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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Mai/August
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Mai/August
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028215Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028215Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028215Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 274. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-07-02
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Mai/August 3633
- Protokoll2. Kammer: 224. Sitzung 3633
- Protokoll2. Kammer: 225. Sitzung 3661
- Protokoll2. Kammer: 226. Sitzung 3673
- Protokoll2. Kammer: 227. Sitzung 3685
- Protokoll2. Kammer: 228. Sitzung 3713
- Protokoll2. Kammer: 229. Sitzung 3725
- Protokoll1. Kammer: 229. Sitzung 3761
- Protokoll2. Kammer: 231. Sitzung 3777
- Protokoll2. Kammer: 232. Sitzung 3801
- Protokoll1. Kammer: 231. Sitzung (Beschluß) 3825
- Protokoll2. Kammer: 233. Sitzung 3833
- Protokoll2. Kammer: 234. Sitzung 3845
- Protokoll1. Kammer: 232. Sitzung 3857
- Protokoll2. Kammer: 236. Sitzung 3869
- Protokoll1. Kammer: 233. Sitzung 3881
- Protokoll2. Kammer: 237. Sitzung 3889
- Protokoll1. Kammer: 234. Sitzung 3905
- Protokoll2. Kammer: 238. Sitzung 3917
- Protokoll1. Kammer: 235. Sitzung 3929
- Protokoll1. Kammer: 236. Sitzung 3945
- Protokoll2. Kammer: 240. Sitzung 3957
- Protokoll1. Kammer: 237. Sitzung 3973
- Protokoll2. Kammer: 241. Sitzung 3985
- Protokoll2. Kammer: 242. Sitzung 3997
- Protokoll2. Kammer: 243. Sitzung 4029
- Protokoll2. Kammer: 244. Sitzung 4029
- Protokoll2. Kammer: 245. Sitzung 4069
- Protokoll1. Kammer: 239. Sitzung 4081
- Protokoll2. Kammer: 246. Sitzung 4097
- Protokoll2. Kammer: 247. Sitzung 4109
- Protokoll2. Kammer: 248. Sitzung 4133
- Protokoll2. Kammer: 249. Sitzung 4149
- Protokoll2. Kammer: 250. Sitzung 4161
- Protokoll2. Kammer: 251. Sitzung 4173
- Protokoll2. Kammer: 252. Sitzung 4185
- Protokoll2. Kammer: 253. Sitzung 4213
- Protokoll2. Kammer: 254. Sitzung 4229
- Protokoll2. Kammer: 255. Sitzung 4257
- Protokoll1. Kammer: 240. Sitzung 4269
- Protokoll2. Kammer: 258. Sitzung 4285
- Protokoll2. Kammer: 259. Sitzung 4297
- Protokoll2. Kammer: 260. Sitzung 4309
- Protokoll2. Kammer: 262. Sitzung 4321
- Protokoll2. Kammer: 264. Sitzung 4333
- Protokoll1. Kammer: 242. Sitzung 4345
- Protokoll2. Kammer: 267. Sitzung 4361
- Protokoll2. Kammer: 268. Sitzung 4373
- Protokoll1. Kammer: 243. Sitzung 4389
- Protokoll2. Kammer: 269. Sitzung 4401
- Protokoll2. Kammer: 272. Sitzung 4429
- Protokoll2. Kammer: 273. Sitzung 4441
- Protokoll2. Kammer: 274. Sitzung 4453
- Protokoll2. Kammer: 275. Sitzung 4469
- Protokoll2. Kammer: 277. Sitzung 4493
- Protokoll1. Kammer: 274. Sitzung 4517
- Protokoll2. Kammer: 278. Sitzung 4533
- Protokoll2. Kammer: 279. Sitzung 4545
- Protokoll2. Kammer: 280. Sitzung 4561
- Protokoll1. Kammer: 249. Sitzung 4589
- Protokoll2. Kammer: 281. Sitzung 4601
- Protokoll2. Kammer: 282. Sitzung 4617
- Protokoll2. Kammer: 283. Sitzung 4645
- Protokoll2. Kammer: 284. Sitzung 4657
- Protokoll2. Kammer: 285. Sitzung 4685
- Protokoll2. Kammer: 286. Sitzung 4697
- Protokoll2. Kammer: 287. Sitzung 4713
- Protokoll1. Kammer: 253. Sitzung 4725
- Protokoll1. Kammer: 254. Sitzung 4741
- Protokoll1. Kammer: 256. Sitzung 4765
- Protokoll2. Kammer: 290. Sitzung 4777
- Protokoll2. Kammer: 291.Sitzung 4789
- Protokoll2. Kammer: 292. Sitzung 4797
- Protokoll2. Kammer: 293. Sitzung 4809
- Protokoll1. Kammer: 260. Sitzung 4821
- Protokoll2. Kammer: 294. Sitzung 4833
- Protokoll1. Kammer: 261. Sitzung 4849
- Protokoll2. Kammer: 295. Sitzung 4861
- Protokoll1. Kammer: 262. Sitzung 4873
- Protokoll1. Kammer: 263. Sitzung 4889
- Protokoll2. Kammer: 297. Sitzung 4901
- Protokoll1. Kammer: 264. Sitzung 4913
- Protokoll2. Kammer: 298. Sitzung 4929
- Protokoll2. Kammer: 299. Sitzung 4941
- Protokoll1. Kammer: 266. Sitzung 4953
- Protokoll2. Kammer: 300. Sitzung 4969
- BandBand 1834,Mai/August 3633
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4Z3. Außerordentliche Beilage zur Leipziger Zeitung. Dresden, Mittwochs, den 16. Juli 1834. Nachrichten vom Landtage. sparen und größere Genauigkeit zu erzielen. Man sagt, die soge nannte horizontale Vermessung reiche für das gebirgige Terrain aus, und es wachse auf der schiefen Ebene mehr. Das ist eine lange verhandelte Streitfrage, die aber in neuerer Zeit wissenschaft lich todtgeschlagen worden, worüber kein Streit vorhanden sein kann; man nahm die Horizontalfläche an und von der ganz ebenen sah man ganz ab. Es ist hier nicht der Ort, in diesen Streit weitereinzugehen, allein ich bemerke nur, daß aus dieser Ansicht eine große Verschiedenheit der Vermessung austaucht. Die Men- meffung ganz und gar in Stich. Die Erfahrung ist in Frankreich im Großen gemacht worden. Menzenbergs Cataster hat das dar gestellt; man hat den Gemeinden die Vermessung on ffloo aufge- gcben,und hat von ihnen dieAngaben gefordert; allein es hat dicß kein Resultat geliefert, es sind 14 Millionen Thaler verloren wor den, Und man ist endlich auf die trigonometrisch-geometrische Ver messung mit der Chartirung zurückgekommen. Derselbe Fall er eignete sich in den österreichisch-deutschen Staaten. Kaiser Jö- sephll. deeretirte ein eignes St'euerregulatw nach der Ketten Ver messung; allein die Sache ging so schief,--daß im Jahre 1817 eine .muß das, was nicht gerade in einer bestimmten Flache schon -liegt, nachgemcffen werden; allein die Eintragung in die Karte, die Veränderung derselben ist bald mit einigen Feder- oder Mn- selstrichen gemacht, und cs kann dazu eine Norm für das ganze Land'hierin angenommen werden. Zudem erleichtert die Char terung das Zusammenlegungsgeschast , sie läßt auf der Stube übersehen, wie sich die Verhältnisse gestalten/-und gewährt, wie sie überhaupt eine Cvntrole aögicbt, auch bei einzelnen Vermessungen eine Controle. Sollte aber durch vielfache .Dis membrationen oder Zusammenlegungen eine Neue Karte nöihig werden, weil man die Sache nicht mehr übersehen kann, so ist genaue ttigvnometrisch-geomctrische Vermessung im Verhältnisse dich doch von so geringem Melange-, daß die Kosten der Zeich- von angenommen wurde, und wenn man behauptet, daß in nung gar nicht in Betracht kommen können. - ohne Karle ist wie ein geographisches Lehrbuch ohne Karte/ wie wenn man sich von dem Umfange und der Größe eines Landes, überzeugen wollte, ohne eine Karte zur Hand zu nehmen. Ein Flurbuch/Oesterreich die Kcttenvermessung bestehe, so ist das nicht richtig, k Uebrigcns ist es keinem-Zweifel unterworfen, daß die Kettenvet- i Messung an die Kindheit der Geometrie grunzt. Sie ist aber auch Mit der Verfaffungsurk. m'chtün Einklangzü bringen? Die Ver- Zweihundert und vier und siebenzigste öffentliche Sitzung der zweiten Kammer, am 2. Juli 1834. (Beschluß.) Allgemeine Bcrnthung deö Berichts der außcrorbmtl. Dcput., über bas'allcr- höchste Decrct, die Bearbeitung eines neuen Grundsteuersystcms, ingl. die Aufhebung der bisher bestandenen Realbefreiungen betreffend. (Fortsetzung der Rede des Abgeordneten Sachße.) Es wird gesagt, die Karte werde durch Dismembration un brauchbar, und cs würden immer neue Messungen nöthig. fflvermesiung verwirft die schiefe Linke und nimmt nur die Hori- Was Letzteres betrifft, so hat. sie das mit der Kettenvermcs-l an, die Kettenvermessung hat dagegen die schiefe. Nun jung gemein; wenn zusammcngclegt oder dismembrirt wird, so wird auf die Erfahrung provocirt; allein diese laßt die Kettenver- Es wird behauptet, daß die Menselvermessung, wo sie nicht aufksmme, auch die Kettenvermessung nicht ausschließe. Das ist ebenfalls in der Wahrheit nicht, begründet; sie wird bei kurzen Di stanzen, bci Dorsflurm gebraucht, wo dasVisiren weit schwieriger ist, und die Kettenvermessung wird nur in einzelnen Fallen zur Abkürzung gebraucht. Das Gegentheil ist nicht der Fall, die Kette kann ohne Meissel gar nicht bestehen, bei waldigen Gegenden, bei Flüssen, Sümpfen, Teichen u. st w. wird sie gebraucht werden müssen. Die Deputation verlangt das Eigenthümliche, daß die Kettenvermessung nur da gebraucht werden soll, wo es recht gut geht, wo keine besondere Schwierigkeiten stattsinden; allein die Menselvermeffung verrichtet da ebenfalls ihren Dienst, und zwar weit kürzerund besser, und es ist etwas ganz eignes, wenn man die Kettenvermessung nur da bestehen lassen will, wo sie wegen der Leichtigkeit des Vermessens allenfalls bestehen karnss aber die Menselvermessung, welche doch viel sicherer und vollkommener zu Werke geht, nur da anwenden will, wo jene nicht fortkommt, Eine gute Menselvermeffung hat den Zweck, Zeit und Kräfte zu faffungsurkunde verlangt gleiche Besteuerung nacstmöglichst rich tigem Verhältnisse. So lange dieKetieNvermessung keinen'sichern Anhalt giebt, und sie dennoch eiffgeführt werden soll, so muß man dem beistimmen, welcher sich über dieVermeffüng beklagt Und an führt, daß die Constitution gegen ihn nicht erfüllt sei: - Jeder Staatsbürger, welcher sich durch die neuen aufzulegendenSteuern verletzt glaubt, hat das Recht, aufmvglichst'richtkge 'Ausmessung zu dringen und diese kann nur durch die Menselvermeffung statt- sinden. - Ich muß auch bemerken,- daß ich mehrere Geometer-ge fragt, ob sie in kürzererZekt dkeMenselvermeffung oder die Ketten vermessung vornehmen wollten, und sie haben einstimNg erklärt, die Menselvermeffung nehme nicht allein kürzere Zeit in Anspruch, sondern sei auch sicherer. Diejenigen, welche bei der Grundsteuer betheiligt sind, zerfallen kn drei Claffen, in die steuerfreien, im die, welche zu wenig und in die, welche zu piel geben:' In eilte etwaige vierte Claffe, welche gerade die richtige Steuer geben/werden nur sehr wenige fallens Diejenigen Nun, welche Steuerfreiheit ge nießen, haben dar geringste Interesse bei der richtigen Vermessung;
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