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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Mai/August
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Mai/August
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028215Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028215Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028215Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 272. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-06-30
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Mai/August 3633
- Protokoll2. Kammer: 224. Sitzung 3633
- Protokoll2. Kammer: 225. Sitzung 3661
- Protokoll2. Kammer: 226. Sitzung 3673
- Protokoll2. Kammer: 227. Sitzung 3685
- Protokoll2. Kammer: 228. Sitzung 3713
- Protokoll2. Kammer: 229. Sitzung 3725
- Protokoll1. Kammer: 229. Sitzung 3761
- Protokoll2. Kammer: 231. Sitzung 3777
- Protokoll2. Kammer: 232. Sitzung 3801
- Protokoll1. Kammer: 231. Sitzung (Beschluß) 3825
- Protokoll2. Kammer: 233. Sitzung 3833
- Protokoll2. Kammer: 234. Sitzung 3845
- Protokoll1. Kammer: 232. Sitzung 3857
- Protokoll2. Kammer: 236. Sitzung 3869
- Protokoll1. Kammer: 233. Sitzung 3881
- Protokoll2. Kammer: 237. Sitzung 3889
- Protokoll1. Kammer: 234. Sitzung 3905
- Protokoll2. Kammer: 238. Sitzung 3917
- Protokoll1. Kammer: 235. Sitzung 3929
- Protokoll1. Kammer: 236. Sitzung 3945
- Protokoll2. Kammer: 240. Sitzung 3957
- Protokoll1. Kammer: 237. Sitzung 3973
- Protokoll2. Kammer: 241. Sitzung 3985
- Protokoll2. Kammer: 242. Sitzung 3997
- Protokoll2. Kammer: 243. Sitzung 4029
- Protokoll2. Kammer: 244. Sitzung 4029
- Protokoll2. Kammer: 245. Sitzung 4069
- Protokoll1. Kammer: 239. Sitzung 4081
- Protokoll2. Kammer: 246. Sitzung 4097
- Protokoll2. Kammer: 247. Sitzung 4109
- Protokoll2. Kammer: 248. Sitzung 4133
- Protokoll2. Kammer: 249. Sitzung 4149
- Protokoll2. Kammer: 250. Sitzung 4161
- Protokoll2. Kammer: 251. Sitzung 4173
- Protokoll2. Kammer: 252. Sitzung 4185
- Protokoll2. Kammer: 253. Sitzung 4213
- Protokoll2. Kammer: 254. Sitzung 4229
- Protokoll2. Kammer: 255. Sitzung 4257
- Protokoll1. Kammer: 240. Sitzung 4269
- Protokoll2. Kammer: 258. Sitzung 4285
- Protokoll2. Kammer: 259. Sitzung 4297
- Protokoll2. Kammer: 260. Sitzung 4309
- Protokoll2. Kammer: 262. Sitzung 4321
- Protokoll2. Kammer: 264. Sitzung 4333
- Protokoll1. Kammer: 242. Sitzung 4345
- Protokoll2. Kammer: 267. Sitzung 4361
- Protokoll2. Kammer: 268. Sitzung 4373
- Protokoll1. Kammer: 243. Sitzung 4389
- Protokoll2. Kammer: 269. Sitzung 4401
- Protokoll2. Kammer: 272. Sitzung 4429
- Protokoll2. Kammer: 273. Sitzung 4441
- Protokoll2. Kammer: 274. Sitzung 4453
- Protokoll2. Kammer: 275. Sitzung 4469
- Protokoll2. Kammer: 277. Sitzung 4493
- Protokoll1. Kammer: 274. Sitzung 4517
- Protokoll2. Kammer: 278. Sitzung 4533
- Protokoll2. Kammer: 279. Sitzung 4545
- Protokoll2. Kammer: 280. Sitzung 4561
- Protokoll1. Kammer: 249. Sitzung 4589
- Protokoll2. Kammer: 281. Sitzung 4601
- Protokoll2. Kammer: 282. Sitzung 4617
- Protokoll2. Kammer: 283. Sitzung 4645
- Protokoll2. Kammer: 284. Sitzung 4657
- Protokoll2. Kammer: 285. Sitzung 4685
- Protokoll2. Kammer: 286. Sitzung 4697
- Protokoll2. Kammer: 287. Sitzung 4713
- Protokoll1. Kammer: 253. Sitzung 4725
- Protokoll1. Kammer: 254. Sitzung 4741
- Protokoll1. Kammer: 256. Sitzung 4765
- Protokoll2. Kammer: 290. Sitzung 4777
- Protokoll2. Kammer: 291.Sitzung 4789
- Protokoll2. Kammer: 292. Sitzung 4797
- Protokoll2. Kammer: 293. Sitzung 4809
- Protokoll1. Kammer: 260. Sitzung 4821
- Protokoll2. Kammer: 294. Sitzung 4833
- Protokoll1. Kammer: 261. Sitzung 4849
- Protokoll2. Kammer: 295. Sitzung 4861
- Protokoll1. Kammer: 262. Sitzung 4873
- Protokoll1. Kammer: 263. Sitzung 4889
- Protokoll2. Kammer: 297. Sitzung 4901
- Protokoll1. Kammer: 264. Sitzung 4913
- Protokoll2. Kammer: 298. Sitzung 4929
- Protokoll2. Kammer: 299. Sitzung 4941
- Protokoll1. Kammer: 266. Sitzung 4953
- Protokoll2. Kammer: 300. Sitzung 4969
- BandBand 1834,Mai/August 3633
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421. Außerordentliche Beilage zur Leipziger Zeitung. Dresden, Montags, den 14. Juli 1834. Nachrichten vom Landtage. Zweihundert und zwei u. fkebenzigste öffentliche Si tzung der zweiten Kammer, den 30. Juni 1834. (Beschluß.) Schluß der Berathung über den Bericht der 4. Deputation, die Beschwerde des Gastwirths Dittrich zu Grumbach betreffend. Abg. Eisenstuck: Ich muß allerdings auch sagen, daß ich fürchte, es möchte die beantragte Revision keinen Nutzen bringen. Was soll man revidiren? Alles, einmal die Gesetzgebung, welche sich nichr ausgesprochen hat, daß der, welcher eine Concession er halt, sie nur unter der Bedingung erhalte, daß, wenn er sie erwei tere, er sie verliert. Eine solche Gesetzgebung cxistirt nicht, und man kann nur hoffen, daß bei der künftigen Gesetzgebung, wie auch ange deutet worden ist, diesem abgeholfcn werde. Was das Administra tive betrifft, so ist das von Anfang bis Ende zu revidiren; und es braucht keinen weitern Beweis; er ist hinlänglich vorhanden, daß diese Concession nur durch Vorspiegelung erlangt wurde, und es ist ein Frevel, ein Hohn gegen die Gesetze und die Verfügungen der Behörden, wenn einer gegen das Gesetz handelt,«. dießOJahre! lang fortsetzt. Wen wollen Sie revidiren? Den Gensdarm oder die Behörden? Wozu sind die Behörden da, als dazu, daß sie darauf Acht haben, daß die Gesetze befolgt werden. Dazu ist die Verwaltung, dazu sind die Gensdarmen da, denn dazu haben sie ja zu reiten. Man sagt ferner, es werde nichts helfen; nun, da muß ich gestehen, wenn diese Beschränkung nichts Hilst, so begreife ich nicht, warum man sie früher verlangte. Ist es unausführbar, den Gasthof auf die Straße von Nossen allein zu beschranken, so ist die Concession irrationell. Das Ganze liegt aber wohl darin, daß es bekannt ist, daß die beiden Gasthofsbesitzer von Keffelsdorf und Grumbach bedeutende Feldwirthfchast haben, und nicht bloß von der Gastwirthschast leben; aber das kann einen andern nicht berechtigen, daß er darauf pocht. Die Verhältnisse haben sich auch bedeutend verändert; denn ich habe selbst die Zeit erlebt, daß ein Fuhrmann früh von Keffelsdorf ausgefahren ist und Grum bach nicht erreichte, und daß in einer solchen Zeit die Gasthöfe mehr besetzt waren, ist wohl richtig. Nun kommt aber noch dazu, daß die Straße über Tharandt gelegt wurde, und da möchte sich wohl das Resultat Herausstellen, daß es nicht so dringend noth- wendig fei, jene Straße mit einem Gasthof zu vermehren. Wenn man sagt, es würde Jnconvenienzen zur Folge haben, wenn man jetzt den Gasthof verlegen wollte, so erinnere ich an den Grüllenbur- ger Gasthpf, der herausgerückt wurde und an dem Gasthof von Löbau hat man 3mql gerüttelt. Das ist aber wahr, daß man dem unseligen VormtKeile vorbauen soll, welches dahin geht, daß, wenst einmal hingebaut ist, in Sachsen nichts mehr weggerissen wird, und in sofern wäre wohl zü wünschen, daß man xin Beispiel statuirte und dem Gesetze Folge gehe. Ich bestreite der Staats ¬ regierung nicht das Recht, Conceffionen zu ertheilen und sie zu er weitern ; aber das wäre sehr zu wünschen,daß man das Publicum nicht in der Widerspenstigkeit dadurch befestige, daß man solchen Leuten ihre Ungebührniß nachsieht. Die Strafe von 20 bis 25 Thlr. wird der Besitzer unter Lächeln geben, die verdient er ja an einem Dresdner Jahrmarkts, Wist übrigens die Kammer einen Antrag stellen, so kann sie ihn nur auf das Allgemeine hinstellen, damit nicht eine solche Meinung im Publicum befestigt werde. Ich könnte auch ein Beispiel von 2 Gasthöfen im Gebirge anfüh ren; sie hatten beide keine Gasthofsgerechtlgkeit; sie bauten aber fort, und nun sind sie einmal da. So findet ein wahrer Frevel gegen die Gesetze statt. Ich könnte auch Beispiele von hier anfüh ren, und nur in neuester Zeit hat man den Grundsatz bei den städ tischen Baure« festgehalten, daß, wer reglemeMwidrig baut, den Wau wieder wegreißen muß, und so haben wir allerdings erlebt, daß eine Etage aufgesetzt und wieder abgesetzt wurde. Die Sper rung des Gasthofs auf die Freiberger Straße hin halte ich wohl l für möglich, und das kann man noch dadurch unterstützen, daß i man einen großen Anschlag macht, und es können dann die Gens- darmen revidiren; denn, wenn die Gensharmrn überhaupt etwas nützen, so können sie wohl auch darauf sehen, Ich kann mich sehr genau erinnern, wie der Gasthof angelegt wurde, Es hat Leute ge geben, die gar nicht glaubten, wie es möglich sei, daß dieser Lind ner einen solchen Hohn her Gesetze treiben könne, und das vor den Augen der Regierung in Dresden, welches nur em Paar Stun den entfernt ist. Abg, und Secr. Richter: Es ist gesagt worden, es sei der Regierung nicht das Recht zu nehmen, Gonxeffionen zu ertheilen und zu erweitern. Ist das, so kann es sich also nur darum fra gen, ob sie von diesem Rechte auf erlaubtxWeise Gebrauch gemacht und yb sie durch falsche Darstellungen dazu verleitet worden- Was die erste Frage anlangt, sp siegt kein Bedenken vor, und es kann also nur von einem 2ten Falle die Rede sejn, Da habe ich schon erwähnt, daß im Berichte keine Nachweisungen enthalten sind, und einen 3ten Punct betrifft die Aeußerung des Referenten, daß keineswegs das Bedürfm'ß vorhanden fei, Das amtshaupt mannschaftliche Gutachten sagt aber, daß dix Frequenz auf dorti ger Straße noch einen Gasthof erheische, und es ist übrigens von der Negierung ausdrücklich gesagt, daß, wenn die Wisthe ihren Vortheil zu benutzen wüßten, sie alle Nahrung haben würden, und es ist also dieser Punct von der Staatsregierung nicht übersehen worden. Wenn nun das Recht der Regierung porliegt, eine Con- cession zu ertheilen und zu erweitern, so scheint mir kein Grund vorhanden, warum man die Regierung in die Verlegenheit setzen will, die Concession zurückzunehmen. Referent entgegnet noch zum Schluß dex Berathung, daß
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