Suche löschen...
Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Mai/August
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Mai/August
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028215Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028215Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028215Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 267. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-06-23
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Mai/August 3633
- Protokoll2. Kammer: 224. Sitzung 3633
- Protokoll2. Kammer: 225. Sitzung 3661
- Protokoll2. Kammer: 226. Sitzung 3673
- Protokoll2. Kammer: 227. Sitzung 3685
- Protokoll2. Kammer: 228. Sitzung 3713
- Protokoll2. Kammer: 229. Sitzung 3725
- Protokoll1. Kammer: 229. Sitzung 3761
- Protokoll2. Kammer: 231. Sitzung 3777
- Protokoll2. Kammer: 232. Sitzung 3801
- Protokoll1. Kammer: 231. Sitzung (Beschluß) 3825
- Protokoll2. Kammer: 233. Sitzung 3833
- Protokoll2. Kammer: 234. Sitzung 3845
- Protokoll1. Kammer: 232. Sitzung 3857
- Protokoll2. Kammer: 236. Sitzung 3869
- Protokoll1. Kammer: 233. Sitzung 3881
- Protokoll2. Kammer: 237. Sitzung 3889
- Protokoll1. Kammer: 234. Sitzung 3905
- Protokoll2. Kammer: 238. Sitzung 3917
- Protokoll1. Kammer: 235. Sitzung 3929
- Protokoll1. Kammer: 236. Sitzung 3945
- Protokoll2. Kammer: 240. Sitzung 3957
- Protokoll1. Kammer: 237. Sitzung 3973
- Protokoll2. Kammer: 241. Sitzung 3985
- Protokoll2. Kammer: 242. Sitzung 3997
- Protokoll2. Kammer: 243. Sitzung 4029
- Protokoll2. Kammer: 244. Sitzung 4029
- Protokoll2. Kammer: 245. Sitzung 4069
- Protokoll1. Kammer: 239. Sitzung 4081
- Protokoll2. Kammer: 246. Sitzung 4097
- Protokoll2. Kammer: 247. Sitzung 4109
- Protokoll2. Kammer: 248. Sitzung 4133
- Protokoll2. Kammer: 249. Sitzung 4149
- Protokoll2. Kammer: 250. Sitzung 4161
- Protokoll2. Kammer: 251. Sitzung 4173
- Protokoll2. Kammer: 252. Sitzung 4185
- Protokoll2. Kammer: 253. Sitzung 4213
- Protokoll2. Kammer: 254. Sitzung 4229
- Protokoll2. Kammer: 255. Sitzung 4257
- Protokoll1. Kammer: 240. Sitzung 4269
- Protokoll2. Kammer: 258. Sitzung 4285
- Protokoll2. Kammer: 259. Sitzung 4297
- Protokoll2. Kammer: 260. Sitzung 4309
- Protokoll2. Kammer: 262. Sitzung 4321
- Protokoll2. Kammer: 264. Sitzung 4333
- Protokoll1. Kammer: 242. Sitzung 4345
- Protokoll2. Kammer: 267. Sitzung 4361
- Protokoll2. Kammer: 268. Sitzung 4373
- Protokoll1. Kammer: 243. Sitzung 4389
- Protokoll2. Kammer: 269. Sitzung 4401
- Protokoll2. Kammer: 272. Sitzung 4429
- Protokoll2. Kammer: 273. Sitzung 4441
- Protokoll2. Kammer: 274. Sitzung 4453
- Protokoll2. Kammer: 275. Sitzung 4469
- Protokoll2. Kammer: 277. Sitzung 4493
- Protokoll1. Kammer: 274. Sitzung 4517
- Protokoll2. Kammer: 278. Sitzung 4533
- Protokoll2. Kammer: 279. Sitzung 4545
- Protokoll2. Kammer: 280. Sitzung 4561
- Protokoll1. Kammer: 249. Sitzung 4589
- Protokoll2. Kammer: 281. Sitzung 4601
- Protokoll2. Kammer: 282. Sitzung 4617
- Protokoll2. Kammer: 283. Sitzung 4645
- Protokoll2. Kammer: 284. Sitzung 4657
- Protokoll2. Kammer: 285. Sitzung 4685
- Protokoll2. Kammer: 286. Sitzung 4697
- Protokoll2. Kammer: 287. Sitzung 4713
- Protokoll1. Kammer: 253. Sitzung 4725
- Protokoll1. Kammer: 254. Sitzung 4741
- Protokoll1. Kammer: 256. Sitzung 4765
- Protokoll2. Kammer: 290. Sitzung 4777
- Protokoll2. Kammer: 291.Sitzung 4789
- Protokoll2. Kammer: 292. Sitzung 4797
- Protokoll2. Kammer: 293. Sitzung 4809
- Protokoll1. Kammer: 260. Sitzung 4821
- Protokoll2. Kammer: 294. Sitzung 4833
- Protokoll1. Kammer: 261. Sitzung 4849
- Protokoll2. Kammer: 295. Sitzung 4861
- Protokoll1. Kammer: 262. Sitzung 4873
- Protokoll1. Kammer: 263. Sitzung 4889
- Protokoll2. Kammer: 297. Sitzung 4901
- Protokoll1. Kammer: 264. Sitzung 4913
- Protokoll2. Kammer: 298. Sitzung 4929
- Protokoll2. Kammer: 299. Sitzung 4941
- Protokoll1. Kammer: 266. Sitzung 4953
- Protokoll2. Kammer: 300. Sitzung 4969
- BandBand 1834,Mai/August 3633
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
416. Außerordentliche Beilage zur Leipziger Zeitung. Dresden, Dienstags, den 8. Juli 1834. Nachrichten vom Landtage. Zweihundert und sieben u. sechzigste öffentliche Sk- ' tzung der zweiten Kammer, den 23. Juni 1834. (Beschluß.) Allgemeine und specieM Bcrathung des Berichts der I. Deputation über den Gesetzentwurf wegen Organisation der untern Medicinalbehörden. Abg. Axt: Es ist mir zum Vorwurf gemacht worden, ich hatte einen Medicinal-Codex erwartet, weil ich mehrere Ge genstände, welche zu einer guten Medicinalpolkceipflege gehören, angeführt habe. Daß in Sachsen nicht leicht Codices zu erwarten sind, ist bekannt, und Niemand wird also glauben, daß ich dieses erwartet habe. Ich glaube auch, es läßt sich das, was ich an geführt, in kurzen ZZ. fassen, und ich glaube, keinem §. würde die Standeverfammlung lieber ihre Zustimmung gegeben haben, als diesem Z., welcher einem so dringenden und allgemeinen Be dürfnisse abgeholfen hatte, und ich bin nicht der Meinung, als sei dieß so schwierig gewesen, daß man einen Medicinalcodex hätte ent werfen müssen. Uebrigms ist durch die Schrift: „Bescheidene Wünsche in Betreff des Medicinalwesens imKönigreich Sachsen," die Staatsrcgierung auf diese wichtigen Punktes welche ich ange führt, geleitet worden; denn ich würde mir nicht anmaßen, aus eignem Missen die vorgetragenen Bemerkungen zu entnehmen. Dann wurde gesagt, die Trennung der Chirurgie von der Bar bierere! sei ein Gegenstand materieller Art, und dieses Gesetz be zwecke nur den Beamten-Organismus. Sehr wohlz aber so lange die materiellen Gegenstände nicht geordnet sind, halte ich nicht für zweckmäßig, wenn wir Beamte organisiren, welche da stehen, ehe ihnen volle Wirksamkeit gegeben werden kann; denn daß diese Gegenstände nicht alle durch Verordnungen geregelt werden können, ist wohl richtig, und es scheint mir, daß mehrere derselben zur Berathung in die Ständeversammlung gehören, da die Fragen, welche in die Freiheit der Gewerbe eingreiftn, auch Kosten verursachen, und also schon deshalb in der Ständever- sammlung bcrathen werden müssen. Es ist mir wegen der Pri- i vatpraxis mehreres entgegen gehalten worden; ich gestehe aber! offenherzig, daß mich nichts von dem Angeführten überzeugen kann. Es ist hauptsächlich angeführt worden, sie würden Theo retiker werden, allein wenn man ihre Instruction übersieht, so sieht man, daß wenn sie sich mit der Sache beschäftigen wollen, sie hinlängliche Gelegenheit haben, sich in der Praxis auszubildcn. So haben sie die Aufsicht über die Hospitäler; sie sollen den Aerzten zweiter Klasse Rath ertheilen rc. Uebrigms ist richtig, daß der Staat nur Praktiker anstellen kann, aber ich glaube nicht, daß er für diesen Gehalt tüchtige Praktiker bekommen könne; und ich habe von mehreren Männern gehört, daß, wenn nicht eine Ver besserung ihrer Gehalte vor sich geht, sie nicht bestehen können; denn ihre Privatpraxis vermindere sich in dem Grade, wie sie gewissenhafter und strenger zu Werke gingen. Es wurde gesagt, wenn auch solche Collisionsfälle eintreten, so würde doch die Staatsregierung darauf Rücksicht nehmen, daß charakterfeste Manner angestellt würden; allein einmal sicht man es nicht von außen, ob ein Mann charakterfest ist und dann, wenn er es auch ist, so kommt er in eine üble Lage. Dann gab der Rcgierungs- Commissar selbst an, daß diese Männer Geduld und Genügsam keit gezeigt hätten, und ich glaube wohl, solche Männer verdienen die laute Anerkennung in dieser Versammlung, sie verdienen un sere Beachtung im höchsten Grade, wie auch die üöthige Beihilfe. Ich würde mich über diesen Gegenstand nicht ausgesprochen haben, wenn ich geglaubt hatte, daß durch den Gesetzentwurf den Män geln abgeholfen werden könnte. Sollte die Kammer der entgegen gesetzten Ansicht sein, so wird der Gesetzentwurf durchgehen, und die Erfahrung wird beweisen, ob ich recht gehabt habe oder nicht. Staatsminister v. Könncritz: Der Redner stellt an dem Gesetzentwürfe aus, daß er nicht mehrere medicinalpvlicciliche Gegenstände in sich fasse, nichts über das Armenwescn, das Impfwesen, den Verkauf der Arzneien, und die Trennung der Barbiererei von der Chirurgie. Es ist bereits von dem Regie- rungscommissar aufmerksam gemacht worden, daß diese Gegen stände wohl nicht im vorliegenden Gesetze zu erwarten waren, daß dieses nicht ein Mcdkcinal-Policekgefetz sei, sondern nur die organischen Behörden für die Medicinalpolkcei schaffen sollte. Ich erlaube mir auch, den Abg. aufmerksam zu machen, daß es in unserm Vaterlande an gesetzlichen Bestimmungen, und wie mir scheint, sehr zweckmäßigen strengen Bestimmungen in. dieser Hinsicht nicht fehlt, und ich glaube, daß in keinem Zweige der Gesetzgebung die Regierung eine solche Thatigkeit bewiesen habe, als gerade seit 16 Jahren in diesem Zweige. Ich er wähne nicht die früheren Gesetze, sondern nur die von den letzten 16 Jahren, woraus man sich überzeugen kann vom dem, was ich so eben äußerte. Das erste ist das Mandat von 1818 über das Hebammenwesen; es bestimmt, daß in jedem Orte eine geprüfte Hebamme sek» muß, das Mandat von 181S bestimmt genau, was zur Ausübung der Chirurgie ge hört, und regelt das Verhältniß zwischen den Badern und Chi rurgen. Es ist zwar nicht zu leugnen, daß bis jetzt eine voll- kommne Trennung hierin noch nicht statt gefunden hat; indessen hat diese auch ihr Bedenkliches und der Abg. ist im Jrrthum, wenn er glaubt, daß den Barbieren nachgelassen sei, die Chi rurgie zu treiben; das ist nicht der Fall; sondern cs ist bloß den Chirurgen nachgelassen, zu barbieren, und jede Baderstube muß in Besitz eines geprüften Chirurgen sein. Ich erinnere ferner an die Gesetze von 1824 und 1826, worin sehr genau die Be fugnisse zu Betreibung der innern Praxis und was dahin ge-
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder