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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Mai/August
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Mai/August
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028215Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028215Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028215Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 258. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-06-10
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Mai/August 3633
- Protokoll2. Kammer: 224. Sitzung 3633
- Protokoll2. Kammer: 225. Sitzung 3661
- Protokoll2. Kammer: 226. Sitzung 3673
- Protokoll2. Kammer: 227. Sitzung 3685
- Protokoll2. Kammer: 228. Sitzung 3713
- Protokoll2. Kammer: 229. Sitzung 3725
- Protokoll1. Kammer: 229. Sitzung 3761
- Protokoll2. Kammer: 231. Sitzung 3777
- Protokoll2. Kammer: 232. Sitzung 3801
- Protokoll1. Kammer: 231. Sitzung (Beschluß) 3825
- Protokoll2. Kammer: 233. Sitzung 3833
- Protokoll2. Kammer: 234. Sitzung 3845
- Protokoll1. Kammer: 232. Sitzung 3857
- Protokoll2. Kammer: 236. Sitzung 3869
- Protokoll1. Kammer: 233. Sitzung 3881
- Protokoll2. Kammer: 237. Sitzung 3889
- Protokoll1. Kammer: 234. Sitzung 3905
- Protokoll2. Kammer: 238. Sitzung 3917
- Protokoll1. Kammer: 235. Sitzung 3929
- Protokoll1. Kammer: 236. Sitzung 3945
- Protokoll2. Kammer: 240. Sitzung 3957
- Protokoll1. Kammer: 237. Sitzung 3973
- Protokoll2. Kammer: 241. Sitzung 3985
- Protokoll2. Kammer: 242. Sitzung 3997
- Protokoll2. Kammer: 243. Sitzung 4029
- Protokoll2. Kammer: 244. Sitzung 4029
- Protokoll2. Kammer: 245. Sitzung 4069
- Protokoll1. Kammer: 239. Sitzung 4081
- Protokoll2. Kammer: 246. Sitzung 4097
- Protokoll2. Kammer: 247. Sitzung 4109
- Protokoll2. Kammer: 248. Sitzung 4133
- Protokoll2. Kammer: 249. Sitzung 4149
- Protokoll2. Kammer: 250. Sitzung 4161
- Protokoll2. Kammer: 251. Sitzung 4173
- Protokoll2. Kammer: 252. Sitzung 4185
- Protokoll2. Kammer: 253. Sitzung 4213
- Protokoll2. Kammer: 254. Sitzung 4229
- Protokoll2. Kammer: 255. Sitzung 4257
- Protokoll1. Kammer: 240. Sitzung 4269
- Protokoll2. Kammer: 258. Sitzung 4285
- Protokoll2. Kammer: 259. Sitzung 4297
- Protokoll2. Kammer: 260. Sitzung 4309
- Protokoll2. Kammer: 262. Sitzung 4321
- Protokoll2. Kammer: 264. Sitzung 4333
- Protokoll1. Kammer: 242. Sitzung 4345
- Protokoll2. Kammer: 267. Sitzung 4361
- Protokoll2. Kammer: 268. Sitzung 4373
- Protokoll1. Kammer: 243. Sitzung 4389
- Protokoll2. Kammer: 269. Sitzung 4401
- Protokoll2. Kammer: 272. Sitzung 4429
- Protokoll2. Kammer: 273. Sitzung 4441
- Protokoll2. Kammer: 274. Sitzung 4453
- Protokoll2. Kammer: 275. Sitzung 4469
- Protokoll2. Kammer: 277. Sitzung 4493
- Protokoll1. Kammer: 274. Sitzung 4517
- Protokoll2. Kammer: 278. Sitzung 4533
- Protokoll2. Kammer: 279. Sitzung 4545
- Protokoll2. Kammer: 280. Sitzung 4561
- Protokoll1. Kammer: 249. Sitzung 4589
- Protokoll2. Kammer: 281. Sitzung 4601
- Protokoll2. Kammer: 282. Sitzung 4617
- Protokoll2. Kammer: 283. Sitzung 4645
- Protokoll2. Kammer: 284. Sitzung 4657
- Protokoll2. Kammer: 285. Sitzung 4685
- Protokoll2. Kammer: 286. Sitzung 4697
- Protokoll2. Kammer: 287. Sitzung 4713
- Protokoll1. Kammer: 253. Sitzung 4725
- Protokoll1. Kammer: 254. Sitzung 4741
- Protokoll1. Kammer: 256. Sitzung 4765
- Protokoll2. Kammer: 290. Sitzung 4777
- Protokoll2. Kammer: 291.Sitzung 4789
- Protokoll2. Kammer: 292. Sitzung 4797
- Protokoll2. Kammer: 293. Sitzung 4809
- Protokoll1. Kammer: 260. Sitzung 4821
- Protokoll2. Kammer: 294. Sitzung 4833
- Protokoll1. Kammer: 261. Sitzung 4849
- Protokoll2. Kammer: 295. Sitzung 4861
- Protokoll1. Kammer: 262. Sitzung 4873
- Protokoll1. Kammer: 263. Sitzung 4889
- Protokoll2. Kammer: 297. Sitzung 4901
- Protokoll1. Kammer: 264. Sitzung 4913
- Protokoll2. Kammer: 298. Sitzung 4929
- Protokoll2. Kammer: 299. Sitzung 4941
- Protokoll1. Kammer: 266. Sitzung 4953
- Protokoll2. Kammer: 300. Sitzung 4969
- BandBand 1834,Mai/August 3633
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41V. Außerordentliche Beklage zur Leipziger Zeitung. Dresden, Dienstags, den 1. Juli 1834. Nachrichten vom Landtage. Zweihundert und acht u. fünfzigste öffentliche Si tzung der zweiten Kammer, den 10, Juni 1834. (Beschluß.) Berathung überden noch unberathnen Lheil des Berichts der 1. Deputation, den Gesetzentwurf, die privilegirten Gerichtsstände betr. Referent äußert, wie ihm daran gelegen fei, daß an der Spitze der Verhandlung die bestimmte Erklärung erfolge und ausgesprochen werde, daß diese Einrichtungen nur bis zur Or ganisation der Untergerichte, also nur transitorisch statt finden sollen. Abg. Clauß äußert zur Rechtfertigung feiner Bemerkun gen Folgendes: Es möchten ihm zur Rechtfertigung seiner Aeus- semngen nm wenig Worte erlaubt sein. Die Basis der Reor ganisation der Untergerichte sei noch nicht festgestellt. Nichts bürge dafür, daß bei ihrer Umgestaltung auch die Patrimonial gerichtsbarkeit wegfallen müsse; ja man könne sich sogar — ein solches Zusammentreffen der Umstande sei wenigstens denklich — Seiten dieser Kammer bewogen finden, von dem gefaßten Beschlüsse abzugehen und die Fortdauer der Patrimo nialgerichtsbarkeit zu billigen, um schneller jenes Ziel der Um formung zu erreichen. Dann habe man aber zufolge im andern Saale dieses Hauses entfalteter Ansichten der Regierung zu er warten , daß den Patrimonialgerichten nach und nach thunlichft die Angehörigen entzogen werden. Deshalb vornämlich erkläre er sich nach pflichtgemäßer Ueberzeugung gegen die Mehrzahl der jetzt vorliegenden Exemtionen. Abg. Sachße: Er könne der Behauptung, als ob diese Personen den Untergerichten zu entziehen seien, nicht beistimmen, indem er für ganz angemessen halte, daß man sie unter die Amtsrichter stelle. Es sei wahr, daß oft den Aemtern Auftrag gegeben worden, zugleich hätte aber auch der Superintendent Auftrag erhalten, und bekanntlich müßten die Aemter das meiste thun, weil den Superintendenten die Qualification abgehe. Die Acten seien schon bei den Patrimonialgerichten vorhanden, und es würde nur der Unterschied noch eintreten, daß die Geist lichen am Orte des Gerichtes selbst ihr Recht holen könnten, statt daß sie bisher zum Superintendent erst reisen mußten. Vicepräsident bemerkt hierauf, daß dieß schon zur spe- ciellen Berathung gehöre, und da Referent angetragen habe, im Protokoll eine Erklärung niederzulegen, so wolle er dieselbe vvrlefen, ob sie der Kammer so genehm sei. Sie laute : „Es möge zuvor die Kammer die Erklärung aussprechen, und in das Protokoll niederlegen, daß sie bei ihrer Ansicht in Betreff deö unlängst berathenen Planes sub <D über die Patrimonialge richtsbarkeit stehen bleibe, und daher diese Ansicht festhaltend jetzt nur transitorisch und bis zu Organisation der Untergerichte den über tz. 11. u. flg. zu nehmenden Beschluß fasse, jedoch dem Grundsätze unbedingt beistimme, daß diejenigen Personen, welche bisher einen privilegirten oder exemten Gerichtsstand ge habt, solchen künftig bei den Gerichten ihres Wohnortes be kommen müßten." Abg. Richter (aus Zwickau) erklärt sich nochmals gegen ein Transitorium, da man nicht wissen könne , ob das, was an die Stelle künftig treten solle, auch realisirt werde, und es daher rathsam sei, das Bisherige fortbestchen zu lassen. Es fei noch kein fester Beschluß von Seiten der 1. und 2. Kammer übereinstimmend vorhanden, und um so mehr möchte er die Aeußerung acceptiren, daß man lieber beim Alten bleiben soll, wenn man nicht im Stande sei, eine radikale Reform aus zuführen , als ihm das allmählige und langsame Vorwärtsbe- wegen auf der wichtigen Bahn der Justizpflege da vieles Be denkliche zu haben schiene. Abg. Axt entgegnet, daß der Beschluß der 2. Kammer fcststehe; da er aber im Lande noch nicht ausgeführt werden könne, weil die 1. Kammer noch nicht beigcstimmt habe, so sehe er nicht ein, wie man über das Jnterimisticum wegkommen könne. Es neige sich die Meinung des Landes zu der neuen Organisation hin, und wenn auch noch wenige Jahre darüber hingingen, bis sie eingeführt werden könne, so dürfe man doch nicht befürchten, nach ein Paar Jahren um diese geordnete Rechtspflege gebracht zu werden. Referent macht nochmals auf dieNothwendigkeit des In terimistikums aufmerksam, indem das Consistorium und das Lan desjustizcollegium aufhören und für die Eximirten, welche bisher dorthin verwiesen waren, doch ein Gerichtsstand festgesetzt wer den müsse. Staatsminister v. Könneritz tritt dieser Bemerkung bei und fügt noch hinzu, daß bei der Abfassung dieses Gesetzentwurfs und bei der Diskussion in der 1. Kammer darüber wohl an eine Umänderung, aber nicht an eine gänzliche Aufhebung der Patri- monialgerichte gedacht worden sei; wie dem aber auch sei, so bleibe der Hauptzweck doch immer, die Exemtionen ganz wegfallen zu lassen. Man kommt nun auf den vom Referenten beantragten Vor behalt zurück, und da Abg. Axt beantragt, daß die Wörtchen: „in der Regel," eingeschaltet werden möchten, äußert Referent, wie er diese Ausdrücke nicht sehr liebe; er sei kein Verehrer davon, daß, wenn man eine Regel festsetze, zugleich die Hinterthür für Ausnahmen geöffnet würde; und gerade hier könne keine Ausnahme gelten, als wenn die Par ¬ theien das Gericht perhorrescrrtm.
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