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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Mai/August
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Mai/August
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028215Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028215Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028215Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 264. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-06-18
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Mai/August 3633
- Protokoll2. Kammer: 224. Sitzung 3633
- Protokoll2. Kammer: 225. Sitzung 3661
- Protokoll2. Kammer: 226. Sitzung 3673
- Protokoll2. Kammer: 227. Sitzung 3685
- Protokoll2. Kammer: 228. Sitzung 3713
- Protokoll2. Kammer: 229. Sitzung 3725
- Protokoll1. Kammer: 229. Sitzung 3761
- Protokoll2. Kammer: 231. Sitzung 3777
- Protokoll2. Kammer: 232. Sitzung 3801
- Protokoll1. Kammer: 231. Sitzung (Beschluß) 3825
- Protokoll2. Kammer: 233. Sitzung 3833
- Protokoll2. Kammer: 234. Sitzung 3845
- Protokoll1. Kammer: 232. Sitzung 3857
- Protokoll2. Kammer: 236. Sitzung 3869
- Protokoll1. Kammer: 233. Sitzung 3881
- Protokoll2. Kammer: 237. Sitzung 3889
- Protokoll1. Kammer: 234. Sitzung 3905
- Protokoll2. Kammer: 238. Sitzung 3917
- Protokoll1. Kammer: 235. Sitzung 3929
- Protokoll1. Kammer: 236. Sitzung 3945
- Protokoll2. Kammer: 240. Sitzung 3957
- Protokoll1. Kammer: 237. Sitzung 3973
- Protokoll2. Kammer: 241. Sitzung 3985
- Protokoll2. Kammer: 242. Sitzung 3997
- Protokoll2. Kammer: 243. Sitzung 4029
- Protokoll2. Kammer: 244. Sitzung 4029
- Protokoll2. Kammer: 245. Sitzung 4069
- Protokoll1. Kammer: 239. Sitzung 4081
- Protokoll2. Kammer: 246. Sitzung 4097
- Protokoll2. Kammer: 247. Sitzung 4109
- Protokoll2. Kammer: 248. Sitzung 4133
- Protokoll2. Kammer: 249. Sitzung 4149
- Protokoll2. Kammer: 250. Sitzung 4161
- Protokoll2. Kammer: 251. Sitzung 4173
- Protokoll2. Kammer: 252. Sitzung 4185
- Protokoll2. Kammer: 253. Sitzung 4213
- Protokoll2. Kammer: 254. Sitzung 4229
- Protokoll2. Kammer: 255. Sitzung 4257
- Protokoll1. Kammer: 240. Sitzung 4269
- Protokoll2. Kammer: 258. Sitzung 4285
- Protokoll2. Kammer: 259. Sitzung 4297
- Protokoll2. Kammer: 260. Sitzung 4309
- Protokoll2. Kammer: 262. Sitzung 4321
- Protokoll2. Kammer: 264. Sitzung 4333
- Protokoll1. Kammer: 242. Sitzung 4345
- Protokoll2. Kammer: 267. Sitzung 4361
- Protokoll2. Kammer: 268. Sitzung 4373
- Protokoll1. Kammer: 243. Sitzung 4389
- Protokoll2. Kammer: 269. Sitzung 4401
- Protokoll2. Kammer: 272. Sitzung 4429
- Protokoll2. Kammer: 273. Sitzung 4441
- Protokoll2. Kammer: 274. Sitzung 4453
- Protokoll2. Kammer: 275. Sitzung 4469
- Protokoll2. Kammer: 277. Sitzung 4493
- Protokoll1. Kammer: 274. Sitzung 4517
- Protokoll2. Kammer: 278. Sitzung 4533
- Protokoll2. Kammer: 279. Sitzung 4545
- Protokoll2. Kammer: 280. Sitzung 4561
- Protokoll1. Kammer: 249. Sitzung 4589
- Protokoll2. Kammer: 281. Sitzung 4601
- Protokoll2. Kammer: 282. Sitzung 4617
- Protokoll2. Kammer: 283. Sitzung 4645
- Protokoll2. Kammer: 284. Sitzung 4657
- Protokoll2. Kammer: 285. Sitzung 4685
- Protokoll2. Kammer: 286. Sitzung 4697
- Protokoll2. Kammer: 287. Sitzung 4713
- Protokoll1. Kammer: 253. Sitzung 4725
- Protokoll1. Kammer: 254. Sitzung 4741
- Protokoll1. Kammer: 256. Sitzung 4765
- Protokoll2. Kammer: 290. Sitzung 4777
- Protokoll2. Kammer: 291.Sitzung 4789
- Protokoll2. Kammer: 292. Sitzung 4797
- Protokoll2. Kammer: 293. Sitzung 4809
- Protokoll1. Kammer: 260. Sitzung 4821
- Protokoll2. Kammer: 294. Sitzung 4833
- Protokoll1. Kammer: 261. Sitzung 4849
- Protokoll2. Kammer: 295. Sitzung 4861
- Protokoll1. Kammer: 262. Sitzung 4873
- Protokoll1. Kammer: 263. Sitzung 4889
- Protokoll2. Kammer: 297. Sitzung 4901
- Protokoll1. Kammer: 264. Sitzung 4913
- Protokoll2. Kammer: 298. Sitzung 4929
- Protokoll2. Kammer: 299. Sitzung 4941
- Protokoll1. Kammer: 266. Sitzung 4953
- Protokoll2. Kammer: 300. Sitzung 4969
- BandBand 1834,Mai/August 3633
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/iF 414. Außerordentliche Beilage zur LeipzigerZeitung. Dresden, Sonnabends, den Z. Juli 1834. Nachrichten vom Landtage. Zweihundert und vier und sechzigste öffentliche Si tzung der zweiten Kammer, den 18. Juni 1834. (Beschluß.) Schluß der spcciellen Beratung des Berichts der 1. Deputation, bas Recrutirungsgesetz und Lie-Militairpflichtigkeit betreffend. ' Wei tz. 68. halte die 1^ Kammer folgende Fassung ange nommen: ? Soldaten, welche wegen eingetrctenen Kriegszustandes nicht entlassen werden konnten, und ZweiJahre über ihregefetzliche Dienstzeit hinaus gut gedient haben, sollen außer dm K. 66. auf geführten Begünstigungen annoch folgende zu Kheil werden: n) es ist ihnen gestattet, wenn sie auch das Meisterrecht nicht er langt haben, ein Handwerk, eine Kunst o.dcr ein Gewerbe, jedoch unter nachstehenden Beschränkungen zu treiben: so) sie dürfen weder ein Handwerksschild aushangen, noch Gesellen und Lehr linge halten; Kd) es ist ihnen nur erlaubt, ihre Eheweiber Und diejenigen ihrer Kinder zu zunftmäßigen Arbeiten zu ziehen, welche das l b. Lebensjahr noch nicht überschritten haben, ee) sie dürfen nur die von ihnen selbstgefcrtigten Gegenstände aufMark- ten oder sonst zum Verkauf bringen und den Hausirhandel ledig lich den deshalb bestehenden gesetzlichen Vorschriften gemäß be treiben, b) die von ihnen zu entrichtenden Personen- und Gc- werbesteucrbeitrage sollen denselben, jedoch einem Individuum . nur bis zum Betrage von höchstens VierLhalern jährlich aus dem Pensionsfonds zurückerstattet werden. Daß Gutachten der Deputation der 2. Kammer lautet: Die Deputation ist der Ansicht, dm Gesetzentwurf bis zum Schluffe des Satzes oo. anzunehmen, den Satz unter d. aber gänzlich, auch in der von der ersten Kammer beschlossenen Fas sung wegfallen zu lassen. Hauptsächlich fand man sich dazu be wogen, weil eine solche Befreiung dem Geiste der Verfassung widerstrebe, welche Abgabenbesreiungen nicht begünstigen wolle, und wenn d?r Staat solchen Soldaten eine derartige Begünsti gung wolle zufließen lassen, dieß auf anderem, weniger die Gleichheit verletzenden Wege geschehen möge, im übrigen aber, weil selbst auch nach der von der ersten Kammer getroffenen Be stimmung die Befreiung sich sehr ungleich Verthelle. Staatsministrr v. Zezschwitz: Man werde sich aus dem Inhalte des tz, überzeugen, daß die darnach zu gewahrenden Vortheile nur solchen Mititairpersonen zufließen sollten, welche wegen eingetretenen Kriegszustandes zwei Jahre über ihre gesetz liche Dienstzeit gedient hatten, dieser Fall aber wohl selten ein treten würde, und daher Portheile, welche bisher jedem ausge dienten Soldaten zugesichert gewesen, künftig nur in einem be sonder» Falle als Ausnahme zu Theil werden sollten, um so mehr könne man wohl auch erwarten, daß darauf werde einge gangen werden; im übrigen sei die Regierung mit dem von der Deputation vorgcschlagenen Wegfalle des Satzes unter b. voll kommen einverstanden und trage nm darauf an, „daß derglei ¬ chen Militairpersonen nach Befinden eine bis zu zehn Thalem ansteigende Gratisication bewilligt und, gereicht werden könne." Abg. Atenstadt wünscht, daß der letzte Satz des Ab schnitts co. von den Worten an „und den Hausirhandel ledig lich rc." in Wegfall zu bringen sein möchte; denn sollte er so viel ausdrücken, daß die bezeichneten Verabschiedeten nur mit solchen Gegenständen hausicen dürften, die auch andern für den Hausirhandel nachgelassen waren, so sek es kein besonderer Vor- theil, wären aber darunter andere Gegenstände gemeint, so ent stehe dadurch eine Erweiterung des Hausirhandels, die umso weniger anzuempfehlen sek, je lauter die Wünsche nach Be schränkung desselben sichvernehmen ließen. Abg. Roux hält ebenfalls den Wegfall des letzten Satzes für unbedenklich. Abg. Richter (aus Lengenfeld): Es gebe allerdings ge wisse Gewerbe und Handwerke, denen das Hausiren mit ihren selbst gefertigten Maaren nachgelassen sei. So sei es den We bern in der Oberlausitz, ferner den Blecharbeitem in Schönheide erlaubt. Da nun ausgediente Soldaten aber Handwerke trei ben könnten, so könne ihnen wenigstens dieser Hausirhandel nicht abgeschnitten werden. Die Abgg. Meiselund Eisen stuck halten die Beibehal tung des Satzes für nöthig, weil, wenn solcher weggefallen, aus den dann den Schluß bildenden Worten „oder sonst zum Verkauf bringen" die Berechtigung gefolgert werden möchte, mit selbst gefertigten Maaren jeder Art das Land durchziehen und sie zum Verkauf ausbieten zu können. Staatsminister v. Aezschwitz schlägt vor: Den Satz von den Worten an „und den Hausirhandel rc." von dem vor hergehenden zu trennen und ihn so zu fassen: „In Bezug auf den Hausirhandel sind sie den bestehenden gesetzlichen Vorschrif ten unterworfen." Mit dieser Fassung erklärte sich die Kammer einverstan den und nahm nun damit, dem Gutachten der Deputation ge mäß, den ersten Abschnitt des tz. einstimmig an, entschied sich dagegen für den Wegfall des zweiten Abschnitts unter b., und erklärte dafür zu dem von Seiten der Staatsregierung auf Verwilligung von Dratisicationen gerichteten Anträge ihre Bei stimmung. Au dem von der 1. Kammer emgefchaltenen tz. 68b. hat die Deputation der 2. Kammer bemerkt: Die Annahme dieses Paragraphen empfiehlt die Deputa tion um so weniger, da diese Art der Befreiungen in Stadt und Land zu mannichfachen Klagen "Anlaß gegeben hat, und der Gleichheit der Leistungen ebenfalls widerspricht. Um jedoch die jenigen, welche im Gemrsse solcher Befreiungen bereits sind, oder
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