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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Mai/August
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Mai/August
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028215Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028215Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028215Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 259. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-06-12
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Mai/August 3633
- Protokoll2. Kammer: 224. Sitzung 3633
- Protokoll2. Kammer: 225. Sitzung 3661
- Protokoll2. Kammer: 226. Sitzung 3673
- Protokoll2. Kammer: 227. Sitzung 3685
- Protokoll2. Kammer: 228. Sitzung 3713
- Protokoll2. Kammer: 229. Sitzung 3725
- Protokoll1. Kammer: 229. Sitzung 3761
- Protokoll2. Kammer: 231. Sitzung 3777
- Protokoll2. Kammer: 232. Sitzung 3801
- Protokoll1. Kammer: 231. Sitzung (Beschluß) 3825
- Protokoll2. Kammer: 233. Sitzung 3833
- Protokoll2. Kammer: 234. Sitzung 3845
- Protokoll1. Kammer: 232. Sitzung 3857
- Protokoll2. Kammer: 236. Sitzung 3869
- Protokoll1. Kammer: 233. Sitzung 3881
- Protokoll2. Kammer: 237. Sitzung 3889
- Protokoll1. Kammer: 234. Sitzung 3905
- Protokoll2. Kammer: 238. Sitzung 3917
- Protokoll1. Kammer: 235. Sitzung 3929
- Protokoll1. Kammer: 236. Sitzung 3945
- Protokoll2. Kammer: 240. Sitzung 3957
- Protokoll1. Kammer: 237. Sitzung 3973
- Protokoll2. Kammer: 241. Sitzung 3985
- Protokoll2. Kammer: 242. Sitzung 3997
- Protokoll2. Kammer: 243. Sitzung 4029
- Protokoll2. Kammer: 244. Sitzung 4029
- Protokoll2. Kammer: 245. Sitzung 4069
- Protokoll1. Kammer: 239. Sitzung 4081
- Protokoll2. Kammer: 246. Sitzung 4097
- Protokoll2. Kammer: 247. Sitzung 4109
- Protokoll2. Kammer: 248. Sitzung 4133
- Protokoll2. Kammer: 249. Sitzung 4149
- Protokoll2. Kammer: 250. Sitzung 4161
- Protokoll2. Kammer: 251. Sitzung 4173
- Protokoll2. Kammer: 252. Sitzung 4185
- Protokoll2. Kammer: 253. Sitzung 4213
- Protokoll2. Kammer: 254. Sitzung 4229
- Protokoll2. Kammer: 255. Sitzung 4257
- Protokoll1. Kammer: 240. Sitzung 4269
- Protokoll2. Kammer: 258. Sitzung 4285
- Protokoll2. Kammer: 259. Sitzung 4297
- Protokoll2. Kammer: 260. Sitzung 4309
- Protokoll2. Kammer: 262. Sitzung 4321
- Protokoll2. Kammer: 264. Sitzung 4333
- Protokoll1. Kammer: 242. Sitzung 4345
- Protokoll2. Kammer: 267. Sitzung 4361
- Protokoll2. Kammer: 268. Sitzung 4373
- Protokoll1. Kammer: 243. Sitzung 4389
- Protokoll2. Kammer: 269. Sitzung 4401
- Protokoll2. Kammer: 272. Sitzung 4429
- Protokoll2. Kammer: 273. Sitzung 4441
- Protokoll2. Kammer: 274. Sitzung 4453
- Protokoll2. Kammer: 275. Sitzung 4469
- Protokoll2. Kammer: 277. Sitzung 4493
- Protokoll1. Kammer: 274. Sitzung 4517
- Protokoll2. Kammer: 278. Sitzung 4533
- Protokoll2. Kammer: 279. Sitzung 4545
- Protokoll2. Kammer: 280. Sitzung 4561
- Protokoll1. Kammer: 249. Sitzung 4589
- Protokoll2. Kammer: 281. Sitzung 4601
- Protokoll2. Kammer: 282. Sitzung 4617
- Protokoll2. Kammer: 283. Sitzung 4645
- Protokoll2. Kammer: 284. Sitzung 4657
- Protokoll2. Kammer: 285. Sitzung 4685
- Protokoll2. Kammer: 286. Sitzung 4697
- Protokoll2. Kammer: 287. Sitzung 4713
- Protokoll1. Kammer: 253. Sitzung 4725
- Protokoll1. Kammer: 254. Sitzung 4741
- Protokoll1. Kammer: 256. Sitzung 4765
- Protokoll2. Kammer: 290. Sitzung 4777
- Protokoll2. Kammer: 291.Sitzung 4789
- Protokoll2. Kammer: 292. Sitzung 4797
- Protokoll2. Kammer: 293. Sitzung 4809
- Protokoll1. Kammer: 260. Sitzung 4821
- Protokoll2. Kammer: 294. Sitzung 4833
- Protokoll1. Kammer: 261. Sitzung 4849
- Protokoll2. Kammer: 295. Sitzung 4861
- Protokoll1. Kammer: 262. Sitzung 4873
- Protokoll1. Kammer: 263. Sitzung 4889
- Protokoll2. Kammer: 297. Sitzung 4901
- Protokoll1. Kammer: 264. Sitzung 4913
- Protokoll2. Kammer: 298. Sitzung 4929
- Protokoll2. Kammer: 299. Sitzung 4941
- Protokoll1. Kammer: 266. Sitzung 4953
- Protokoll2. Kammer: 300. Sitzung 4969
- BandBand 1834,Mai/August 3633
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411. Außerordentliche Beilage zur Leipziger Zeitung. Dresden, Mittwochs, den 2. Juli 1834. Nachrichten vom Landtage. Zweihundert und neun und fünfzigste öffentliche Sitzung der zweiten Kammer, am 12.Juni 1834. (Beschluß.) Allgemeine Berathung des Berichts der I. Deputation, baS RecrutirungS- gesetz und die Militairpflichtigkeit betreffend. Abg. Runde: Das vorliegende Gesetz, welches eine der schwierigsten Staatsbürgerpflichten umfaßt, ist aus dem unver kennbaren Bestreben hervorgegangen, die Anforderungen, welche die Verfassung in dem 30. §. enthält, zur Erfüllung zu bringen. Es soll zunächst durch Wegfall der meisten bisherigen Exemtionen in dieser Beziehung das Rechtsgefühl mit den Verbindlichkeiten der Staatsbürger in Einklang bringen. Es soll ferner durch freiwillig verlängerte Dienstzeit bereits eingeübter Soldaten die Haltung der Armee selbst verbessern und namentlich dem Mangel anUntcrossicieren in derselben abhelfen— DieVerfassuNg macht die Verbindlichkeit der Wehrpflicht zu einer Sache sämmtlicher Staatsbürger. Die Armee scheidet davon in Betracht der kör perlichen Tüchtigkeit, die ihr Dienst erfordern soll, mehr als Z- aus. Unser Gesetz- befreiet endlich selbst von diesem letzten Vier theil noch einen ansehnlichen Theil durch das Loos, und walzt durch Aufstellung einer sechsjährigen Dienstzeit die Pflicht, welche ursprünglich eine ganz allgemeine sein sollte, auf die Schultern einiger wenigen, indem es diese zu den Lastträgern aller übrigen unter dem Vorwand macht, daß bei einer kürzeren Dienstzeit nur um so mehr junge Mannschaften den bürgerlichen Gewerben ent rückt werden und auch wegen der hohem Belastung des Budjets von einer kürzer« Dienstzeit ganz abgesehen werden müsse. Aller dings hat die vorgeschlagene Einrichtung den Vortheil der mög lichsten Wohlfeilheit für ^ch; allerdings gewährt sie den durch das Loos befreiest» eine große Erleichterung. Allein das Mittel dazu ist der um so höhere Druck aller jener Betroffenen, welche darunter um so mehr leiden , je weniger sich die gemeinschaftliche Last unter Viele vertheilt und je weiter sich dadurch ihre Dienst leistung selbst auf viele Jahre verlängert. Hat der Staat ganz unbezweifeltdas Recht, von allen seinenBürgerndieMitwirkuNg zur Vertheidigung seines Gebietes zu fordern, so stehet diesem Recht eben so gewiß auch die heilige Pflicht zur Seite, Anmp- thungen, welche Gut, Blut und die theuetsten Beziehungen des Lebens umfassen, ohne zu ängstliche Erwägung etwas höherer Kosten aus die gleichmäßigste und schonendste Werse auszuüben. Er, der Staat selbst, ist der große Behälter, in dessen Schoos gerade diese Art v-n Geldopfer am sichersten zurückfließen. Seine Starke aber beruhet nicht bloß in der Anhäufung seiner Geld kräfte, pnd kn der schulgerechstrcn Dressur länger dienender Sol daten, sondern in möglichst allgemeiner Befähigung aller seiner Bürger für den Waffendienst, jn der verbreiteten Belehrung pW Intelligenz und.Ehrgefühl auch in den nieder» Volksklassen, in der enthusiastisch aufopfernden Liebe der Staatsbürger für Fürst und Vaterland. Man sage nicht, ein kleiner Staat bedürfe die ser Erhaltungsmittel nicht; das Maß seiner Kräfte mache diese wirkungslos kn Verhältniß zu dem der größeren Staaten; seine politische Existenz sek relativ und beruhe bloß auf der gegenseiti gen Eifersucht seiner mächtigen Nachbaren. Nur der ist ohnmäch tig, der sich silbst aufgiebt; nur der verliert alle Beachtung, welcher sich aller Bedeutung entäußert; nur der ist wahrhaft klein, welcher feinen Schutz ganz allein in fremder Abhängigkeit sucht, und das Gewkcht seiner Allianz auf den Nullpunct bringt. Die Geschichte mahnt jedes ehrliebende Volk zu laut an das Schicksal aller derer, die in solcher demüthigen Haltung sich ge gen die anmaßenden Eingriffe der Gewaltigeren zU sichern dachten ; sie giebt uns aber auch leuchtende Beispiele von dem glücklichen, erhebenden Widerstand kleiner Staaten, in denen das Gefühl des erlittenen Unrechts und der Schmach sich mit der Liebe für Fürst und Vaterland mächtig verschwisterte, und seine Hilfe nicht bloß in dem Austausch des Silbers, sondern auch in der muttzigenBe- nutzung des Eisens zu finden wußte. Diese Begeisterung er wacht aber nur unterm Schutz großartiger und gerechter Institu tionen; sie kann da nicht aufkommen, wo Einrichtungen statt- sinden, die das Heer den bürgerlichen Interessen des Volkes mehr entfremden als befreunden; die den wesentlichen Zweck einer all gemeinen Bildungs-Anstalt für das Volk, welches unser neueres Heerwesen so sehr über frühere Einrichtungen erhebt, aufgeben, um eine Soldateska heranzuzkehen, welche statt immer ein Mit tel des Rechts und der allgemeinen Wohlfahrt zu sein, nur zu leicht in den Händen der Willkühr zur Begründung des Gegen- theiles werden kann; die dem jungen Conscribirten die Gemein schaft seiner Kameraden verleidet, weil ihm solche bloß als Söld ner erscheinen; und die das Schicksal, Soldat zu werden, als ein Unglück zu bezeichnen gewöhnt, weil eine lange Dienstzeit seine bürgerliche Berufssphare auf eine Weise durchkreuzt, mit welcher sich kein festes Engagement irgend einer andern Art ver trägt. Wo ist das Familienhaupt, das sich dazu verstehen wird, den Unterricht seiner Kinder für die Zeit zu übernehmen, wahrend der der engagirte Hauslehrer jährlich zur Fahne einberufen wird; wo ist der Kranke, der seinen gewohntm Arzt mit Gleichgiltigkeit gegeu einen unbekannten Stellvertreter vertauschen möchte; wo ist der Handelsherr, der die Führung seiner Bücher auf so länge Zeit sistirt oder selbst übernimmt; wo ist der Landwirth, der sich gern mit Arbeitern befaßt, die in der dringendsten Periode deS Jahres ihn verlassen müssen? Wv ist das Recht, das einigen Welligen, die die eigene Art von Mißgeschick haben, nicht für kör perlich untüchtig zu gelten und sich nicht frei zu losen, zu Kreuz-
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