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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Mai/August
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Mai/August
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028215Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028215Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028215Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 275. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-07-03
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Mai/August 3633
- Protokoll2. Kammer: 224. Sitzung 3633
- Protokoll2. Kammer: 225. Sitzung 3661
- Protokoll2. Kammer: 226. Sitzung 3673
- Protokoll2. Kammer: 227. Sitzung 3685
- Protokoll2. Kammer: 228. Sitzung 3713
- Protokoll2. Kammer: 229. Sitzung 3725
- Protokoll1. Kammer: 229. Sitzung 3761
- Protokoll2. Kammer: 231. Sitzung 3777
- Protokoll2. Kammer: 232. Sitzung 3801
- Protokoll1. Kammer: 231. Sitzung (Beschluß) 3825
- Protokoll2. Kammer: 233. Sitzung 3833
- Protokoll2. Kammer: 234. Sitzung 3845
- Protokoll1. Kammer: 232. Sitzung 3857
- Protokoll2. Kammer: 236. Sitzung 3869
- Protokoll1. Kammer: 233. Sitzung 3881
- Protokoll2. Kammer: 237. Sitzung 3889
- Protokoll1. Kammer: 234. Sitzung 3905
- Protokoll2. Kammer: 238. Sitzung 3917
- Protokoll1. Kammer: 235. Sitzung 3929
- Protokoll1. Kammer: 236. Sitzung 3945
- Protokoll2. Kammer: 240. Sitzung 3957
- Protokoll1. Kammer: 237. Sitzung 3973
- Protokoll2. Kammer: 241. Sitzung 3985
- Protokoll2. Kammer: 242. Sitzung 3997
- Protokoll2. Kammer: 243. Sitzung 4029
- Protokoll2. Kammer: 244. Sitzung 4029
- Protokoll2. Kammer: 245. Sitzung 4069
- Protokoll1. Kammer: 239. Sitzung 4081
- Protokoll2. Kammer: 246. Sitzung 4097
- Protokoll2. Kammer: 247. Sitzung 4109
- Protokoll2. Kammer: 248. Sitzung 4133
- Protokoll2. Kammer: 249. Sitzung 4149
- Protokoll2. Kammer: 250. Sitzung 4161
- Protokoll2. Kammer: 251. Sitzung 4173
- Protokoll2. Kammer: 252. Sitzung 4185
- Protokoll2. Kammer: 253. Sitzung 4213
- Protokoll2. Kammer: 254. Sitzung 4229
- Protokoll2. Kammer: 255. Sitzung 4257
- Protokoll1. Kammer: 240. Sitzung 4269
- Protokoll2. Kammer: 258. Sitzung 4285
- Protokoll2. Kammer: 259. Sitzung 4297
- Protokoll2. Kammer: 260. Sitzung 4309
- Protokoll2. Kammer: 262. Sitzung 4321
- Protokoll2. Kammer: 264. Sitzung 4333
- Protokoll1. Kammer: 242. Sitzung 4345
- Protokoll2. Kammer: 267. Sitzung 4361
- Protokoll2. Kammer: 268. Sitzung 4373
- Protokoll1. Kammer: 243. Sitzung 4389
- Protokoll2. Kammer: 269. Sitzung 4401
- Protokoll2. Kammer: 272. Sitzung 4429
- Protokoll2. Kammer: 273. Sitzung 4441
- Protokoll2. Kammer: 274. Sitzung 4453
- Protokoll2. Kammer: 275. Sitzung 4469
- Protokoll2. Kammer: 277. Sitzung 4493
- Protokoll1. Kammer: 274. Sitzung 4517
- Protokoll2. Kammer: 278. Sitzung 4533
- Protokoll2. Kammer: 279. Sitzung 4545
- Protokoll2. Kammer: 280. Sitzung 4561
- Protokoll1. Kammer: 249. Sitzung 4589
- Protokoll2. Kammer: 281. Sitzung 4601
- Protokoll2. Kammer: 282. Sitzung 4617
- Protokoll2. Kammer: 283. Sitzung 4645
- Protokoll2. Kammer: 284. Sitzung 4657
- Protokoll2. Kammer: 285. Sitzung 4685
- Protokoll2. Kammer: 286. Sitzung 4697
- Protokoll2. Kammer: 287. Sitzung 4713
- Protokoll1. Kammer: 253. Sitzung 4725
- Protokoll1. Kammer: 254. Sitzung 4741
- Protokoll1. Kammer: 256. Sitzung 4765
- Protokoll2. Kammer: 290. Sitzung 4777
- Protokoll2. Kammer: 291.Sitzung 4789
- Protokoll2. Kammer: 292. Sitzung 4797
- Protokoll2. Kammer: 293. Sitzung 4809
- Protokoll1. Kammer: 260. Sitzung 4821
- Protokoll2. Kammer: 294. Sitzung 4833
- Protokoll1. Kammer: 261. Sitzung 4849
- Protokoll2. Kammer: 295. Sitzung 4861
- Protokoll1. Kammer: 262. Sitzung 4873
- Protokoll1. Kammer: 263. Sitzung 4889
- Protokoll2. Kammer: 297. Sitzung 4901
- Protokoll1. Kammer: 264. Sitzung 4913
- Protokoll2. Kammer: 298. Sitzung 4929
- Protokoll2. Kammer: 299. Sitzung 4941
- Protokoll1. Kammer: 266. Sitzung 4953
- Protokoll2. Kammer: 300. Sitzung 4969
- BandBand 1834,Mai/August 3633
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424. Außerordentliche Beilage zur Leipziger-Zeitung. Dresden, Donnerstags, den 27. Juli 1834.' Nachrichten vom Landtage. Zweihundert und fünf u. siebenzigste öffentliche Sitzung der zweiten Kammer, am 3. Juli 1834. (Fortsetzung.) Fortsetzung der allgemeinen Werathung über den Bericht der außerordentli chen Deputation, über das allerhöchste Deeret, die Bearbeitung eines neuen. Grundsteuersystems, ingleichen die Aufhebung der bisher bestandenen Real befreiungen betreffend. DleTagsördnung betraf die fortgesetzteBerathung über den .Bericht der außerordentlichen Deputation, über das allerhöchste Decret, die Bearbeitung eines neuen Grundsteuersystems, in gleichen die Aufhebung der bisher bestandenen Befreiungen be treffend. Als Referent besteigt Vicepräsidentv. Haase die Red nerbühne, und äußert: Wir sind in der letzten Sitzung bei der allgemeinen Berathung über die generellen Bemerkungen der De putation stehen geblieben, welche sich im ersten allgemeinen Theile des Deput.-Berkchts befinden. Mehrere Redner hatten bereits das Wort über Kette, Mensel und Vermessung genommen. Ich fand diese Bemerkungen zu frühzeitig, und mit meiner Entgegnung, daß das Vorgebrachte nicht hierher gehörig, sondern vielmehr dem speciellen Theile ««gehören dürfte, demnach vorerst lieber die all gemeinen von der Deputation aufgestellten Grundsätze zu be rschen, schien auch die Kammer einverstanden zu sein. In Folge dessen hat sich nun die Diskussion wirklich dahin gewendet, und es hat namentlich Abg. Richter aus Zwickau Bedenken hervorge bracht, welche allerdings von der Beschaffenheit sind, daß da durch gleichsam der ganzen Grundsteuer guaestio Status gemacht wird. So viel ich mich erinnere, bemerkte er, daß die Deputa tion nicht auf die Frage eingegangen sei, ob es überhaupt gut sei, daß Grundsteuern im Staate eingeführt würden, und ob es nicht besser sei, entweder alles durch indirekte Steuern beizubrkngen, oder so, daß jeder nur so viel zahle, als er könne, nämlich nach der Abschätzung, die in den Gemeinden selbst vorzunehmen. Nun muß ich zur Rechtfertigung der Deputation anführen, daß sie allerdings in ihren Beratungen auf die Frage eingegangen ist, ob überhaupt Grundsteuern auszuschreiben seien; man erwog wohl, daß diese wie nicht zu leugnen, gewissermaßen eine Un gleichheit unter den Abgabepflichtigen Hervorrufen, indem der Reiche, welcher kein Grundstück besitzt, zu dieser Art Abgabe nichts beiträgt. Inzwischen wenn schon dafür; bloß indirekte Steuern bestehen zu lassen, dieß und weiter noch sich anführen laßt, daß diese letzter« viel Vorteilhaftes und Empfehlendes für sich haben, daß sie namentlich ein schnelles Einkommen gewäh ren, keine Reste in den Rechnungen zurücklassen, gleichwohl un merklich große Summen in die Staatskasse liefern, daß zu ihnen besonders der Wohlhabende bekzülragen hat, jeder sich selbst impo- stirt und so allen Beschwerden der Weg abgeschm'tten wird, die bei Grundsteuern stattsinden, ingleichen, daß sie zur Belebung der Industrie beitragen können, indem sie fremden Kunstflekß abwei sen, auch selbst Fremde durch sie getroffen und steuerpflichtig ge macht werden, und zu ihrer Erhebung endlich dem Staate selbst niemals passende Beamte fehlen können, so läßt sich doch dem, und zwar mitNecht wieder entgegenstellen,daß auch bei indirekten Abgaben viele Neste bleiben, nämlich in den Händen der Schmug gler, indem das indirekte Steuersystem das Schmuggeln herbei führt, da bekanntlich große indirekte Auflagen nichts anders sind, als Prämien für Schmuggler, und daß cs wirklich Täuschung ist, wenn man glaubt, die Erhebung sei unmerklich ;, denn diese Abgaben müssen, ob merklich oder nicht, doch insgesammt von den Staatsbürgern aufgebracht werden. Ferner ist es auch nicht ganz richtig, wenn man sagt, es träfen solche Abgaben nur den Wohlhabenden. Im Gegentheil hat der Reiche nur zu viel Mit tel, sich ihnen zu entziehen, und faßt man diese Abgaben naher ins Auge, so treffen viele derselben, z. B. beim Salz, den Armen nicht selten harter als den Reichen. Eben so ist nicht zu verken-, nen, daß durch die indirekte Besteuerung die Industrie gerade beschränkt werden kann, wenn sie das Anlage-Capitalzu hoch be steuert. Ist z. B. auf die Einführung des Stahles, der nicht im Lande vorhanden, ein sehr hoher Jmpost gelegt, und wollte ein Staatsbürger eine Stahlwaaren-Fabrik errichten, so müßte ex schon ein großes Capital darauf verwenden, um den Jmpost zu bezahlen, was ihn von dem ganzen Unternehmen selbst abhalten könnte, was hinlänglich zeigt, daß durch indirekte Abgaben nur zu oft die inländische Industrie belästigt wird. Endlich ist die Hauptsache, daß, wenn z. B. Hungersnoth, Theu- rung, Krankheiten u. s. w. entstehen, jeder sich einzuschränken sucht, wodurch dann die Staats-Einnahme bedeutend verringert, und für den Staat selbst, der nur auf indirekte Abgaben verwiesen ist, die größten Verlegenheiten bereitet werden, nicht zu verschwei gen, daß die Regie bei den indirekten Abgaben zweimal so viel ko stet, da man eine Menge Beamte dazu anstelle» muß. Nach all' diesem schien mir und der Deputation im Allgemeinen keinZweifel zu sein, daß es wohl gethan sei, die Grundsteuer verbunden mit den indirekten Steuern bestehen zu lassen. Denn man sage, was man wolle, die Grundsteuer hat viele Vorzüge; sie ist der Natur ge mäß, populär und sicher in ihrer Berechnung und Erhebung; bei ihr können keine Defraudationen vorfallen, und sie empfiehlt sich übrigens noch dadurch, daß bei ihr der Arme Berücksichtigung finden kann, indem Erlasse und Abschreibungen bei den direkten Steuern stattsinden. Um aber auf die Sache selbst zu kommen, so bemerke ich, daß die Deputation in ihrem Gutachten diese Frage gar nicht weiter verfolgen konnte; denn erstens hat das Decret
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