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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Mai/August
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Mai/August
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028215Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028215Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028215Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 255. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-06-05
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Mai/August 3633
- Protokoll2. Kammer: 224. Sitzung 3633
- Protokoll2. Kammer: 225. Sitzung 3661
- Protokoll2. Kammer: 226. Sitzung 3673
- Protokoll2. Kammer: 227. Sitzung 3685
- Protokoll2. Kammer: 228. Sitzung 3713
- Protokoll2. Kammer: 229. Sitzung 3725
- Protokoll1. Kammer: 229. Sitzung 3761
- Protokoll2. Kammer: 231. Sitzung 3777
- Protokoll2. Kammer: 232. Sitzung 3801
- Protokoll1. Kammer: 231. Sitzung (Beschluß) 3825
- Protokoll2. Kammer: 233. Sitzung 3833
- Protokoll2. Kammer: 234. Sitzung 3845
- Protokoll1. Kammer: 232. Sitzung 3857
- Protokoll2. Kammer: 236. Sitzung 3869
- Protokoll1. Kammer: 233. Sitzung 3881
- Protokoll2. Kammer: 237. Sitzung 3889
- Protokoll1. Kammer: 234. Sitzung 3905
- Protokoll2. Kammer: 238. Sitzung 3917
- Protokoll1. Kammer: 235. Sitzung 3929
- Protokoll1. Kammer: 236. Sitzung 3945
- Protokoll2. Kammer: 240. Sitzung 3957
- Protokoll1. Kammer: 237. Sitzung 3973
- Protokoll2. Kammer: 241. Sitzung 3985
- Protokoll2. Kammer: 242. Sitzung 3997
- Protokoll2. Kammer: 243. Sitzung 4029
- Protokoll2. Kammer: 244. Sitzung 4029
- Protokoll2. Kammer: 245. Sitzung 4069
- Protokoll1. Kammer: 239. Sitzung 4081
- Protokoll2. Kammer: 246. Sitzung 4097
- Protokoll2. Kammer: 247. Sitzung 4109
- Protokoll2. Kammer: 248. Sitzung 4133
- Protokoll2. Kammer: 249. Sitzung 4149
- Protokoll2. Kammer: 250. Sitzung 4161
- Protokoll2. Kammer: 251. Sitzung 4173
- Protokoll2. Kammer: 252. Sitzung 4185
- Protokoll2. Kammer: 253. Sitzung 4213
- Protokoll2. Kammer: 254. Sitzung 4229
- Protokoll2. Kammer: 255. Sitzung 4257
- Protokoll1. Kammer: 240. Sitzung 4269
- Protokoll2. Kammer: 258. Sitzung 4285
- Protokoll2. Kammer: 259. Sitzung 4297
- Protokoll2. Kammer: 260. Sitzung 4309
- Protokoll2. Kammer: 262. Sitzung 4321
- Protokoll2. Kammer: 264. Sitzung 4333
- Protokoll1. Kammer: 242. Sitzung 4345
- Protokoll2. Kammer: 267. Sitzung 4361
- Protokoll2. Kammer: 268. Sitzung 4373
- Protokoll1. Kammer: 243. Sitzung 4389
- Protokoll2. Kammer: 269. Sitzung 4401
- Protokoll2. Kammer: 272. Sitzung 4429
- Protokoll2. Kammer: 273. Sitzung 4441
- Protokoll2. Kammer: 274. Sitzung 4453
- Protokoll2. Kammer: 275. Sitzung 4469
- Protokoll2. Kammer: 277. Sitzung 4493
- Protokoll1. Kammer: 274. Sitzung 4517
- Protokoll2. Kammer: 278. Sitzung 4533
- Protokoll2. Kammer: 279. Sitzung 4545
- Protokoll2. Kammer: 280. Sitzung 4561
- Protokoll1. Kammer: 249. Sitzung 4589
- Protokoll2. Kammer: 281. Sitzung 4601
- Protokoll2. Kammer: 282. Sitzung 4617
- Protokoll2. Kammer: 283. Sitzung 4645
- Protokoll2. Kammer: 284. Sitzung 4657
- Protokoll2. Kammer: 285. Sitzung 4685
- Protokoll2. Kammer: 286. Sitzung 4697
- Protokoll2. Kammer: 287. Sitzung 4713
- Protokoll1. Kammer: 253. Sitzung 4725
- Protokoll1. Kammer: 254. Sitzung 4741
- Protokoll1. Kammer: 256. Sitzung 4765
- Protokoll2. Kammer: 290. Sitzung 4777
- Protokoll2. Kammer: 291.Sitzung 4789
- Protokoll2. Kammer: 292. Sitzung 4797
- Protokoll2. Kammer: 293. Sitzung 4809
- Protokoll1. Kammer: 260. Sitzung 4821
- Protokoll2. Kammer: 294. Sitzung 4833
- Protokoll1. Kammer: 261. Sitzung 4849
- Protokoll2. Kammer: 295. Sitzung 4861
- Protokoll1. Kammer: 262. Sitzung 4873
- Protokoll1. Kammer: 263. Sitzung 4889
- Protokoll2. Kammer: 297. Sitzung 4901
- Protokoll1. Kammer: 264. Sitzung 4913
- Protokoll2. Kammer: 298. Sitzung 4929
- Protokoll2. Kammer: 299. Sitzung 4941
- Protokoll1. Kammer: 266. Sitzung 4953
- Protokoll2. Kammer: 300. Sitzung 4969
- BandBand 1834,Mai/August 3633
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408. Außerordentliche Beilage zur Leipziger Zeitung. Dresden, Sonnabends, den 28. Juni 1834. Nachrichten vom Landtage. Zweihundert und fünf und fünfzigste öffentliche Sitzung der zweiten Kammer, am 5. Juni 1834. (Beschluß.) Spcclclle Berathung über den Bericht der 1. Deputation, die zweckmäßigere Organisation der Patrimom'algerichte und die Crinünalgexlchtsbarkeit betr. §.13. lautet: Mit der Gerichtsbarkeit der Gutsherren gehen von den zelt- herigen obrigkeitlichen Verwaltungsbefugniffen derselben zugleich diejenigen auf den Staat über, zu deren Ausübung cs einer rich terlich befähigten Person, oder doch wirklicher geschäftskundiger öffentlicher Beamter bedarf. — Nach dieser hier nur im Allgemei nen angegebenen Grenzlinie und den sonst vorliegenden Entwür fen zu organischen Gesetzen würden künftig diejenigen öffentlichen Befugnisse, welche den Gutsherren verbleiben, annoch naher zu prüfen und zu bezeichnen sein. Das Gutachten der Deputation hierzu lautet: Wenn§. 13. zum Zweck hat, das politische oder Ehrenrecht des Gutsherrn, das nicht sowohl in der Ausübung der Justiz, als in ihrer obrigkeitlichen Stellung bestand, in allen den Beziehun gen zu wahren, wo nicht zur Ausführung richterlich befähigte oder sonst geschaftkundige öffentliche Beamten gefordert wurden, und ihnen im wesentlichen dieselben obrigkeitlichen Befugnisse zu las sen, welche in den Städten von den Stadtrathen ressortt'ren; so schien der Deputation, wenigstens der Mehrzahl nach, diese Ein richtung, wenn schon die den Gutsherrn verbleibenden öffentlichen Befugnisse zur Zeit nur im allgemeinen angedeutet, nicht naher bestimmt werden konnten, um so passender und angemessener, da sie gern die Aufgabe der bisher geübten Rechte nur auf das Noth- wenoigste und nur auf das, was zur Ausführung des in derVerfas- sungsurkundeangekündigtenGesetzeswesentlich gehörte,beschrankt, die dadurch unabänderlich gebotene Maßregel möglichst erleichtert, alles, was die bisherige Stellung der Gerichtsherrn zu ihren Ge- richtsbefohlnen zu sehr verändern konnte, entfernt, und denselben gern jenen wohlthätigen Einfluß auf die Verhältnisse der Insassen,, und siuf die Verwaltung innerhalb ihrer Gemeinden gesichert zu sehen wünschte, wozu ihnen höhere Bildung, Umsicht und Erfah rung Anspruch geben, und wodurch das an sich lästige Recht der Gerichtsbarkeit bei allen,diedasselbe aus einem höhcrnL-tandpuncte aufzufaffen gewußt, allein noch einigen Werth erlangt haben dürf te. Waren dagegen einige Mitglieder in der Minderzahl der An sicht, daß die nach Aufhebung der Gerichtsbarkeit dem Gutsherrn verbleibenden, die Policei und Verwaltung betreffenden Befug nisse nur den unangenehmsten und lästigsten Theil der bisherigen Vorrechte bilden, zu einem freundlichen Verhältm'ß mit den Ge meinden und Gutsinsassen sich wenig eignen, bloß pecuniäre Opfer, ohne durch andere Nutzungen dafür entschädigt zu werden, erhei schen, nur dem Staate, welcher eigneOrgane dafür zu halten über hoben werde, nicht dem Gutsherrn, reellen Vorthril gewahren, und daß sogar zweifelhaft bleiben dürfte, ob der Staat bei letztem im mer geeignete Organe für seine Zwecke finden werde; so kamen doch alle in der Ansicht überein: daß dem Gutsherrn, ob er dieje nigen Befugnisse, welche ihm zu Folge der hier aufgestellten Grenz linie zu lassen sein würden, nöch beibehalten oder ablehnen wolle, stets frei zu stellen, nie aber dieUebernahme und Beibehaltung der selben als Verbindlichkeit anzusinnen, im ersten Fall auch die Aus übung derselben dadurch zu erleichtern sein werde, daß dem Guts herrn nachgelassen bleibe, aus dem Personale des Gerichts da, wo dich nöthig werde, eine befähigte Person unentgeltlich zuzuziehen. — Die Deputation überläßt der Kammer, beide Ansichten zu prü fen, und falls sie der der Mehrzahl beitreten sollte, mit ihrer Erklä rung den zuletzt erwähnten Antrag zu verbinden. Abg. Lattermann glaubt, daß es, da auf dem Platten Lande eine gute Policei höchst nothwendig, nicht gut gethan sei, die Policei den Gutsherren zu überlassen. Er tragt darauf an: „Daß eine hohe Staatsregierung ersucht werde, besondere Poli- ceicommissarien anzustellen." Dieser Antrag findet keine Unterstützung. Abg. Haußner: Ich bin der Meinung, daß dem Guts herrn kein Befugniß, was ihm als solchem zeither zugestanden, verbleiben könne, die verschiedenartige Verwaltung besonders in Orten, wo mehrere Gutsherren Antheile besitzen, kann der Sa che nur Nachtheil bringen. Abg. Secr. Bergmann: Ich finde den letzten Theil des Deputationsvorschlags nicht angemessen, daß nämlich den Guts herren nachgelassen bleiben solle, bei Ausübung obrigkeitlicher Befugnisse Mitglieder des Bezirksgerichts nach eignem Belie ben und unentgeldlich zuzuziehen, zumal wenn solches zum Be huf der Protocollführung geschehen sollte. Denn theils ver trägt sich solches nicht mit der Stellung dieses Gerichts und sei ner Mitglieder, und andern Theils wird für letztere ein Zuwachs an Geschäften entstehen, den weder der Dirigent noch die Re gierung übersehen können, und es muß dann gleich Anfangs auf Anstellung eines großem Personals Rücksicht genommen werden. Demnach wird diesem Vorschläge nicht beizutreten, sondern dem Gutsherrn zu überlassen sein, wen er auf seine Kosten zur Hilfsleistung ober Protocollführung bei dergleichen Geschäften adhibiren will.' Abg. Richter (aus Lengenfeld): Ich muß dem Se- cretar Bergmann beistimmen. Die Nahe Berührung, in die auf solche Weise der Bezirksrichter mit dem Gutsherrn kommen würde, würde Anlaß geben, daß man Mißtrauen in seine Unparteilichkeit und Selbstständigkeit setzen würde. Abg. Haußner: Ich trete dem Secr. Bergmann bei. In den Städten haben ebenfalls die Stadträthe bei Verwaltung der Policei und der administrativen Geschäfte für das erforder liche Personal zu sorgen, mithin würde eine Imparität zu ihrem Nachtheile durch die Ausführung jenes Vorschlags entstehen. Vom Referen ten und Abg. Roux wurden die Gründe, die die Deputation zu diesen Vorschlägen geführt hatten, aus-
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