoll2. Kammer: 297. Sitzung 4901
- Protokoll1. Kammer: 264. Sitzung 4913
- Protokoll2. Kammer: 298. Sitzung 4929
- Protokoll2. Kammer: 299. Sitzung 4941
- Protokoll1. Kammer: 266. Sitzung 4953
- Protokoll2. Kammer: 300. Sitzung 4969
- BandBand 1834,Mai/August 3633
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-U 40S. Außerordentliche Beilage zur Leipziger ZeiturrK Dresden, Mittwochs, den 25. Juni 13s4. Nachrichten vom Landtage. Zweihundert und drei u. fünfzigste öffentliche Si tzung der zweiten Kammer, den 3. Juni 1834. (Beschluß.) Fortsetzung der allgemeinen Berathung über den Bericht der 1. Deputation, die zweckmäßigere Organisation der Patrimonialgerichts und die Criminal- gerichtSüartHt betreffend. (Schluß der Rede des Abg.Rundc.) Der Patrkmom'alge- richtseingesessene glaubt schon deshalb und ich überlasse der geehr ten Versammlung, zu entscheiden, ob mit Stecht oder Unrecht, be haupten zu dürfen, daß den Unterthanen in den Amtsdörfern die Zustizpflegr billiger komme. Er meint aber, solche sei auch sicherer; denn er stehet den Gerichtshalter bei dem Gerichtsherrn speisen und Wohlleben; er bemerkt die abhängige Stellung des selben; er weiß, daß sein Richter bei der Jnstallimng nicht bloß auf unparteiische Rechtspflege, sondern auch auf treue Sorgfalt für die Gerechtsame des Gutes verpflichtet wurde; er sichet den Mann, der in dieser Stellung einen Mroceß zwi schen Gerichtsherrn und Gerichtsangehörigen instmiren soll, die Verhandlungen leiten, beurkunden, Zeugen und Aussagen zu Protokoll bringen; sein Glaube ist noch nicht so stark, daß alle Richter zugleich so muthkg, so selbstständig, so unbeugsam rechtlich sind, um leise angedeutete Erwartungen unberücksich tigt, um eine vielleicht gefährdete Stellung unbeachtet zu las sen. Er wird mißtrauisch. Bedenklich dünkt ihm, der Be scheid, daß diese oder jene Nachweisung, Kauf-, Dienstreceß oder andere Urkunde in dem Archiv nicht mehr aufzusinden, nicht I darin gewesen sein soll. Besorgt, aber gezwungen übrrgiebt er das Vermächtm'ß für seine Mündel. Er kennt die mißlichen Umstände seines Gerichtsherrn. Wer leistet ihm Gewahr gegen mögliche Depositendefecte? Wo ist der Staat, der in solchen Fällen seine anderen Mitbürger in den Aemtern sicher stellt? Wo bleibt die Gleichheit vor dem Gesetz? Wo der allgemeine Schutz, den dir Verfassung allen ihren Angehörigen verheißt? Will man noch behaupten, bei solchen Vergleichungen herr sche demohnerachtet für jene angeblich patriarchalischen Institute unter den Gerichtsangehörigen eine solche Vorliebe, daß sie sich glücklicher, als die unter Amtsdirectkon befindlichen Unterthanen, befinden sollen, so frage ich; hat diese Meinung, irgend einer von den in dieser Versammlung anwesenden bäuerlichen Depu taten bisher unterstützt? Giebt irgend eine von den zahlreichen Petitionen, die zur Cognition Ihrer Neclamationsdeputation kamen, davon Zeugniß: sprechen nicht umgekehrt in diesen eine sehr, sehr große Menge dieser angeblich Glücklichen ihre heißen Wünsche dahin aus, daß die Patrimonialgerichtsbarkeit einer bessern Gerichtsverfassung Platz machen möge und kann man wohl ihren Bitten Gründe von Gewicht cntgegenstellen, wenn si'e anführen: „Wir haben eine neue Verfassung, die unter vie len andern Wohlthaten auch eine auf dem Grundsatz der Gleich heit vor dem Gesetz beruhende Rechtspflege allen Staatsbürgern verhcißtz wir gründeten auf diese Verheißung die Hoffnung, daß die wesentlichsten Bedingungen einer guten Rechtspflege, Sicherheit, Unparteilichkeit und Wohlfeilheit künftig allen Staatsbürgern gleichmäßig Zu Gute kommen würden; wir konn ten diese Gleichstellung nur von einer Umgestaltung aller jetzt bestehenden Untergerichte erwarten; allein wir erfahren mit gro ßem Schmerz, daß der alte Unterschied noch langer fortdauem; daß nm der 5. Theil sammrlicher Staatsbürger die Bedingun gen einer sichern und wohlfeilern Rechtspflege Lei Gerichten, die der Staat vertritt, fortdauernd finden; daß die städtischen Ge meinden ihre Ansprüche durch die eigne Wahl ihrer Obrigkeiten compensiren, und daß nur wir, die übrig bleibende große Mehr zahl des platten Landes, dazu pradestinirt bleiben sollen, mit der Luft, die wir athmen, auch das Gefühl einer minder würdigen Stellung einzuhauchen; einer Stellung, die uns zweifelhaft machen könnte, ob wir unter einer wirklichen monarchischen Re gierung uns befinden, indem hier Mitbürger unter uns fort dauernd auf die Ausübung von Rechten über uns Anspruch ma chen, welche nur einen unveräußerlichen Bestandteil der souve- rainen Macht bilden und durch jede Art von Gemeinschaft mit derselben den untheilbaren Begriff dieser Souverainität zerstören müssen." — Dieß, meine Herren, ist kürzlich der Refrain der Ansichten, die im Volke über diesen Gegenstand herrschen. Ver gleicht man damit die Motiven zu den Vorschlägen, welche das königl. Dccret uns vorlegt, so scheint auch die Negierung die Notwendigkeit einer Reform dieser Verhältnisse als dringend zu fühlen; die eben so gelungene als populäre Fassung des Be richtes unserer Deputation zeigt aber mit siegenden Gründen, daß der eine dieser Vorschläge nur zu einem Flickwerk und In- convenienzen führen, und von neuem Privilegien und Abnormi täten sanctioniren würde, die sich mit dem Geiste eines konstitu tionellen Systems nun und nimmermehr vertragen und deshalb auch die Genehmigung der Kammer sicherlich nicht erhalten wer den. Es bleibt daher kein anderer Ausweg übrig, als tabula rosa zu machen, und durch Annahme des Entwurfes sub (°) eine Einrichtung zu beschleunigen, welche wenigstens das Gute hat, daß sieden Vorschritten einer besseren, den Zeitvechällniffen entspre chenden, Gerichtsordnung keine wesentlichen Hindernisse in den Weg legt, vielmehr solche vorbereitet und auch in dieser Bezie hung die Besorgnisse verscheucht, welche hinsichtlich einer dadurch möglichen Beamten-An'stvkratie, ministeriellen Reaktion und ver-
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