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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Mai/August
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Mai/August
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028215Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028215Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028215Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 1. Kammer: 243. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-07-01
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Mai/August 3633
- Protokoll2. Kammer: 224. Sitzung 3633
- Protokoll2. Kammer: 225. Sitzung 3661
- Protokoll2. Kammer: 226. Sitzung 3673
- Protokoll2. Kammer: 227. Sitzung 3685
- Protokoll2. Kammer: 228. Sitzung 3713
- Protokoll2. Kammer: 229. Sitzung 3725
- Protokoll1. Kammer: 229. Sitzung 3761
- Protokoll2. Kammer: 231. Sitzung 3777
- Protokoll2. Kammer: 232. Sitzung 3801
- Protokoll1. Kammer: 231. Sitzung (Beschluß) 3825
- Protokoll2. Kammer: 233. Sitzung 3833
- Protokoll2. Kammer: 234. Sitzung 3845
- Protokoll1. Kammer: 232. Sitzung 3857
- Protokoll2. Kammer: 236. Sitzung 3869
- Protokoll1. Kammer: 233. Sitzung 3881
- Protokoll2. Kammer: 237. Sitzung 3889
- Protokoll1. Kammer: 234. Sitzung 3905
- Protokoll2. Kammer: 238. Sitzung 3917
- Protokoll1. Kammer: 235. Sitzung 3929
- Protokoll1. Kammer: 236. Sitzung 3945
- Protokoll2. Kammer: 240. Sitzung 3957
- Protokoll1. Kammer: 237. Sitzung 3973
- Protokoll2. Kammer: 241. Sitzung 3985
- Protokoll2. Kammer: 242. Sitzung 3997
- Protokoll2. Kammer: 243. Sitzung 4029
- Protokoll2. Kammer: 244. Sitzung 4029
- Protokoll2. Kammer: 245. Sitzung 4069
- Protokoll1. Kammer: 239. Sitzung 4081
- Protokoll2. Kammer: 246. Sitzung 4097
- Protokoll2. Kammer: 247. Sitzung 4109
- Protokoll2. Kammer: 248. Sitzung 4133
- Protokoll2. Kammer: 249. Sitzung 4149
- Protokoll2. Kammer: 250. Sitzung 4161
- Protokoll2. Kammer: 251. Sitzung 4173
- Protokoll2. Kammer: 252. Sitzung 4185
- Protokoll2. Kammer: 253. Sitzung 4213
- Protokoll2. Kammer: 254. Sitzung 4229
- Protokoll2. Kammer: 255. Sitzung 4257
- Protokoll1. Kammer: 240. Sitzung 4269
- Protokoll2. Kammer: 258. Sitzung 4285
- Protokoll2. Kammer: 259. Sitzung 4297
- Protokoll2. Kammer: 260. Sitzung 4309
- Protokoll2. Kammer: 262. Sitzung 4321
- Protokoll2. Kammer: 264. Sitzung 4333
- Protokoll1. Kammer: 242. Sitzung 4345
- Protokoll2. Kammer: 267. Sitzung 4361
- Protokoll2. Kammer: 268. Sitzung 4373
- Protokoll1. Kammer: 243. Sitzung 4389
- Protokoll2. Kammer: 269. Sitzung 4401
- Protokoll2. Kammer: 272. Sitzung 4429
- Protokoll2. Kammer: 273. Sitzung 4441
- Protokoll2. Kammer: 274. Sitzung 4453
- Protokoll2. Kammer: 275. Sitzung 4469
- Protokoll2. Kammer: 277. Sitzung 4493
- Protokoll1. Kammer: 274. Sitzung 4517
- Protokoll2. Kammer: 278. Sitzung 4533
- Protokoll2. Kammer: 279. Sitzung 4545
- Protokoll2. Kammer: 280. Sitzung 4561
- Protokoll1. Kammer: 249. Sitzung 4589
- Protokoll2. Kammer: 281. Sitzung 4601
- Protokoll2. Kammer: 282. Sitzung 4617
- Protokoll2. Kammer: 283. Sitzung 4645
- Protokoll2. Kammer: 284. Sitzung 4657
- Protokoll2. Kammer: 285. Sitzung 4685
- Protokoll2. Kammer: 286. Sitzung 4697
- Protokoll2. Kammer: 287. Sitzung 4713
- Protokoll1. Kammer: 253. Sitzung 4725
- Protokoll1. Kammer: 254. Sitzung 4741
- Protokoll1. Kammer: 256. Sitzung 4765
- Protokoll2. Kammer: 290. Sitzung 4777
- Protokoll2. Kammer: 291.Sitzung 4789
- Protokoll2. Kammer: 292. Sitzung 4797
- Protokoll2. Kammer: 293. Sitzung 4809
- Protokoll1. Kammer: 260. Sitzung 4821
- Protokoll2. Kammer: 294. Sitzung 4833
- Protokoll1. Kammer: 261. Sitzung 4849
- Protokoll2. Kammer: 295. Sitzung 4861
- Protokoll1. Kammer: 262. Sitzung 4873
- Protokoll1. Kammer: 263. Sitzung 4889
- Protokoll2. Kammer: 297. Sitzung 4901
- Protokoll1. Kammer: 264. Sitzung 4913
- Protokoll2. Kammer: 298. Sitzung 4929
- Protokoll2. Kammer: 299. Sitzung 4941
- Protokoll1. Kammer: 266. Sitzung 4953
- Protokoll2. Kammer: 300. Sitzung 4969
- BandBand 1834,Mai/August 3633
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418. Außerordentliche Beilage zur Leipziger Zeitung. Dresden, Donnerstags, den 10. Juli 1834. Nachrichten vom Landtage. Zweihundert und drei und vierzigste öffentliche Sitzung der ersten Kammer, am I. Juli 1834. . (Beschluß.) i Böschung des Berichts der . 4. Deputation, die von den Mitgliedern der 6. Compagnie der Leipziger Communalgarde, wegen deren Auflösung eingc- rcichte Beschwerde und Petition um deren Wiederherstellung betreffend. (Schluß des Berichts über die von den Mitgliedern der 6. Compagnie der Leipziger Communalgarde, wegen deren Auflö sung eingereichte Beschwerde und Petition um deren Wieder herstellung.) Schon am 5. September a. ll. äußerte sich in Bezug auf die 6. Compagnie die Wirksamkeit dieser beson ders ernannten Untersuchungs-Commission. Denn in der an diesem Tage gehaltenen. Sitzung ward von ihr auf angehörtem Vortrage der über das Benehmen der 6. Com pagnie am 30. August angestellten Erörterungen folgendes Con- clüsum gefaßt: „Da am 30. August die 6. Compagnie zuerst ohne vom Commandanten rrtheilten Befehl und auf einem unge wöhnlichen Sammelplätze zusammengekommen ist, hiernächst, wenn auch von dieser Gesetzwidrigkeit abgesehen werden will, die selbe die an sie spater ergangenen Anordnungen des Commandanten nicht in der anbefohlnen Maße, sondern auf eine offenbar zweckwi drige Weise ausgeführt und nach dem eigenen Bemerken ihres Hauptmanns einen schlechten Geist gezeigt hat, welcher insonderheit dadurch hervorgetreten, daß sie, deren Widerwille gegen Bezie hung des neuen Wachtlocals bekannt gewesen, den stürmischen und aus nur gedachtem Grunde an sie gerichteten Anforderungen des Pöbels, das alte Wachtlvcal wieder zu besetzen, nicht nur nicht, die Pflicht des Gehorsams erkennend, entschlossenen thäti- gen Widerstand entgegensetzt, sondern sogar endlich diesem An drange nachgebend, noch als Compagnie formirt, den ihr ange wiesenen Posten an der Peterstraße verlassen, und ohne vorgän gigen Befehl nach dem Naschmarkte sich begeben, damit aber die weiter vorgekommcnen, allerdings nur pon einzelnen unter ihnen verübten Gcwaltthaten und Ungebührnisse durch ihr Benehmen als Gesammiheit veranlaßt und begünstiget hat; so mag gegen die 6. Compagnie als solche mit geeigneten Maßregeln vorgeschrit ten werden." — Dieses Conclusum wird von dem Gesammtmi- nisterium als diejenige Entscheidung bezeichnet, welche die De putation sich mit erbeten hat.—Dasselbe hatte nun wahrscheinlich die gleichfalls mitgethcilte Bekanntmachung vom 6. September zur Folge, welche wörtlich so lautet: „Die über das Bcnehmcn der 6, Compagnie der hiesigen Communalgarde bei den tutnultua- rischenAuftritten v. 30. vorigen Monats commiffarischangestellten' Erörterungen haben zu Ergebnisse« geführt, yach welchen das Fortbestehen dieser Compagnie, als solcher und als besondere Abtheilung der hiesigen Communalgarde und in ihrer dermaligen Zusammensetzung nicht gestattet werden mag. Dem zu Folge be schließt die königliche Commission, .wie folgt; 1) Die gegen die 6. Compagnie dex hiesigen Communalgarde von dem bestellten Ausschüsse bereits verhangene Suspension vom Dienste wird hiermit in eine gänzliche Auslösung derselben ver wandelt. Die von der Compagnie bisher geführte Nummer kommt aus der Folgereihe der Nummern der hiesigen Communal- Mden-Compagnim gänzlich in Wegfall. 2) Jeder, welcher bisher Mitglied dieser Compagnie gewe sen, hat bis heute Nachmittag 4 Uhr seine Waffen an Gewehr und Seitengewehr auf das Rathhaus an die dort zu deren Em pfangnahme aufgestellten Personen,, gegen Empfangsbescheini gung, bei Vermeidung des Ausschlusses von her unter 3. nachge lassenen Rechtfertigung und sonstiger Zwangsmaßregeln, abzu liefern. Dabei bleibt jedoch die Bezeichnung der Waffen, Be hufs einer künftigen Wiedererkennung, für den Eintritt des Fal les unter 3. hiermit gestattet. 3) Einem jeden bisherigen Mitgliede der 6ten Compagnie wird hiermit das Befugniß, wegen seines persönlichen Verhaltens am 30. v. Mts. sich zu rechtfertigen, ausdrücklich Vorbehalten. Diese Rechtfertigung ist vor dem Communalgarden-Ausfchusse zu unternehmen, welcher zu diesem Zwecke nach Vorschrift des Z. 34. des Disciplinar-Regulativs vom 5. Februar dieses Jahres sich verstärken wird. 4) Denjenigen, welche auf diesem Wege über ihr Verhalten sich zur Genüge ausweisen, werden Zeugnisse über den Befund ausgestellt werden, gegen deren Vorzeigung sie die Rückgabe der abgelieferten Waffen zu erwarten haben; auf Verlangen kann die Bekanntmachung ihrer Namen im-Tageblatte:durch den Ausschuß erfolgen. / . - 5) In welcher Maße diejenigen, welche ihre Rechtfertigung ausgeführt haben, künftighin zum Dienste in der Communalgarde wiederum verwendet werden, sollen, bleibt weiterer Bestimmung Vorbehalten. 6) Ueber die Rückgabe der Waffen derjenigen, welche die nachgelassene Rechtfertigung nicht unternehmen oder dieselbe aus- zuführen nicht vermögen, wird policeklich verfügt werden." Ob aber diese Bekanntmachung, wie die Beschwerdeführer behaupten, an den Straßenecken angeschlagen, und ob solche,au ßer in dem Tageblatte, auch noch überdkeß in den Leipziger Zeitun gen abgedruckt wordm? ist aus der davon mitgetheilten beglaub- ten Abschrift nicht zu entnehmen gewesen. Was nun hiernächst Vie, in Folge der Verwendung der 6. Compagnie bei dem General- Commando, -wegen ihrer Wiedervereinigung, erlassene Ordre be trifft; so scheint solche auf dem vorher durch die Fmmcdiat-Com- miffion erforderten Bericht des Communalgarden-Ausschusses zu Leipzig, welcher verDeputation mit zugestellt worden ist, basirt zu sein. In wie fern nun diese Vorlage als die einflußreichste auf die Bemrheilung dieser Beschwerde zu betrachten sein dürste, in dem darinnen die Ansichten und Urthekle des Ausschusses über die oben rcferkrten Vorgänge nkedergelegt worden sind, in so fern ge stattet'sich die Deputation, das Hauptsächlichste daraus in Fol gendem wörtlich zu refcriren: Zuvörderst ist jedoch noch voraus- zuschkcken, daß aus einer darinnen an die Jmmediat-Commission mit erstatteten Anzeige darüber, in welcher Maße gegen mehrere Mitglieder der 6. Compagnie, gegen welche Criminal-Untersuchung verhangen worden, vonSeiten des Ausschusses erkannt worden sei, hervorgeht, daß letzterer die das Cvmmunalgarden-Verhaltniß betreffenden Strafen allerdings zuerkannt und vollstreckt hat. — Drei Mitglieder des Ausschusses, welche r« jenem Bericht na mentlich aufgeführt sind, heißt es in solchem, haben gemeinschaft lich ihre Ansicht dahin ausgesprochen: „daß es wünschenswert!) wäre, es würde den nicht von der Communalgarde ausgeschlosse-
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